Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
6,0 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 1. und konstituierende Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde
Kreuzau
vom 30.11.2004
TOP
Betreff
15.1.
Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung
Vorlage: 36/2004 2. Ergänzung
Beschluss:
1.
„Der Anschluss der Gewerbebetriebe und Freiberufler nach der Gewerbeabfallverordnung
erfolgt in der in § 11 der Abfallentsorgungssatzung der
Gemeinde Kreuzau festgelegten
Form zum 01.01.2005.
2.
Je Gewerbebetrieb wird zukünftig maximal nur ein Haushaltsbetrag festgesetzt.
3.
Bei Gewerbebetrieben und Freiberuflern, die einen errechneten Haushaltsgleichwert
haben, der unter dem Wert 0,5 liegt, erfolgt ein Anschluss nur dann, wenn die Anzahl der
Beschäftigten den errechneten Wert von 0,5 übersteigt.“
Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 1 Enthaltungen