Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
6,0 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 1. und konstituierende Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde
Kreuzau
vom 30.11.2004
TOP
Betreff
7.
2. Änderung der Satzung über die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungseinrichtungen in der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 81/2004
Beschluss:
„1. Die Gebührensätze für die Grubenentleerung betragen ab dem 01.01.2005 bei
Grundstücksklärgruben und Sammelgruben 25,54 €/cbm abgefahrenen
Grubeninhalts.
2. Die 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungseinrichtungen in der Gemeinde Kreuzau wird in der als
Anlage beigefügten Fassung beschlossen.“
Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen