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Beschlusstext (Widmung von Gemeindestraßen im Ortsteil Drove gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,1 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Widmung von Gemeindestraßen im Ortsteil Drove gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW)

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BESCHLUSS aus der 1. und konstituierende Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 30.11.2004 TOP Betreff 12. Widmung von Gemeindestraßen im Ortsteil Drove gemäß § 6 Abs. 1 des Straßenund Wegegesetzes des Landes NRW Vorlage: 64/2004 Beschluss: „Die nachstehend aufgeführten Straßenzüge im Ortsteil Drove werden mit sofortiger Wirkung gem. § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW vom 01. 08. 1983 (GV NW S. 306) in der derzeit geltenden Fassung als Gemeindestraßen Untergruppe „Anliegerstraßen“ dem öffentlichen Verkehr gewidmet: „Pater-Peters-Straße“, „Karl-Arnold-Straße, Teilstück Parzellen Nrn. 607, 608, 609, 291 und 230.“ Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen