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Beschlussvorlage (Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/05 "Niedernbruch" hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Beteiigung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Beschlussvorlage (Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/05 "Niedernbruch"
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Beteiigung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) Beschlussvorlage (Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/05 "Niedernbruch"
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Beteiigung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 26/2004 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses federführendes Amt: 60 Bauamt der Gemeinde Leopoldshöhe Auskunft erteilt: Herr Raddatz Telefon: 05208/991-272 Datum: 25.10.2004 Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/05 „Niedernbruch“ hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Beteiigung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 18. November 2004 Bemerkungen Sachdarstellung: Im Hochbau- und Planungsausschuß am 13. Mai 2004 wurde dem Antrag stattgegeben, den o.g. Bebauungsplan im Bereich der Grundstücke „In der Brinkheide“ 11 bis 15 zu ändern. Im Juli 2004 trat die Änderung des Baugesetzbuches in Kraft, die auch den § 13 (vereinfachtes Verfahren) betrifft. Der geänderteText liegt als Anlage bei. Aufgrund der Gesetzänderung ist diese Bebauungsplanänderung – nach Rücksprache mit dem Kreis Lippe nicht mehr als vereinfachtes Verfahren durchzuführen, sondern als Vollverfahren. Die Antragsteller haben eine neue Zeichnung eingereicht, die ihr Bauvorgaben konkretisiert. Die Verwaltung rät aber, nicht die gewünschte Firstrichtung festzusetzen, sondern eine in Ost-West Richtung. Dies erscheint aus gestalterischen Gründen und einer späteren Solarenergienutzung angebracht. Beschlussvorschlag: a) Der Hochbau- und Planungsausschuß beschließt die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/05 „Niedernbruch“ . Der Geltungsbereich der Änderung ist aus der Anlage ersichtlich. b) Der Hochbau- und Planungsausschuß nimmt die Ausführungen zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/05 „Niedernbruch“ zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Schemmel Anlagen -2- Anlage § 13 BauGB in neuer Fassung (Juli 2004): (1) Werden durch die Änderung oder Ergänzung eines Bauleitplans die Grundzüge der Planung nicht berührt oder wird durch die Aufstellung eines Bebauungsplans in einem Gebiet nach § 34 der sich aus der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab nicht wesentlich verändert, kann die Gemeinde das vereinfachte Verfahren anwenden, wenn 1. die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet wird und 2. keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter bestehen.