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Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage 26/2004)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,7 MB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25

Inhalt der Datei

.28/10 2004 08:41 FAX +49 52'l 65384 l lA l ! l NENl , i C AHER B I E L E F E L D @oo1/o02 ViolaBesteundBjörnWanaek 10 Eckardteweg 33617Bielefeld GemeindeLeoPoldEhöhe ' Bauamt z.Hd,H€rmRadez 1 Kirchweg 33818LeopoldBhöhe 27j0.2004 Bielefeld, .AnttagaufAnderung deeBEbauungeplan llll FAX0520E-ee FlenRädaz, Sehrgeehrter desGrundgtüÖkS, zurtsebauung unsoren Volgntwurf SiswiebeBprochen alsAnlegeerhalten Uberdie mitAngaben mltelnemElnfemill€nhaus 15,33818Lgopoldshöhe, InderBrinkheide undderDachnoigung' Trauf-undFit€thöh€n Abmsssungen, vonca,350NeigunE, Dachneigung miteinergeringon Gebäude Wirplanen einschmales von €inErTraufhöhe entspricht. Mit Häuaar Dechnoigung der bestehenden in etwa der wäg 7,90m. von oa' daraus ein€ ergibt eich Flrethöhe ca.5,30m t{'* {r 2 a /t u z o j q 0 8 4 I f A I S .49 521 65384 l l A N N E N [ i A CB HIEERL E F E L D h't: ?Po I ' i M i{, {s @ao2/002 GEMEINDE LEOPOLDSHöHE 3. Anderung des Bebauungsplanes Nr. Og/0S ,,Niedernbruchn' Planzeichnung TextlicheFestsetzungen Begrüridung Umweltbericht Stand Oktober 2004 Frühzeitigeöffentlichkeitsbeteiligung FrühzeitigeBeteiligungder Behörden und der Träger sonstiger öffenflicher Belange /o - Vor-Entwurf3. Anderung desBebauungsplanes Nr.08/05,,Niedernbruch" Novemder 2004 VOR-ENTWURT' TEXTLICHE FESTSETZUNGEN HINwEISE H RECHTSGRUNDLAGEN vERFAHRENSVERMERKE BEGRUNDUNG I. ALLGEMEINES 1. ZIEL, ZwEcK LrNDNoTWENDIGKEITDEsBEBAUTNGSPLANES ................. I 2. ENTWICKLLTNG AUSDEMFLACHENNUTZIJNGSPLAN..................... .............1 3. ANpAssuNc AN DrE ZIELE DERRAUMoRDNtTNG uND LANDESPLANIJNG ............................1 4. ABGRENZU{GDESGELTuNGSBEREICHES........... ............1 II, RAHMENBEDINGUNGEN III. WESENTLICHER INHALT T]ND ZU ERWARTENDE AUSWIRKT]NGEN DER BEBAUUNcsplaxÄlrnnnulc 74 3. Anderung desBebauungspranes Nr.0g/05,,Niedernbruch,,vor-EntwurfNovemder 2004 1. BpI-nNcr oes UvwEr-TscuuTzES,DESNATURSCHUTZES LrNDDER LANDSCHAFTsIFLEGE.................. .............2 a) GrunhdtzlicheAussagen zu deneinzelnen \e\angen................................................... 2 e) Umwelnerntiglichkeitsprüfung. .-.... ................................ 4 fl Ergebnisdes Umweltberichtes ...................................4 2. BELANGE DEsVERKEHRS / ERSCHLTEßLrNG ....... ............. 4 3. Ber-eNcenrn BAUKULTUR / DEsDENKMALSCHUTZES .................. ..........4 4. BELANGEDERvER- LrNDENTsoRcullc, DEROBERFLACHENENTV/A.SERL'NG uND DEs WASSERSCHUTZGEBIETES........... .............. 4 5. ZUKüNFrrcE NurzuNc ........................5 a) Sudtebauliches Konzept......... ................................... J b) Erltiuterungder Festset2ungen........................ .. . ................. S IV UMWELTBERICIIT ,+2 - Vor-Entwurf3. Anderung desBebauungsplanes Nr.08/05,,Niedernbruch" Novemder 2004 , l m m e n k a m D rdissen 3. Anderungdes Bebauungsplanes Nr. 08/05,,Niedernbruch" Übersichtskarte Ausschnittaus ger DGK 1:5000 (Kreis Lippe, 19.12.2000, 40/00) Gemeinde Leopoldshöhe A 73 3. Anderung desBebauungsplanes Nr.0g/OS - Vor_Entwurf_ ,,Niedernbruch,, Novemder 2004 Präambet Aufgrunddes g 1 Abs. 3 und.des.g10 des Baugesetzbuches (BauGB)und S 86 der Bauordnunsfür das LandJ.JordrÄei;_W#;ä:iäluo Nnwl i.V. mit S 41 oer Gemeindeord nunsNRWreo rrrnwiiai ;; üi ;#'n"meinde Leopotdshöhe An.erungdes Bebauuno:pl"l":.. dre3. iv'" obiosl-r.ri"oernoruch,,, bestehendaus der Planzeichnungund dän texrichen F"rtr"üJng"n, sowie den örrichen Bauvorschriften, alsSaEung.beschlossen. Leopoldshöhe, Bürgermeister B 7rf 3 Anderung desBebauungsplanes - vor-EntwurfNr.08/05,,Niedernbruch" Novemder 2oo4 'l! LP \ ,r-Nl ." d I, WAOoI TH-s,?smicRZ O/ sD 30.-35. I GFZ0.8 109 /'4,, ) W--\: sD 35"45" 3. Anderungdes BebauungsplanesNr. 08/05 ,,Niedernbruch,, Gemeinde Leopoldshöhe B-Plan M 1:500 Vor-Entwurf ?5 - Vor-EntwurfdesBebauungsplanes Nr.08/05,,Niedernbruch" Novemder 2004 3. Anderung Planzeichenerklärung Festsetzungen Art der baulichenNutzung WA WR 2Wo AllgemeinesWohngebiet (SI (1)Nr.1 BauGB, S4 BaUNVO) Beschränkung derZahlderWohnungen (SI (1)Nr 6 BaUGB) Maßder baulichenNutzung z.B.GRZ0,4 Grundflächenzahl (S (1) 9 Nr.I BauGB, S 16BauNVo) Geschoßflächenzahl z.B.GFZ0,8 (S I (1)Nr. 1 BauGB, 16BaUNVO) S z.B.ll ZahlderVollgeschosse als Höchstmaß z.B. ll zwingend ZahlderVollgeschosse (6 I (1)Nr.I BauGB.S 16BaUNVO) (s 9 (1)Nr. 1 BauGB.e 16 BaUNVO) Höhe baulicherAnlaqen TH z.B.bis Traufhöheals Höchstmaß 5.75m (S9 (1)Nr.1 BauGS,S 16BaUNVO) FH z.B. bis Firsthöheals Höchstmaß (SI (1) Nr.1 BauGB,S 16 BaUNVO) 8,5m Stellung baulicher Anlagen Firstrichtung € (S9 (1)Nr.2 BaUGB) o Bauweise,Baulinie,Baugrenze offeneBauweise (SI (1) Nr.2 BauGB,S 22 BaUNVO) A nur Einzelhäuser zulässig (SI (1) Nr.2 BauGB,S 22 BaUNVO) Baugrenze (S9 ('1)Nr.2 BauGB,S 22 undS 23 BaUNVO) SonstigePlanzeichen Grenzedes räumlichen Geltungsbereiches der 3. Anderungdes Bebauungsplanes Nr.08/05,,Niedernbruch" (S9 (7)BaUGB) CWR/IR mit Geh-,Fahr-undLeitungsrechten zu belastende Flächen (S9 (1)Nr.21und (6)BaUGB) , 76 3. Anderung desBebauungsplanes - vor-EntwurfNr.08/05,,Niedernbruch" Novemder 2004 Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung,z.a. von eaugebieten, oderAbgrenzung der Maßesder Nutzunginnerhalb elnes Baugebietes (S 1 (4)und516(5)BaUNVO) sD 35' - 45" sD30'- 35' Satteldächer miteinerDachneigung von 35. - 45. (gemäßS 86 BauONVV) Satteldächer miteinerDachneigung von 30"- 35" (semäßS 86 BauON\M = v 7 - Vor-Entwurf3. AnderungdesBebauungsplanes Nr.08/05,,Niedernbruch,, Novemder 2OO4 Textliche Festsetzungen I Art und Maßder baulichenNutzung Allgemeines Wohngebiet ll (zwingend) o Allgemeines Wohngebiet ll o GRZ0,4 GRZ0,4 GFZ0,8 GFZ0.8 Die höchstzulässige ZahlderWohnungen in Wohngebäuden istaufzweibeschränkt. ll Überbaubareund nicht überbaubare Grundstücksflächen 1. Bodenbefestigung, Freiflächen, Stellplätze undZufahrten : Die Versiegelung von Freiflächen und Stellflächen mit Materialien wie Asphaltoder Beton ist unzulässig.Für anzulegendePflasterflächen ist ein Betonunterbau nicht zulässig. - 2. Auf den nichtüberbaubaren Grundstücksflächen werdenGaragen,Carportsund Stellplätzesowie Nebenanlagen gem. g 14 BauNVOzugelassen.Die Größe der Nebenanlagen ist auf 30 m'beschränK.Ausnahmen für Nebenanlagen über 30 m3 könnenzugelassen werden. lll Außere Gestaltungder Baukörper Dachaufbauten AllgemeineVoraussetzungen : Dachaufbauten sind ab 35' 45" Grad Dachneigung flach abgedecktoder als Schleppgaube zulässig. Gestaltungs-und Ausführungsanforderun gen: . DerseitlicheGaubenabstand vom Ortgangmußmindestens 1,50m betragen. . ZwischenEinzelgauben sindmindestens 1,S0m Abstandeinzuhalten. . Die Höhe der Dachgauben,gemessenvom Dachaustrittbis Unterkante Gaubeneindeckung, darfnichtgrößerals 1,50m sein. . Als Gaubenlänge ist maximal1/3der Gebäudelänge zulässig. . Es sind mindestens zwei Dachziegelreihen zwischenTraufeund Dachgaube vorzusehen. . Es sind mindestens1,00 m Abstand zwischen Dachfirst und oberem Dachgaubenabschluß einzuhalten. r In der Gaubenvorderfront sind nur Fensterflächeneinschließlichihrer konstruKiven Bauteile zulässig. Größere Wandflächen neben den Gaubenfenstern sindnichtzulässig. Traufhöhe Festgesetztsind (gem.(S 9 (1) Nr. 1 BauGB,g 16 und 18 BauNVO)ldie in der Planzeichnung dargestellten Höhen. Bei der Berechnung der Traufhöhe sindfoljendeBezugspunkte maßgebend: oberer BezuqspunK:schnittpunKder Außenwändemit der oberkanteder Dachhaut. UntererBezusspunK: Oberkante Gelände Firsthöhe Festgesetäsind (gem.(S I (1) Nr. 1 BauGB,g 16 und 18 BauNVO))die in der Planzeichnung dargestellten Höhen. Bei der Berechnung der Firsthöhe sindfolgendeBezugspunkte maßgebend:unterer Bezuqspunkt: Oberkante Gelände , vP - Vor-Entwurf3. Anderung desBebauungsplanes Nr.08/05,;Niedernbruch" Novemder 2004 lV Art, Gestaltungund Höhevon Einfriedungen lm Bereichdes öffentlichen Straßenraumes undder Geh-,Fahr-und Leitungsrechte sindMauern,Holzzäune oderlebendeHeckenbis 80 cm zulässig. An seitlichenund hinteren Grundstückseinfriedigungen sind Holzflechtzäune, Bohlenwände oderMauernunzulässio. V Zuwegungen Private Zuwegungenmüssen mit wasserdurchlässigen Materialienhergestellt werden. Vl Freiflächen Freiflächen sindgärtnerisch anzulegen unddauerhaft zu unterhalten. Vll AbfallsammelplaE Der Abfallsammelplatz ist mit standortgerechten Gehölzeneinzugrünenund zu pflastern.Der Haushaltsabfall darf nur einenTag vor und am Tag der Abfuhrauf diesemgelagertwerden. +3 - Vor-Entwurf3. Anderung desBebauungsplanes Nr.08/05,,Niedernbruch" Novemder 2004 Hinweise Bodenaushub Gemäß$ 3a derSatzungüberdieAbfallentsorgung im KreisLippe(2'l.11.1993) soll bei Baumaßnahmen unbelasteter Bodenaushub so ausgebaut, zwischengelagert und transportiertwerden,daß Vermischungen mit Bauschutt,Baustellenabfällen und anderen Abfallstoffenunterbleiben.Soweit möglich,sollte daher Bodenaushub innerhalbdes Plangebietes verbracht werden. Dachflächenwasserve rsickerung Aufgrunddes $ 51 a Abs. 1 Landeswassergesetzes ist Niederschlagswasser von Grundstücken, die nachdem 1. Januar1996erstmalsbebaut,befestigtoder an die öffentlicheKanalisation angeschlossen werden,vor Ort zu versickern, zu verriesetn oder ortsnah in ein Gewässereinzuleiten,sofern dies unter Maßgabe der Bodenverhältnisse und ohne Beeinträchtigung des Wohlsder Allgemeinheit möglich ist. Diesbezüglich ist im EinzelfallRücksprache mit dem Abwassennrerk der Gemeinde Leopoldshöhezu führen und die Entwässerungssatzung der Gemeinde - insbesondere g 9 Abs. 6 - (vom 14.12.199b/ i.d. Fassungv. Leopoldshöhe 21.12.2001) zu berücksichtigen. Denkmalschutz Wennbei Erdaöeitenkultur-odererdgeschichtliche Bodenfunde oderBefunde(etwa Tonscherben, Metallfunde, dunkleBodenverfärbungen, Knochen,Fossilien) entdecK werden, ist nach $$ 15 und 16 des Denkmalschutzgesetzes die Entdeckung unverzüglich der GemeindeoderdemAmt für Bodendenkmalpflege, hier im Auftrag: LippischesLandesmuseumDetmold,Tel.: 05231/9925-O, anzuzeigenund die Entdeckungsstätte dreiWerktagein unverändertem Zustandzu belassen. DeutscheTelekom lm Planungsbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen der Deutschen TelekomAG. Zur Vermeidungvon Beschädigungen ist es erforderlich, daß vor Tiefbauarbeiten über oder in unmittelbarer Nähe unsererAnlagensich die Bauausführenden vom Bezirksbüro NetzeBielefeld,Beckhausshaße 36, in 3361'l Bielefeld, Telefon(05 21) 5 67 - 8124(Planausgabe) in die genaueLagederAnlageneinweisenlassen. Fürden rechtzeitigen AusbaudesTelekommunikationsnetzes undder Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderenVersorgungsträger ist es notwendig,daß Beginnund Ablaufder Erschließungsmaßnahmen im Planbereich unserem ProduktionsbüroBielefeld, Herforder Straße 14, 33602 Bielefeld, mindestens 3 Monatevor Baubeginn schriftlich angezeigt werden. Eon WestfalenWeser GmbH lnnerhalbdes Planungsgebietes befindensich Anlagender Firma Eon Westfalen WeserGmbH. Zur Vermeidungvon Beschädigungen dieserAnlagenist es erforderlich, sich vor Bauausführung in die LagedieserAnlageneinweisen zu lassen. lhrAnsprechpartner hierfürist dasServiceCenterLage: Pivitsheider Str.11,32791Lage,Tel:05232/9536-0 H to 3. Anderung desBebauungspranes - vor-EntwurfNr.08/0s,,Niedernbruch" Novemder 2004 Gewässer Innerhalbdes Plangebietesbefindensich keineGewässer. ÖrtlicneBauvorschriften Gem. $ 86 Landesbauordnung NRW (Bauo NRW) werden mit einzelnen Fesisetzungen im Text,,örtliche Bauvorschriften" erlassen.Mit ihrerAufnahmein oen Bebauungsplan werdensie zugleichBestandteile des Bebauungsplanes. Verstöße gegendie gestalterischen Festsetzungen geltenals ordnungswidiigkeit gem. g g4 BauONRW. Rechtsgrundlagen . . . . . . Baugeselzbuch(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachungvom (BGB|.| 5.2141,BGB|.1998tS. 137) 27.08.1997 Bundesnaturschu2gesetz (BNatschG)in der Fassungder Bekanntmachung vom25.Mäz2002(BGB|.I S. 1193) Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassungder Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GVNWS. 666) Baunutzungsverordnung (BauNVo)in der Fassungder Bekanntmachung vom (BGB|.I S. .t32) 23.01.1990 Bauordnung für das LandNordrhein-westfalen (Bauo NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom0',|.03.2000 (GVNW S. 256) Planzeichenverordnung (BGBI.1991I S. Sg) vom18.12.1990 tu 3. Anderung desBebauungspianes - vor-EntwurfNr.0g/05,,Niedernbruch,' Novemder 2004 Verfahrensvermerke Katasternachweis I Eindeuligkeit Aufstellung Die Darstellung des Es wird bescheinigt,daß gegenwärtigen Zustandes die Festsetzungen der stimmt mit den städtebaulichen Planung Katasterunterlagenüberein. geometrischeindeutigist. Die Planunterlagenfür den Geltungsbereichdes Planes suf der Grundlage der Flurkarte im M l:1000 entsprechendem Standv. Detmold, Detmold, Kreis tm Auftrag Lippe DerLandrat, Kreis Lippe Yermessunq und Kataster Saeungsbeschluß Kreis Im Auftrag Dieser Plan ist genäß S 2 Der Hochbauund desBaugesetzbuches durch Planungsausschuß der Beschluß des Hochbau- GemeindeLeopoldshöhehat in und Planungsausschusses seitrerSitzung am der Gemeindedem Entwurf des Leopoldshöhe vom Bebauungsplanes zugestimmt 2004 aufgestellt und seine öffentliche worden. Auslegung gem. $ 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. D€r AufstellungsbeschlußOrt und Dauer der öffenflichen wurde Auslegung wurden ortsilblich am ortsüblich bekanntgemachllbekanntgemacht. Der Entwurf des Bebauungsplanes und der Begrändung haben vom bis gem. g 3Abs. 2 Leopoldshöhe, BaUGBöffentlich ausgelegen. Lippe Gemeinde Leopoldshöhe Der Landrat, Kreis Lippe Vermessungund Kataster (Schemmel) Inkrafüreten Äuslegung Leopoldshöhe, GemeindeLeopoldshöhe (Schemmel) Planverfasser DieserBebauungsplanist gem. Dieser BebauungsplaDist Der Entwurf des vom gemäßg l0 (3) BaucB am Bebauungsplanesist vom S l0 desBaugesetzbuches P{t der Gemeinde Bauamt der Gemeinde cpoldshöhe am im Amtsblatt des Kreises Lcopoldshöheausgearbeitet als Lippe bekrnntgemacht worden. SaEungbeschlossen worden. worden. Der Bebauungsplan ist demit am rechtsverbindlich geworden. Leopoldshöhe, GerneindeLeopoldshöhe [Schemmel) (Bürgermeister) Leopoldshöhe, Leopoldshöhe, GemeindeLeopoldshöbe GemeindeLeopoldshöhe (Schemmel) (Bärgermeister) (Schemmel) (Bürgermeister) J 3. Anderung desBebauungsplanes - vor-EntwurfNr.08/05,,Niedernbruch', Novemder 2004 Begründung l. Allgemeines 1. Ziel, Zweckund Notwendigkeitdes Bebauungsplanes Der rechtskräftige Bebauungsplanes siehteine Bebauung enilangder straße in der Brinkheidevor. Eine zweiteBauzeileist im bereitsrech-tskräftigän eenauungsptan nichtvorgeseh.en. Zierdes planesist es, eine Nachverdichtunf vorzunehme"n. Die hierve.rfolgte Anderungdes.Bebauungsplanes leisteteinen Bäitragzur schonung von freienFlächenim Außenbereich. 2. Entwicklungaus dem Flächennutzungsplan Der wirksameFlächennutzungsplan der Gemeinäe'Leopoldshöhe vom 15.06.1971, zuletztgeändertmit der 12. Anderung,stellt den Anderungsbereich bereits ars wohnbauflächedar. Die vorliegendeplanung- mit dem Gäbietscharakter wA stimmtdahermit der Darstellung deswirksamen Flächennutzungsplanes überein. 3. Anpassungan die Zieleder Raumordnungund Landesplanung Die vorgesehenePlanung entsprichtden Darstellungendes Entwurfes'des Gebietsentwicklungsplanes (GEp) (stand o9/2000),ieilabschnitt oberbereich Bielefeld, der für den Geltungsbereichder Anderung einen Allqemernen siedlungsbereich darstellt.Die Inhalteder vorliegenden A-noerung stenän'Janer landesplanerischen Zielsetzungen nichtentgegen. 4. Abgrenzungdes Geltungsbereiches Das Anderungsgebiet umfaßtdie Flurstücke110,111und 19g der Flur 4 in der Gemarkung Schuckenbaum. Der Geltungsbereich wirdim einzelnen wiefolgtumgrenä: o . o r im Westenbegrenädie StraßeIn der Brinkheide das planungsgebiet im Nordendurchdie StraßeIn der Brinkheide im OstendurchWohnhäuser undGartenflächen im SüdendurchWohnhäuser undGartenflächen Der Geltungsbereich istaufder Karteauf seiteA graphisch dargesteilt. Das Planungsgebiet hateineGrößevonca. 3.096qm. tr3 - Vor-Entwurf3. Anderung desBebauungsplanes Nr.08/05,,Niedernbruch" Novemder 2004 ll. Rahmenbedingungen 1. Lageim Gemeindegebiet Das Anderungsgebietliegt im Ortteil Schuckenbaum.Die Umgebung des Anderungsgebietes wirddurchdie vorhandene geprägt. Wohnbebauung 2. Eigentumsstruktur, baulicher Bestand, gegenwärtige Nutzung und Zustandvon Naturund Landschaft Die Flurstückebefinden sich in Privatbesitzund sind mit zweigeschossigen Wohngebäuden bebaut.Die unbebauten Grundstücksflächen werdenals Ziergärten genutzt. 3. Nutzung/lmmissionsbelastung Die Grundstückewerdenzu Wohnzweckengenutzt. 4. BestehendeRechtlicheVerhältnisse DasgesamteFlurstilckliegtim Geltungsbereich gewordenen, des,1967rechtskräftig BebauungsplanesNr. 08/05 ,,Niedernbruch". Als Gebietscharakterist ein AllgemeinesWohngebiet festgesetzt. Als Art und Maß der baulichenNutzungsind (zwingend)mit einer GRZ von 0,4 und einer GFZ von 0,8 in zwei Vollgeschosse offenerBauweisefestgesetzt.Die Erschließung erfolgtvon der öffentlichenstraße In der Brinkheide. Als Dachneigung sind35' undalsTraufhöhe 5,75festgesetzt. lll. Wesentlicher Inhalt und zu erwartende Auswirkungen der Bebauungsplanänderu ng {. Belange des Umweltschutzes,des NaturschuEes und der Landschaftspflege a) GrundsätzlicheAussagenzu den einzelnenBelangen FolgendeSchutzgüterwerdenbetrachtet: . Tiere, . Pflanzen, r Boden, . Wasser, . Luft, . Klima, . dasWirkungsgefüge der v.g. r Landschaft . Biologische Vielfalt Das Grundstück ist bereitsbebaut.Eineantropogene überformung der aufgeführten Schutzgüter ist daherbereitserfolgt.Die vorliegende Planungbereitetzudem keine größerenEingriffein NaturundLandschaft vor alsder rechtskräftige Bebauungsplan. Die Umweltbezogene Auswirkungen auf den MenschenundseineGesundheitsowie die Bevölkerunginsgesamt(BauGBg1 (6) Nr. 7 c), die die vorliegendeplanung auslöst,werdennachdezeitigenKenntnistand alsverträglich eingestuft. Die Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstigeSachgüter(BauGB51 (6) Nr. 7 d) werdenmit dervorliegenden Planungals verträglich eingestuft. &+ - Vor-Entwurf3. Anderung desBebauungsplanes Nr.08/05,,Niedernbruch" Novemder 2004 Zusammenfassendkann die Aussage getroffenwerden, daß die vorliegende Planung die aufgezählten Schutzgüter nicht mehr beeinträchtigt als der derzeitigeRechtsstandund die vorhandeneBebauungdes Grundstückes. b) Eingriffsregelung Vermeidung/Minimierungdes Eingriffes Die BelangeNaturund Landschaft betreffend wurdenbereitsmit derAufstellung des Bebauungsplanes Nr. 08/05 ,,Niederbruch" abgewogen.Die vorliegendeAnderung des Bebauungsplanes bereitetkeinengrößerenEingriffvor, als der rechtskräftige Planzuläßt. c)Sparsamerund schonenderUmgangmit Grund und Bodenunter Begrenzung der Bodenversiegelung, Wiedernutsbarmachung von Flächen,Beachtung der Aspekte zur Nachverdichtungund Innenentwicklung, Aussagenzu Altlasten / Bodenschutz/ Bodenaushubund Bodenentsorgung Dem Grundsatzdes schonenden Umgangs mit Grund und Boden (g 1a (2) BauGB) unter Begrenzung der Bodenversiegelungwird berücksichtigt, indem bereitsvon BebauunggeprägteFlächenin Anspruchgenommenwerden.Weiterhin sinddievorgesehenen Zuwegungen auf dasnotwendigste beschränkt. Die Flächeninanspruchnahme sowie das Maß der Nutzungist in einem Umfang festgelegtworden, das nicht über die bisher maximalmöglicheVersiegelung hinausgeht. Die Breiteder Privatstraßen orientiertsich ausschließlich an dem örtlichenBedarf und der Empfehlungenfür die Anlage von Erschließungsskaßen (EAE). Die Versiegelung wirddadurchso geringwie möglichgeplant. EineBeanspruchung des Bodensist grundsätzlich bereitsmit der Genehmigung des Bebauungsplanes Nr. 08/05,,Niedernbruch" erfolgt.Der vorliegende Plan verändert zum überwiegenden Teilnur die Nutzung. Eine vorrangige Inanspruchnahme von Brachflächen bzw. WiedernuEbarmachung von Flächenerfolgtmitdervorliegenden Planung. lm Rahmender vorliegenden PlanungwirdderAspekteszur Nachverdichtungund InnenentwicklungumgesetZ. Für den Geltungsbereichder Planung werden keine Flächen mit Bodenbelastungenin Anspruchgenommen.Innerhalbdes Planungsbereiches liegenkeineInformationen überAltablagerungen und Altlastenvor. Der Aspektder Begrenzungder Bodenversiegelung wurdebeachtet,indemdurchdie vorliegende Planungkeinezusätzlichen Erschließungsanlagen, hierinsbesondere die Zuwegung, geschaffen werdenmüssenbzw.auf dasnotwendige Maßbegrenä.Eine lm Rahmender Vermeidungvon nachteiligenBodenveränderungen wird i.V.m 3 a Abs. 2 der Satzung über dieAbfallentsorgung im KreisLippeder Boderiaushub $ innerhalbdes Plangebietes verbracht,soweitdiestechnischmöglichist. Die Größe und der Zuschnittdes Flurstückes 759 bzw.des Anderungsbereiches verdeutlichen bereits, das innerhalbdes Plangebieteskein räumlicherSpielraum für die Unterbringung des Bodenaushub besteht.Der Bodenaushub ist daher abzufahren undentsprechend zu entsorgen. EineKennzeichnungist nichterforderlich, da keineGründehierfürvorliegen. 8s 3. Anderung - Vor-Entwurfdes Bebauungsplanes Nr.08/0S,,Niedernbruch,, Novemder 2004 e) Umweltuerträglichkeitsprüfung Die Verpflichtung zur Durchführung einer umweltverträglichkeitsprüfung bzw. erner allgemeinenVorprüfungentsprechendder Liste ,,UVp-pflichtige Vorhaben,,(hier Nr. 18.8)bestehtnicht,da keinesder genanntenBauvorhaben geplantist und die festgesetäeGrundfläche gem.S 19 Abs. 2 BauNVoden in der Listefestgelegten Prüfüverte für die Vorprüfung(Nr. 18.7.2)von 20.000 qm nicht erreiöht.Die Gesamtgröße des Plangebietes beträgtca.2.250qm. Zudemwird im Anderungsverfahren eine umweltprüfung nachden Vorschriften oes Baugesetzbuches durchgefüh rt f) Ergebnisdes Umweltberichtes Die umweltauswirkungen der Planungeinschließlich ihrerwechselwirkungen werden im Zuge der Rahmenplanungsowie der Aufstellung des vorliegenoen Bebauungsplanesdurch die Gemeinde Leopoldshöheentsprechend oen Anforderungen des BauGBermitteltund bewertet.Das Ergebnisder prüfungder umweltverträglichkeit desVorhabens wirdin einemumweltbericht zusammengefaßt. Die Ergebnissedes umweltberichtes, der als eigenständiger Teil der Begründung -von beiliegt,einschließlich der Betrachtungder wechselwirkungen werden del GemeindeLeopoldshöhe als Trägerindes Verfahrensin die Abwägungnach $ 1 Abs.5,6 und7 sowieg 1a BauGBmitdenErgebnissen eingestellt. Die Ergebnisse des umweltberichtes werdenin den textlichenund zeichnerischen Festsetzungen des Bebauungsplanes beachtet. 2. Belangedes Verkehrs/ Erschließung Die verkehrlicheErschließung des Plangebietes ist durchdie festgesetäenGeh-. Fahr-,und Leitungsrechte sowie die vorhandeneöffenflichestraße gesichert.Die StraßeIn der Brinkheide kannden Verkehr,der im plangebietentstehi,aufnehmen. Die verkehrliche Anbindunginnerhalbdes ortsteiles,wie auchan das regionaleund überregionale Verkehrsnetz ist gewährleistet. 3. Belangeder Baukultur/ des Denkmalschutzes In der Umgebungsbebauung findensichkeinedenkmalwürdigen Gebäude. 4. Belangeder Ver- und Entsorgung,der Oberflächenentwässerung und des Wasserschutzgebietes lm oder direktam Plangebietist kein oberirdischesGewässeroder natürlicnes Uberschwemmungsgebiet bekannt. Mit wild abfließendenwasser von angrenzenden landwirtschaftlichen Flächenwird aufgrundder topographischen situationund den bisherigen Erfahrungswerten nicht gerechnet. Für die Abwasserbeseitigungkann das vorhandeneKanalnetz(Trennsystem) genutztwerden,diesesist ausreichend dimensioniert. Die Erweiterung kann an die Schmutzwasserleitung in der Brinkheide angeschlossen werden. Die Kläranlagein schuckenbaumist entsprechend der gemeindlichen Entwicklung ausgebautundentspricht denallgemeinanerkannten RegelnderTechnik. Aufgrund des $ 51 a Landeswassergesetzes ist Niederschlagswasser von Grundstücken, die nachdem 1. Januar1996erstmalsbebaut,befestigtoder an die Fg 3. Anderung - Vor-EntwurfdesBebauungsplanes Nr.08/05,,Niedernbruch,, Novemder 2004 öffentlicheKanalisation angeschlossen werden,vor ort zu versickern, zu verrieseln oder ortsnahin ein Gewässereinzuleiten, soferndies ohne Beeinträchtigung des WohlsderAllgemeinheit möglichist. Entsprechenddieser Vorgabe ist grundsätzlichbeabsichtigt,eine dezentrale Niederschlagswasserbeseitigung vorzunehmen und das oberflächenwasser auf der unversiegelten Flächezur Versickerung zu bringen.Die prüfungdieserVorgaoe hat ergeben,daßeineVersickerung auf denGrundstücken im Andeiungsgebiet nictrt festgesetztwerdenkann. Durch verschiedeneBodengutachten, im Auftrage des Abwasserwerkesoer Gemeinde Leopoldshöheist festgestelltworden, daß die im Gemeindegebiet anstehenden Bodentypen einenhohenLehmanteil auf weisen.Damitverbundenist ein ungünstiger Durchlässiqkeitsbeiwert. Aufgrunddes Grundstückszuschnittes uno der damit verbundenenAusnutzbarkeitwird eine umfangreicheVersiegelung erwartet. Es ist daherdavonauszugehen, daß eineVersickerung auf den Baugrundstücken nichtrealisierbar ist. Mit der Ableitungdes Regenwassers überdas Trennsystem, gem.$ 51a Abs.4S 1 LWG,ist die vorliegende Planungvon derVerpflichtung Niederschlagswasser vor ort zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, ausgenommen. (Giltfür bereitsvor dem 1.1.96bestehende Abwasseranlagen). Das Plangebiet befindet sich Heilquellenschutzgebiet. in keinem Wasserschutzgebiet oder Die Frischwasserversorgung ist für das Plangebietals gesichertanzusehen.Die Leitungen sindtechnischeinwandfrei undausreichend dimensioniert. Die technischeAnbindungdes Plangebietesan die Versorgungssysteme für Elektrizität undTelekommunikation (sieheHinweise) ist möglich. 5. ZukünftigeNutzung a) StädtebaulichesKonzept Vorliegende Planungsetztdas Ziel der Nachverdichtung um. unversiegelte Flächen im Außenbereich werdendurch die vorliegende Anderungdes Bebäuungsplanes geschont. Die Festsetzungen ermöglichen die zweiteBauzeile.Gestalterisch orientierensich die Festsetzungen an denendes bereitsbestehenden Bebauungsplanes und oer Gestaltungder südlich und östlich vorhandeneneBebauungim unbeplanten Innenbereich. Die Erschließung derzweitenBauzeileerfolgtdirektvonder straßeIn der Brinkheide bzw.überFahr-undGehrechte. b) Erläuterungder Festsetzungen Die Festsetzungals AllgemeinesWohngebietentsprichtder in der Umgebung vorhandenenBebauungund entsprichtdem angestrebten planerischen Ziel, eine Wohnnutzung auf demFlurstück zu ermöglichen. Die Baugrenzenermöglichenden Bau von freistehenden Einfamilienhäusern und berücksichtigen die bereitsbestehenden Gebäudebzw. Baugrenzen. Nachbarlicne rv - Vor-EntwurfdesBebauungsplanes Novemder 2004 3. Anderung Nr.08/05,,Niedernbruch" Belangewerden ausreichendberücksichtigt, da die von der Landesbauordnung geforderten Mindestabstände von den Baugrenzen berücksichtigt werden. lm vorderenBereichder Grundstückewerden die Festsetzungen des Urplanes übernommen, da dieseals Rechtsgrundlage für die bestehende Bebauungbestand habensollen. Die Positionder Baukörperorientiertsich an den Baufluchten, die aus den in der Umgebung vorhandenen Baukörpern entstehen. o r8 3. Anderung desBebauungsplanes - vor-EntwurfNr.08/0s,,Niedernbruch" Novemder 2004 lV Umweltbericht 1. Einleitung 1.1Inhaltdes Planes Auf den nördlichenteilen der Grundstückeim Andeungsbereich stehen bereits zweigeschossige Wohngebäude. lm südlichenTeil der Flurstücke sollenzusätzliche zweigeschossige wohngebäude realisiertwerden.Die Erschließung erfolgtvon der Straßäin der B;inkheide: Für die Flurstücke'l 10 und 111 ist ein gemeinsamesGeh-, Fahr- und Leitungsrecht vorgesenen. 1.2 Ziele des Umweltschutzes Die Darstellungder in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänenfestgelegten Ziele des umweltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind,wärdenim Rahmenderfrühzeitigen Beteiligung ermittelt. 2.-B_eschreibu ng und Bewertung der Umweltauswirkungen 2.1 Bestandsaufnahme Schutzgüter nachBauGBgl (6) Nr.7 a; . Tiere, . Pflanzen, . Boden, . Wasser, . Luft, . Klima, . dasWirkungsgefüge der v.g. . Landschaft . Biologische Vielfalt Beiallenvorgenannten schutzgütern ist aufgrundder dezeitigenNutzungvon einer starkenanthropogenen überformung auszugehen. Gebiete von gemeinschaftlicherBedeutung und der europäischen Vogelschutzgebiete im sinne des Bundesnaturschutzgesetzes gemacaauGe gt 1o; Nr. 7 b) sindim Gemeindegebiet nichtvorhanden Die Beurteilung der umweltbezogenen Auswirkungen auf den Menschenund seine Gesundheit sowiedie Bevölkerung insgesamt gemäßBauGBgl (6) Nr. 7 c) werden zur Offenlegung beurteilt. NachdezeitigemKenntnisstand sindumweltbezogene Auswirkungjen auf Kulturgüter planungnichtgegeben(BaucB (6) und so-nstige sachgütermit der vorliegenden sl Nr.7 d). Gebiete in denen durch die Rechtsverordnung zur Erfüllungvon bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaften- festgelegten Immissionsgrenzwerten nichtüberschritten werdendürfengemäß(BauGBgI 1oyrur. 7 h) sindim Gemeindegebiet nichtvorhanden. (: - Vor-Entwurf3. Anderung desBebauungsplanes Nr.08/05,,Niedernbruch" Novemder 2004 Die Wechselwirkung zwischenden einzelnenBelangendes Umweltschutzes nach den Buchstaben (BauGB a, c, d Zeitpunkt 51 (6) Nr.7 i) könnenzum derzeitigen nochnichtbeurteiltwerden 2.2 Prognose Die Durchführungder Planung beeinträchtigtdie Schutzgüterin der oben aufgeführten Weise. Die Nichtdurchführung der Planung bedeutet hier, daß der rechtskräftige Bebauungsplan umgesetzt wird. Ausgehendvon der bereitsfestgesetzten GRZ von 0,4 und den Baugrenzen,die noch eine Erweiierung der BaukörperzulassenbedeuienbeideVariantenin etwa eine gleichgroßeVersiegelung. Diesesvorausgesetä,kann bei beidenVarianten von eineretwagleichenBeeinträchtigung derSchutzgüter undder Umweltinsgesamt ausgegangen werden. 2.3 Vermeidung,Verringerungund Ausgleich Die Vermeidungvon Emissionensowie der sachgerechte Umgangmit Abfällen und Abwassergemäß BauGB 51 (6) Nr. 7 e sind durch die Planungund die entsprechenden Gesetzegewährleistet.Eine Abholungder Haushaltsabfälle ist gewährleistet. durchdenAbfallsammelplatz Die vorgegebene Firstrichtung erleichtert die Nutsungder Solarenergieund leisten damit einenBeitragzur sparsamenund effizienten Nutzungvon Energieund dem Einsatzerneuerbarer EnergiengemäßBauGBgl (6) Nr.7 f. Eine vorrangige lnanspruchnahme von Brachflächen bzw. Wiedernutzbarmachung von Flächenerfolgtmitdervorliegenden Planung. lm Rahmen der vorliegendenPlanung erfolgt eine Nachverdichtung und Innenentwicklung. Für den Geltungsbereichder Planung werden keine Flächen mit Bodenbelastungenin Anspruchgenommen.Innerhalbdes Planungsbereiches liegenkeineInformationen überAltablagerungen und Altlastenvor. Der Aspektder Begrenzungder Bodenversiegelung wurdebeachtet,indemdurchdie vorliegende Planungkeinezusätzlichen Erschließungsanlagen, hierinsbesondere die Zuwegung, geschaffen werdenmüssenbzw.auf das notwendige Maßbegrenä. lm Rahmender Vermeidungvon nachteiligenBodenveränderungen wird i.V.m im KreisLippeder Bodenaushub $ 3 a Abs.2 der SatzungüberdieAbfallentsorgung innerhalbdes Plangebietes verbracht,soweitdiestechnischmöglichist. Die Größe und der Zuschnittdes Flürstückes 759 bzw.des Anderungsbereiches verdeutlichen bereits,das innerhalbdes Plangebietes keinbzw.nurgeringerräumlicher Spielraum für die Unterbringung des Bodenaushubbesteht.Der Bodenaushubist daher abzufahren undentsprechend zu entsoroen. 2,4 Planungsalternativen Innerhalbdes Plangebietes kanndie Erschließung variiertwerden.Denkbarist eine Erschließungsvariante, die als Stichstraße, weitersüdlichvon der Brinkheide, in das Plangebieteinmündet und alle Gebäude in zweiter Reihe erschließt. Der 3o 3. Anderung desBebauungsplanes - vor-EntwurfNr.0g/0s,,Niedernbruch" Novemder 2oo4 flächenverbrauch des stichesist hierbeigrößer,da für dieseErschließungsvanante ein wendehammer- mit den für dreiachsigeMüllfahrzeugeentspächenoen - benötigt Dimensionierungen wird. 2.5 Bewertung/ Zusammenfassung der Umweltauswirkungen Eine Bewertung undZusammenfassung erfolgterstnachderZusammenstellung oer Daten. 3. ZusätzlicheAngaben 3.1 Methodik/Vorgehensweise lm Vorfeldder Planungwerdendie Trägeröffenflicher Belangemöglichstfrühzeitig eingebunden.Hierdurchkönnen erste umweltrelevante Införmatiinengewonnen werden. Erste Informationen gewinnt die Gemeinde auch dürch die Bestandsaufnahme deszu überplanenden Geländes. Mit der frühzeitigen Beteiligung werdendie Trägeröffenflicher Belange gebeten,die 'infärmationen lhnen zur verfügungstehenden- für den umweltbericht relevanten der Gemeinde zugänglich zu machen. Vor derAuslegung findetdie Auswertung dergewonnenen Informationen statt. 3.2 Monitoring lie.l der überwachung ist nicht, eine umfassendeVollzugskontrolledes Bebauungsplanes zu realisieren.Es sollenlediglicherheblicheun-vorhergesehene - die bei der Durchführung nachteiligeAuswirkungen der planungena-uftreten festgestelltbzw.erfaßtwerden. Die Gemeinde Leopoldshöhe wird zur übenivacnungvon eventuellen, unvorhergesehenen umweltauswirkungen auf die Informafionen der entsprechenoen Fachbehörden zurückgreifen. Diesesind durch BauGBg 4 Abs. 3 zur Mitteilung angehalten. Hierzuseienbeispielhaft genannt: - Gewässerüberwachung gemäßLandesrecht - Lärmüberwachung gemäßBlmSchG - Altlastenkataster gemäßBBodSchG - LaufendeRaumüberwachung und-beobachtung Einezusätzliche übenruachung im gesamtenGemeindegebiet ist durchregelmäßige Außendiensttätigkeiten von Mitarbeiternder Gemeindeverwaltung g"rniahrl"i"tet. weitere Informationenüber Auswirkungengelangen durch sönslige externe lnformationen (2.8.Anrufevon Bürgern)derGemeinde zur Kenntnis. die Auswirkungen, bei denen im jeweirigen umwertbericht Iü, Prognoseunsicherheiten bestandenhaben,führt die GemeinäeLeopoldshöhe ein Kataster.DieseFlächenbzw. möglichenunvorgesehenen Auswirkungen könnenso gezieltin regelmäßigen Abständenbeobachtet werden. 3.3 Zusammenfassung NachdezeitigemKenntnisstand (frühzeitige Beteiligung) gehendurchdie Anderung -Bebauung des Bebauungsplanes und . die dadurch mögliche keine negativen Auswirkungen aufdiedirekteUmgebung aus. 31