Daten
Kommune
Leopoldshöhe
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7,7 MB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
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Inhalt der Datei
.28/10 2004 08:41 FAX +49 52'l 65384
l lA
l ! l NENl , i C
AHER B I E L E F E L D
@oo1/o02
ViolaBesteundBjörnWanaek
10
Eckardteweg
33617Bielefeld
GemeindeLeoPoldEhöhe
' Bauamt
z.Hd,H€rmRadez
1
Kirchweg
33818LeopoldBhöhe
27j0.2004
Bielefeld,
.AnttagaufAnderung
deeBEbauungeplan
llll
FAX0520E-ee
FlenRädaz,
Sehrgeehrter
desGrundgtüÖkS,
zurtsebauung
unsoren
Volgntwurf
SiswiebeBprochen
alsAnlegeerhalten
Uberdie
mitAngaben
mltelnemElnfemill€nhaus
15,33818Lgopoldshöhe,
InderBrinkheide
undderDachnoigung'
Trauf-undFit€thöh€n
Abmsssungen,
vonca,350NeigunE,
Dachneigung
miteinergeringon
Gebäude
Wirplanen
einschmales
von
€inErTraufhöhe
entspricht.
Mit
Häuaar
Dechnoigung
der
bestehenden
in
etwa
der
wäg
7,90m.
von
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daraus
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ergibt
eich
Flrethöhe
ca.5,30m
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2 a /t u z o j q 0 8 4 I f A I
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.49 521 65384
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@ao2/002
GEMEINDE
LEOPOLDSHöHE
3. Anderung des Bebauungsplanes
Nr. Og/0S
,,Niedernbruchn'
Planzeichnung
TextlicheFestsetzungen
Begrüridung
Umweltbericht
Stand Oktober 2004
Frühzeitigeöffentlichkeitsbeteiligung
FrühzeitigeBeteiligungder Behörden und der Träger sonstiger öffenflicher
Belange
/o
- Vor-Entwurf3. Anderung
desBebauungsplanes
Nr.08/05,,Niedernbruch"
Novemder
2004
VOR-ENTWURT'
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
HINwEISE
H
RECHTSGRUNDLAGEN
vERFAHRENSVERMERKE
BEGRUNDUNG
I. ALLGEMEINES
1. ZIEL, ZwEcK LrNDNoTWENDIGKEITDEsBEBAUTNGSPLANES
................. I
2. ENTWICKLLTNG
AUSDEMFLACHENNUTZIJNGSPLAN.....................
.............1
3. ANpAssuNc AN DrE ZIELE DERRAUMoRDNtTNG
uND LANDESPLANIJNG
............................1
4. ABGRENZU{GDESGELTuNGSBEREICHES...........
............1
II, RAHMENBEDINGUNGEN
III. WESENTLICHER INHALT T]ND ZU ERWARTENDE AUSWIRKT]NGEN DER
BEBAUUNcsplaxÄlrnnnulc
74
3. Anderung
desBebauungspranes
Nr.0g/05,,Niedernbruch,,vor-EntwurfNovemder
2004
1. BpI-nNcr oes UvwEr-TscuuTzES,DESNATURSCHUTZES
LrNDDER
LANDSCHAFTsIFLEGE..................
.............2
a) GrunhdtzlicheAussagen
zu deneinzelnen
\e\angen...................................................
2
e) Umwelnerntiglichkeitsprüfung.
.-....
................................
4
fl Ergebnisdes Umweltberichtes
...................................4
2. BELANGE
DEsVERKEHRS
/ ERSCHLTEßLrNG
.......
.............
4
3. Ber-eNcenrn BAUKULTUR
/ DEsDENKMALSCHUTZES
..................
..........4
4. BELANGEDERvER- LrNDENTsoRcullc, DEROBERFLACHENENTV/A.SERL'NG
uND DEs
WASSERSCHUTZGEBIETES...........
..............
4
5. ZUKüNFrrcE
NurzuNc
........................5
a) Sudtebauliches
Konzept.........
...................................
J
b) Erltiuterungder Festset2ungen........................
.. . ................. S
IV UMWELTBERICIIT
,+2
- Vor-Entwurf3. Anderung
desBebauungsplanes
Nr.08/05,,Niedernbruch"
Novemder
2004
,
l m m e n k a m D
rdissen
3. Anderungdes
Bebauungsplanes
Nr.
08/05,,Niedernbruch"
Übersichtskarte
Ausschnittaus ger DGK
1:5000
(Kreis Lippe, 19.12.2000,
40/00)
Gemeinde
Leopoldshöhe
A
73
3. Anderung
desBebauungsplanes
Nr.0g/OS
- Vor_Entwurf_
,,Niedernbruch,,
Novemder
2004
Präambet
Aufgrunddes g 1 Abs. 3 und.des.g10
des Baugesetzbuches
(BauGB)und S 86 der
Bauordnunsfür das LandJ.JordrÄei;_W#;ä:iäluo
Nnwl i.V. mit S 41 oer
Gemeindeord
nunsNRWreo rrrnwiiai ;;
üi ;#'n"meinde Leopotdshöhe
An.erungdes Bebauuno:pl"l":..
dre3.
iv'" obiosl-r.ri"oernoruch,,,
bestehendaus der
Planzeichnungund dän texrichen
F"rtr"üJng"n, sowie den örrichen
Bauvorschriften,
alsSaEung.beschlossen.
Leopoldshöhe,
Bürgermeister
B
7rf
3 Anderung
desBebauungsplanes
- vor-EntwurfNr.08/05,,Niedernbruch"
Novemder
2oo4
'l!
LP
\ ,r-Nl ."
d
I,
WAOoI
TH-s,?smicRZ O/
sD 30.-35.
I GFZ0.8
109
/'4,, )
W--\:
sD 35"45"
3. Anderungdes
BebauungsplanesNr. 08/05
,,Niedernbruch,,
Gemeinde
Leopoldshöhe
B-Plan
M 1:500
Vor-Entwurf
?5
- Vor-EntwurfdesBebauungsplanes
Nr.08/05,,Niedernbruch"
Novemder
2004
3. Anderung
Planzeichenerklärung
Festsetzungen
Art der baulichenNutzung
WA
WR
2Wo
AllgemeinesWohngebiet
(SI (1)Nr.1 BauGB,
S4 BaUNVO)
Beschränkung
derZahlderWohnungen
(SI (1)Nr 6 BaUGB)
Maßder baulichenNutzung
z.B.GRZ0,4 Grundflächenzahl
(S (1)
9
Nr.I BauGB,
S 16BauNVo)
Geschoßflächenzahl
z.B.GFZ0,8 (S
I (1)Nr. 1 BauGB, 16BaUNVO)
S
z.B.ll
ZahlderVollgeschosse
als Höchstmaß
z.B. ll
zwingend
ZahlderVollgeschosse
(6 I (1)Nr.I BauGB.S 16BaUNVO)
(s 9 (1)Nr. 1 BauGB.e 16 BaUNVO)
Höhe baulicherAnlaqen
TH z.B.bis
Traufhöheals Höchstmaß
5.75m
(S9 (1)Nr.1 BauGS,S 16BaUNVO)
FH z.B. bis Firsthöheals Höchstmaß
(SI (1) Nr.1 BauGB,S 16 BaUNVO)
8,5m
Stellung baulicher Anlagen
Firstrichtung
€
(S9 (1)Nr.2 BaUGB)
o
Bauweise,Baulinie,Baugrenze
offeneBauweise
(SI (1) Nr.2 BauGB,S 22 BaUNVO)
A
nur Einzelhäuser
zulässig
(SI (1) Nr.2 BauGB,S 22 BaUNVO)
Baugrenze
(S9 ('1)Nr.2 BauGB,S 22 undS 23 BaUNVO)
SonstigePlanzeichen
Grenzedes räumlichen
Geltungsbereiches
der 3. Anderungdes
Bebauungsplanes
Nr.08/05,,Niedernbruch"
(S9 (7)BaUGB)
CWR/IR
mit Geh-,Fahr-undLeitungsrechten
zu belastende
Flächen
(S9 (1)Nr.21und
(6)BaUGB)
,
76
3. Anderung
desBebauungsplanes
- vor-EntwurfNr.08/05,,Niedernbruch"
Novemder
2004
Abgrenzung unterschiedlicher
Nutzung,z.a. von eaugebieten,
oderAbgrenzung
der Maßesder Nutzunginnerhalb
elnes
Baugebietes
(S 1 (4)und516(5)BaUNVO)
sD 35' - 45"
sD30'- 35'
Satteldächer
miteinerDachneigung
von 35. - 45.
(gemäßS 86 BauONVV)
Satteldächer
miteinerDachneigung
von 30"- 35"
(semäßS 86 BauON\M
= v 7
- Vor-Entwurf3. AnderungdesBebauungsplanes
Nr.08/05,,Niedernbruch,,
Novemder
2OO4
Textliche Festsetzungen
I Art und Maßder baulichenNutzung
Allgemeines
Wohngebiet
ll (zwingend)
o
Allgemeines
Wohngebiet
ll o
GRZ0,4
GRZ0,4
GFZ0,8
GFZ0.8
Die höchstzulässige
ZahlderWohnungen
in Wohngebäuden
istaufzweibeschränkt.
ll Überbaubareund nicht überbaubare
Grundstücksflächen
1. Bodenbefestigung,
Freiflächen,
Stellplätze
undZufahrten
:
Die Versiegelung
von Freiflächen
und Stellflächen
mit Materialien
wie Asphaltoder
Beton ist unzulässig.Für anzulegendePflasterflächen
ist ein Betonunterbau
nicht
zulässig.
-
2. Auf den nichtüberbaubaren
Grundstücksflächen
werdenGaragen,Carportsund
Stellplätzesowie Nebenanlagen
gem. g 14 BauNVOzugelassen.Die Größe der
Nebenanlagen
ist auf 30 m'beschränK.Ausnahmen
für Nebenanlagen
über 30 m3
könnenzugelassen
werden.
lll Außere Gestaltungder Baukörper
Dachaufbauten
AllgemeineVoraussetzungen
:
Dachaufbauten
sind ab 35'
45" Grad Dachneigung
flach abgedecktoder als
Schleppgaube
zulässig.
Gestaltungs-und Ausführungsanforderun
gen:
. DerseitlicheGaubenabstand
vom Ortgangmußmindestens
1,50m betragen.
. ZwischenEinzelgauben
sindmindestens
1,S0m Abstandeinzuhalten.
. Die Höhe der Dachgauben,gemessenvom Dachaustrittbis Unterkante
Gaubeneindeckung,
darfnichtgrößerals 1,50m sein.
. Als Gaubenlänge
ist maximal1/3der Gebäudelänge
zulässig.
. Es sind mindestens
zwei Dachziegelreihen
zwischenTraufeund Dachgaube
vorzusehen.
. Es sind mindestens1,00 m Abstand zwischen Dachfirst und oberem
Dachgaubenabschluß
einzuhalten.
r In der Gaubenvorderfront
sind nur Fensterflächeneinschließlichihrer
konstruKiven Bauteile zulässig. Größere Wandflächen neben den
Gaubenfenstern
sindnichtzulässig.
Traufhöhe
Festgesetztsind (gem.(S 9 (1) Nr. 1 BauGB,g 16 und 18 BauNVO)ldie in der
Planzeichnung
dargestellten
Höhen.
Bei der Berechnung
der Traufhöhe
sindfoljendeBezugspunkte
maßgebend:
oberer
BezuqspunK:schnittpunKder Außenwändemit der oberkanteder Dachhaut.
UntererBezusspunK:
Oberkante
Gelände
Firsthöhe
Festgesetäsind (gem.(S I (1) Nr. 1 BauGB,g 16 und 18 BauNVO))die in der
Planzeichnung
dargestellten
Höhen.
Bei der Berechnung
der Firsthöhe
sindfolgendeBezugspunkte
maßgebend:unterer
Bezuqspunkt:
Oberkante
Gelände
,
vP
- Vor-Entwurf3. Anderung
desBebauungsplanes
Nr.08/05,;Niedernbruch"
Novemder
2004
lV Art, Gestaltungund Höhevon Einfriedungen
lm Bereichdes öffentlichen
Straßenraumes
undder Geh-,Fahr-und Leitungsrechte
sindMauern,Holzzäune
oderlebendeHeckenbis 80 cm zulässig.
An seitlichenund hinteren Grundstückseinfriedigungen
sind Holzflechtzäune,
Bohlenwände
oderMauernunzulässio.
V Zuwegungen
Private Zuwegungenmüssen mit wasserdurchlässigen
Materialienhergestellt
werden.
Vl Freiflächen
Freiflächen
sindgärtnerisch
anzulegen
unddauerhaft
zu unterhalten.
Vll AbfallsammelplaE
Der Abfallsammelplatz
ist mit standortgerechten
Gehölzeneinzugrünenund zu
pflastern.Der Haushaltsabfall
darf nur einenTag vor und am Tag der Abfuhrauf
diesemgelagertwerden.
+3
- Vor-Entwurf3. Anderung
desBebauungsplanes
Nr.08/05,,Niedernbruch"
Novemder
2004
Hinweise
Bodenaushub
Gemäß$ 3a derSatzungüberdieAbfallentsorgung
im KreisLippe(2'l.11.1993)
soll
bei Baumaßnahmen
unbelasteter
Bodenaushub
so ausgebaut,
zwischengelagert
und
transportiertwerden,daß Vermischungen
mit Bauschutt,Baustellenabfällen
und
anderen Abfallstoffenunterbleiben.Soweit möglich,sollte daher Bodenaushub
innerhalbdes Plangebietes
verbracht
werden.
Dachflächenwasserve
rsickerung
Aufgrunddes $ 51 a Abs. 1 Landeswassergesetzes
ist Niederschlagswasser
von
Grundstücken,
die nachdem 1. Januar1996erstmalsbebaut,befestigtoder an die
öffentlicheKanalisation
angeschlossen
werden,vor Ort zu versickern,
zu verriesetn
oder ortsnah in ein Gewässereinzuleiten,sofern dies unter Maßgabe der
Bodenverhältnisse
und ohne Beeinträchtigung
des Wohlsder Allgemeinheit
möglich
ist.
Diesbezüglich
ist im EinzelfallRücksprache
mit dem Abwassennrerk
der Gemeinde
Leopoldshöhezu führen und die Entwässerungssatzung
der Gemeinde
- insbesondere
g 9 Abs. 6 - (vom 14.12.199b/ i.d. Fassungv.
Leopoldshöhe
21.12.2001)
zu berücksichtigen.
Denkmalschutz
Wennbei Erdaöeitenkultur-odererdgeschichtliche
Bodenfunde
oderBefunde(etwa
Tonscherben,
Metallfunde,
dunkleBodenverfärbungen,
Knochen,Fossilien)
entdecK
werden, ist nach $$ 15 und 16 des Denkmalschutzgesetzes
die Entdeckung
unverzüglich
der GemeindeoderdemAmt für Bodendenkmalpflege,
hier im Auftrag:
LippischesLandesmuseumDetmold,Tel.: 05231/9925-O,
anzuzeigenund die
Entdeckungsstätte
dreiWerktagein unverändertem
Zustandzu belassen.
DeutscheTelekom
lm Planungsbereich
befinden sich Telekommunikationsanlagen
der Deutschen
TelekomAG.
Zur Vermeidungvon Beschädigungen
ist es erforderlich,
daß vor Tiefbauarbeiten
über oder in unmittelbarer
Nähe unsererAnlagensich die Bauausführenden
vom
Bezirksbüro
NetzeBielefeld,Beckhausshaße
36, in 3361'l Bielefeld,
Telefon(05 21)
5 67 - 8124(Planausgabe)
in die genaueLagederAnlageneinweisenlassen.
Fürden rechtzeitigen
AusbaudesTelekommunikationsnetzes
undder Koordinierung
mit dem Straßenbau
und den Baumaßnahmen
der anderenVersorgungsträger
ist es
notwendig,daß Beginnund Ablaufder Erschließungsmaßnahmen
im Planbereich
unserem ProduktionsbüroBielefeld, Herforder Straße 14, 33602 Bielefeld,
mindestens
3 Monatevor Baubeginn
schriftlich
angezeigt
werden.
Eon WestfalenWeser GmbH
lnnerhalbdes Planungsgebietes
befindensich Anlagender Firma Eon Westfalen
WeserGmbH.
Zur Vermeidungvon Beschädigungen
dieserAnlagenist es erforderlich,
sich vor
Bauausführung
in die LagedieserAnlageneinweisen
zu lassen.
lhrAnsprechpartner
hierfürist dasServiceCenterLage:
Pivitsheider
Str.11,32791Lage,Tel:05232/9536-0
H
to
3. Anderung
desBebauungspranes
- vor-EntwurfNr.08/0s,,Niedernbruch"
Novemder
2004
Gewässer
Innerhalbdes Plangebietesbefindensich keineGewässer.
ÖrtlicneBauvorschriften
Gem. $ 86 Landesbauordnung
NRW (Bauo NRW) werden mit einzelnen
Fesisetzungen
im Text,,örtliche
Bauvorschriften"
erlassen.Mit ihrerAufnahmein oen
Bebauungsplan
werdensie zugleichBestandteile
des Bebauungsplanes.
Verstöße
gegendie gestalterischen
Festsetzungen
geltenals ordnungswidiigkeit
gem. g g4
BauONRW.
Rechtsgrundlagen
.
.
.
.
.
.
Baugeselzbuch(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachungvom
(BGB|.| 5.2141,BGB|.1998tS. 137)
27.08.1997
Bundesnaturschu2gesetz
(BNatschG)in der Fassungder Bekanntmachung
vom25.Mäz2002(BGB|.I S. 1193)
Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) in der
Fassungder Bekanntmachung
vom 14.07.1994
(GVNWS. 666)
Baunutzungsverordnung
(BauNVo)in der Fassungder Bekanntmachung
vom
(BGB|.I S. .t32)
23.01.1990
Bauordnung
für das LandNordrhein-westfalen
(Bauo NRW) in der Fassung
der Bekanntmachung
vom0',|.03.2000
(GVNW S. 256)
Planzeichenverordnung
(BGBI.1991I S. Sg)
vom18.12.1990
tu
3. Anderung
desBebauungspianes
- vor-EntwurfNr.0g/05,,Niedernbruch,'
Novemder
2004
Verfahrensvermerke
Katasternachweis
I
Eindeuligkeit
Aufstellung
Die
Darstellung
des Es wird bescheinigt,daß
gegenwärtigen Zustandes die Festsetzungen der
stimmt
mit
den städtebaulichen Planung
Katasterunterlagenüberein. geometrischeindeutigist.
Die Planunterlagenfür den
Geltungsbereichdes Planes
suf der Grundlage der
Flurkarte
im
M l:1000 entsprechendem
Standv.
Detmold,
Detmold,
Kreis
tm Auftrag
Lippe
DerLandrat, Kreis Lippe
Yermessunq
und Kataster
Saeungsbeschluß
Kreis
Im Auftrag
Dieser Plan ist genäß S 2 Der
Hochbauund
desBaugesetzbuches
durch Planungsausschuß
der
Beschluß des Hochbau- GemeindeLeopoldshöhehat in
und Planungsausschusses
seitrerSitzung am
der
Gemeindedem
Entwurf
des
Leopoldshöhe
vom Bebauungsplanes zugestimmt
2004 aufgestellt und
seine
öffentliche
worden.
Auslegung
gem.
$ 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
D€r AufstellungsbeschlußOrt und Dauer der öffenflichen
wurde
Auslegung wurden ortsilblich
am
ortsüblich
bekanntgemachllbekanntgemacht.
Der
Entwurf
des
Bebauungsplanes und der
Begrändung haben
vom
bis
gem. g 3Abs. 2
Leopoldshöhe,
BaUGBöffentlich ausgelegen.
Lippe Gemeinde Leopoldshöhe
Der Landrat, Kreis Lippe
Vermessungund Kataster
(Schemmel)
Inkrafüreten
Äuslegung
Leopoldshöhe,
GemeindeLeopoldshöhe
(Schemmel)
Planverfasser
DieserBebauungsplanist gem. Dieser BebauungsplaDist Der
Entwurf
des
vom gemäßg l0 (3) BaucB am Bebauungsplanesist vom
S l0 desBaugesetzbuches
P{t
der
Gemeinde
Bauamt der Gemeinde
cpoldshöhe
am im Amtsblatt des Kreises Lcopoldshöheausgearbeitet
als Lippe
bekrnntgemacht worden.
SaEungbeschlossen
worden. worden.
Der Bebauungsplan ist
demit
am
rechtsverbindlich
geworden.
Leopoldshöhe,
GerneindeLeopoldshöhe
[Schemmel)
(Bürgermeister)
Leopoldshöhe,
Leopoldshöhe,
GemeindeLeopoldshöbe
GemeindeLeopoldshöhe
(Schemmel)
(Bärgermeister)
(Schemmel)
(Bürgermeister)
J
3. Anderung
desBebauungsplanes
- vor-EntwurfNr.08/05,,Niedernbruch',
Novemder
2004
Begründung
l. Allgemeines
1. Ziel, Zweckund Notwendigkeitdes Bebauungsplanes
Der rechtskräftige
Bebauungsplanes
siehteine Bebauung
enilangder straße in der
Brinkheidevor. Eine zweiteBauzeileist im bereitsrech-tskräftigän
eenauungsptan
nichtvorgeseh.en.
Zierdes planesist es, eine Nachverdichtunf
vorzunehme"n.
Die
hierve.rfolgte
Anderungdes.Bebauungsplanes
leisteteinen Bäitragzur schonung
von freienFlächenim Außenbereich.
2. Entwicklungaus dem Flächennutzungsplan
Der wirksameFlächennutzungsplan
der Gemeinäe'Leopoldshöhe
vom 15.06.1971,
zuletztgeändertmit der 12. Anderung,stellt den Anderungsbereich
bereits ars
wohnbauflächedar. Die vorliegendeplanung- mit dem Gäbietscharakter
wA stimmtdahermit der Darstellung
deswirksamen
Flächennutzungsplanes
überein.
3. Anpassungan die Zieleder Raumordnungund Landesplanung
Die vorgesehenePlanung entsprichtden Darstellungendes Entwurfes'des
Gebietsentwicklungsplanes
(GEp) (stand o9/2000),ieilabschnitt oberbereich
Bielefeld, der für den Geltungsbereichder Anderung einen Allqemernen
siedlungsbereich
darstellt.Die Inhalteder vorliegenden
A-noerung
stenän'Janer
landesplanerischen
Zielsetzungen
nichtentgegen.
4. Abgrenzungdes Geltungsbereiches
Das Anderungsgebiet
umfaßtdie Flurstücke110,111und 19g der Flur 4 in der
Gemarkung
Schuckenbaum.
Der Geltungsbereich
wirdim einzelnen
wiefolgtumgrenä:
o
.
o
r
im Westenbegrenädie StraßeIn der Brinkheide
das planungsgebiet
im Nordendurchdie StraßeIn der Brinkheide
im OstendurchWohnhäuser
undGartenflächen
im SüdendurchWohnhäuser
undGartenflächen
Der Geltungsbereich
istaufder Karteauf seiteA graphisch
dargesteilt.
Das Planungsgebiet
hateineGrößevonca. 3.096qm.
tr3
- Vor-Entwurf3. Anderung
desBebauungsplanes
Nr.08/05,,Niedernbruch"
Novemder
2004
ll. Rahmenbedingungen
1. Lageim Gemeindegebiet
Das Anderungsgebietliegt im Ortteil Schuckenbaum.Die Umgebung des
Anderungsgebietes
wirddurchdie vorhandene
geprägt.
Wohnbebauung
2. Eigentumsstruktur, baulicher Bestand, gegenwärtige Nutzung
und Zustandvon Naturund Landschaft
Die Flurstückebefinden sich in Privatbesitzund sind mit zweigeschossigen
Wohngebäuden
bebaut.Die unbebauten
Grundstücksflächen
werdenals Ziergärten
genutzt.
3. Nutzung/lmmissionsbelastung
Die Grundstückewerdenzu Wohnzweckengenutzt.
4. BestehendeRechtlicheVerhältnisse
DasgesamteFlurstilckliegtim Geltungsbereich
gewordenen,
des,1967rechtskräftig
BebauungsplanesNr. 08/05 ,,Niedernbruch".
Als Gebietscharakterist ein
AllgemeinesWohngebiet
festgesetzt.
Als Art und Maß der baulichenNutzungsind
(zwingend)mit einer GRZ von 0,4 und einer GFZ von 0,8 in
zwei Vollgeschosse
offenerBauweisefestgesetzt.Die Erschließung
erfolgtvon der öffentlichenstraße In
der Brinkheide.
Als Dachneigung
sind35' undalsTraufhöhe
5,75festgesetzt.
lll. Wesentlicher Inhalt und zu erwartende Auswirkungen der
Bebauungsplanänderu
ng
{. Belange des Umweltschutzes,des NaturschuEes und der
Landschaftspflege
a) GrundsätzlicheAussagenzu den einzelnenBelangen
FolgendeSchutzgüterwerdenbetrachtet:
. Tiere,
. Pflanzen,
r Boden,
. Wasser,
. Luft,
. Klima,
. dasWirkungsgefüge
der v.g.
r Landschaft
. Biologische
Vielfalt
Das Grundstück
ist bereitsbebaut.Eineantropogene
überformung
der aufgeführten
Schutzgüter
ist daherbereitserfolgt.Die vorliegende
Planungbereitetzudem keine
größerenEingriffein NaturundLandschaft
vor alsder rechtskräftige
Bebauungsplan.
Die Umweltbezogene
Auswirkungen
auf den MenschenundseineGesundheitsowie
die Bevölkerunginsgesamt(BauGBg1 (6) Nr. 7 c), die die vorliegendeplanung
auslöst,werdennachdezeitigenKenntnistand
alsverträglich
eingestuft.
Die Auswirkungen
auf Kulturgüter
und sonstigeSachgüter(BauGB51 (6) Nr. 7 d)
werdenmit dervorliegenden
Planungals verträglich
eingestuft.
&+
- Vor-Entwurf3. Anderung
desBebauungsplanes
Nr.08/05,,Niedernbruch"
Novemder
2004
Zusammenfassendkann die Aussage getroffenwerden, daß die vorliegende
Planung die aufgezählten Schutzgüter nicht mehr beeinträchtigt als der
derzeitigeRechtsstandund die vorhandeneBebauungdes Grundstückes.
b) Eingriffsregelung
Vermeidung/Minimierungdes Eingriffes
Die BelangeNaturund Landschaft
betreffend
wurdenbereitsmit derAufstellung
des
Bebauungsplanes
Nr. 08/05 ,,Niederbruch"
abgewogen.Die vorliegendeAnderung
des Bebauungsplanes
bereitetkeinengrößerenEingriffvor, als der rechtskräftige
Planzuläßt.
c)Sparsamerund schonenderUmgangmit Grund und Bodenunter Begrenzung
der Bodenversiegelung,
Wiedernutsbarmachung
von Flächen,Beachtung der
Aspekte zur Nachverdichtungund Innenentwicklung,
Aussagenzu Altlasten /
Bodenschutz/ Bodenaushubund Bodenentsorgung
Dem Grundsatzdes schonenden Umgangs mit Grund und Boden (g 1a (2)
BauGB) unter Begrenzung der Bodenversiegelungwird berücksichtigt,
indem
bereitsvon BebauunggeprägteFlächenin Anspruchgenommenwerden.Weiterhin
sinddievorgesehenen
Zuwegungen
auf dasnotwendigste
beschränkt.
Die Flächeninanspruchnahme
sowie das Maß der Nutzungist in einem Umfang
festgelegtworden, das nicht über die bisher maximalmöglicheVersiegelung
hinausgeht.
Die Breiteder Privatstraßen
orientiertsich ausschließlich
an dem örtlichenBedarf
und der Empfehlungenfür die Anlage von Erschließungsskaßen
(EAE). Die
Versiegelung
wirddadurchso geringwie möglichgeplant.
EineBeanspruchung
des Bodensist grundsätzlich
bereitsmit der Genehmigung
des
Bebauungsplanes
Nr. 08/05,,Niedernbruch"
erfolgt.Der vorliegende
Plan verändert
zum überwiegenden
Teilnur die Nutzung.
Eine
vorrangige
Inanspruchnahme von
Brachflächen
bzw.
WiedernuEbarmachung
von Flächenerfolgtmitdervorliegenden
Planung.
lm Rahmender vorliegenden
PlanungwirdderAspekteszur Nachverdichtungund
InnenentwicklungumgesetZ.
Für den Geltungsbereichder Planung werden keine Flächen mit
Bodenbelastungenin Anspruchgenommen.Innerhalbdes Planungsbereiches
liegenkeineInformationen
überAltablagerungen
und Altlastenvor. Der Aspektder
Begrenzungder Bodenversiegelung
wurdebeachtet,indemdurchdie vorliegende
Planungkeinezusätzlichen
Erschließungsanlagen,
hierinsbesondere
die Zuwegung,
geschaffen
werdenmüssenbzw.auf dasnotwendige
Maßbegrenä.Eine
lm Rahmender Vermeidungvon nachteiligenBodenveränderungen
wird i.V.m
3
a
Abs.
2
der
Satzung
über
dieAbfallentsorgung
im KreisLippeder Boderiaushub
$
innerhalbdes Plangebietes
verbracht,soweitdiestechnischmöglichist. Die Größe
und der Zuschnittdes Flurstückes
759 bzw.des Anderungsbereiches
verdeutlichen
bereits, das innerhalbdes Plangebieteskein räumlicherSpielraum für die
Unterbringung
des Bodenaushub
besteht.Der Bodenaushub
ist daher abzufahren
undentsprechend
zu entsorgen.
EineKennzeichnungist nichterforderlich,
da keineGründehierfürvorliegen.
8s
3. Anderung
- Vor-Entwurfdes Bebauungsplanes
Nr.08/0S,,Niedernbruch,,
Novemder
2004
e) Umweltuerträglichkeitsprüfung
Die Verpflichtung
zur Durchführung
einer umweltverträglichkeitsprüfung
bzw. erner
allgemeinenVorprüfungentsprechendder Liste ,,UVp-pflichtige
Vorhaben,,(hier
Nr. 18.8)bestehtnicht,da keinesder genanntenBauvorhaben
geplantist und die
festgesetäeGrundfläche
gem.S 19 Abs. 2 BauNVoden in der Listefestgelegten
Prüfüverte
für die Vorprüfung(Nr. 18.7.2)von 20.000 qm nicht erreiöht.Die
Gesamtgröße
des Plangebietes
beträgtca.2.250qm.
Zudemwird im Anderungsverfahren
eine umweltprüfung
nachden Vorschriften
oes
Baugesetzbuches
durchgefüh
rt
f) Ergebnisdes Umweltberichtes
Die umweltauswirkungen
der Planungeinschließlich
ihrerwechselwirkungen
werden
im Zuge der Rahmenplanungsowie der Aufstellung des vorliegenoen
Bebauungsplanesdurch die Gemeinde Leopoldshöheentsprechend oen
Anforderungen
des BauGBermitteltund bewertet.Das Ergebnisder prüfungder
umweltverträglichkeit
desVorhabens
wirdin einemumweltbericht
zusammengefaßt.
Die Ergebnissedes umweltberichtes,
der als eigenständiger
Teil der Begründung
-von
beiliegt,einschließlich
der Betrachtungder wechselwirkungen
werden
del
GemeindeLeopoldshöhe
als Trägerindes Verfahrensin die Abwägungnach $ 1
Abs.5,6 und7 sowieg 1a BauGBmitdenErgebnissen
eingestellt.
Die Ergebnisse
des umweltberichtes
werdenin den textlichenund zeichnerischen
Festsetzungen
des Bebauungsplanes
beachtet.
2. Belangedes Verkehrs/ Erschließung
Die verkehrlicheErschließung
des Plangebietes
ist durchdie festgesetäenGeh-.
Fahr-,und Leitungsrechte
sowie die vorhandeneöffenflichestraße gesichert.Die
StraßeIn der Brinkheide
kannden Verkehr,der im plangebietentstehi,aufnehmen.
Die verkehrliche
Anbindunginnerhalbdes ortsteiles,wie auchan das regionaleund
überregionale
Verkehrsnetz
ist gewährleistet.
3. Belangeder Baukultur/ des Denkmalschutzes
In der Umgebungsbebauung
findensichkeinedenkmalwürdigen
Gebäude.
4. Belangeder Ver- und Entsorgung,der Oberflächenentwässerung
und des Wasserschutzgebietes
lm oder direktam Plangebietist kein oberirdischesGewässeroder natürlicnes
Uberschwemmungsgebiet
bekannt.
Mit wild abfließendenwasser von angrenzenden
landwirtschaftlichen
Flächenwird
aufgrundder topographischen
situationund den bisherigen
Erfahrungswerten
nicht
gerechnet.
Für die Abwasserbeseitigungkann das vorhandeneKanalnetz(Trennsystem)
genutztwerden,diesesist ausreichend
dimensioniert.
Die Erweiterung
kann an die
Schmutzwasserleitung
in der Brinkheide
angeschlossen
werden.
Die Kläranlagein schuckenbaumist entsprechend
der gemeindlichen
Entwicklung
ausgebautundentspricht
denallgemeinanerkannten
RegelnderTechnik.
Aufgrund des $ 51 a Landeswassergesetzes
ist Niederschlagswasser
von
Grundstücken,
die nachdem 1. Januar1996erstmalsbebaut,befestigtoder an die
Fg
3. Anderung
- Vor-EntwurfdesBebauungsplanes
Nr.08/05,,Niedernbruch,,
Novemder
2004
öffentlicheKanalisation
angeschlossen
werden,vor ort zu versickern,
zu verrieseln
oder ortsnahin ein Gewässereinzuleiten,
soferndies ohne Beeinträchtigung
des
WohlsderAllgemeinheit
möglichist.
Entsprechenddieser Vorgabe ist grundsätzlichbeabsichtigt,eine dezentrale
Niederschlagswasserbeseitigung
vorzunehmen
und das oberflächenwasser
auf
der unversiegelten
Flächezur Versickerung
zu bringen.Die prüfungdieserVorgaoe
hat ergeben,daßeineVersickerung
auf denGrundstücken
im Andeiungsgebiet
nictrt
festgesetztwerdenkann.
Durch verschiedeneBodengutachten,
im Auftrage des Abwasserwerkesoer
Gemeinde Leopoldshöheist festgestelltworden, daß die im Gemeindegebiet
anstehenden
Bodentypen
einenhohenLehmanteil
auf weisen.Damitverbundenist
ein ungünstiger
Durchlässiqkeitsbeiwert.
Aufgrunddes Grundstückszuschnittes
uno
der damit verbundenenAusnutzbarkeitwird eine umfangreicheVersiegelung
erwartet.
Es ist daherdavonauszugehen,
daß eineVersickerung
auf den Baugrundstücken
nichtrealisierbar
ist.
Mit der Ableitungdes Regenwassers
überdas Trennsystem,
gem.$ 51a Abs.4S 1
LWG,ist die vorliegende
Planungvon derVerpflichtung
Niederschlagswasser
vor ort
zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten,
ausgenommen.
(Giltfür bereitsvor dem 1.1.96bestehende
Abwasseranlagen).
Das Plangebiet befindet sich
Heilquellenschutzgebiet.
in
keinem Wasserschutzgebiet oder
Die Frischwasserversorgung
ist für das Plangebietals gesichertanzusehen.Die
Leitungen
sindtechnischeinwandfrei
undausreichend
dimensioniert.
Die technischeAnbindungdes Plangebietesan die Versorgungssysteme
für
Elektrizität
undTelekommunikation
(sieheHinweise)
ist möglich.
5. ZukünftigeNutzung
a) StädtebaulichesKonzept
Vorliegende
Planungsetztdas Ziel der Nachverdichtung
um. unversiegelte
Flächen
im Außenbereich
werdendurch die vorliegende
Anderungdes Bebäuungsplanes
geschont.
Die Festsetzungen
ermöglichen
die zweiteBauzeile.Gestalterisch
orientierensich
die Festsetzungen
an denendes bereitsbestehenden
Bebauungsplanes
und oer
Gestaltungder südlich und östlich vorhandeneneBebauungim unbeplanten
Innenbereich.
Die Erschließung
derzweitenBauzeileerfolgtdirektvonder straßeIn der Brinkheide
bzw.überFahr-undGehrechte.
b) Erläuterungder Festsetzungen
Die Festsetzungals AllgemeinesWohngebietentsprichtder in der Umgebung
vorhandenenBebauungund entsprichtdem angestrebten
planerischen
Ziel, eine
Wohnnutzung
auf demFlurstück
zu ermöglichen.
Die Baugrenzenermöglichenden Bau von freistehenden
Einfamilienhäusern
und
berücksichtigen
die bereitsbestehenden
Gebäudebzw. Baugrenzen.
Nachbarlicne
rv
- Vor-EntwurfdesBebauungsplanes
Novemder
2004
3. Anderung
Nr.08/05,,Niedernbruch"
Belangewerden ausreichendberücksichtigt,
da die von der Landesbauordnung
geforderten
Mindestabstände
von den Baugrenzen
berücksichtigt
werden.
lm vorderenBereichder Grundstückewerden die Festsetzungen
des Urplanes
übernommen,
da dieseals Rechtsgrundlage
für die bestehende
Bebauungbestand
habensollen.
Die Positionder Baukörperorientiertsich an den Baufluchten,
die aus den in der
Umgebung
vorhandenen
Baukörpern
entstehen.
o
r8
3. Anderung
desBebauungsplanes
- vor-EntwurfNr.08/0s,,Niedernbruch"
Novemder
2004
lV Umweltbericht
1. Einleitung
1.1Inhaltdes Planes
Auf den nördlichenteilen der Grundstückeim Andeungsbereich
stehen bereits
zweigeschossige
Wohngebäude.
lm südlichenTeil der Flurstücke
sollenzusätzliche
zweigeschossige
wohngebäude
realisiertwerden.Die Erschließung
erfolgtvon der Straßäin der B;inkheide:
Für die
Flurstücke'l 10 und 111 ist ein gemeinsamesGeh-, Fahr- und Leitungsrecht
vorgesenen.
1.2 Ziele des Umweltschutzes
Die Darstellungder in einschlägigen
Fachgesetzen
und Fachplänenfestgelegten
Ziele des umweltschutzes,
die für den Bauleitplan
von Bedeutung
sind,wärdenim
Rahmenderfrühzeitigen
Beteiligung
ermittelt.
2.-B_eschreibu
ng und Bewertung der Umweltauswirkungen
2.1 Bestandsaufnahme
Schutzgüter
nachBauGBgl (6) Nr.7 a;
. Tiere,
. Pflanzen,
. Boden,
. Wasser,
. Luft,
. Klima,
. dasWirkungsgefüge
der v.g.
. Landschaft
. Biologische
Vielfalt
Beiallenvorgenannten
schutzgütern
ist aufgrundder dezeitigenNutzungvon einer
starkenanthropogenen
überformung
auszugehen.
Gebiete von gemeinschaftlicherBedeutung und der europäischen
Vogelschutzgebiete
im sinne des Bundesnaturschutzgesetzes
gemacaauGe gt 1o;
Nr. 7 b) sindim Gemeindegebiet
nichtvorhanden
Die Beurteilung
der umweltbezogenen
Auswirkungen
auf den Menschenund seine
Gesundheit
sowiedie Bevölkerung
insgesamt
gemäßBauGBgl (6) Nr. 7 c) werden
zur Offenlegung
beurteilt.
NachdezeitigemKenntnisstand
sindumweltbezogene
Auswirkungjen
auf Kulturgüter
planungnichtgegeben(BaucB (6)
und so-nstige
sachgütermit der vorliegenden
sl
Nr.7 d).
Gebiete in denen durch die Rechtsverordnung
zur Erfüllungvon bindenden
Beschlüssen
der
Europäischen
Gemeinschaften- festgelegten
Immissionsgrenzwerten
nichtüberschritten
werdendürfengemäß(BauGBgI 1oyrur.
7 h) sindim Gemeindegebiet
nichtvorhanden.
(:
- Vor-Entwurf3. Anderung
desBebauungsplanes
Nr.08/05,,Niedernbruch"
Novemder
2004
Die Wechselwirkung
zwischenden einzelnenBelangendes Umweltschutzes
nach
den Buchstaben
(BauGB
a, c, d
Zeitpunkt
51 (6) Nr.7 i) könnenzum derzeitigen
nochnichtbeurteiltwerden
2.2 Prognose
Die Durchführungder Planung beeinträchtigtdie Schutzgüterin der oben
aufgeführten
Weise.
Die Nichtdurchführung
der Planung bedeutet hier, daß der rechtskräftige
Bebauungsplan
umgesetzt
wird.
Ausgehendvon der bereitsfestgesetzten
GRZ von 0,4 und den Baugrenzen,die
noch eine Erweiierung
der BaukörperzulassenbedeuienbeideVariantenin etwa
eine gleichgroßeVersiegelung.
Diesesvorausgesetä,kann bei beidenVarianten
von eineretwagleichenBeeinträchtigung
derSchutzgüter
undder Umweltinsgesamt
ausgegangen
werden.
2.3 Vermeidung,Verringerungund Ausgleich
Die Vermeidungvon Emissionensowie der sachgerechte
Umgangmit Abfällen
und Abwassergemäß BauGB 51 (6) Nr. 7 e sind durch die Planungund die
entsprechenden
Gesetzegewährleistet.Eine Abholungder Haushaltsabfälle
ist
gewährleistet.
durchdenAbfallsammelplatz
Die vorgegebene
Firstrichtung
erleichtert
die Nutsungder Solarenergieund leisten
damit einenBeitragzur sparsamenund effizienten
Nutzungvon Energieund dem
Einsatzerneuerbarer
EnergiengemäßBauGBgl (6) Nr.7 f.
Eine
vorrangige
lnanspruchnahme von
Brachflächen
bzw.
Wiedernutzbarmachung
von Flächenerfolgtmitdervorliegenden
Planung.
lm Rahmen der vorliegendenPlanung erfolgt eine Nachverdichtung und
Innenentwicklung.
Für den Geltungsbereichder Planung werden keine Flächen mit
Bodenbelastungenin Anspruchgenommen.Innerhalbdes Planungsbereiches
liegenkeineInformationen
überAltablagerungen
und Altlastenvor. Der Aspektder
Begrenzungder Bodenversiegelung
wurdebeachtet,indemdurchdie vorliegende
Planungkeinezusätzlichen
Erschließungsanlagen,
hierinsbesondere
die Zuwegung,
geschaffen
werdenmüssenbzw.auf das notwendige
Maßbegrenä.
lm Rahmender Vermeidungvon nachteiligenBodenveränderungen
wird i.V.m
im KreisLippeder Bodenaushub
$ 3 a Abs.2 der SatzungüberdieAbfallentsorgung
innerhalbdes Plangebietes
verbracht,soweitdiestechnischmöglichist. Die Größe
und der Zuschnittdes Flürstückes
759 bzw.des Anderungsbereiches
verdeutlichen
bereits,das innerhalbdes Plangebietes
keinbzw.nurgeringerräumlicher
Spielraum
für die Unterbringung
des Bodenaushubbesteht.Der Bodenaushubist daher
abzufahren
undentsprechend
zu entsoroen.
2,4 Planungsalternativen
Innerhalbdes Plangebietes
kanndie Erschließung
variiertwerden.Denkbarist eine
Erschließungsvariante,
die als Stichstraße,
weitersüdlichvon der Brinkheide,
in das
Plangebieteinmündet und alle Gebäude in zweiter Reihe erschließt. Der
3o
3. Anderung
desBebauungsplanes
- vor-EntwurfNr.0g/0s,,Niedernbruch"
Novemder
2oo4
flächenverbrauch
des stichesist hierbeigrößer,da für dieseErschließungsvanante
ein wendehammer- mit den für dreiachsigeMüllfahrzeugeentspächenoen
- benötigt
Dimensionierungen
wird.
2.5 Bewertung/ Zusammenfassung
der Umweltauswirkungen
Eine Bewertung
undZusammenfassung
erfolgterstnachderZusammenstellung
oer
Daten.
3. ZusätzlicheAngaben
3.1 Methodik/Vorgehensweise
lm Vorfeldder Planungwerdendie Trägeröffenflicher
Belangemöglichstfrühzeitig
eingebunden.Hierdurchkönnen erste umweltrelevante
Införmatiinengewonnen
werden. Erste Informationen gewinnt die Gemeinde auch dürch die
Bestandsaufnahme
deszu überplanenden
Geländes.
Mit der frühzeitigen
Beteiligung
werdendie Trägeröffenflicher
Belange
gebeten,die
'infärmationen
lhnen zur verfügungstehenden- für den umweltbericht
relevanten
der Gemeinde
zugänglich
zu machen.
Vor derAuslegung
findetdie Auswertung
dergewonnenen
Informationen
statt.
3.2 Monitoring
lie.l der überwachung ist nicht, eine umfassendeVollzugskontrolledes
Bebauungsplanes
zu realisieren.Es sollenlediglicherheblicheun-vorhergesehene
- die bei der Durchführung
nachteiligeAuswirkungen
der planungena-uftreten
festgestelltbzw.erfaßtwerden.
Die Gemeinde Leopoldshöhe wird zur übenivacnungvon eventuellen,
unvorhergesehenen
umweltauswirkungen
auf die Informafionen
der entsprechenoen
Fachbehörden
zurückgreifen.
Diesesind durch BauGBg 4 Abs. 3 zur Mitteilung
angehalten.
Hierzuseienbeispielhaft
genannt:
- Gewässerüberwachung
gemäßLandesrecht
- Lärmüberwachung
gemäßBlmSchG
- Altlastenkataster
gemäßBBodSchG
- LaufendeRaumüberwachung
und-beobachtung
Einezusätzliche
übenruachung
im gesamtenGemeindegebiet
ist durchregelmäßige
Außendiensttätigkeiten
von Mitarbeiternder Gemeindeverwaltung
g"rniahrl"i"tet.
weitere Informationenüber Auswirkungengelangen durch sönslige externe
lnformationen
(2.8.Anrufevon Bürgern)derGemeinde
zur Kenntnis.
die Auswirkungen, bei denen im jeweirigen umwertbericht
Iü,
Prognoseunsicherheiten
bestandenhaben,führt die GemeinäeLeopoldshöhe
ein
Kataster.DieseFlächenbzw. möglichenunvorgesehenen
Auswirkungen
könnenso
gezieltin regelmäßigen
Abständenbeobachtet
werden.
3.3 Zusammenfassung
NachdezeitigemKenntnisstand
(frühzeitige
Beteiligung)
gehendurchdie Anderung
-Bebauung
des Bebauungsplanes
und . die dadurch mögliche
keine negativen
Auswirkungen
aufdiedirekteUmgebung
aus.
31