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Beschlussvorlage GB (Antrag der Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Marienborn gGmbH Zülpich auf Fortführung der Gerontospychiatrischen Beratung im Rahmen des Gerontospsychiatrischen Zentrums)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
22 kB
Datum
20.07.2011
Erstellt
21.05.11, 04:09
Aktualisiert
21.05.11, 04:09
Beschlussvorlage GB (Antrag der Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Marienborn gGmbH Zülpich auf Fortführung der Gerontospychiatrischen  Beratung im Rahmen des Gerontospsychiatrischen Zentrums) Beschlussvorlage GB (Antrag der Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Marienborn gGmbH Zülpich auf Fortführung der Gerontospychiatrischen  Beratung im Rahmen des Gerontospsychiatrischen Zentrums) Beschlussvorlage GB (Antrag der Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Marienborn gGmbH Zülpich auf Fortführung der Gerontospychiatrischen  Beratung im Rahmen des Gerontospsychiatrischen Zentrums) Beschlussvorlage GB (Antrag der Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Marienborn gGmbH Zülpich auf Fortführung der Gerontospychiatrischen  Beratung im Rahmen des Gerontospsychiatrischen Zentrums)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 177/2011 13.05.2011 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Soziales und Gesundheit 07.06.2011 Kreisausschuss 22.06.2011 Kreistag 20.07.2011 Antrag der Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Marienborn gGmbH Zülpich auf Fortführung der Gerontospychiatrischen Beratung im Rahmen des Gerontospsychiatrischen Zentrums (Gerontopsychiatrische Beratungsstelle) Sachbearbeiter/in: Herr Zerche Tel.: 15 478 Abt.: 53 - Gesundheit Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, dem Antrag zuzustimmen und 1. 2. die Fortsetzung des Projektes im Sinne des Kreistagsbeschlusses zur V 26/2009 zu beschließen und hierfür die erforderlichen Mittel bereit zu stellen, die Verwaltung zu beauftragen, mit dem Träger eine entsprechende Vereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Gerontopsychiatrischen Beratung für den Zeitraum 01.01.2013 bis 31.12.2015 zu schließen. -2Begründung: Entsprechend dem Beschluss des Kreistages zur Vorlage 26/2009 wurde das Konzept mit der Marienborn gGmbH nach der Förderzusage des LVR umgesetzt. Das Programm ist als zeitlich befristetes Anreizprogramm mit anteiliger Finanzierung der Personalund Sachkosten angelegt: Im Rahmen des Programms wurde eine hälftige Förderung der neu etablierter Beratungsleistungen im GPZ während der zweijährigen Anlaufphase (01.01.2010 - 31.12.2011) bewilligt. Um den Anreiz für eine Weiterführung der Maßnahme zu erhöhen, besteht die Möglichkeit, den Förderzeitraum um ein drittes Jahr zu verlängern, wenn sich der Kreis Euskirchen rechtzeitig vor Ablauf des zweiten Förderjahres verpflichtet, die Maßnahme nach Beendigung des dreijährigen Förderzeitraums für einen Zeitraum von mindestens drei weiteren Jahren vollständig weiter zu finanzieren. Durch diese Regelung wird bezweckt, die Entscheidung über die Fortführung der Maßnahme auf die Zeit nach der Implementationsphase zu verlegen und insofern durch die Möglichkeit eines Rückgriffs auf die gewonnenen Erfahrungen zu stützen. Es ist daher folgender Finanzierungs- /Förderplan vorgesehen: Förderzeitraum Gesamtkosten LVR-Zuschuss 70.000 35.000 35.000 Anteil Marienborn gGmbH 0 35.000 35.000 Anteil des Kreises 0 0 0 2010 2011 2012 70.000 € 70.000 € 70.000 € 2013 2014 2015 Gesamt 70.000 € 70.000 € 70.000 € 420.000 € 0 0 0 140.000 € 35.000 35.000 35.000 175.000 € 35.000 35.000 35.000 105.000 € Nachdem die Gerontopsychiatrische Beratungsstelle 2010 ihre Arbeit aufgenommen hat fanden im Rahmen des Qualitätsdialoges mehrere Gespräche mit der Abteilung Gesundheit statt. Die Beratungsstützpunkte verteilen sich flächendeckend im Kreis Euskirchen mit unterschiedlichen Sprechzeiten auf: š š š š š Zülpich, Gerontopsychiatrische Beratungsstelle, Haus Theresia Schleiden, St. Antonius Krankenhaus Euskirchen, Cafe „Insel“ (Caritasverband) Mechernich, Seniorenzentrum Barbarahof Nettersheim, Pflegezentrum St. Hermann-Josef. Bei Bedarf finden Hausbesuche statt. Im Jahr 2010 wurden 52 Klienten (Erstkontakte) beraten. Es fanden insgesamt 119 Kontakte statt mit steigender Tendenz. Im Zeitraum 01.01.2011 - 15.03.2011 fanden bereits 97 Beratungskontakte statt. Das Angebot wird gut angenommen. Es werden Fragebögen evaluiert (laufend und 1x jährlich verschickt). Die häufigsten Diagnosen waren: Demenz, Depression und Psychosen. Die Gerontopsychiatrische Beratungsstelle führt psychosoziale Beratung durch. Diese geht über den reinen Austausch von Informationen bzw. Weitervermittlung an andere Hilfen hinaus. Sie beinhaltet auch professionelle Interaktionen und Interventionen. Dazu gehört z.B. die Förderung der Krankheitseinsicht sowie die Beratung der Angehörigen über zielführende Möglichkeiten der Kommunikation (Beratungsmethoden/ Psychoedukation). So kann der Verlauf eines Prozesses entscheidend beein- -3flusst werden. Die Beratung erfolgt oft im Rahmen des erforderlichen Case Managements bzw. der Netzwerkarbeit (Unterstützung, Planung, Koordinierung der bedarfsgerechten Versorgung). Die Erhebung der Vermittlung der Klienten hat folgendes ergeben: - Vermittlung der Klienten zu ambulanten Anbietern von Altenhilfe: 36 (Ambulante Fachdienste/ Pflegedienste 15, Tagespflege/ Kurzzeitpflege 8, Selbsthilfegruppen 5, ambulantes Betreutes Wohnen 4, Sozialpsychiatrischer Dienst 3, Ärzte/ Therapeuten 1, Ambulant Psychiatrische Pflege 1) Die Vermittlung erfolgte trägerübergreifend, bei Bedarf auch an mehrere Hilfeanbieter. - Vermittlung in Krankenhäuser: 10 (Akut-Geriatrie Kreiskrankenhaus Mechernich 1, Marienhospital Euskirchen, Institutsambulanz 1, Psychiatrische Institutsambulanz der Fachklinik Marienborn 6, Fachklinik Marienborn 2) - Vermittlung in Alten- und Pflegeheime: 3 (Zwei Heimunterbringungen wurden trägerübergreifend im Barbarahof, im Haus Bertram vorgenommen. Ein Klient wurde an das Altenzentrum St. Elisabeth der Marienborn gGmbH vermittelt. - Alleinversorgung/ Familienversorgung: 8 - Nur Info/ Beratung: 15 Das Prinzip "ambulant vor stationär" wurde realisiert. Bedarf im Kreis Euskirchen Zu der Altersgruppe 65 Jahre und mehr gehören im Kreis Euskirchen ca. 38.000* Menschen. (*Landesdatenbank NRW, Stand 31.12.2009) Dies macht einen Anteil von knapp 20 % der Kreisbevölkerung aus. Der Wert ist aufgrund des demographischen Wandels stark steigend. Laut Gesundheitsberichterstattung des Bundes (Robert-Koch-Institut Berlin 2009) leiden 20 % dieses Personenkreises an psychischen Erkrankungen. Auf den Kreis Euskirchen bezogen handelt es sich demnach um ca. 7.600 Personen. Zu den drei häufigsten Diagnosen lassen sich folgende Zahlen** bestimmen: Depressionen (5 %): 1900 Schizophrenie (1 %): 380 mittelgradige bis schwere Demenz (1,25%): 475 Gesamt: 2755. (** Gesundheitsberichte des Bundes, 2009 und Kompetenznetz Schizophrenie, 2011: Der Prävalenzwert (in %) erlaubt den Rückschluss auf die Anzahl der Kranken im Kreis Euskrichen.) Wirtschaftlichkeitsberechnung: Da die Wirksamkeit von Beratung/Psychoedukation wissenschaftlich belegt ist, kann das Angebot der Gerontopsychiatrischen Beratungsstelle stationäre Versorgung vermindern bzw. aufschieben. Durch diese Kostenersparnis ist eine Amortisierung der Förderung realistisch: Durchschnittliche mtl. Sozialhilfeaufwendungen pro Heimplatz: 1.240,36 € pro Monat (14880,00 pro Jahr) Durchschnittliche mtl. Pflegewohngeldaufwendungen für Selbstzahler pro Heimplatz: 575,02 € pro Monat (6900 € pro Jahr) -4Belegung von Heimplätzen mit Sozialhilfeempfängern: Belegung von Heimplätzen mit Pflegewohngeldempfängern Selbstzahler: (Abt. Soziales: 2009). 23 % 5% Szenario 1: 1 Mensch (SH berechtigt) kann 6 Monate länger zu Hause leben = 1 Mensch (SH berechtigt) kann 3 Monate länger zu Hause leben = 1 Mensch (SH berechtigt) kann 12 Monate länger zu Hause leben = Kostenersparnis beträgt: 7440 € 3720 € 6900 € 18060 € Szenario 2: 5 Menschen (SH berechtigt) können 6 Monate länger zu Hause leben = 37200 € 1 Mensch (Pflegewohngeldberechtigt) kann 12 Monate länger zu Hause leben = 6900 € Kostenersparnis beträgt: 44100 €. Die Gerontopsychiatrische Beratungsstelle verbessert die Qualität der Hilfen für alte psychisch kranke Menschen und deren Angehörige. Darüber hinaus leistet sie Öffentlichkeitsarbeit (Informationsveranstaltung, Publikationen). Beides wird durch Kooperationen im regionalen Netzwerk (PSAG) verstärkt. Die Fortführung der Maßnahme ist wichtig, weil dieser Bedarf nicht über die vorhandenen Angebote (Pflegeberatung und Demenzberatung) abgedeckt wird. Es werden Kosten im Bereich der Sozialhilfe vermindert. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)