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Beschlussvorlage (Haushaltssicherungskonzept der Stadt Wesseling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
66 kB
Datum
12.04.2011
Erstellt
11.04.11, 08:03
Aktualisiert
11.04.11, 08:03
Beschlussvorlage (Haushaltssicherungskonzept der Stadt Wesseling) Beschlussvorlage (Haushaltssicherungskonzept der Stadt Wesseling) Beschlussvorlage (Haushaltssicherungskonzept der Stadt Wesseling)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 77/2011 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Haushaltssicherungskonzept der Stadt Wesseling Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 06.04.2011 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 77/2011 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Her Hummelsheim 07.04.2011 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Haushaltssicherungskonzept der Stadt Wesseling Beschlussentwurf: Das Haushaltssicherungskonzept in der Fassung, die der Vorlage-Nr. 77/2011 beigefügt ist, wird beschlossen. Sachdarstellung: 1. Problem Da die Stadt in den Haushaltsjahren 2009 und 2010 aufgrund der Defizite in den Ergebnisplänen / Ergebnisrechnungen die Ansätze der Allgemeinen Rücklage in den betreffenden Schlussbilanzen um jeweils mehr als 5% vermindert hat, war sie bereits im Haushaltsjahr 2010 zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts verpflichtet. Gemäß § 76 GO NRW muss die Gemeinde im Haushaltssicherungskonzept den nächstmöglichen Zeitpunkt bestimmen, bis zu dem der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird. Im HSK sind zudem die Maßnahmen zu beschreiben, mit denen das Ziel der Wiedererlangung des Haushaltsausgleichs erreicht werden soll. Der Haushalt ist ausgeglichen, wenn die Erträge die Aufwendungen decken. Da auch der Ergebnisplan für das Haushaltsjahr 2011 ein Defizit ausweist und auch in den Jahren der mittelfristigen Finanzplanung (2012 bis 2014) beträchtliche Fehlbedarfe beschrieben werden müssen, muss auch der Haushalt 2011 in ein Haushaltssicherungskonzept eingebettet werden. 2. Lösung Das im Zuge der Beratung des Haushalts 2010 vom Rat beschlossene Haushaltssicherungskonzept ist im Laufe des Haushaltsjahres 2010 und in den Sitzungen des Hauptausschusses im Jahr 2011 ergänzt und fortgeschrieben worden. Die aktuelle Fassung ist in der Anlage beigefügt. Die Verwaltung schlägt diese Fassung des Hauhaltssicherungskonzepts zur Beschlussfassung vor. Da trotz der bereits umgesetzten Haushaltssicherungsmaßnahmen die Wiedererlangung des Haushaltsausgleichs bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums (31.12.2014) nicht gelingt, muss das HSK weiter ergänzt werden. Zudem ist es geboten, die bisher noch nicht umgesetzten Maßnahmen des aktuellen Haushaltssicherungskonzepts baldmöglichst umzusetzen. 3. Alternativen gibt es nicht. Zwar ist das zur Beschlussfassung vorgeschlagene Haushaltssicherungskonzept nicht genehmigungsfähig, weil die Wiedererlangung des Haushaltsausgleichs bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums nicht dargestellt werden kann, die Stadt ist dennoch zur Vorlage eines vom Rat beschlossenen HSK zusammen mit dem Haushalt 2011 bei der Aufsichtsbehörde verpflichtet. 4. Finanzielle Auswirkungen sind dargestellt.