Daten
Kommune
Wesseling
Größe
143 kB
Datum
12.04.2011
Erstellt
11.04.11, 08:03
Aktualisiert
11.04.11, 08:03
Stichworte
Inhalt der Datei
HSK-Ergänzung, Stand 07.04.2011.doc – Seite 1
7. April 2011
Hadel, Hausruf 308
Stadt Wesseling
Ergänzung des
Haushaltssicherungskonzepts
der
Stadt Wesseling
I
Rat und Ausschüsse erarbeiten gemeinsam mit der Verwaltung die notwendige Ergänzung des Haushaltssicherungskonzepts, indem ganz konkret die Maßnahmen beschrieben werden, mit denen der
Haushaltsausgleich wieder erreicht werden soll.
Die nachhaltige Wiedererlangung des Haushaltsausgleichs erfordert die Beseitigung des strukturellen
Defizits, dessen Höhe davon abhängt, welche (Steuer-/)Finanzkraft der Stadt gesichert ist. Als gesichert kann eine Ausstattung angenommen werden, die das Land mit dem jährlichen Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) für jede Kommune mit dem Begriff „Ausgangsmesszahl“ zugrunde legt.
Deshalb wird das strukturelle Defizit anhand der Ausgangsmesszahl des GFG ermittelt. Auch nach
der Wiedererlangung des Haushaltsausgleichs soll es im Interesse der dauerhaften Sicherung des
Haushaltsausgleichs jährlich neu ermittelt werden.
Zum 1. Januar 2010 war es auf der Grundlage des GFG 2010 mit rd. 17,3 Mio. € ermittelt worden.
Inzwischen sind mehrere die Haushaltswirtschaft der Stadt sichernde Maßnahmen getroffen worden.
Für das Haushaltsjahr 2011 ist das strukturelle Defizit in Anlehnung an den Entwurf des GFG 2011
mit rd. 14 Mio. € ermittelt worden.
Die Systematik der Ermittlung des strukturellen Defizits und das Ergebnis für das Jahr 2011, d. h.
zum 1. Januar 2011, wird durch die nachfolgende Tabelle deutlich:
HSK-Ergänzung, Stand 07.04.2011.doc – Seite 2
Ermittlung des strukturellen Defizits f. d. Haushaltsjahr 2011
Nr.
Ertrags- und Aufwandsarten
2011
€
1
+ Steuern und ähnliche Aufwendungen
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer fiktiv bis zur SchlZuw-Grenze
€
44.973.800
18.500
5.314.000
24.463.800
(Anm.: Bei einem Gewerbesteueraufkommen unter 24,463
Mio. € erhält die Stadt in Folgejahren Schlüsselzuweisungen)
Gemeindeanteil am Einkommensteueranteil
Gemeindeanteil am Umsatzsteueranteil
Familienleistungsausgleich
Vergnügungssteuer
Hundesteuer
2
+
3
4
5
6
7
8
+
+
+
+
+
+
11.186.400
2.407.400
1.325.700
115.000
143.000
Zuwendungen und allgemeine Umlagen ohne
Schlüsselzuweisungen
sonstige Transfererträge
öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
sonstige ordentliche Erträge
Aktivierte Eigenleistungen
1.713.100
235.200
4.719.800
533.300
4.465.700
2.393.500
9 +/- Bestandsveränderungen
10 = ordentliche Erträge
11 - Personalaufwendungen
12 - Versorgungsaufwendungen
13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
14 - Bilanzielle Abschreibungen
15 - Transferaufwendungen
Kreisumlage
Gewerbesteuerumlage (35%)
Finanzierungsbeteiligung Fonds Dt. Einheit (36%)
sonstige Transferaufwendungen
16
17
- sonstige ordentliche Aufwendungen
= Ordentliche Aufwendungen
18
19
20
21
=
+
=
Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
Finanzerträge
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Finanzergebnis
22
23
24
25
=
+
=
ordentliches Jahresergebnis
Außerordentliche Erträge
Außerordentliche Aufwendungen
Außerordentliches Ergebnis
26
= Jahresergebnis
(= strukturelles Defizit)
59.034.400
12.752.700
2.112.500
9.265.200
5.824.900
40.860.868
16.253.268
1.946.000
2.001.500
20.660.100
2.198.200
73.014.368
13.979.968
663.200
780.000
-116.800
14.096.768
14.096.768
HSK-Ergänzung, Stand 07.04.2011.doc – Seite 3
II
Für die Suche nach und das Festlegen der weiteren Maßnahmen gilt diese Rangfolge:
4 Zuerst ist Sparen angesagt, unabhängig davon, ob es sich um pflichtige Aufgaben der Stadt
handelt oder nicht; dazu gehört notfalls der Verzicht auf Leistungen, die die Stadt auf freiwilliger Basis erbringt.
Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaftsunternehmen werden gebeten, sich einzubringen, um die vielfältigen Leistungen der Stadt aufrechterhalten zu können. Die Möglichkeiten
dazu sind
- die Übernahme kleinerer Aufgaben, wie die Pflege von Baumscheiben und Straßenbegleitgrün
im Wohnumfeld,
- auch die Übernahme größerer Aufgaben, z. B. die Verantwortung für Sportstätten, die dem
Vereinssport dienen, durch Vereine,
- Spenden für besondere gemeinnützige Zwecke, wie für die Jugendarbeit und die Kulturarbeit,
- das Sponsoring unterschiedlichster Aufgaben der Stadt.
4 Können die Aufgaben/Leistungen nicht infrage gestellt werden und findet sich außerhalb der
Verantwortung der Stadt keine Lösung, ist der Frage nachzugehen, ob spezifische Entgelte erhoben oder angehoben werden können. Ist dies zu bejahen, sind die in Betracht kommenden
Grundlagen zu schaffen.
4 Demgegenüber nachrangig ist die Erhebung von Steuern oder ihre Anhebung. Aber auch derartige Maßnahmen sind zu ergreifen, wenn sie zur Wiedererlangung des Haushaltsausgleichs erforderlich sind.
III
Der Hauptausschuss nimmt nach § 2 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung auch die Aufgaben des Finanzausschusses wahr, und er hat nach § 59 Abs. 1 GO NRW die Aufgabe, die Arbeit der Fachausschüsse
zu koordinieren. Deshalb hat er innerhalb der Ratsgremien die Federführung.
Der Hauptausschuss hat das Recht, den anderen Ausschüssen Zielvorgaben für deren Beratungen zu
machen und deren Ergebnisse der Vorberatung zu ändern.
Dem Hauptausschuss wird bis zum Abschluss der Arbeiten zu jeder Sitzung der Sachstand der Arbeiten in den Ausschüssen und zu den der Verwaltung erteilten Prüfaufträgen sowie die erzielte oder
mögliche Haushaltsentlastung berichtet.
Die weiteren Maßnahmen sollen anhand der nachfolgenden Tabelle geprüft werden. Alle Verantwortlichen sind aufgerufen, die Tabelle um zusätzliche denkbare Maßnahmen zu ergänzen.
Stadt Wesseling
HSK-Ergänzung – bisher getroffene und denkbare Maßnahmen
Stand: 7. April 2011
Seite 4
(lfd.)
Nr.
Kurzbezeichnung
Vorberatung im …-Ausschuss
(zuständig in der Verwaltung)
Kurzbeschreibung
Kämmerer
Möglicher jährlicher Haushaltssicherungsbeitrag im
Ergebnisplan
(ErgPlan)
Voraussetzungen
Votum/ Entscheidung
Denkbare Maßnahmen zur Entlastung des Zuschussbedarfs in allen oder zahlreichen Produktbereichen
alle01
Senkung der Personalaufwendungen durch
personalwirtschaftliche
Maßnahmen
Personalausschuss
Bis zur Wiedererlangung des Haushaltsausgleichs gelten fort
- die Verpflichtung zu aufgabenkritischen Betrachtungen gemäß der vom
Kämmerer für die vorläufige Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2010
herausgegebenen Geschäftsanweisung
- die Stellenbesetzungssperre von mindestens 12 Monaten und
- eine Sperrfrist für Beförderungen von mindestens zwei Jahren.
(10 – Personalservice)
alle02
Interkommunale Zu-
sammenarbeit ausbauen
Hauptausschuss
Die interkommunale Zusammenarbeit soll konsequent auf weitere Handlungsfelder (zum Beispiel Gebäudemanagement, IT-Service, Rechtsberatung, Feuerschutz) ausgedehnt werden, um zu Einsparungen zu gelangen
und/oder durch Know-how-Bündelung den beteiligten Verwaltungen zu
Kompetenzgewinnen zu verhelfen.
?
Dokumentenmanagement - Ausbau elektronischer Dokumentenverarbeitung
Hauptausschuss
(111 – IT-Service in Zusammenarbeit mit allen
Bereichen)
?
Mit der Ablösung des IT-Tools „KIRP“ für das Haushaltswesen durch die
Finanzsoftware „newsystem“ des Unternehmens INFOMA und der Anbindung des neuen Finanzverfahrens an das Dokumentenmanagementsystem können wesentliche Geschäftsprozesse des Finanzwesens (Erstellen
der Kassenanweisungen, ihre Buchungen und ihre Ablage ausgehend von
digital verfügbaren Belegen) digital (und medienbruchfrei) durchgeführt
werden.
Eingespart werden kann auch – mindestens – 50 % einer Stelle Verwaltungskraft m.D.
Zustimmung Hauptausschuss am
18.05.2010 in Übereinstimmung
mit Personalausschuss,
04.05.2010. Offen, wer über Ausnahmen entscheidet.
Zustimmung des
Hauptausschusses
zum Vorgehen,
Bereitschaft anderer Kommunen zur
Zusammenarbeit
Zustimmung Hauptausschuss am
18.05.2010; Kreis einbeziehen.
Zwischenbericht bis 01.10.2010.
Der Prozess ist
eingeleitet.
Zustimmung Hauptausschuss am
21.09.2010
Beschluss des
Stadtrates
Der Rat hat in seiner Sitzung vom
16. November 2010 Richtlinien
über das Erheben von Kostendeckungsbeiträgen für die nicht nur
jährlich
100.000 €
(geschätzt)
(Verwaltungsvorstand)
alle03
Keine besonderen
Voraussetzungen
20.000 €
Das Dokumentenmanagement soll nach und nach in allen Verwaltungsbereichen eingesetzt werden. Dadurch entfallen zahlreiche manuell durchzuführende Erfassungsarbeiten, die bisher oft mehrfach durchzuführen
sind.
Der weitere Effekt: Es sinken der Papier- und Energieverbrauch, es werden weniger Akten angelegt, der Schrank- und auch Raumbedarf wird
geringer.
alle04
Erhebung von Kostendeckungsbeiträgen für
die Nutzung städtischer
Räumlichkeiten
Die Stadt erhebt für die Nutzung von Räumlichkeiten durch Vereine
Kostendeckungsbeiträge, die die Aufwendungen der Stadt ausgleichen;
dabei bleibt die Jugendarbeit unbelastet.
35.000 €
Stadt Wesseling
HSK-Ergänzung – bisher getroffene und denkbare Maßnahmen
Stand: 07. April 2011
Seite 5
(lfd.)
Nr.
Kurzbezeichnung
Vorberatung im …-Ausschuss
(zuständig in der Verwaltung)
Hauptausschuss
(20 - Finanzmanagement
in Zusammenarbeit mit
230 - Immobilienmanagement, 40 - Schulverwaltung und 41 – Kultur)
Kurzbeschreibung
Kämmerer
Möglicher jährlicher Haushaltssicherungsbeitrag im
Ergebnisplan
(ErgPlan)
Voraussetzungen
(Für Sportstätten, die nicht zugleich dem Schulsport dienen, sondern
ausschließlich von Vereinen genutzt werden, siehe die unter dem Produktbereichsbudget 080 – Sportförderung aufgeführte denkbare Maßnahme.)
Votum/ Entscheidung
vorübergehende alleinige Nutzung
oder Mitbenutzung von Räumlichkeiten außerhalb der Sportstätten
und Schulen für die Vereinsarbeit
beschlossen. Die hiernach von den
Vereinen über privatrechtlich
ausgestaltete Verträge zu erhebenden Kostendeckungsbeiträge
sollen im wesentlichen die von
der Stadt zu tragenden
verbrauchsabhängigen Kosten, die
anteilig auf die jeweilige Vereinsnutzung entfallen, refinanzieren.
Befreit ist die anteilige Nutzung
für die Jugendarbeit, d. h. die
anteilige Nutzung für die Vereinsarbeit mit Jugendlichen bis zur
Vollendung des 18. Lebensjahres.
Die Stadt stellt vielen Vereinen Räumlichkeiten für ihre Arbeit zur Verfügung. Die Nutzung fällt unterschiedlich aus: Manche Räumlichkeiten
stehen Vereinen zur ausschließlichen Nutzung zur Verfügung, meistens
handelt es sich um eine vorübergehende Mitbenutzung.
Die wirtschaftlichen Nutzungsbedingungen sind auch sehr unterschiedlich: Manche Vereine tragen alle verbrauchsabhängigen Kosten, andere
dagegen nicht. Die verfolgte Neuregelung soll auch eine Gleichbehandlung herbeiführen.
Denkbare Maßnahmen zur Entlastung des Zuschussbedarfs im Produktbereichsbudget 010 – Innere Verwaltung
01001
Umstellung der PCArbeitsplatz- auf ThinClient-Arbeitsplatzgeräte
Hauptausschuss
(111 - IT-Service)
01002
Desktop-Virtualisierung
14.000 €
Für den Betrieb einer Thin-Client-Anwendung (mit „dünnen“ Endgeräten) wird weniger Hardwareleistung als für den Betrieb einer PC-(FatClient-)Anwendung benötigt. Die Nutzungsdauer eines Thin Clients beträgt durchschnittlich sieben Jahre, ein konventioneller Desktop wird
drei bis vier Jahre genutzt. Thin-Clients stellen lediglich die Benutzerschnittstelle dar, die Datenverarbeitung erfolgt durch einen Server. Auf
dem Server bzw. den virtualisierten Desktops werden die Eingaben verarbeitet und die Ausgabe wird zurück zum Client geschickt, der diese
nur noch anzeigen muss.
(111 - IT-Service)
Die PC’s als die Endgeräte im eigenen IT-Netz (die „Clients“) „laufen“
mit ihrem Betriebssystem inklusive aller normalerweise lokal installierten Anwendungen künftig in einer virtuellen Maschine auf dem Server.
Das führt zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Endgeräte und zu
einer Verringerung des Support-Aufwandes.
2.000 €
Reduzierung der Aufwendungen für Heizung
Die Gebäudeleittechnik zur zentralen Steuerung der Wärmeversorgung
der städtischen Gebäude soll ausgebaut werden.
?
Hauptausschuss
01003
Die PC’s sollen, soweit wie möglich, durch Thin-Client-Arbeitsplatzgeräte ausgetauscht werden.
Der Umstellungsprozess ist eingeleitet.
Zustimmung Hauptausschuss am
21.09.2010
Der Umstellungsprozess ist eingeleitet.
Zustimmung Hauptausschuss am
21.09.2010
Der Bereich Immobilienmanagement
Zustimmung Hauptausschuss am
18.05.2010
Stadt Wesseling
HSK-Ergänzung – bisher getroffene und denkbare Maßnahmen
Stand: 07. April 2011
Seite 6
(lfd.)
Nr.
Kurzbezeichnung
Vorberatung im …-Ausschuss
(zuständig in der Verwaltung)
durch Forcierung/ Erweiterung der Gebäudeleittechnik im Gebäudemanagement
Bau- und Vergabeausschuss
Kurzbeschreibung
Kämmerer
Möglicher jährlicher Haushaltssicherungsbeitrag im
Ergebnisplan
(ErgPlan)
Voraussetzungen
Votum/ Entscheidung
ist beauftragt, die
noch zu tätigenden
Investitionen mit
ihren Kosten und
den „Return on
Investment (ROI)“
zu ermitteln.
Über mehrere Jahre sind Investitionen für eine Gebäudeleittechnik
getätigt worden. Ihre Amortisation erfordert die Einbeziehung vieler
städtischer Gebäude. Der offensive Einsatz der Gebäudeleittechnik
ermöglicht erhebliche Einsparungen bei den Aufwendungen für Heizung.
(230 – Immobilienmanagement)
01005
Ressourcenverbrauch
des Hausmeisterpools
transparent werden
lassen
Hauptausschuss
Die Zusammenfassung der Hausdienst-Mitarbeiter im Hausmeisterpool
hat sich bewährt. Ergänzt werden muss die Zusammenfassung der Beschäftigten um die Zuordnung aller deren Stellen und die ressourcenverbrauchsgerechte Abrechnung der Dienstleistungen gegenüber den
Bereichen/Einrichtungen, die den Hausmeisterpool in Anspruch nehmen.
?
(230 – Immobilienmanagement)
01006
Veräußerung von
Grundbesitz ohne öffentliche Nutzung
Die Stadt veräußert – soweit wie möglich und wirtschaftlich von Vorteil –
bebaute und unbebaute Grundstücke oder Grundstücksteilflächen, die
für die Aufgabenerfüllung nicht benötigt werden.
Hauptausschuss
Anm.:
Veräußerungserlöse führen nur dann zu einer Verbesserung der Ergebnisrechnung, wenn sie höher ausfallen als die Bilanzwerte.
Der Stadt fließt Liquidität zu.
(80 – Wirtschaftsförderung und Liegenschaften)
?
Entscheidung des
Verwaltungsvorstandes, die im
Zuge der Entscheidungen zum Stellenplan und den
Stellenübersichten
der in Betracht
kommenden Sondervermögen nachvollzogen wird.
Zustimmung Hauptausschuss am
18.05.2010
Zustimmender
Beschluss des
Hauptausschusses
Zustimmung Hauptausschuss am
21.09.2010
Im Haushaltsplan 2011 und im
Stellenplan 2011 vollzogen
Die Verwaltung
ermittelt sodann
die in Betracht
kommenden
Grundstücksflächen
und stellt sie dem
Unterausschuss für
Liegenschaftsangelegenheiten/
Hauptausschuss
vor.
Denkbare Maßnahmen zur Entlastung des Zuschussbedarfs im Produktbereichsbudget 020 – Sicherheit und Ordnung
020-
Kooperation mit be-
Zielstrebig soll die Kooperation mit den benachbarten Trägern des Feu-
Bereitschaft ande-
Zustimmung Hauptausschuss am
Stadt Wesseling
HSK-Ergänzung – bisher getroffene und denkbare Maßnahmen
Stand: 07. April 2011
Seite 7
(lfd.)
Nr.
Kurzbezeichnung
Vorberatung im …-Ausschuss
(zuständig in der Verwaltung)
Kurzbeschreibung
01
nachbarten Feuerwehren
erschutzes gesucht werden, die den Beteiligten zu Einsparungen verhilft.
Hauptausschuss
Das generelle Ziel der Zusammenarbeit dort, wo sich Vorteile für die
Beteiligten ergeben, hat für den vorbeugenden wie den abwehrenden
Brandschutz besondere Bedeutung.
(37 – Feuerwehr und
Rettungswesen)
Kämmerer
Möglicher jährlicher Haushaltssicherungsbeitrag im
Ergebnisplan
(ErgPlan)
?
Voraussetzungen
Votum/ Entscheidung
rer Träger des
Feuerschutzes zur
Zusammenarbeit
18.05.2010.
Denkbare Maßnahmen zur Entlastung des Zuschussbedarfs im Produktbereichsbudget 030 – Schulträgeraufgaben
03001
03002
Reduzierung des Energieverbrauchs im Zuge
von Schülerprojekten
Die Schulen werden gebeten, Schülerprojekte mit dem Ziel der Energieeinsparung durchzuführen. Den Schulen fließen 50% der dadurch eingesparten Haushaltsmittel zur freien Verwendung in ihrem Budget zu.
?
Zusammenlegung von
Grundschulen
Grundschulen werden zusammengelegt. Freiwerdende Raumressourcen
werden Ertrag bringend genutzt.
?
Schulausschuss
(40 – Schulen in Zusammenarbeit mit 230 Immobilienmanagement)
03003
Anpassung der Stellen
für Schulsekretärinnen
an die rückläufigen
Schülerzahlen
Die Stellenausstattung für die Stellen der Schulsekretärinnen wird – nach
Maßgabe anerkannter interkommunaler Maßstäbe – an die rückläufigen
Schülerzahlen angepasst.
20.000 €
Beschluss des
Stadtrates
Zustimmung Hauptausschuss am
18.05.2010. Wasserverbrauch
einbeziehen.
Beschluss des Rates
nach Beteiligung
der Schulen, Zustimmung der
Schulaufsichtsbehörde
AK Haushaltssicherung am
27.07.2010: Die Situation muss
weiter beobachtet werden. –
Hauptausschuss ist am 21.09.2010
dem Votum gefolgt.
Zustimmung des
Verwaltungsvorstandes/bereits
erteilt
Zustimmung Hauptausschuss am
18.05.2010
Änderungen der
Beitragssatzung
zu a): erledigt
Die Maßnahme wurde vollzogen.
Schulausschuss
(40 - Schulen)
03004
Anhebung der Elternbeiträge für den OGSBesuch an den kommunalen Standard
Schulausschuss
(20 – Finanzmanagement
a)
Für den Besuch der Offenen Ganztagsschulen (OGS) werden höhere
Beiträge in die Gebührensatzung für den OGS-Besuch erhoben.
(bereits vollzogen)
b)
Zur Vermeidung der Absenkung der freiwilligen Leistungen der Stadt
(mit 50 € pro Schüler/Jahr geplant) wird eine weitere, die geplante
Absenkung nicht mehr erforderlich machende Anhebung vorgenommen.
52.000 €
zu b): beschlossen vom Rat am
27.04.2010
35.000 €
Stadt Wesseling
HSK-Ergänzung – bisher getroffene und denkbare Maßnahmen
Stand: 07. April 2011
Seite 8
(lfd.)
Nr.
Kurzbezeichnung
Vorberatung im …-Ausschuss
(zuständig in der Verwaltung)
Kurzbeschreibung
Kämmerer
Möglicher jährlicher Haushaltssicherungsbeitrag im
Ergebnisplan
(ErgPlan)
Voraussetzungen
Votum/ Entscheidung
Änderung der Beitragssatzung
AK Haushaltssicherung am
27.07.2010: OVG-Entscheidung
i. S. Beitragsanhebung für Geschwisterkinder durch Kommunen
im Nothaushalt abwarten. Hauptausschuss ist am 21.09.2010
dem Votum gefolgt.
in Zusammenarbeit mit
40 - Schulen)
03005
Beiträge für Geschwisterkinder in OGS
Schulausschuss
Auch der bisher beitragsfreie Besuch von Geschwisterkindern in OGS für
Schüler/innen wird, allerdings nur in einem geringen Umfang, beitragspflichtig. Denkbar ist ein Beitrag in Höhe von 25%.
18.000 €
(20 – Finanzmanagement
in Zusammenarbeit mit
40 - Schulen)
Denkbare Maßnahmen zur Entlastung des Zuschussbedarfs im Produktbereichsbudget 040 – Kultur und Wissenschaft
04001
Senkung des Zuschussbedarfs für Kulturveranstaltungen der Stadt
Wesseling
Kultur- und Partnerschaftsausschuss
(41 – Kultur, Sport)
04002
Vollständige Kostendeckung bei von der Stadt
organisierten Fahrten
für Einwohner
Kultur- und Partnerschaftsausschuss
(41 – Kultur, Sport)
a)
Der Kostendeckungsgrad für die kulturellen Veranstaltungen der Stadt
wird erhöht. Angestrebt werden zusätzliche Erträge in Höhe des Aufwandes einer Planstelle.
b)
Die Leistungen der Stadt für den Karneval werden abgesenkt. Mit dem
Festkomitee Wesselinger Karneval und Vertretern von Karnevalsgesellschaften sollen Gespräche hierüber geführt werden.
Für die von der Stadt organisierten Fahrten für Einwohner der Stadt wird
vollständige Kostendeckung erzielt, und zwar unter Einschluss der Aufwendungen des für die Organisation eingesetzten Personals und des
Sachaufwandes.
50.000 €
Ratsbeschlüsse zu a):
Für alle Kulturveranstaltungen des
Jahres 2009 werden die Erträge
und Aufwendungen
(auch hinsichtlich
des Einsatzes städtischer Beschäftigter) gegenüber gestellt, um Grundlagen für konkrete
Maßnahmen zur
Erhöhung des Kostendeckungsgrades
zu erarbeiten.
Beschluss des
Stadtrates
?
Zu b):
AK Haushaltssicherung am
27.07.2010: Die Beratungsergebnisse der Arbeitskreise Karneval I
und Karneval II werden mitgetragen. - Hauptausschuss ist am
21.09.2010 dem Votum gefolgt.
Entsprechend dem Beschluss des
Hauptausschusses vom
01.02.21011 werden die Fahrten
durch ein in Wesseling ansässiges
Unternehmen auf eigene Rechnung
durchgeführt.
Stadt Wesseling
HSK-Ergänzung – bisher getroffene und denkbare Maßnahmen
Stand: 07. April 2011
Seite 9
(lfd.)
Nr.
Kurzbezeichnung
Vorberatung im …-Ausschuss
(zuständig in der Verwaltung)
Kurzbeschreibung
04003
Stärkere Vermietung
des Rheinforums
Die Auslastung des Rheinforums durch Veranstaltungen, wie Tagungen,
soll mit dem Ziel weiterer Erträge gesteigert werden.
Kämmerer
Möglicher jährlicher Haushaltssicherungsbeitrag im
Ergebnisplan
(ErgPlan)
?
Voraussetzungen
Votum/ Entscheidung
Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit
AK Haushaltssicherung am
27.07.2010: Mit Ziel einverstanden. Ein Vermarktungskonzept und
eine Nutzungs- und Entgeltordnung
sollen erarbeitet werden. - Hauptausschuss ist am 21.09.2010 dem
Votum gefolgt.
Beschluss des
Stadtrates
AK Haushaltssicherung am
27.07.2010:
- Schulzentralbücherei soll (ehrenamtlich) durch Elternschaft und
Lehrpersonal der Schulen des
Schulzentrums betrieben werden
(anderenfalls schließen).
- Stadtbücherei soll erhalten bleiben, Öffnungszeiten sollen gestrafft werden, um Personalaufwand absenken zu können. Bereitschaft von Bürgerinnen und Bürgern zu ehrenamtlicher Mitarbeit
soll genutzt werden. –
Hauptausschuss ist am 21.09.2010
dem Votum gefolgt.
Kultur- und Partnerschaftsausschuss
(41 – Kultur, Sport)
04004
Zusammenlegung der
Büchereien der Stadt
Wesseling
Kultur- und Partnerschaftsausschuss
(41 – Kultur, Sport)
Die Stadt stellt ihr Büchereiangebot in einer Bücherei dar, deren Standort das Schulzentrum ist. Für deren Betrieb wird im Interesse der Begrenzung des Personalaufwandes das ehrenamtliche Engagement von
Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere Eltern, sowie Schülerinnen und
Schülern gesucht. Eingespart werden könnten Sachaufwendungen und
auch Personalaufwand von mindestens
150.000 €
Anm.: Ein der Schulzentralbibliothek vergleichbares Angebot halten die
anderen Kommunen im Kreis nicht vor. Überhaupt ist ein derart umfangreiches Büchereiangebot, wie es die Stadt vorhält, in Städten in der
Größenordnung Wesselings nicht Standard.
Denkbare Maßnahmen zur Entlastung des Zuschussbedarfs im Produktbereichsbudget 050 – Soziale Leistungen
05001
Reduzierung der Übergangsheime für ausl.
Flüchtlinge und Obdachlose
Ausschuss für Familie,
Soziales, Gesundheit
und Senioren
(50 – Soziale Hilfen und
Wohnungswesen)
05002
Überprüfung von freiwilligen Leistungen
Die Zahl der Übergangsheime für ausländischen Flüchtlinge sowie die
Zahl der Obdachlosenunterkünfte werden an den Bedarf angepasst.
Zustimmung Hauptausschuss am
18.05.2010
65.800 €
Seit Jahren ist die Anzahl der von der Stadt zu betreuenden ausländischen Flüchtlinge rückläufig. Rückläufig ist auch die Zahl der sonst obdachlosen Personen. Daher ist eine Schließung von Übergangsheimen
und Obdachlosenunterkünften möglich. Es können Mietverträge für angemieteten Wohnraum aufgelöst und Mietzins eingespart bzw. der für
die öffentliche Aufgabenerfüllung nicht mehr benötigte Grundbesitz
veräußert werden.
Die freiwilligen Leistungen unter dem Stichwort
„Familienpass“,
Die Anpassung der Übergangsheime an den Bedarf hat zur Aufgabe
der Übergangsheime Rotdornweg 7
und Vogelsang 6 geführt. Der dargestellte Einsparbetrag ergibt sich
aus dem Saldo von „WenigerAufwand“ (100 Tsd. €) und „Weniger-Ertrag“ (34,2 Tsd. €).
3.000 €
.
Auf der Grundlage der von der
Verwaltung durchgeführten Prü-
Stadt Wesseling
HSK-Ergänzung – bisher getroffene und denkbare Maßnahmen
Stand: 07. April 2011
Seite 10
(lfd.)
Nr.
Kurzbezeichnung
Vorberatung im …-Ausschuss
(zuständig in der Verwaltung)
Ausschuss für Familie,
Soziales, Gesundheit
und Senioren
Kurzbeschreibung
„Beförderungsschein für Behinderte“
„Rentenberatung“
werden nach ihrem Erfordernis und dem damit verbundenen Aufwand
überprüft.
Kämmerer
Möglicher jährlicher Haushaltssicherungsbeitrag im
Ergebnisplan
(ErgPlan)
Voraussetzungen
7.000 €
25.000 €
Votum/ Entscheidung
fung hat der Hauptausschuss am
01.02.2011 beschlossen:
- Die Mittel für den Familienpass
werden abgesenkt auf 1.000 €.
- Die Kriterien für den Erhalt des
Beförderungsscheins für Behinderte wurden eingeengt.
- Die sog. Rentenberatung entspricht einer gesetzlichen Aufgabenstellung.
(50 – Soziale Hilfen und
Wohnungswesen)
Denkbare Maßnahmen zur Entlastung des Zuschussbedarfs im Produktbereichsbudget 060 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
06001
Hilfe zur Erziehung Reduzierung der Fallkosten für die Unterbringung von Kindern
und Jugendlichen
Jugendhilfeausschuss
(51 - Jugendhilfe)
06002
Anhebung der Elternbeiträge für den Besuch
von Tageseinrichtungen
für Kinder
Jugendhilfeausschuss
(20 - Finanzmanagement
in Zusammenarbeit mit
51 - Jugendhilfe)
06003
Beiträge für Geschwisterkinder in Tageseinrichtungen für Kinder
a)
Die Fälle der - stationären - Hilfen in Heimen sowie der für ambulante
Hilfen mit überdurchschnittlich hohen Kosten werden unter Wahrung des
zu verfolgenden erzieherischen Ziels nach dem angemessenen Verhältnis
von Nutzen (Wirksamkeit) und Aufwand überprüft.
b)
Den Empfehlungen der GPA, den Anteil der ambulanten – flexiblen Hilfen und der Vollzeitpflege gegenüber den stationären Hilfen in Heimen stärker auszuprägen, dafür das Jugendamt sowohl mit einem –
überschaubaren – Präventionsbudget auszustatten und es – gering – personell zu verstärken, soll konsequent nachgegangen werden. Erweisen
sich die Vorschläge als tragfähig, lassen sich beträchtliche Einsparungen
erzielen: netto
Die einkommensabhängigen Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen
werden entsprechend den aus einem interkommunalen Vergleich gewonnenen Erkenntnissen erhöht. Einbezogen in die Beitragspflicht werden auch Eltern mit einem geringeren Jahreseinkommen als 27.500 €.
(bereits vollzogen)
?
856.000 €
zu a):
Keine besonderen
Voraussetzungen –
die Verwaltung
wird tätig.
zu b):
Wird der Maßnahme grundsätzlich
zugestimmt, erarbeitet die Verwaltung Entscheidungsgrundlagen.
zu a) und b): Zustimmung Hauptausschuss am 18.05.2010
Anm. zu a): Schwerpunkt der Örtlichen Rechnungsprüfung in 2010
auf Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 06.05.2010.
erledigt
erledigt
103.000 €
Bereits 2009 vollzogen: Die Beitragsfreiheit für das sog. dritte Kindergartenjahr entfällt, bewirkt Entlastung des städtischen Haushalts um
277.000 €/a.
Auch der bisher beitragsfreie Besuch von Geschwisterkindern in Tageseinrichtungen für Kinder wird, allerdings nur in einem geringen Umfang, beitragspflichtig. Denkbar ist ein Beitrag in Höhe von 25%.
18.000 €
Änderung der Beitragssatzung
AK Haushaltssicherung am
27.07.2010: OVG-Entscheidung
i. S. Beitragsanhebung für Geschwisterkinder durch Kommunen
Stadt Wesseling
HSK-Ergänzung – bisher getroffene und denkbare Maßnahmen
Stand: 07. April 2011
Seite 11
(lfd.)
Nr.
Kurzbezeichnung
Vorberatung im …-Ausschuss
(zuständig in der Verwaltung)
Kurzbeschreibung
Kämmerer
Möglicher jährlicher Haushaltssicherungsbeitrag im
Ergebnisplan
(ErgPlan)
Voraussetzungen
Jugendhilfeausschuss
im Nothaushalt abwarten. - Hauptausschuss ist am 21.09.2010 dem
Votum gefolgt.
(20 - Finanzmanagement
in Zusammenarbeit mit
51 - Jugendhilfe)
06004
Überprüfung der Angebote der offenen Jugendarbeit
Jugendhilfeausschuss
Votum/ Entscheidung
Die Angebote der offenen Jugendarbeit werden überprüft, und zwar
nach ihrer Zielsetzung (mit der Fragestellung, was bewirkt werden soll,
und was tatsächlich bewirkt wird) und nach der Fragestellung, ob Aufwand und Nutzen vor dem Hintergrund der Notwendigkeit der Erzielung
des Haushaltsausgleichs in einem angemessenen Verhältnis stehen.
?
Abschließende
Bewertung des so
verfolgten Prozesses durch den
Stadtrat
(51 – Jugendhilfe)
06005
Überprüfung des Vorhaltens und der Verwaltung der Jugendtreffpunkte
Der Beschädigung und Zerstörung von Jugendtreffpunkten muss entgegen gewirkt werden, da anderenfalls ihr Vorhalten im Hinblick auf die
von der Stadt aufzuwendenden Reparatur- und Instandsetzungskosten
nicht mehr vertretbar ist.
?
Beschluss des Jugendhilfeausschusses
Zustimmung Hauptausschuss am
18.05.2010
Jugendhilfeausschuss
(51 – Jugendhilfe)
06006
U-3-Betreuung in Kooperation mit freien
Trägern
Kooperation mit freien Trägern zur Schaffung weiterer Plätze für die
U-3-Betreuung, wenn darüber für die Stadt finanzielle Vorteile erlangt
werden können.
Jugendhilfeausschuss
Gegenüber
dem Status
quo keine
Einsparung.
Zustimmung Hauptausschuss am
18.05.2010
Derzeit gibt eine zwischen der
Stadt und den freien Trägern abgestimmte Planung zur Erreichung
des festgelegten Versorgungsgrades von 32%. Sofern darüber hinaus Plätze zur Betreuung von Kindern unter drei Jahren geschaffen
werden müssen, sollen die Plätze
vorrangig in Kooperation mit freien Trägern geschaffen werden,
weil für die Stadt darüber geringere Lasten entstehen.
(51 – Jugendhilfe)
Denkbare Maßnahmen zur Entlastung des Zuschussbedarfs im Produktbereichsbudget 080 – Sportförderung
08001
Übertragung von Verantwortung an Sport-
Für die Sportstätten gilt: Die Stadt erhält Kostendeckungsbeiträge, über
die der Mehraufwand der Stadt, soweit er nicht auf die Jugendarbeit
85.000 €
Beschlüsse des
Stadtrates
Der Rat hat in seiner Sitzung vom
16. November 2010 Richtlinien
Stadt Wesseling
HSK-Ergänzung – bisher getroffene und denkbare Maßnahmen
Stand: 07. April 2011
Seite 12
(lfd.)
Nr.
Kurzbezeichnung
Vorberatung im …-Ausschuss
(zuständig in der Verwaltung)
Kurzbeschreibung
vereine für Sportstätten
der Stadt/ Kostendeckungsbeiträge von
Vereinen
zurückgeht, ausgeglichen wird.
Kämmerer
Möglicher jährlicher Haushaltssicherungsbeitrag im
Ergebnisplan
(ErgPlan)
Voraussetzungen
über das Erheben von Kostendeckungsbeiträgen von Vereinen für
die sportliche Nutzung von Sportstätten beschlossen. Die hiernach
von den Vereinen über privatrechtlich ausgestaltete Verträge
zu erhebenden Kostendeckungsbeiträge von 8,75 €/Nutzungsstunde (Zeitstunde) sollen im
wesentlichen die von der Stadt zu
tragenden verbrauchsabhängigen
Kosten, die anteilig auf die jeweilige Vereinsnutzung entfallen,
refinanzieren. Befreit ist die anteilige Nutzung für die Jugendarbeit, d. h. die anteilige Nutzung
für die Vereinsarbeit mit Jugendlichen bis zur Vollendung des 18.
Lebensjahres.
Leistungen, zu denen sich Vereine
nach Art und Umfang sowie Qualität verpflichten und jetzigen Aufwand der Stadt einsparen, werden
nach Maßgabe des von der Stadt
eingesparten Aufwandes auf den
Kostendeckungsbeitrag bis zu
seiner vollständigen Höhe angerechnet.
Ausschuss für Sport und
Freizeit
(41 – Kultur, Sport)
08002
Bäderangebot neu ordnen
a)
Es wird für das Gartenhallenbad das Ziel eines „Bürgerbades“ verfolgt,
über das die finanzielle Verantwortung für den Betrieb des Bades der
Stadt abgenommen wird.
Bei einem Bürgerbad handelt es sich um ein Schwimmbad, das von Bürgern, im Regelfall in nicht kommerzieller Absicht, betrieben wird. Sollte
die Stadt nicht erfolgreich sein, würde sie ihr Bäderangebot auf das
Schul- und Vereinsbad begrenzen.
b)
Sofortmaßnahmen zur Reduzierung des Zuschussbedarfs werden ergriffen:
Senkung der der Wassertemperatur um 1° Celsius
Votum/ Entscheidung
Beschluss des
Stadtrates
AK Haushaltssicherung am
27.07.2010: Das Gartenhallenbad
soll möglichst erhalten bleiben,
sofern das Kostendefizit deutlich,
um ca. die Hälfte, reduziert werden kann. Kurzfristig soll eine
Anpassung/ Erhöhung von Benutzungsgebühren unter Orientierung
an Gebühren benachbarter Bäder
erfolgen. Es sollen Lösungen erarbeitet werden zur Reduzierung
sowohl der Personal- als auch der
Sachkosten, des weiteren Ideen
zur Gewinnung neuer Benutzer-
Stadt Wesseling
HSK-Ergänzung – bisher getroffene und denkbare Maßnahmen
Stand: 07. April 2011
Seite 13
(lfd.)
Nr.
Kurzbezeichnung
Vorberatung im …-Ausschuss
(zuständig in der Verwaltung)
Kurzbeschreibung
-
Kämmerer
Möglicher jährlicher Haushaltssicherungsbeitrag im
Ergebnisplan
(ErgPlan)
Voraussetzungen
Anhebung des Kurzzeittarifs
Votum/ Entscheidung
gruppen. Die Idee eines Bürgerbades nach dem Beispiel in MünsterHandorf soll weiterverfolgt werden. –
Hauptausschuss ist am 21.09.2010
dem Votum gefolgt.
Denkbare Maßnahmen zur Entlastung des Zuschussbedarfs im Produktbereichsbudget 110 – Ver- und Entsorgung
11001
Rekommunalisierung
des Stromnetzes
Hauptausschuss
Die Rekommunalisierung des Stromnetzes – u. U. gemeinsam mit anderen Städten - soll dann verfolgt werden, wenn die Stadt oder ihre Eigengesellschaft Stadtwerke Wesseling GmbH darüber dauerhaft höhere
Erträge erwirtschaften kann.
?
(II - Kämmerer)
Bereitschaft der
Stadt (u. U. auch
anderer Städte),
den Konzessionsvertrag mit der
Eigengesellschaft
oder einem anderen Energieversorgungsunternehmen
abzuschließen, an
dem die Stadt bzw.
die Eigengesellschaft beteiligt ist
Denkbare Maßnahmen zur Entlastung des Zuschussbedarfs im Produktbereichsbudget 120 – Verkehrsflächen und –anlagen, ÖPNV
12001
Straßenreinigung – höheren Aufwand für den
Winterdienst zeitnah an
die Entgeltpflichtigen
weitergeben
Betriebsausschuss
(EBW - Entsorgungsbetriebe)
12002
Straßenbeleuchtung:
Reduzierung der Aufwendungen für Straßenbeleuchtung
Damit die Stadt, die die Unterdeckung des „Gebührenhaushalts“ für die
Straßenreinigung in ihrer Funktion als Trägerin der Straßenbaulast auszugleichen hat, bei überdurchschnittlichem Aufwand für den Winterdienst nicht unangemessen hoch belastet wird, soll das bisher einheitliche Straßenreinigungsentgelt gespreizt werden in ein Straßenreinigungsund ein Winterdienstentgelt. Das Entgelt für den Winterdienst soll unter
Berücksichtigung des im Vorjahr angefallenen Aufwands für den Winterdienst bemessen werden.
a)
Die Wirkungen der im Zuge des „Konjunkturpakets II“ bevorstehenden
Umstellung zahlreicher Lampen für die Straßenbeleuchtung auf eine
neue Technik, verbunden mit einer Nachtabsenkung (=reduzierte
Leuchtkraft) führen zu einer Einsparung:
nicht bezifferbar; die Stadt
erhält Liquiditätsvorteil
28.000 €
jährliche Beschlussfassung zur
Straßenreinigungssatzung durch den
Stadtrat
AK Haushaltssicherung am
27.07.2010: Maßnahme soll durchgeführt werden. - Hauptausschuss
ist am 21.09.2010 dem Votum
gefolgt.
zu a):
Zustimmung Bau- u. Vergabeausschuss am 20.04.2010. Wegen
günstigen Submissionsergebnisses
wurde Anschlussauftrag erteilt
Stadt Wesseling
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Stand: 07. April 2011
Seite 14
(lfd.)
Nr.
Kurzbezeichnung
Vorberatung im …-Ausschuss
(zuständig in der Verwaltung)
Bau- und Vergabeausschuss
(66 – Verkehrsflächen)
Kurzbeschreibung
b)
Soweit die Straßenbeleuchtung nicht im Zuge des „Konjunkturpakets II“
mit Energie sparenden Leuchten ausgestattet wird, setzt die Stadt eigene Mittel ein, um für die gesamte von der Stadt verantwortete Straßenbeleuchtung Energieeinsparung zu erzielen.
c)
Die Straßenbeleuchtung außerhalb der Ortsdurchfahrten an den Landesund Kreisstraßen (auf „freien Strecken“) unterbleibt.
d)
Die Beleuchtung von Gebäuden, die nicht im Eigentum der Stadt stehen
und nicht von ihr genutzt werden, wird in die Verantwortung der Eigentümer übergeben.
12003
Wiedereinführung von
Gebühren für die Nutzung öffentlichen Verkehrsraums durch Parken
Hauptausschuss
(32 – Sicherheit und
Ordnung in Zusammenarbeit mit 66 - Verkehrsflächen)
12004
Die Stadt führt für das Zentrum wieder Gebühren für das Parken im
öffentlichen Verkehrsraum ein. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) lässt
die Erhebung von Parkgebühren ausdrücklich zu.
Kämmerer
Möglicher jährlicher Haushaltssicherungsbeitrag im
Ergebnisplan
(ErgPlan)
?
27.000 €
150.000 €
Bau- und Vergabeausschuss
Jetzt wendet die Stadt jährlich für das Straßenbegleitgrün rd. 417.000 €
incl. Baumpflege, Rasenschnitt, Gehölzpflege und Wechselbepflanzung
Votum/ Entscheidung
werden, der zusätzliche Einsparung von 10.000 € bewirkt.
zu c):
Beschluss des
Stadtrates –
Die Umrüstung
verlangt den Einsatz von rd. 12.000
€ (einmalig).
zu d):
Zustimmung Hauptausschuss am
21.09.2010
Beschluss des
Stadtrates: Erlass
einer Parkgebührensatzung
Die Wiedereinführung erfordert eine
intensivere Überwachung des ruhenden Verkehrs.
In früheren Jahren (1992 bis 1999) war das Parken im öffentlichen Verkehrsraum im Zentrum der Stadt gebührenpflichtig. Die Wiedereinführung von Parkgebühren ist nach Maßgabe eines zu erarbeitenden Bewirtschaftungskonzepts zu verfolgen.
a)
Die Stadt bemüht sich um Sponsoring-Leistungen von Dritten, wie Landschafts- und Gartenbauunternehmen, sowie um die Pflege des Grüns
durch Anwohner, um den eigenen Aufwand zu senken.
zu b):
Die Verwaltung
ermittelt den Investitionsaufwand
und den „Return
on Investment
(ROI)“.
3.000 €
Die Inanspruchnahme des öffentlichen Verkehrsraums durch Parken ist in
den Städten überwiegend gebührenpflichtig.
Reduzierung des Standards für die Pflege von
Straßen-begleitgrün und
der Kreisverkehrsplätze
Voraussetzungen
?
zu a):
Zustimmung Hauptausschuss am
18.05.2010 (Anm.: Für die "Kreisel"
Ahr-/Jahnstraße/Kronenweg und
Urfelder Straße gibt es SponsoringZusagen.)
Stadt Wesseling
HSK-Ergänzung – bisher getroffene und denkbare Maßnahmen
Stand: 07. April 2011
Seite 15
(lfd.)
Nr.
Kurzbezeichnung
Vorberatung im …-Ausschuss
(zuständig in der Verwaltung)
(66 – Verkehrsflächen in
Zusammenarbeit mit
EBW)
12006
Gebührenpflicht für
Toilettenanlage im
Fußgängertunnel
Kurzbeschreibung
Kämmerer
Möglicher jährlicher Haushaltssicherungsbeitrag im
Ergebnisplan
(ErgPlan)
Voraussetzungen
Votum/ Entscheidung
b)
Soweit die Stadt bei der Suche nach Sponsoren nicht erfolgreich ist, wird
die jetzt übliche jährlich zweimalige Wechselbepflanzung durch den
Betriebshof ersetzt durch Dauerbepflanzung oder Neugestaltung mit
deutlich geringerem Folgeaufwand.
zu b):
Beschluss des Ratsgremiums
zu b):
Zustimmung Hauptausschuss am
18.05.2010
c)
Die „Hundetoiletten“ werden nach Aufwand und Nutzen kritisch hinterfragt. Bei ihrer Aufgabe werden Unterhaltungsaufwendungen eingespart:
3.000 €
zu c):
Beschluss des
Stadtrates
Die Benutzung der Toilettenanlage im Fußgängertunnel wird gebührenpflichtig. Zielgröße: 50 Cent.
?
Beschluss des
Stadtrates
und für Kreisverkehrsplätze etwa 72.000 € auf.
Hauptausschuss am 18.05.2010:
"Die Bewirtschaftung soll wirtschaftlicher gestaltet werden."
Hauptausschuss
(66 – Verkehrsflächen)
Denkbare Maßnahmen zur Entlastung des Zuschussbedarfs im Produktbereichsbudget 130 – Natur- und Landschaftspflege
13001
Anpassung der Gebührensatzung für die
Friedhöfe
Bau- und Vergabeausschuss
(20 – Finanzmanagement
in Zusammenarbeit mit
32 und EBW – Betriebshof)
13002
Der Anteil des öffentlichen Grüns der Friedhofsflächen wird neu festgelegt = reduziert. Die Gebührensatzung wird entsprechend überarbeitet.
Die Gebühren für die Nutzungsrechte von Grabstellen sind bisher dadurch „subventioniert“, dass die Aufwendungen für die Unterhaltung der
Grünflächen und Wege in den Friedhöfen zu einem zu großen Teil als
sog. öffentliches Grün aus der Gebührenbedarfsrechung herausgenommen und den zu Lasten der allgemeinen Deckungsmittel zu finanzierenden öffentlichen Parkanlagen zugeordnet wurden.
Reduzierung von Vorhalteflächen für die
Friedhöfe
Veränderte Ansprüche an die Bestattung haben dazu geführt, dass für
die Erweiterung der Friedhöfe Hubertusstraße und Keldenich erworbene
Flächen nicht mehr benötigt werden.
Hauptausschuss
Anm.:
Veräußerungserlöse führen nur dann zu einer Verbesserung der Ergebnisrechnung, wenn sie sie höher ausfallen als die Bilanzwerte.
Der Stadt fließt Liquidität zu.
(61 – Stadtplanung)
128.000 €
?
Beschluss des
Stadtrates: Änderung der Friedhofsgebührensatzung
Der Rat der Stadt hat in seiner
Sitzung vom 16.11.2010 vom die
Änderung der Friedhofsgebührensatzung beschlossen.
Zustimmung des
Hauptausschusses
Zustimmung Hauptausschuss am
18.05.2010
Stadt Wesseling
HSK-Ergänzung – bisher getroffene und denkbare Maßnahmen
Stand: 07. April 2011
Seite 16
Kämmerer
(lfd.)
Nr.
Kurzbezeichnung
Vorberatung im …-Ausschuss
(zuständig in der Verwaltung)
Kurzbeschreibung
13003
Wegfall der Verantwortung für den „Lido“
Die Stadt sucht Dritte, die bereit sind, den „Lido“ in ihre Verantwortung
zu übernehmen. Sollte sie nicht erfolgreich sein, unterbleibt die Herrichtung.
6.000 €
Die Benutzung der Toilettenanlagen im Entenfang-Freizeitgelände und
im Rheinpark wird gebührenpflichtig. Zielgröße: 50 Cent.
?
Hauptausschuss
Möglicher jährlicher Haushaltssicherungsbeitrag im
Ergebnisplan
(ErgPlan)
Voraussetzungen
Votum/ Entscheidung
Zustimmung des
Hauptausschusses
Anregung WIR-Fraktion, Erträge
von mobilen Verkaufsstellen zu
erzielen.
Beschluss des
Stadtrates
Hauptausschuss am 18.05.2010:
"Die Bewirtschaftung soll wirtschaftlicher gestaltet werden."
(61 – Stadtplanung)
13004
Gebührenpflicht für
Toilettenanlagen im
Entenfang-Freizeitgelände und im Rheinpark
Im Winterhalbjahr 2010/2011
wurde erstmals die Toilettenanlage im Entenfang-Freizeitgelände
geschlossen.
Hauptausschuss
(230 – Immobilienmanagement)
Denkbare Maßnahmen zur Entlastung des Zuschussbedarfs im Produktbereichsbudget 150 – Wirtschaft und Tourismus
15001
Begrenzung der Aufwendungen für die
Wirtschaftsförderung
Hauptausschuss
(80 – Wirtschaftsförderung und Liegenschaften)
Die Mittel für die Wirtschaftsförderung werden zielgenauer eingesetzt.
?
Kurzfristig muss erreicht werden, dass Weihnachtsmarkt, „Weihnachtsinszenierung“ und Veranstaltungen, wie die „Baumesse“, durch Beiträge
Dritter und Sponsoring-Leistungen keinen (Baumesse) bzw. einen erheblich geringeren Zuschussbedarf benötigen.
Verhandlungen mit
dem Einzelhandel,
Handwerk, Dorfgemeinschaften
Zustimmung Hauptausschuss am
18.05.2010
Die Mittel wurden erheblich abgesenkt.
Denkbare Maßnahmen zur Ertragssteigerung im Produktbereichsbudget 160 – Allgemeine Finanzwirtschaft
16001
Anhebung des Hebesatzes der Gewerbesteuer
Hauptausschuss
Die Stadt hebt den Hebesatz der Gewerbesteuer von 403 v. H. auf 440
v. H. an.
(bereits vollzogen)
im ersten Jahr
(2010):
900.000 €
längerfristig:
Erlass einer Steuersatzung/ Haushaltssatzung entsprechenden In-
erledigt
Stadt Wesseling
HSK-Ergänzung – bisher getroffene und denkbare Maßnahmen
Stand: 07. April 2011
Seite 17
(lfd.)
Nr.
Kurzbezeichnung
Vorberatung im …-Ausschuss
(zuständig in der Verwaltung)
Kurzbeschreibung
durchschnittlich
3.200.000 €
(20 - Finanzmanagement)
16002
Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer
Hauptausschuss
Kämmerer
Möglicher jährlicher Haushaltssicherungsbeitrag im
Ergebnisplan
(ErgPlan)
Die Stadt hebt die Hebesätze der Grundsteuer an
Grundsteuer A: von 192 v. H. auf 210 v. H.
Grundsteuer B: von 381 v. H. auf 420 v. H.
(bereits vollzogen)
zus.
500.000 €
(20 - Finanzmanagement)
16003
Anhebung der Hundesteuer
Die Steuersätze der Hundesteuer werden angehoben.
30.000 €
Hauptausschuss
Voraussetzungen
Votum/ Entscheidung
halts
Erlass einer Steuersatzung/ Haushaltssatzung entsprechenden Inhalts
erledigt
Beschluss des Rates
zur Änderung der
Hundesteuersatzung
Der Rat der Stadt hat in seiner
Sitzung vom 05.10.2010 eine entsprechende Anhebung der Steuersätze beschlossen.
Beschluss des Rates
zur Änderung der
Vergnügungssteuersatzung
Der Rat der Stadt hat in seiner
Sitzung vom 16.11.2010 eine Neufassung der Vergnügungsteuersatzung beschlossen.
Anm.: Die finanziellen Auswirkungen lassen sich noch nicht darstellen.
(20 - Finanzmanagement
16004
Anhebung der Vergnügungssteuer
Hauptausschuss
(20 - Finanzmanagement
Die Vergnügungssteuersatzung bedarf der Anpassung an die Rechtsprechung. In diesem Zuge soll auch geprüft werden, ob es zu einem Mehrertrag kommen kann.
?