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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 77/2011)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
143 kB
Datum
12.04.2011
Erstellt
11.04.11, 08:03
Aktualisiert
11.04.11, 08:03

Inhalt der Datei

HSK-Ergänzung, Stand 07.04.2011.doc – Seite 1 7. April 2011 Hadel, Hausruf 308 Stadt Wesseling Ergänzung des Haushaltssicherungskonzepts der Stadt Wesseling I Rat und Ausschüsse erarbeiten gemeinsam mit der Verwaltung die notwendige Ergänzung des Haushaltssicherungskonzepts, indem ganz konkret die Maßnahmen beschrieben werden, mit denen der Haushaltsausgleich wieder erreicht werden soll. Die nachhaltige Wiedererlangung des Haushaltsausgleichs erfordert die Beseitigung des strukturellen Defizits, dessen Höhe davon abhängt, welche (Steuer-/)Finanzkraft der Stadt gesichert ist. Als gesichert kann eine Ausstattung angenommen werden, die das Land mit dem jährlichen Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) für jede Kommune mit dem Begriff „Ausgangsmesszahl“ zugrunde legt. Deshalb wird das strukturelle Defizit anhand der Ausgangsmesszahl des GFG ermittelt. Auch nach der Wiedererlangung des Haushaltsausgleichs soll es im Interesse der dauerhaften Sicherung des Haushaltsausgleichs jährlich neu ermittelt werden. Zum 1. Januar 2010 war es auf der Grundlage des GFG 2010 mit rd. 17,3 Mio. € ermittelt worden. Inzwischen sind mehrere die Haushaltswirtschaft der Stadt sichernde Maßnahmen getroffen worden. Für das Haushaltsjahr 2011 ist das strukturelle Defizit in Anlehnung an den Entwurf des GFG 2011 mit rd. 14 Mio. € ermittelt worden. Die Systematik der Ermittlung des strukturellen Defizits und das Ergebnis für das Jahr 2011, d. h. zum 1. Januar 2011, wird durch die nachfolgende Tabelle deutlich: HSK-Ergänzung, Stand 07.04.2011.doc – Seite 2 Ermittlung des strukturellen Defizits f. d. Haushaltsjahr 2011 Nr. Ertrags- und Aufwandsarten 2011 € 1 + Steuern und ähnliche Aufwendungen Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer fiktiv bis zur SchlZuw-Grenze € 44.973.800 18.500 5.314.000 24.463.800 (Anm.: Bei einem Gewerbesteueraufkommen unter 24,463 Mio. € erhält die Stadt in Folgejahren Schlüsselzuweisungen) Gemeindeanteil am Einkommensteueranteil Gemeindeanteil am Umsatzsteueranteil Familienleistungsausgleich Vergnügungssteuer Hundesteuer 2 + 3 4 5 6 7 8 + + + + + + 11.186.400 2.407.400 1.325.700 115.000 143.000 Zuwendungen und allgemeine Umlagen ohne Schlüsselzuweisungen sonstige Transfererträge öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen sonstige ordentliche Erträge Aktivierte Eigenleistungen 1.713.100 235.200 4.719.800 533.300 4.465.700 2.393.500 9 +/- Bestandsveränderungen 10 = ordentliche Erträge 11 - Personalaufwendungen 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 15 - Transferaufwendungen Kreisumlage Gewerbesteuerumlage (35%) Finanzierungsbeteiligung Fonds Dt. Einheit (36%) sonstige Transferaufwendungen 16 17 - sonstige ordentliche Aufwendungen = Ordentliche Aufwendungen 18 19 20 21 = + = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit Finanzerträge Zinsen und ähnliche Aufwendungen Finanzergebnis 22 23 24 25 = + = ordentliches Jahresergebnis Außerordentliche Erträge Außerordentliche Aufwendungen Außerordentliches Ergebnis 26 = Jahresergebnis (= strukturelles Defizit) 59.034.400 12.752.700 2.112.500 9.265.200 5.824.900 40.860.868 16.253.268 1.946.000 2.001.500 20.660.100 2.198.200 73.014.368 13.979.968 663.200 780.000 -116.800 14.096.768 14.096.768 HSK-Ergänzung, Stand 07.04.2011.doc – Seite 3 II Für die Suche nach und das Festlegen der weiteren Maßnahmen gilt diese Rangfolge: 4 Zuerst ist Sparen angesagt, unabhängig davon, ob es sich um pflichtige Aufgaben der Stadt handelt oder nicht; dazu gehört notfalls der Verzicht auf Leistungen, die die Stadt auf freiwilliger Basis erbringt. Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaftsunternehmen werden gebeten, sich einzubringen, um die vielfältigen Leistungen der Stadt aufrechterhalten zu können. Die Möglichkeiten dazu sind - die Übernahme kleinerer Aufgaben, wie die Pflege von Baumscheiben und Straßenbegleitgrün im Wohnumfeld, - auch die Übernahme größerer Aufgaben, z. B. die Verantwortung für Sportstätten, die dem Vereinssport dienen, durch Vereine, - Spenden für besondere gemeinnützige Zwecke, wie für die Jugendarbeit und die Kulturarbeit, - das Sponsoring unterschiedlichster Aufgaben der Stadt. 4 Können die Aufgaben/Leistungen nicht infrage gestellt werden und findet sich außerhalb der Verantwortung der Stadt keine Lösung, ist der Frage nachzugehen, ob spezifische Entgelte erhoben oder angehoben werden können. Ist dies zu bejahen, sind die in Betracht kommenden Grundlagen zu schaffen. 4 Demgegenüber nachrangig ist die Erhebung von Steuern oder ihre Anhebung. Aber auch derartige Maßnahmen sind zu ergreifen, wenn sie zur Wiedererlangung des Haushaltsausgleichs erforderlich sind. III Der Hauptausschuss nimmt nach § 2 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung auch die Aufgaben des Finanzausschusses wahr, und er hat nach § 59 Abs. 1 GO NRW die Aufgabe, die Arbeit der Fachausschüsse zu koordinieren. Deshalb hat er innerhalb der Ratsgremien die Federführung. Der Hauptausschuss hat das Recht, den anderen Ausschüssen Zielvorgaben für deren Beratungen zu machen und deren Ergebnisse der Vorberatung zu ändern. Dem Hauptausschuss wird bis zum Abschluss der Arbeiten zu jeder Sitzung der Sachstand der Arbeiten in den Ausschüssen und zu den der Verwaltung erteilten Prüfaufträgen sowie die erzielte oder mögliche Haushaltsentlastung berichtet. Die weiteren Maßnahmen sollen anhand der nachfolgenden Tabelle geprüft werden. Alle Verantwortlichen sind aufgerufen, die Tabelle um zusätzliche denkbare Maßnahmen zu ergänzen. Stadt Wesseling HSK-Ergänzung – bisher getroffene und denkbare Maßnahmen Stand: 7. April 2011 Seite 4 (lfd.) Nr. Kurzbezeichnung Vorberatung im …-Ausschuss (zuständig in der Verwaltung) Kurzbeschreibung Kämmerer Möglicher jährlicher Haushaltssicherungsbeitrag im Ergebnisplan (ErgPlan) Voraussetzungen Votum/ Entscheidung Denkbare Maßnahmen zur Entlastung des Zuschussbedarfs in allen oder zahlreichen Produktbereichen alle01 Senkung der Personalaufwendungen durch personalwirtschaftliche Maßnahmen Personalausschuss Bis zur Wiedererlangung des Haushaltsausgleichs gelten fort - die Verpflichtung zu aufgabenkritischen Betrachtungen gemäß der vom Kämmerer für die vorläufige Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2010 herausgegebenen Geschäftsanweisung - die Stellenbesetzungssperre von mindestens 12 Monaten und - eine Sperrfrist für Beförderungen von mindestens zwei Jahren. (10 – Personalservice) alle02 Interkommunale Zu- sammenarbeit ausbauen Hauptausschuss Die interkommunale Zusammenarbeit soll konsequent auf weitere Handlungsfelder (zum Beispiel Gebäudemanagement, IT-Service, Rechtsberatung, Feuerschutz) ausgedehnt werden, um zu Einsparungen zu gelangen und/oder durch Know-how-Bündelung den beteiligten Verwaltungen zu Kompetenzgewinnen zu verhelfen. ? Dokumentenmanagement - Ausbau elektronischer Dokumentenverarbeitung Hauptausschuss (111 – IT-Service in Zusammenarbeit mit allen Bereichen) ? Mit der Ablösung des IT-Tools „KIRP“ für das Haushaltswesen durch die Finanzsoftware „newsystem“ des Unternehmens INFOMA und der Anbindung des neuen Finanzverfahrens an das Dokumentenmanagementsystem können wesentliche Geschäftsprozesse des Finanzwesens (Erstellen der Kassenanweisungen, ihre Buchungen und ihre Ablage ausgehend von digital verfügbaren Belegen) digital (und medienbruchfrei) durchgeführt werden. Eingespart werden kann auch – mindestens – 50 % einer Stelle Verwaltungskraft m.D. Zustimmung Hauptausschuss am 18.05.2010 in Übereinstimmung mit Personalausschuss, 04.05.2010. Offen, wer über Ausnahmen entscheidet. Zustimmung des Hauptausschusses zum Vorgehen, Bereitschaft anderer Kommunen zur Zusammenarbeit Zustimmung Hauptausschuss am 18.05.2010; Kreis einbeziehen. Zwischenbericht bis 01.10.2010. Der Prozess ist eingeleitet. Zustimmung Hauptausschuss am 21.09.2010 Beschluss des Stadtrates Der Rat hat in seiner Sitzung vom 16. November 2010 Richtlinien über das Erheben von Kostendeckungsbeiträgen für die nicht nur jährlich 100.000 € (geschätzt) (Verwaltungsvorstand) alle03 Keine besonderen Voraussetzungen 20.000 € Das Dokumentenmanagement soll nach und nach in allen Verwaltungsbereichen eingesetzt werden. Dadurch entfallen zahlreiche manuell durchzuführende Erfassungsarbeiten, die bisher oft mehrfach durchzuführen sind. Der weitere Effekt: Es sinken der Papier- und Energieverbrauch, es werden weniger Akten angelegt, der Schrank- und auch Raumbedarf wird geringer. alle04 Erhebung von Kostendeckungsbeiträgen für die Nutzung städtischer Räumlichkeiten Die Stadt erhebt für die Nutzung von Räumlichkeiten durch Vereine Kostendeckungsbeiträge, die die Aufwendungen der Stadt ausgleichen; dabei bleibt die Jugendarbeit unbelastet. 35.000 € Stadt Wesseling HSK-Ergänzung – bisher getroffene und denkbare Maßnahmen Stand: 07. April 2011 Seite 5 (lfd.) Nr. Kurzbezeichnung Vorberatung im …-Ausschuss (zuständig in der Verwaltung) Hauptausschuss (20 - Finanzmanagement in Zusammenarbeit mit 230 - Immobilienmanagement, 40 - Schulverwaltung und 41 – Kultur) Kurzbeschreibung Kämmerer Möglicher jährlicher Haushaltssicherungsbeitrag im Ergebnisplan (ErgPlan) Voraussetzungen (Für Sportstätten, die nicht zugleich dem Schulsport dienen, sondern ausschließlich von Vereinen genutzt werden, siehe die unter dem Produktbereichsbudget 080 – Sportförderung aufgeführte denkbare Maßnahme.) Votum/ Entscheidung vorübergehende alleinige Nutzung oder Mitbenutzung von Räumlichkeiten außerhalb der Sportstätten und Schulen für die Vereinsarbeit beschlossen. Die hiernach von den Vereinen über privatrechtlich ausgestaltete Verträge zu erhebenden Kostendeckungsbeiträge sollen im wesentlichen die von der Stadt zu tragenden verbrauchsabhängigen Kosten, die anteilig auf die jeweilige Vereinsnutzung entfallen, refinanzieren. Befreit ist die anteilige Nutzung für die Jugendarbeit, d. h. die anteilige Nutzung für die Vereinsarbeit mit Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Die Stadt stellt vielen Vereinen Räumlichkeiten für ihre Arbeit zur Verfügung. Die Nutzung fällt unterschiedlich aus: Manche Räumlichkeiten stehen Vereinen zur ausschließlichen Nutzung zur Verfügung, meistens handelt es sich um eine vorübergehende Mitbenutzung. Die wirtschaftlichen Nutzungsbedingungen sind auch sehr unterschiedlich: Manche Vereine tragen alle verbrauchsabhängigen Kosten, andere dagegen nicht. Die verfolgte Neuregelung soll auch eine Gleichbehandlung herbeiführen. Denkbare Maßnahmen zur Entlastung des Zuschussbedarfs im Produktbereichsbudget 010 – Innere Verwaltung 01001 Umstellung der PCArbeitsplatz- auf ThinClient-Arbeitsplatzgeräte Hauptausschuss (111 - IT-Service) 01002 Desktop-Virtualisierung 14.000 € Für den Betrieb einer Thin-Client-Anwendung (mit „dünnen“ Endgeräten) wird weniger Hardwareleistung als für den Betrieb einer PC-(FatClient-)Anwendung benötigt. Die Nutzungsdauer eines Thin Clients beträgt durchschnittlich sieben Jahre, ein konventioneller Desktop wird drei bis vier Jahre genutzt. Thin-Clients stellen lediglich die Benutzerschnittstelle dar, die Datenverarbeitung erfolgt durch einen Server. Auf dem Server bzw. den virtualisierten Desktops werden die Eingaben verarbeitet und die Ausgabe wird zurück zum Client geschickt, der diese nur noch anzeigen muss. (111 - IT-Service) Die PC’s als die Endgeräte im eigenen IT-Netz (die „Clients“) „laufen“ mit ihrem Betriebssystem inklusive aller normalerweise lokal installierten Anwendungen künftig in einer virtuellen Maschine auf dem Server. Das führt zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Endgeräte und zu einer Verringerung des Support-Aufwandes. 2.000 € Reduzierung der Aufwendungen für Heizung Die Gebäudeleittechnik zur zentralen Steuerung der Wärmeversorgung der städtischen Gebäude soll ausgebaut werden. ? Hauptausschuss 01003 Die PC’s sollen, soweit wie möglich, durch Thin-Client-Arbeitsplatzgeräte ausgetauscht werden. Der Umstellungsprozess ist eingeleitet. Zustimmung Hauptausschuss am 21.09.2010 Der Umstellungsprozess ist eingeleitet. Zustimmung Hauptausschuss am 21.09.2010 Der Bereich Immobilienmanagement Zustimmung Hauptausschuss am 18.05.2010 Stadt Wesseling HSK-Ergänzung – bisher getroffene und denkbare Maßnahmen Stand: 07. April 2011 Seite 6 (lfd.) Nr. Kurzbezeichnung Vorberatung im …-Ausschuss (zuständig in der Verwaltung) durch Forcierung/ Erweiterung der Gebäudeleittechnik im Gebäudemanagement Bau- und Vergabeausschuss Kurzbeschreibung Kämmerer Möglicher jährlicher Haushaltssicherungsbeitrag im Ergebnisplan (ErgPlan) Voraussetzungen Votum/ Entscheidung ist beauftragt, die noch zu tätigenden Investitionen mit ihren Kosten und den „Return on Investment (ROI)“ zu ermitteln. Über mehrere Jahre sind Investitionen für eine Gebäudeleittechnik getätigt worden. Ihre Amortisation erfordert die Einbeziehung vieler städtischer Gebäude. Der offensive Einsatz der Gebäudeleittechnik ermöglicht erhebliche Einsparungen bei den Aufwendungen für Heizung. (230 – Immobilienmanagement) 01005 Ressourcenverbrauch des Hausmeisterpools transparent werden lassen Hauptausschuss Die Zusammenfassung der Hausdienst-Mitarbeiter im Hausmeisterpool hat sich bewährt. Ergänzt werden muss die Zusammenfassung der Beschäftigten um die Zuordnung aller deren Stellen und die ressourcenverbrauchsgerechte Abrechnung der Dienstleistungen gegenüber den Bereichen/Einrichtungen, die den Hausmeisterpool in Anspruch nehmen. ? (230 – Immobilienmanagement) 01006 Veräußerung von Grundbesitz ohne öffentliche Nutzung Die Stadt veräußert – soweit wie möglich und wirtschaftlich von Vorteil – bebaute und unbebaute Grundstücke oder Grundstücksteilflächen, die für die Aufgabenerfüllung nicht benötigt werden. Hauptausschuss Anm.: Veräußerungserlöse führen nur dann zu einer Verbesserung der Ergebnisrechnung, wenn sie höher ausfallen als die Bilanzwerte. Der Stadt fließt Liquidität zu. (80 – Wirtschaftsförderung und Liegenschaften) ? Entscheidung des Verwaltungsvorstandes, die im Zuge der Entscheidungen zum Stellenplan und den Stellenübersichten der in Betracht kommenden Sondervermögen nachvollzogen wird. Zustimmung Hauptausschuss am 18.05.2010 Zustimmender Beschluss des Hauptausschusses Zustimmung Hauptausschuss am 21.09.2010 Im Haushaltsplan 2011 und im Stellenplan 2011 vollzogen Die Verwaltung ermittelt sodann die in Betracht kommenden Grundstücksflächen und stellt sie dem Unterausschuss für Liegenschaftsangelegenheiten/ Hauptausschuss vor. Denkbare Maßnahmen zur Entlastung des Zuschussbedarfs im Produktbereichsbudget 020 – Sicherheit und Ordnung 020- Kooperation mit be- Zielstrebig soll die Kooperation mit den benachbarten Trägern des Feu- Bereitschaft ande- Zustimmung Hauptausschuss am Stadt Wesseling HSK-Ergänzung – bisher getroffene und denkbare Maßnahmen Stand: 07. April 2011 Seite 7 (lfd.) Nr. Kurzbezeichnung Vorberatung im …-Ausschuss (zuständig in der Verwaltung) Kurzbeschreibung 01 nachbarten Feuerwehren erschutzes gesucht werden, die den Beteiligten zu Einsparungen verhilft. Hauptausschuss Das generelle Ziel der Zusammenarbeit dort, wo sich Vorteile für die Beteiligten ergeben, hat für den vorbeugenden wie den abwehrenden Brandschutz besondere Bedeutung. (37 – Feuerwehr und Rettungswesen) Kämmerer Möglicher jährlicher Haushaltssicherungsbeitrag im Ergebnisplan (ErgPlan) ? Voraussetzungen Votum/ Entscheidung rer Träger des Feuerschutzes zur Zusammenarbeit 18.05.2010. Denkbare Maßnahmen zur Entlastung des Zuschussbedarfs im Produktbereichsbudget 030 – Schulträgeraufgaben 03001 03002 Reduzierung des Energieverbrauchs im Zuge von Schülerprojekten Die Schulen werden gebeten, Schülerprojekte mit dem Ziel der Energieeinsparung durchzuführen. Den Schulen fließen 50% der dadurch eingesparten Haushaltsmittel zur freien Verwendung in ihrem Budget zu. ? Zusammenlegung von Grundschulen Grundschulen werden zusammengelegt. Freiwerdende Raumressourcen werden Ertrag bringend genutzt. ? Schulausschuss (40 – Schulen in Zusammenarbeit mit 230 Immobilienmanagement) 03003 Anpassung der Stellen für Schulsekretärinnen an die rückläufigen Schülerzahlen Die Stellenausstattung für die Stellen der Schulsekretärinnen wird – nach Maßgabe anerkannter interkommunaler Maßstäbe – an die rückläufigen Schülerzahlen angepasst. 20.000 € Beschluss des Stadtrates Zustimmung Hauptausschuss am 18.05.2010. Wasserverbrauch einbeziehen. Beschluss des Rates nach Beteiligung der Schulen, Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde AK Haushaltssicherung am 27.07.2010: Die Situation muss weiter beobachtet werden. – Hauptausschuss ist am 21.09.2010 dem Votum gefolgt. Zustimmung des Verwaltungsvorstandes/bereits erteilt Zustimmung Hauptausschuss am 18.05.2010 Änderungen der Beitragssatzung zu a): erledigt Die Maßnahme wurde vollzogen. Schulausschuss (40 - Schulen) 03004 Anhebung der Elternbeiträge für den OGSBesuch an den kommunalen Standard Schulausschuss (20 – Finanzmanagement a) Für den Besuch der Offenen Ganztagsschulen (OGS) werden höhere Beiträge in die Gebührensatzung für den OGS-Besuch erhoben. (bereits vollzogen) b) Zur Vermeidung der Absenkung der freiwilligen Leistungen der Stadt (mit 50 € pro Schüler/Jahr geplant) wird eine weitere, die geplante Absenkung nicht mehr erforderlich machende Anhebung vorgenommen. 52.000 € zu b): beschlossen vom Rat am 27.04.2010 35.000 € Stadt Wesseling HSK-Ergänzung – bisher getroffene und denkbare Maßnahmen Stand: 07. April 2011 Seite 8 (lfd.) Nr. Kurzbezeichnung Vorberatung im …-Ausschuss (zuständig in der Verwaltung) Kurzbeschreibung Kämmerer Möglicher jährlicher Haushaltssicherungsbeitrag im Ergebnisplan (ErgPlan) Voraussetzungen Votum/ Entscheidung Änderung der Beitragssatzung AK Haushaltssicherung am 27.07.2010: OVG-Entscheidung i. S. Beitragsanhebung für Geschwisterkinder durch Kommunen im Nothaushalt abwarten. Hauptausschuss ist am 21.09.2010 dem Votum gefolgt. in Zusammenarbeit mit 40 - Schulen) 03005 Beiträge für Geschwisterkinder in OGS Schulausschuss Auch der bisher beitragsfreie Besuch von Geschwisterkindern in OGS für Schüler/innen wird, allerdings nur in einem geringen Umfang, beitragspflichtig. Denkbar ist ein Beitrag in Höhe von 25%. 18.000 € (20 – Finanzmanagement in Zusammenarbeit mit 40 - Schulen) Denkbare Maßnahmen zur Entlastung des Zuschussbedarfs im Produktbereichsbudget 040 – Kultur und Wissenschaft 04001 Senkung des Zuschussbedarfs für Kulturveranstaltungen der Stadt Wesseling Kultur- und Partnerschaftsausschuss (41 – Kultur, Sport) 04002 Vollständige Kostendeckung bei von der Stadt organisierten Fahrten für Einwohner Kultur- und Partnerschaftsausschuss (41 – Kultur, Sport) a) Der Kostendeckungsgrad für die kulturellen Veranstaltungen der Stadt wird erhöht. Angestrebt werden zusätzliche Erträge in Höhe des Aufwandes einer Planstelle. b) Die Leistungen der Stadt für den Karneval werden abgesenkt. Mit dem Festkomitee Wesselinger Karneval und Vertretern von Karnevalsgesellschaften sollen Gespräche hierüber geführt werden. Für die von der Stadt organisierten Fahrten für Einwohner der Stadt wird vollständige Kostendeckung erzielt, und zwar unter Einschluss der Aufwendungen des für die Organisation eingesetzten Personals und des Sachaufwandes. 50.000 € Ratsbeschlüsse zu a): Für alle Kulturveranstaltungen des Jahres 2009 werden die Erträge und Aufwendungen (auch hinsichtlich des Einsatzes städtischer Beschäftigter) gegenüber gestellt, um Grundlagen für konkrete Maßnahmen zur Erhöhung des Kostendeckungsgrades zu erarbeiten. Beschluss des Stadtrates ? Zu b): AK Haushaltssicherung am 27.07.2010: Die Beratungsergebnisse der Arbeitskreise Karneval I und Karneval II werden mitgetragen. - Hauptausschuss ist am 21.09.2010 dem Votum gefolgt. Entsprechend dem Beschluss des Hauptausschusses vom 01.02.21011 werden die Fahrten durch ein in Wesseling ansässiges Unternehmen auf eigene Rechnung durchgeführt. Stadt Wesseling HSK-Ergänzung – bisher getroffene und denkbare Maßnahmen Stand: 07. April 2011 Seite 9 (lfd.) Nr. Kurzbezeichnung Vorberatung im …-Ausschuss (zuständig in der Verwaltung) Kurzbeschreibung 04003 Stärkere Vermietung des Rheinforums Die Auslastung des Rheinforums durch Veranstaltungen, wie Tagungen, soll mit dem Ziel weiterer Erträge gesteigert werden. Kämmerer Möglicher jährlicher Haushaltssicherungsbeitrag im Ergebnisplan (ErgPlan) ? Voraussetzungen Votum/ Entscheidung Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit AK Haushaltssicherung am 27.07.2010: Mit Ziel einverstanden. Ein Vermarktungskonzept und eine Nutzungs- und Entgeltordnung sollen erarbeitet werden. - Hauptausschuss ist am 21.09.2010 dem Votum gefolgt. Beschluss des Stadtrates AK Haushaltssicherung am 27.07.2010: - Schulzentralbücherei soll (ehrenamtlich) durch Elternschaft und Lehrpersonal der Schulen des Schulzentrums betrieben werden (anderenfalls schließen). - Stadtbücherei soll erhalten bleiben, Öffnungszeiten sollen gestrafft werden, um Personalaufwand absenken zu können. Bereitschaft von Bürgerinnen und Bürgern zu ehrenamtlicher Mitarbeit soll genutzt werden. – Hauptausschuss ist am 21.09.2010 dem Votum gefolgt. Kultur- und Partnerschaftsausschuss (41 – Kultur, Sport) 04004 Zusammenlegung der Büchereien der Stadt Wesseling Kultur- und Partnerschaftsausschuss (41 – Kultur, Sport) Die Stadt stellt ihr Büchereiangebot in einer Bücherei dar, deren Standort das Schulzentrum ist. Für deren Betrieb wird im Interesse der Begrenzung des Personalaufwandes das ehrenamtliche Engagement von Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere Eltern, sowie Schülerinnen und Schülern gesucht. Eingespart werden könnten Sachaufwendungen und auch Personalaufwand von mindestens 150.000 € Anm.: Ein der Schulzentralbibliothek vergleichbares Angebot halten die anderen Kommunen im Kreis nicht vor. Überhaupt ist ein derart umfangreiches Büchereiangebot, wie es die Stadt vorhält, in Städten in der Größenordnung Wesselings nicht Standard. Denkbare Maßnahmen zur Entlastung des Zuschussbedarfs im Produktbereichsbudget 050 – Soziale Leistungen 05001 Reduzierung der Übergangsheime für ausl. Flüchtlinge und Obdachlose Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren (50 – Soziale Hilfen und Wohnungswesen) 05002 Überprüfung von freiwilligen Leistungen Die Zahl der Übergangsheime für ausländischen Flüchtlinge sowie die Zahl der Obdachlosenunterkünfte werden an den Bedarf angepasst. Zustimmung Hauptausschuss am 18.05.2010 65.800 € Seit Jahren ist die Anzahl der von der Stadt zu betreuenden ausländischen Flüchtlinge rückläufig. Rückläufig ist auch die Zahl der sonst obdachlosen Personen. Daher ist eine Schließung von Übergangsheimen und Obdachlosenunterkünften möglich. Es können Mietverträge für angemieteten Wohnraum aufgelöst und Mietzins eingespart bzw. der für die öffentliche Aufgabenerfüllung nicht mehr benötigte Grundbesitz veräußert werden. Die freiwilligen Leistungen unter dem Stichwort „Familienpass“, Die Anpassung der Übergangsheime an den Bedarf hat zur Aufgabe der Übergangsheime Rotdornweg 7 und Vogelsang 6 geführt. Der dargestellte Einsparbetrag ergibt sich aus dem Saldo von „WenigerAufwand“ (100 Tsd. €) und „Weniger-Ertrag“ (34,2 Tsd. €). 3.000 € . Auf der Grundlage der von der Verwaltung durchgeführten Prü- Stadt Wesseling HSK-Ergänzung – bisher getroffene und denkbare Maßnahmen Stand: 07. April 2011 Seite 10 (lfd.) Nr. Kurzbezeichnung Vorberatung im …-Ausschuss (zuständig in der Verwaltung) Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren Kurzbeschreibung „Beförderungsschein für Behinderte“ „Rentenberatung“ werden nach ihrem Erfordernis und dem damit verbundenen Aufwand überprüft. Kämmerer Möglicher jährlicher Haushaltssicherungsbeitrag im Ergebnisplan (ErgPlan) Voraussetzungen 7.000 € 25.000 € Votum/ Entscheidung fung hat der Hauptausschuss am 01.02.2011 beschlossen: - Die Mittel für den Familienpass werden abgesenkt auf 1.000 €. - Die Kriterien für den Erhalt des Beförderungsscheins für Behinderte wurden eingeengt. - Die sog. Rentenberatung entspricht einer gesetzlichen Aufgabenstellung. (50 – Soziale Hilfen und Wohnungswesen) Denkbare Maßnahmen zur Entlastung des Zuschussbedarfs im Produktbereichsbudget 060 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 06001 Hilfe zur Erziehung Reduzierung der Fallkosten für die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen Jugendhilfeausschuss (51 - Jugendhilfe) 06002 Anhebung der Elternbeiträge für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder Jugendhilfeausschuss (20 - Finanzmanagement in Zusammenarbeit mit 51 - Jugendhilfe) 06003 Beiträge für Geschwisterkinder in Tageseinrichtungen für Kinder a) Die Fälle der - stationären - Hilfen in Heimen sowie der für ambulante Hilfen mit überdurchschnittlich hohen Kosten werden unter Wahrung des zu verfolgenden erzieherischen Ziels nach dem angemessenen Verhältnis von Nutzen (Wirksamkeit) und Aufwand überprüft. b) Den Empfehlungen der GPA, den Anteil der ambulanten – flexiblen Hilfen und der Vollzeitpflege gegenüber den stationären Hilfen in Heimen stärker auszuprägen, dafür das Jugendamt sowohl mit einem – überschaubaren – Präventionsbudget auszustatten und es – gering – personell zu verstärken, soll konsequent nachgegangen werden. Erweisen sich die Vorschläge als tragfähig, lassen sich beträchtliche Einsparungen erzielen: netto Die einkommensabhängigen Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen werden entsprechend den aus einem interkommunalen Vergleich gewonnenen Erkenntnissen erhöht. Einbezogen in die Beitragspflicht werden auch Eltern mit einem geringeren Jahreseinkommen als 27.500 €. (bereits vollzogen) ? 856.000 € zu a): Keine besonderen Voraussetzungen – die Verwaltung wird tätig. zu b): Wird der Maßnahme grundsätzlich zugestimmt, erarbeitet die Verwaltung Entscheidungsgrundlagen. zu a) und b): Zustimmung Hauptausschuss am 18.05.2010 Anm. zu a): Schwerpunkt der Örtlichen Rechnungsprüfung in 2010 auf Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 06.05.2010. erledigt erledigt 103.000 € Bereits 2009 vollzogen: Die Beitragsfreiheit für das sog. dritte Kindergartenjahr entfällt, bewirkt Entlastung des städtischen Haushalts um 277.000 €/a. Auch der bisher beitragsfreie Besuch von Geschwisterkindern in Tageseinrichtungen für Kinder wird, allerdings nur in einem geringen Umfang, beitragspflichtig. Denkbar ist ein Beitrag in Höhe von 25%. 18.000 € Änderung der Beitragssatzung AK Haushaltssicherung am 27.07.2010: OVG-Entscheidung i. S. Beitragsanhebung für Geschwisterkinder durch Kommunen Stadt Wesseling HSK-Ergänzung – bisher getroffene und denkbare Maßnahmen Stand: 07. April 2011 Seite 11 (lfd.) Nr. Kurzbezeichnung Vorberatung im …-Ausschuss (zuständig in der Verwaltung) Kurzbeschreibung Kämmerer Möglicher jährlicher Haushaltssicherungsbeitrag im Ergebnisplan (ErgPlan) Voraussetzungen Jugendhilfeausschuss im Nothaushalt abwarten. - Hauptausschuss ist am 21.09.2010 dem Votum gefolgt. (20 - Finanzmanagement in Zusammenarbeit mit 51 - Jugendhilfe) 06004 Überprüfung der Angebote der offenen Jugendarbeit Jugendhilfeausschuss Votum/ Entscheidung Die Angebote der offenen Jugendarbeit werden überprüft, und zwar nach ihrer Zielsetzung (mit der Fragestellung, was bewirkt werden soll, und was tatsächlich bewirkt wird) und nach der Fragestellung, ob Aufwand und Nutzen vor dem Hintergrund der Notwendigkeit der Erzielung des Haushaltsausgleichs in einem angemessenen Verhältnis stehen. ? Abschließende Bewertung des so verfolgten Prozesses durch den Stadtrat (51 – Jugendhilfe) 06005 Überprüfung des Vorhaltens und der Verwaltung der Jugendtreffpunkte Der Beschädigung und Zerstörung von Jugendtreffpunkten muss entgegen gewirkt werden, da anderenfalls ihr Vorhalten im Hinblick auf die von der Stadt aufzuwendenden Reparatur- und Instandsetzungskosten nicht mehr vertretbar ist. ? Beschluss des Jugendhilfeausschusses Zustimmung Hauptausschuss am 18.05.2010 Jugendhilfeausschuss (51 – Jugendhilfe) 06006 U-3-Betreuung in Kooperation mit freien Trägern Kooperation mit freien Trägern zur Schaffung weiterer Plätze für die U-3-Betreuung, wenn darüber für die Stadt finanzielle Vorteile erlangt werden können. Jugendhilfeausschuss Gegenüber dem Status quo keine Einsparung. Zustimmung Hauptausschuss am 18.05.2010 Derzeit gibt eine zwischen der Stadt und den freien Trägern abgestimmte Planung zur Erreichung des festgelegten Versorgungsgrades von 32%. Sofern darüber hinaus Plätze zur Betreuung von Kindern unter drei Jahren geschaffen werden müssen, sollen die Plätze vorrangig in Kooperation mit freien Trägern geschaffen werden, weil für die Stadt darüber geringere Lasten entstehen. (51 – Jugendhilfe) Denkbare Maßnahmen zur Entlastung des Zuschussbedarfs im Produktbereichsbudget 080 – Sportförderung 08001 Übertragung von Verantwortung an Sport- Für die Sportstätten gilt: Die Stadt erhält Kostendeckungsbeiträge, über die der Mehraufwand der Stadt, soweit er nicht auf die Jugendarbeit 85.000 € Beschlüsse des Stadtrates Der Rat hat in seiner Sitzung vom 16. November 2010 Richtlinien Stadt Wesseling HSK-Ergänzung – bisher getroffene und denkbare Maßnahmen Stand: 07. April 2011 Seite 12 (lfd.) Nr. Kurzbezeichnung Vorberatung im …-Ausschuss (zuständig in der Verwaltung) Kurzbeschreibung vereine für Sportstätten der Stadt/ Kostendeckungsbeiträge von Vereinen zurückgeht, ausgeglichen wird. Kämmerer Möglicher jährlicher Haushaltssicherungsbeitrag im Ergebnisplan (ErgPlan) Voraussetzungen über das Erheben von Kostendeckungsbeiträgen von Vereinen für die sportliche Nutzung von Sportstätten beschlossen. Die hiernach von den Vereinen über privatrechtlich ausgestaltete Verträge zu erhebenden Kostendeckungsbeiträge von 8,75 €/Nutzungsstunde (Zeitstunde) sollen im wesentlichen die von der Stadt zu tragenden verbrauchsabhängigen Kosten, die anteilig auf die jeweilige Vereinsnutzung entfallen, refinanzieren. Befreit ist die anteilige Nutzung für die Jugendarbeit, d. h. die anteilige Nutzung für die Vereinsarbeit mit Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Leistungen, zu denen sich Vereine nach Art und Umfang sowie Qualität verpflichten und jetzigen Aufwand der Stadt einsparen, werden nach Maßgabe des von der Stadt eingesparten Aufwandes auf den Kostendeckungsbeitrag bis zu seiner vollständigen Höhe angerechnet. Ausschuss für Sport und Freizeit (41 – Kultur, Sport) 08002 Bäderangebot neu ordnen a) Es wird für das Gartenhallenbad das Ziel eines „Bürgerbades“ verfolgt, über das die finanzielle Verantwortung für den Betrieb des Bades der Stadt abgenommen wird. Bei einem Bürgerbad handelt es sich um ein Schwimmbad, das von Bürgern, im Regelfall in nicht kommerzieller Absicht, betrieben wird. Sollte die Stadt nicht erfolgreich sein, würde sie ihr Bäderangebot auf das Schul- und Vereinsbad begrenzen. b) Sofortmaßnahmen zur Reduzierung des Zuschussbedarfs werden ergriffen: Senkung der der Wassertemperatur um 1° Celsius Votum/ Entscheidung Beschluss des Stadtrates AK Haushaltssicherung am 27.07.2010: Das Gartenhallenbad soll möglichst erhalten bleiben, sofern das Kostendefizit deutlich, um ca. die Hälfte, reduziert werden kann. Kurzfristig soll eine Anpassung/ Erhöhung von Benutzungsgebühren unter Orientierung an Gebühren benachbarter Bäder erfolgen. Es sollen Lösungen erarbeitet werden zur Reduzierung sowohl der Personal- als auch der Sachkosten, des weiteren Ideen zur Gewinnung neuer Benutzer- Stadt Wesseling HSK-Ergänzung – bisher getroffene und denkbare Maßnahmen Stand: 07. April 2011 Seite 13 (lfd.) Nr. Kurzbezeichnung Vorberatung im …-Ausschuss (zuständig in der Verwaltung) Kurzbeschreibung - Kämmerer Möglicher jährlicher Haushaltssicherungsbeitrag im Ergebnisplan (ErgPlan) Voraussetzungen Anhebung des Kurzzeittarifs Votum/ Entscheidung gruppen. Die Idee eines Bürgerbades nach dem Beispiel in MünsterHandorf soll weiterverfolgt werden. – Hauptausschuss ist am 21.09.2010 dem Votum gefolgt. Denkbare Maßnahmen zur Entlastung des Zuschussbedarfs im Produktbereichsbudget 110 – Ver- und Entsorgung 11001 Rekommunalisierung des Stromnetzes Hauptausschuss Die Rekommunalisierung des Stromnetzes – u. U. gemeinsam mit anderen Städten - soll dann verfolgt werden, wenn die Stadt oder ihre Eigengesellschaft Stadtwerke Wesseling GmbH darüber dauerhaft höhere Erträge erwirtschaften kann. ? (II - Kämmerer) Bereitschaft der Stadt (u. U. auch anderer Städte), den Konzessionsvertrag mit der Eigengesellschaft oder einem anderen Energieversorgungsunternehmen abzuschließen, an dem die Stadt bzw. die Eigengesellschaft beteiligt ist Denkbare Maßnahmen zur Entlastung des Zuschussbedarfs im Produktbereichsbudget 120 – Verkehrsflächen und –anlagen, ÖPNV 12001 Straßenreinigung – höheren Aufwand für den Winterdienst zeitnah an die Entgeltpflichtigen weitergeben Betriebsausschuss (EBW - Entsorgungsbetriebe) 12002 Straßenbeleuchtung: Reduzierung der Aufwendungen für Straßenbeleuchtung Damit die Stadt, die die Unterdeckung des „Gebührenhaushalts“ für die Straßenreinigung in ihrer Funktion als Trägerin der Straßenbaulast auszugleichen hat, bei überdurchschnittlichem Aufwand für den Winterdienst nicht unangemessen hoch belastet wird, soll das bisher einheitliche Straßenreinigungsentgelt gespreizt werden in ein Straßenreinigungsund ein Winterdienstentgelt. Das Entgelt für den Winterdienst soll unter Berücksichtigung des im Vorjahr angefallenen Aufwands für den Winterdienst bemessen werden. a) Die Wirkungen der im Zuge des „Konjunkturpakets II“ bevorstehenden Umstellung zahlreicher Lampen für die Straßenbeleuchtung auf eine neue Technik, verbunden mit einer Nachtabsenkung (=reduzierte Leuchtkraft) führen zu einer Einsparung: nicht bezifferbar; die Stadt erhält Liquiditätsvorteil 28.000 € jährliche Beschlussfassung zur Straßenreinigungssatzung durch den Stadtrat AK Haushaltssicherung am 27.07.2010: Maßnahme soll durchgeführt werden. - Hauptausschuss ist am 21.09.2010 dem Votum gefolgt. zu a): Zustimmung Bau- u. Vergabeausschuss am 20.04.2010. Wegen günstigen Submissionsergebnisses wurde Anschlussauftrag erteilt Stadt Wesseling HSK-Ergänzung – bisher getroffene und denkbare Maßnahmen Stand: 07. April 2011 Seite 14 (lfd.) Nr. Kurzbezeichnung Vorberatung im …-Ausschuss (zuständig in der Verwaltung) Bau- und Vergabeausschuss (66 – Verkehrsflächen) Kurzbeschreibung b) Soweit die Straßenbeleuchtung nicht im Zuge des „Konjunkturpakets II“ mit Energie sparenden Leuchten ausgestattet wird, setzt die Stadt eigene Mittel ein, um für die gesamte von der Stadt verantwortete Straßenbeleuchtung Energieeinsparung zu erzielen. c) Die Straßenbeleuchtung außerhalb der Ortsdurchfahrten an den Landesund Kreisstraßen (auf „freien Strecken“) unterbleibt. d) Die Beleuchtung von Gebäuden, die nicht im Eigentum der Stadt stehen und nicht von ihr genutzt werden, wird in die Verantwortung der Eigentümer übergeben. 12003 Wiedereinführung von Gebühren für die Nutzung öffentlichen Verkehrsraums durch Parken Hauptausschuss (32 – Sicherheit und Ordnung in Zusammenarbeit mit 66 - Verkehrsflächen) 12004 Die Stadt führt für das Zentrum wieder Gebühren für das Parken im öffentlichen Verkehrsraum ein. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) lässt die Erhebung von Parkgebühren ausdrücklich zu. Kämmerer Möglicher jährlicher Haushaltssicherungsbeitrag im Ergebnisplan (ErgPlan) ? 27.000 € 150.000 € Bau- und Vergabeausschuss Jetzt wendet die Stadt jährlich für das Straßenbegleitgrün rd. 417.000 € incl. Baumpflege, Rasenschnitt, Gehölzpflege und Wechselbepflanzung Votum/ Entscheidung werden, der zusätzliche Einsparung von 10.000 € bewirkt. zu c): Beschluss des Stadtrates – Die Umrüstung verlangt den Einsatz von rd. 12.000 € (einmalig). zu d): Zustimmung Hauptausschuss am 21.09.2010 Beschluss des Stadtrates: Erlass einer Parkgebührensatzung Die Wiedereinführung erfordert eine intensivere Überwachung des ruhenden Verkehrs. In früheren Jahren (1992 bis 1999) war das Parken im öffentlichen Verkehrsraum im Zentrum der Stadt gebührenpflichtig. Die Wiedereinführung von Parkgebühren ist nach Maßgabe eines zu erarbeitenden Bewirtschaftungskonzepts zu verfolgen. a) Die Stadt bemüht sich um Sponsoring-Leistungen von Dritten, wie Landschafts- und Gartenbauunternehmen, sowie um die Pflege des Grüns durch Anwohner, um den eigenen Aufwand zu senken. zu b): Die Verwaltung ermittelt den Investitionsaufwand und den „Return on Investment (ROI)“. 3.000 € Die Inanspruchnahme des öffentlichen Verkehrsraums durch Parken ist in den Städten überwiegend gebührenpflichtig. Reduzierung des Standards für die Pflege von Straßen-begleitgrün und der Kreisverkehrsplätze Voraussetzungen ? zu a): Zustimmung Hauptausschuss am 18.05.2010 (Anm.: Für die "Kreisel" Ahr-/Jahnstraße/Kronenweg und Urfelder Straße gibt es SponsoringZusagen.) Stadt Wesseling HSK-Ergänzung – bisher getroffene und denkbare Maßnahmen Stand: 07. April 2011 Seite 15 (lfd.) Nr. Kurzbezeichnung Vorberatung im …-Ausschuss (zuständig in der Verwaltung) (66 – Verkehrsflächen in Zusammenarbeit mit EBW) 12006 Gebührenpflicht für Toilettenanlage im Fußgängertunnel Kurzbeschreibung Kämmerer Möglicher jährlicher Haushaltssicherungsbeitrag im Ergebnisplan (ErgPlan) Voraussetzungen Votum/ Entscheidung b) Soweit die Stadt bei der Suche nach Sponsoren nicht erfolgreich ist, wird die jetzt übliche jährlich zweimalige Wechselbepflanzung durch den Betriebshof ersetzt durch Dauerbepflanzung oder Neugestaltung mit deutlich geringerem Folgeaufwand. zu b): Beschluss des Ratsgremiums zu b): Zustimmung Hauptausschuss am 18.05.2010 c) Die „Hundetoiletten“ werden nach Aufwand und Nutzen kritisch hinterfragt. Bei ihrer Aufgabe werden Unterhaltungsaufwendungen eingespart: 3.000 € zu c): Beschluss des Stadtrates Die Benutzung der Toilettenanlage im Fußgängertunnel wird gebührenpflichtig. Zielgröße: 50 Cent. ? Beschluss des Stadtrates und für Kreisverkehrsplätze etwa 72.000 € auf. Hauptausschuss am 18.05.2010: "Die Bewirtschaftung soll wirtschaftlicher gestaltet werden." Hauptausschuss (66 – Verkehrsflächen) Denkbare Maßnahmen zur Entlastung des Zuschussbedarfs im Produktbereichsbudget 130 – Natur- und Landschaftspflege 13001 Anpassung der Gebührensatzung für die Friedhöfe Bau- und Vergabeausschuss (20 – Finanzmanagement in Zusammenarbeit mit 32 und EBW – Betriebshof) 13002 Der Anteil des öffentlichen Grüns der Friedhofsflächen wird neu festgelegt = reduziert. Die Gebührensatzung wird entsprechend überarbeitet. Die Gebühren für die Nutzungsrechte von Grabstellen sind bisher dadurch „subventioniert“, dass die Aufwendungen für die Unterhaltung der Grünflächen und Wege in den Friedhöfen zu einem zu großen Teil als sog. öffentliches Grün aus der Gebührenbedarfsrechung herausgenommen und den zu Lasten der allgemeinen Deckungsmittel zu finanzierenden öffentlichen Parkanlagen zugeordnet wurden. Reduzierung von Vorhalteflächen für die Friedhöfe Veränderte Ansprüche an die Bestattung haben dazu geführt, dass für die Erweiterung der Friedhöfe Hubertusstraße und Keldenich erworbene Flächen nicht mehr benötigt werden. Hauptausschuss Anm.: Veräußerungserlöse führen nur dann zu einer Verbesserung der Ergebnisrechnung, wenn sie sie höher ausfallen als die Bilanzwerte. Der Stadt fließt Liquidität zu. (61 – Stadtplanung) 128.000 € ? Beschluss des Stadtrates: Änderung der Friedhofsgebührensatzung Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung vom 16.11.2010 vom die Änderung der Friedhofsgebührensatzung beschlossen. Zustimmung des Hauptausschusses Zustimmung Hauptausschuss am 18.05.2010 Stadt Wesseling HSK-Ergänzung – bisher getroffene und denkbare Maßnahmen Stand: 07. April 2011 Seite 16 Kämmerer (lfd.) Nr. Kurzbezeichnung Vorberatung im …-Ausschuss (zuständig in der Verwaltung) Kurzbeschreibung 13003 Wegfall der Verantwortung für den „Lido“ Die Stadt sucht Dritte, die bereit sind, den „Lido“ in ihre Verantwortung zu übernehmen. Sollte sie nicht erfolgreich sein, unterbleibt die Herrichtung. 6.000 € Die Benutzung der Toilettenanlagen im Entenfang-Freizeitgelände und im Rheinpark wird gebührenpflichtig. Zielgröße: 50 Cent. ? Hauptausschuss Möglicher jährlicher Haushaltssicherungsbeitrag im Ergebnisplan (ErgPlan) Voraussetzungen Votum/ Entscheidung Zustimmung des Hauptausschusses Anregung WIR-Fraktion, Erträge von mobilen Verkaufsstellen zu erzielen. Beschluss des Stadtrates Hauptausschuss am 18.05.2010: "Die Bewirtschaftung soll wirtschaftlicher gestaltet werden." (61 – Stadtplanung) 13004 Gebührenpflicht für Toilettenanlagen im Entenfang-Freizeitgelände und im Rheinpark Im Winterhalbjahr 2010/2011 wurde erstmals die Toilettenanlage im Entenfang-Freizeitgelände geschlossen. Hauptausschuss (230 – Immobilienmanagement) Denkbare Maßnahmen zur Entlastung des Zuschussbedarfs im Produktbereichsbudget 150 – Wirtschaft und Tourismus 15001 Begrenzung der Aufwendungen für die Wirtschaftsförderung Hauptausschuss (80 – Wirtschaftsförderung und Liegenschaften) Die Mittel für die Wirtschaftsförderung werden zielgenauer eingesetzt. ? Kurzfristig muss erreicht werden, dass Weihnachtsmarkt, „Weihnachtsinszenierung“ und Veranstaltungen, wie die „Baumesse“, durch Beiträge Dritter und Sponsoring-Leistungen keinen (Baumesse) bzw. einen erheblich geringeren Zuschussbedarf benötigen. Verhandlungen mit dem Einzelhandel, Handwerk, Dorfgemeinschaften Zustimmung Hauptausschuss am 18.05.2010 Die Mittel wurden erheblich abgesenkt. Denkbare Maßnahmen zur Ertragssteigerung im Produktbereichsbudget 160 – Allgemeine Finanzwirtschaft 16001 Anhebung des Hebesatzes der Gewerbesteuer Hauptausschuss Die Stadt hebt den Hebesatz der Gewerbesteuer von 403 v. H. auf 440 v. H. an. (bereits vollzogen) im ersten Jahr (2010): 900.000 € längerfristig: Erlass einer Steuersatzung/ Haushaltssatzung entsprechenden In- erledigt Stadt Wesseling HSK-Ergänzung – bisher getroffene und denkbare Maßnahmen Stand: 07. April 2011 Seite 17 (lfd.) Nr. Kurzbezeichnung Vorberatung im …-Ausschuss (zuständig in der Verwaltung) Kurzbeschreibung durchschnittlich 3.200.000 € (20 - Finanzmanagement) 16002 Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer Hauptausschuss Kämmerer Möglicher jährlicher Haushaltssicherungsbeitrag im Ergebnisplan (ErgPlan) Die Stadt hebt die Hebesätze der Grundsteuer an Grundsteuer A: von 192 v. H. auf 210 v. H. Grundsteuer B: von 381 v. H. auf 420 v. H. (bereits vollzogen) zus. 500.000 € (20 - Finanzmanagement) 16003 Anhebung der Hundesteuer Die Steuersätze der Hundesteuer werden angehoben. 30.000 € Hauptausschuss Voraussetzungen Votum/ Entscheidung halts Erlass einer Steuersatzung/ Haushaltssatzung entsprechenden Inhalts erledigt Beschluss des Rates zur Änderung der Hundesteuersatzung Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung vom 05.10.2010 eine entsprechende Anhebung der Steuersätze beschlossen. Beschluss des Rates zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung vom 16.11.2010 eine Neufassung der Vergnügungsteuersatzung beschlossen. Anm.: Die finanziellen Auswirkungen lassen sich noch nicht darstellen. (20 - Finanzmanagement 16004 Anhebung der Vergnügungssteuer Hauptausschuss (20 - Finanzmanagement Die Vergnügungssteuersatzung bedarf der Anpassung an die Rechtsprechung. In diesem Zuge soll auch geprüft werden, ob es zu einem Mehrertrag kommen kann. ?