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Beschlusstext (Antrag zur Aufstellung eines Vorhaben- und Erschießungsplanes für ein Grundstück in der Gemarkung Obermaubach-Schlagstein)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,1 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Antrag zur Aufstellung eines Vorhaben- und Erschießungsplanes für ein Grundstück in der Gemarkung Obermaubach-Schlagstein)

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BESCHLUSS aus der 28. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 03.06.2004 TOP Betreff 3. Antrag der Frau Gabriele Lörken, Kreuzau-Schlagstein, auf Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes für ihr Grundstück Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 4, Parzelle Nr. 178 Vorlage: 47/2004 Beschluss: „1. Der Antrag der Frau Gabriele Lörken zur Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes für das Grundstück Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 4, Parzelle Nr. 178, wird abgelehnt. 2. Das Grundstück wird allerdings, wie vom Bau- und Planungsausschuss bereits in seiner Sitzung am 10. 11. 2003 empfohlen, in einen zukünftig aufzustellenden Bebauungsplan einbezogen, sodass der Antragstellerin diesbezüglich keine Nachteile entstehen.“ Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen