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Beschlussvorlage (Bebauungsplan 28 / Kaster, 9. vereinfachte Änderung - Teilgebiet an der Neuen Bergstraße - hier: Offenlagebeschluss gemäß §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
243 kB
Datum
02.12.2014
Erstellt
19.11.14, 18:09
Aktualisiert
19.11.14, 18:09
Beschlussvorlage (Bebauungsplan 28 / Kaster, 9. vereinfachte Änderung - Teilgebiet an der Neuen Bergstraße -
hier: Offenlagebeschluss gemäß §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan 28 / Kaster, 9. vereinfachte Änderung - Teilgebiet an der Neuen Bergstraße -
hier: Offenlagebeschluss gemäß §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan 28 / Kaster, 9. vereinfachte Änderung - Teilgebiet an der Neuen Bergstraße -
hier: Offenlagebeschluss gemäß §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9177/2014 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Stadtentwicklungsausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 02.12.2014 Betreff: Bebauungsplan 28 / Kaster, 9. vereinfachte Änderung - Teilgebiet an der Neuen Bergstraße hier: Offenlagebeschluss gemäß §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB Beschlussvorschlag: Für den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 28 / Kaster, 9. vereinfachte Änderung wird der Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i.V.m. § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954) gefasst. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat am 25.02.2003 den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 28 / Kaster, 9. Änderung für einen Teilbereich an der Neuen Bergstraße im Ortsteil Königshoven gefasst. Dieser Satzungsbeschluss wurde bisher jedoch nicht bekanntgemacht und ist somit nicht in Kraft getreten. Der Bebauungsplan sah die Errichtung von zwei Gebäuden im vorderen Bereich der Gärtnerei an der Neuen Bergstraße vor. Dabei sollte das hintere Gebäude über einen öffentlichen Erschließungsstich mit kleiner Wendeanlage erschlossen werden (siehe Anhang 1 – Planzeichnung BP 28 / Kaster, 9. Änderung [alt]). Das vordere Haus wurde nach Durchführung der seinerzeitigen Offenlage auf der Basis des § 33 BauGB genehmigt und errichtet. Zwischenzeitlich ist im Jahr 2011 der Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster (Neubaugebiet Am Mühlenkreus) in Kraft getreten. Dieser überplant teilweise die Wegeparzelle, die ursprünglich mit zur Erschließung des rückwärtigen Gebäudes des Bebauungsplans Nr. 28 / Kaster, 9. Änderung dienen sollte, als Allgemeines Wohngebiet und ist mittlerweile den Gartenbereichen der dort neu errichteten Häuser im Neubaugebiet zugeschlagen worden. Aus diesem Grund ist eine Bekanntmachung des ursprünglichen Satzungsbeschlusses und damit das nachträgliche Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 28 / Kaster, 9. Änderung nicht möglich. Nunmehr soll auch das rückwärtige, zweite Gebäude errichtet werden. Da jedoch ein Inkrafttreten des Ursprungsplans wie auch eine Genehmigung nach § 33 BauGB nicht mehr möglich sind, ist eine Anpassung der ursprünglichen Planung erforderlich. Dies soll in einer vereinfachten Änderung des Bebauungsplans erfolgen. Daher wurde die Planung leicht angepasst und die Planunterlagen entsprechend neu erarbeitet. Hierüber wurde bereits in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 30.09.2014 durch die Verwaltung vorab mündlich informiert. Die Erschließung des rückwärtigen Gebäudes ist nun im Gegensatz zur ursprünglichen Planung über eine drei Meter breite private Zufahrt vorgesehen, die Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche entfällt somit. Zur flexibleren Ausgestaltung der Bebauung wurde entsprechend vergleichbaren Bebauungsplänen ein durchgehendes Baufenster festgesetzt. Die übrigen Festsetzungen orientieren sich an der vorhandenen Umgebungsbebauung. Weitere Einzelheiten können den beigefügten Planunterlagen (Anhang 2-4, Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Begründung) entnommen werden. Die Änderung wird gemäß § 13 BauGB als vereinfachtes Verfahren durchgeführt. Dabei wird auf die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung verzichtet. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Die innerörtliche Nachverdichtung trägt zur Fortentwicklung und damit zur Stabilisierung des Ortsteils Königshovens als Wohnstandort bei. Beschlussvorlage WP9-177/2014 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Finanzielle Auswirkungen: Nein x – Die Planungskosten werden durch den Eigentümer übernommen. Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 17.11.2014 gesehen: ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------Sascha Solbach stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-177/2014 Seite 3