Daten
Kommune
Bedburg
Größe
243 kB
Datum
02.12.2014
Erstellt
19.11.14, 18:09
Aktualisiert
19.11.14, 18:09
Stichworte
Inhalt der Datei
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Drucksache: WP9177/2014
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
02.12.2014
Betreff:
Bebauungsplan 28 / Kaster, 9. vereinfachte Änderung - Teilgebiet an der Neuen
Bergstraße hier: Offenlagebeschluss gemäß §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
Für den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 28 / Kaster, 9. vereinfachte Änderung wird der
Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i.V.m. § 13 BauGB
in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954) gefasst.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat am 25.02.2003 den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan
Nr. 28 / Kaster, 9. Änderung für einen Teilbereich an der Neuen Bergstraße im Ortsteil
Königshoven gefasst. Dieser Satzungsbeschluss wurde bisher jedoch nicht bekanntgemacht und
ist somit nicht in Kraft getreten. Der Bebauungsplan sah die Errichtung von zwei Gebäuden im
vorderen Bereich der Gärtnerei an der Neuen Bergstraße vor. Dabei sollte das hintere Gebäude
über einen öffentlichen Erschließungsstich mit kleiner Wendeanlage erschlossen werden (siehe
Anhang 1 – Planzeichnung BP 28 / Kaster, 9. Änderung [alt]).
Das vordere Haus wurde nach Durchführung der seinerzeitigen Offenlage auf der Basis des § 33
BauGB genehmigt und errichtet. Zwischenzeitlich ist im Jahr 2011 der Bebauungsplan Nr. 30a /
Kaster (Neubaugebiet Am Mühlenkreus) in Kraft getreten. Dieser überplant teilweise die
Wegeparzelle, die ursprünglich mit zur Erschließung des rückwärtigen Gebäudes des
Bebauungsplans Nr. 28 / Kaster, 9. Änderung dienen sollte, als Allgemeines Wohngebiet und ist
mittlerweile den Gartenbereichen der dort neu errichteten Häuser im Neubaugebiet zugeschlagen
worden. Aus diesem Grund ist eine Bekanntmachung des ursprünglichen Satzungsbeschlusses
und damit das nachträgliche Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 28 / Kaster, 9. Änderung nicht
möglich.
Nunmehr soll auch das rückwärtige, zweite Gebäude errichtet werden. Da jedoch ein Inkrafttreten
des Ursprungsplans wie auch eine Genehmigung nach § 33 BauGB nicht mehr möglich sind, ist
eine Anpassung der ursprünglichen Planung erforderlich. Dies soll in einer vereinfachten
Änderung des Bebauungsplans erfolgen. Daher wurde die Planung leicht angepasst und die
Planunterlagen entsprechend neu erarbeitet. Hierüber wurde bereits in der Sitzung des
Stadtentwicklungsausschusses am 30.09.2014 durch die Verwaltung vorab mündlich informiert.
Die Erschließung des rückwärtigen Gebäudes ist nun im Gegensatz zur ursprünglichen Planung
über eine drei Meter breite private Zufahrt vorgesehen, die Festsetzung einer öffentlichen
Verkehrsfläche entfällt somit. Zur flexibleren Ausgestaltung der Bebauung wurde entsprechend
vergleichbaren Bebauungsplänen ein durchgehendes Baufenster festgesetzt. Die übrigen
Festsetzungen orientieren sich an der vorhandenen Umgebungsbebauung. Weitere Einzelheiten
können den beigefügten Planunterlagen (Anhang 2-4, Planzeichnung, textliche Festsetzungen,
Begründung) entnommen werden.
Die Änderung wird gemäß § 13 BauGB als vereinfachtes Verfahren durchgeführt. Dabei wird auf
die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung verzichtet.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Die innerörtliche Nachverdichtung trägt zur Fortentwicklung und damit zur Stabilisierung des Ortsteils Königshovens als
Wohnstandort bei.
Beschlussvorlage WP9-177/2014
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x – Die Planungskosten werden durch den Eigentümer übernommen.
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 17.11.2014
gesehen:
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------Sascha Solbach
stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-177/2014
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