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Beschlussvorlage (BP 28.9 Kaster, Planzeichnung zur Offenlage)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
345 kB
Datum
02.12.2014
Erstellt
19.11.14, 18:09
Aktualisiert
19.11.14, 18:09
Beschlussvorlage (BP 28.9 Kaster, Planzeichnung zur Offenlage)

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Inhalt der Datei

36 f 1917 58 1913 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 43 ENTWURF 36 g 1916 1. 1938 Innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes (WA) sind die gemäß § 4 (3) BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen nicht zulässig. 1930 41 1915 45 2. Maß der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB) 2.1 Die Höhenlage der baulichen Anlagen wird durch Festsetzung der Trauf- und Firsthöhen gemäß Einschrieb bestimmt. Bezugshöhe der Höhenfestsetzungen ist die Oberkante der unmittelbar vor dem Grundstück liegenden endausgebauten Verkehrsfläche mittig an der Grundstücksgrenze. Für Grundstücke, die lediglich mit ihrer Zufahrt an die öffentliche Verkehrsfläche grenzen, gilt entsprechend die Mitte der Zufahrt. 2.2 Das Maß der Traufhöhe ergibt sich aus der Differenz zwischen der Bezugshöhe und der Schnittlinie der Außenfläche der Außenwand mit der Oberkante Dachhaut des Hauptdaches. Das Maß der Firsthöhe ergibt sich aus der Differenz zwischen der Bezugshöhe und der Höhe des obersten Gebäudeabschlusses. 3. Überbaubare Grundstücksflächen (§ 9 (1) Nr. 2 BauGB, § 23 (3) BauNVO) 24 1931 122 1924 47 1912 1893 37 1911 1939 Bebauungsplan Nr. 28, 9. vereinf. Änd. -KasterInhalt: Die südwestliche Baugrenze der überbaubaren Fläche darf für Terrassenüberdachungen und für verglaste Wintergärten um maximal 2,00 m überschritten werden. Die gemäß Landesbauordnung notwendigen Abstandflächen bleiben davon unberührt. 1925 1929 4. 35 1910 Art der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB) Allgemeine Wohngebiete (WA) (§ 4 BauNVO) Beschränkung der Zahl der Wohnungen (§ 9 (1) Nr. 6 BauGB) Innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes sind maximal 2 Wohnungen je Wohngebäude zulässig. Die Doppelhaushälfte gilt dabei als ein Gebäude. WA 2 Wo I 0,4 0,5 ED 1926 TH 5,00 FH 9,50 0 3, 106 # HsNr.71 1863 19 ,0 35 # # Bauordnungsrechtliche Festsetzungen (§ 9 (4) BauGB, § 86 (4) BauO NRW) 6.1 Für Hauptdächer der Hauptanlagen sind nur Sattel-, Walm- oder Pultdächer mit einer Dachneigung von 30 - 45° zugelassen. 6.2 Die Summe der Zwerchgiebel, Gauben, sonstigen Dachaufbauten und Dacheinschnitte darf zwei Drittel der jeweiligen Trauflänge nicht überschreiten. 6.3 Die Dacheindeckungen sind in den Farbtönen der RAL-Skala 'dunkelbraun' bis 'schwarz' oder 'grau' bis 'schwarz' zulässig. Andere Farbtöne können als Ausnahme zugelassen werden. Glasierte Dacheindeckungen sind generell unzulässig. ,0 13 0 3, ,0 1927 13 1862 Flurstücksgrenze 1. 1820 2. 44 b 44 a ra st rg 1555 835 4. 79 83.48 Art und Maß der baulichen Nutzung WA 2 Wo Gebäude mit Hausnummer 0,5 Geschossflächenzahl I Hydrant unterirdisch W 12 5. 841 Maximale Traufhöhe in Meter über Bezugspunkt (Regelung gemäß schriftl. Festsetzungen unter 2.) FH 9.50 Maximale Firsthöhe in Meter über Bezugspunkt (Regelung gemäß schriftl. Festsetzungen unter 2.) Schieber Gas / Wasser Gully Bauweise, Baugrenzen Baugrenze Erdbebengefährdung ED nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig Sonstige Planzeichen Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 Grundwasserabsenkung Das Plangebiet liegt im Bereich der durch den Braunkohletagebau bedingten Grundwasserabsenkung. Nach Beendigung der Sümpfungsmaßnahmen steigt der Grundwasserstand wieder an. Bei den Abdichtungsmaßnahmen ist der Wiederanstieg des Grundwassers auf das natürliche Niveau zu berücksichtigen. Die Vorschriften der DIN 18195 'Bauwerksabdichtungen' sind zu beachten. 834 Zahl der maximalen Vollgeschosse TH 5.00 Kanalschacht G Beschränkung der Zahl der Wohnungen Grundflächenzahl Höhe in Meter über NHN HY Allgemeines Wohngebiet 0,4 Laterne Kampfmittel Niederschlagswasser 50 m Flurstücksnummer Das Plangebiet liegt in der Erdbebenzone 2 in der Untergrundklasse S gemäß der 'Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland, Bundesland NRW', Juni 2006. Die Vorgaben der DIN 4149 sind zu beachten. 46 e eu 1860 1898 40 Nichtbelastetes Niederschlagswasser der Dachflächen kann in Zisternen gesammelt und dem Brauchwasserkreislauf zugeführt werden. 838 N 23 1897 3. 1833 1821 1556 Bodendenkmäler Beim Auffinden von Bombenblindgängern oder Kampfmitteln sind Erdarbeiten unverzüglich einzustellen und umgehend die nächste Polizeidienststelle oder der Kampfmittelräumdienst bei der Bezirksregierung Köln zu benachrichtigen. 44 1834 14 ße 836 Be 27 548 Die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes NRW - insbesondere die Anzeigenpflicht gemäß §§ 15 und 16 DschG NRW - sind bei Bodenbewegungen und Baumaßnahmen zu beachten. Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Telefon 02425/ 9039-0, Fax 02425/ 9039-199 unverzüglich zu informieren. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. 1366 21 20 Kartengrundlage 6.5 Grundstückseinfriedungen zu öffentlichen Verkehrsflächen sind ausschließlich aus standorttypischen einheimischen Heckenpflanzungen in maximal 0,9 m Höhe vorzusehen. 1553 1572 10 ZEICHENERKLÄRUNG Flurgrenze 1885 1554 1365 5 Hinweise 1928 1850 0 6.4 Solar- und Fotovoltaikanlagen sind zulässig, sofern sie in die Dachkonstruktion und die Dacheindeckung integriert werden. Eine zusätzliche Aufständerung ist nicht zulässig. 16 1861 36 HsNr.69 # 6. 18 1907 Kaster 5 Maßstab 1:500 5.2 Pro Gebäude sind zwei unabhängig voneinander anfahrbare Stellplätze oder Garagen herzustellen. 1908 29 Gemarkung: Flur: Flächen für Stellplätze und Garagen (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB, § 12 (6) BauNVO) 5.1 Überdachte Stellplätze und Garagen müssen von ihrer Zufahrtsseite mindestens 5,00 m hinter der Straßenbegrenzungslinie zurückliegen. # sberg 5. 1909 Baugesetzbuch i.d.F.d. Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954). Baunutzungsverordnung i.d.F.d. Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548). Gemeindeordnung NRW i.d.F.d. Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 19.12.2013 (GV NRW S. 878). Planzeichenverordnung vom 18.12.1990 i.d.F.d. Bekanntmachung vom 22.01.1991 (BGBl. I S. 58). 1363 _______________________________ 1361 (ÖbVI) ________________________________ (Bürgermeister) (Ratsmitglied) ________________________________ (Bürgermeister) HsNr.8 1362 833Dieser Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10 BauGB vom Rat der Stadt Bedburg am ________________ als Satzung beschlossen worden. Bedburg, den _____________________ Plan hat gemäß § 3 (2) BauGB vom ____________ bis ____________ öffentlich ausgelegen. Die Offenlegung wurde am ______________ ortsüblich bekanntgemacht. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom ______________ von der Auslegung benachrichtigt. 840 Bedburg, den ____________________ ________________________________ (Bürgermeister) (Ratsmitglied) _______________________________ (Bürgermeister) _______________________________ (Bürgermeister) (Ratsmitglied) 831 52 Bedburg, den ____________________ Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses Der Satzungsbeschluss wurde am _______________ ortsüblich bekanntgemacht. HsNr.38 832 Dieser Plan wurde gemäß § 3 (2) BauGB am _____________ vom Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Bedburg zur Offenlage beschlossen. 50 Bedburg, den _____________________ 15 Bedburg, den ____________________ Der Aufstellungsbeschluss ist am ______________ ortsüblich bekanntgemacht worden. Offenlage 54 Dieser Plan ist gemäß § 2 (1) BauGB durch Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom ______________ aufgestellt worden. Offenlegungsbeschluss 10 Aufstellungsbeschluss 17 Es wird bescheinigt, dass die Darstellung mit dem amtlichen Katasternachweis übereinstimmt und die Festlegung der städtebaulichen Planung geometrisch eindeutig ist. 1360 48 25 19 Planunterlage 839 Satzungsbeschluss Entwurf und Bearbeitung: Bedburg, den ____________________ _______________________________ (Bürgermeister) 843 Stand 11.11.2014 Architektur Stadt und Umweltplanung Wildschütz und Schnuis Lütticher Straße 10-12 52064 Aachen