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Dringlichkeitsentscheidung GB (Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ene) hier: Beteiligung des ene-Konzerns an der regenerativen „Sun Park Kalenberg GmbH & Co. KG“ und Gründung der „KEVER Projekt-Betriebs-Beteiligungsgesellschaft mbH“)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
130 kB
Datum
20.07.2011
Erstellt
15.07.11, 04:06
Aktualisiert
12.08.11, 04:06
Dringlichkeitsentscheidung GB (Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ene)
hier:
Beteiligung des ene-Konzerns an der regenerativen „Sun Park Kalenberg GmbH & Co. KG“ und Gründung der „KEVER Projekt-Betriebs-Beteiligungsgesellschaft mbH“) Dringlichkeitsentscheidung GB (Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ene)
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat D 35/2011 06.07.2011 Datum: Dringlichkeitsentscheidung X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 20.07.2011 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 20.07.2011 Kreistag 20.07.2011 Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ene) hier: Beteiligung des ene-Konzerns an der regenerativen „Sun Park Kalenberg GmbH & Co. KG“ und Gründung der „KEVER Projekt-Betriebs-Beteiligungsgesellschaft mbH“ Sachbearbeiter/in: Frau Stopa Tel.: 15 438 Abt.: 20.1 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: gez. I. V. Steffens Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag fasst im Wege der Dringlichkeit ohne vorherige Vorbereitung durch den Kreisausschuss folgende Beschlüsse: 1. Der Kreistag stimmt der Beteiligung der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ene) -2- a) als Gründungskommanditistin an der „Sun Park Kalenberg GmbH & Co. KG“ unter Übernahme einer Pflichteinlage in Höhe von 158.100 € (51 %) gemeinsam mit der Stadt Mechernich (49 % = 151.900 €) sowie b) als Gesellschafterin an der Komplementärin dieser Gesellschaft, der „KEVER ProjektBetriebs-Beteiligungsgesellschaft mbH“ (KEVER PBB) unter Übernahme eines Geschäftsanteils von 12.750 € (51 %) gemeinsam mit „PE Becker GmbH Architekten + Ingenieure“ (49 % = 12.250 €) zu. 2. Der Kreistag beschließt weiterhin, dass die Geschäftsanteile der ene in den o.g. jeweiligen Gesellschaften auf die KEV Energie GmbH übertragen werden, sobald deren Gründungsprozess abgeschlossen ist. 3. Der Kreistag nimmt die vorliegenden Entwürfe š š Gesellschaftsvertrag der KEVER Projekt-Betriebs-Beteiligungsgesellschaft mbH (KEVER PBB) und Gesellschaftsvertrag der Sun Park Kalenberg GmbH & Co. KG zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt die Vertreter des Kreises Euskirchen in den Gremien des ene-Konzerns (einschl. der noch zu gründenden KEV Energie GmbH) sowie die Vertreter der ene in der Gesellschafterversammlung der KEVER PBB gemäß den v.g. Beschlüssen abzustimmen. Die Ermächtigung, etwaigen redaktionellen Änderungen zuzustimmen, wird ebenfalls erteilt. Begründung: 1. Ausgangslage Seit dem Jahr 2006 arbeitet die ene gemäß ihrer entwickelten Unternehmensstrategie daran, in alle Wertschöpfungsstufen des Stromgeschäftes Eingang zu finden und Chancen und Risiken nachhaltig zu diversifizieren. Für die Erzeugung ist dieser Weg in eigene Assets, vornehmlich in Erneuerbare Energien und CO2arme Erzeugungsarten, sowie der Zugriff für eine Direktvermarktung von Grünstrom bereits im Jahr 2008 begonnen worden. Ziel ist es, im Verbund mit einem intelligenten Verteilnetz und einer virtuellen Kraftwerkssteuerung eine flächendeckende Grünstrom-Fahrplanversorgung aufzubauen. Mit den Beteiligungen an den Projekten GSH-Hamm, Green GECCO und dem Sun Park Herhahn wurde der Start für diese Entwicklung vollzogen. Das nächste kurzfristig zur Realisierung anstehende Projekt ist der Sun Park Kalenberg, der im Verbund mit der Stadt Mechernich realisiert werden soll. Durch die ene wurde die Region mit Kommunen und Partnern hinsichtlich weiterer regenerativer Projekte untersucht und ein Potential von mehr als 300 Mio. € insbesondere in Windkraftanlagen, einschließlich Repowering identifiziert. -3- 2. KEVER-Modell Unter dem Gesichtspunkt, dass dieses Potential zur Sicherung einer regionalen Wertschöpfung verfügbar gemacht werden soll, wurde in Zusammenarbeit mit der Unternehmensentwicklung der RWE Deutschland AG das KEVER-Modell entwickelt. KEVER = Kreis-Energie-Versorgung Euskirchen Regenerative Zur Belieferung der Kunden mit Naturstrom aus der Eifel sind die Mengen der regenerativen Energieerzeugung durch die ene bzw. KEV Energie in Lieferfahrplänen zu bündeln. Der Zugriff auf die in der ene erzeugten Strommengen ist über Verträge im ene-Konzern sichergestellt. Die Vermarktung der Mengen aus den KEVER-Aktivitäten soll über die Geschäftsführung der ene bzw. KEV Energie in den KEVER-Projekten und Projektgesellschaften mittels der KEVER PBB gebündelt werden. Für alle Erzeugeraktivitäten sind umfangreiche Projektentwicklungen bis zur Genehmigung erforderlich. In Einzelfällen kann die KEVER PBB auch die Funktion des Generalunternehmers für den Bau und/oder den Betrieb von Anlagen übernehmen. Um die Qualität der Projektentwicklungen und den Durchgriff auf die Geschäfts- und Betriebsführung, sowie die Direktvermarktung der erzeugten Mengen zu sichern, soll die KEVER PBB (25.000 € Stammkapital) gegründet werden. Als Partner für die KEVER PBB konnte das in Kall ansässige Unternehmen „PE Becker GmbH Architekten + Ingenieure“ mit einem Anteil von 49 % gewonnen werden. Ein wichtiger Bestandteil der KEVER-Strategie ist es, externe Partner (Gemeinden, gewerbliche Investoren, Kreditinstitute, institutionelle Anleger und Bürger) als Projekt-Partner und Kapitalinvestoren zu gewinnen. Dadurch wird erreicht, dass attraktive Investitionsprojekte im regenerativen Sektor auf eine solide Eigenkapitalbasis gestellt werden, wodurch die Gesamtfinanzierung der Vorhaben gewährleistet wird. 3. Projektgesellschaft Sun Park Kalenberg GmbH & Co. KG Vor einigen Wochen äußerte die Stadt Mechernich den Wunsch, sich am Standort im Industriegebiet Strempter Heide nach dem Vorbild des Projektes "Sun Park Herhahn" am zweiten solaren Großkraftwerk der nordrhein-westfälischen Eifel (ca. Angaben: Invest = 9 Mio. €, bei 4,0 MWp, auf 90.000 m² (Pachtfläche)) zu beteiligen. Hier möchte die Stadt gerne mit der ene partnerschaftlich zusammenarbeiten. Diese Zusammenarbeit soll wie im nachfolgenden Schaubild dargestellt erfolgen: -4- Zur Sicherung der Effizienz des Projektes ist die "einspeisefertige Inbetriebnahme" der Anlage bis zum 31.08.2011*) zu realisieren. Um dieses Ziel zu erreichen, soll die Anlage durch einen Generalunternehmer zeit- und fachgerecht errichtet und anschließend durch die ene erworben werden. Diese ene-Investition wird nach Gründung der KEVER PBB der, im gleichen Zuge neu zu gründenden, Gesellschaft (Sun Park Kalenberg GmbH & Co. KG) zum Kauf angedient werden. Für weitere Erläuterungen wird auf den als Anlage 1 beigefügten Bericht der ene über die Gründungsvorhaben im Zusammenhang mit der Umsetzung des KEVER-Modells verwiesen. Anm. *) Ursprünglich sollte die Förderung von Solaranlagen durch die Subventionierung der Einspeisevergütung zum 1.9.2011 abgesenkt werden. Durch eine Entscheidung des Umweltministeriums Mitte Juni 2011 wird voraussichtlich die Förderabsenkung erst zum 1. Januar 2012 wirksam. Nach derzeitigem Bautenstand soll der Termin der Inbetriebnahme der PV-Anlage Kalenberg aber unabhängig von dieser erwarteten neuen Regelung nach wie vor um den 31.8.2011 erfolgen. 4. Kommunalrechtliches Verfahren Vor der Entscheidung über die Gründung von bzw. die unmittelbare Beteiligung an Unternehmen ist der Kreistag nach § 53 KrO NRW i. V. m. § 107 a Abs. 4 Satz 1 GO NRW über die Chancen und Risiken des beabsichtigten wirtschaftlichen Engagements zu unterrichten. Die Chancen und Risiken wurden in der Anlage 1 zusammengefasst. Gemäß § 107 a Abs. 4 Satz 2 GO NRW ist den örtlichen Selbstverwaltungsorganisationen von Handwerk, Industrie und Handel und der für die Beschäftigten der jeweiligen Branche handelnden Gewerkschaften die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, sofern die Entscheidung die Erbringung verbundener Dienstleistungen betrifft. Die Stellungnahmen werden entsprechend nachgereicht. Im Rahmen einer Vorabstimmung wurden durch die Bezirksregierung Köln keine Bedenken geäußert. -55. Sonstiges Der Haushalt des Kreises Euskirchen wird durch diese Maßnahme nicht berührt. Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 lit.) KrO NRW. Begründung der Dringlichkeit: Durch die ene wurden die KEVER-Aktivitäten mittelfristig in die Arbeitspläne bis 2012 eingeordnet und der Dialog mit Banken, möglichen Partnern und Investoren zur Beteiligung an den Projekten (Potential: bisher wurden schon Projekte für mehr als 300 Mio. € identifiziert) begonnen. Durch die Ereignisse in Fukushima und der vom Bundestag beschlossenen Energiewende ist eine nicht geahnte Eigendynamik entstanden: Investoren regenerativer Energien ziehen durch das Bundesgebiet, vor allem durch die Eifel, und versuchen lukrative Flächen (insbesondere Konversionsflächen) von Privat und verstärkt von Kommunen langfristig zu pachten (ggf. mit Exklusivklauseln und Pachtzahlungen nur im Falle des Baus der Anlagen). Hier besteht die Gefahr, dass besonders Flächen kommunaler Eigentümer über 20 Jahre nur in der ersten Stufe der Wertschöpfung den Kommunen zu Gute kommen, bzw. bei Nichtausführung brach liegen bleiben. Schnelles Handeln ist geboten. Im Januar 2011 begann die ene mit der Projektentwicklung des "Sun Park Kalenberg" unter der Voraussetzung, die Machbarkeit einer Inbetriebnahme noch bis 31.08.2011, zur Sicherung der Projekteffizienz, zu erreichen. Bereits Mitte Juni begannen die Arbeiten. Der derzeitige Baufortschritt rechtfertigt die Annahme einer Inbetriebnahme zum 31.08.2011. Wegen der rasant zunehmenden Aktivitäten überregionaler Investoren in der Eifel entschloss sich die ene, diese Anlage bereits in die KEVER Aktivitäten zu integrieren. Die Stadt Mechernich signalisierte Interesse an der Andienung des Projektes in einer KEVER Projektgesellschaft "Sun Park Kalenberg GmbH & Co. KG" durch die und mit der ene. Zwischenzeitlich sind durch die Stadt Mechernich die Voraussetzungen für die Beteiligung an der Projektgesellschaft vorbehaltlich der noch ausstehenden kommunalrechtlichen Genehmigungen gegeben. Der Sun Park wird durch den Generalunternehmer schlüsselfertig und vorfinanziert übergeben. Da die Finanzierung der Übernahme durch die Stadt Mechernich im Wege der Kommunalkreditfinanzierung (Genehmigung vorbehalten) erfolgen soll, würde sich eine weitere Effizienzverbesserung des Projektes in der Gesellschaft ergeben. Aus unternehmerischer Sicht sollte die Gründung der Gesellschaften mit der Inbetriebnahme, spätestens zum Ende September 2011 erfolgt sein. Für diesen Fall könnte damit eine Zwischenfinanzierung entfallen und das aktuell sehr günstige Zinsniveau gesichert werden. Die Gründung der persönlich haftenden Gesellschafterin (KEVER PBB) ist im Zusammenhang mit der Gründung der Projektgesellschaft Sun Park Kalenberg GmbH & Co. KG zu sehen. -6Anlagen: 1. Bericht über die Gründungsvorhaben im Zusammenhang mit der Umsetzung des KEVERModells 2. Gesellschaftsvertrag der KEVER Projekt-Betriebs-Beteiligungsgesellschaft mbH (KEVER PBB) 3. Gesellschaftsvertrag der Sun Park Kalenberg GmbH & Co. KG gez. Rosenke Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)