Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
466 kB
Datum
20.07.2011
Erstellt
15.07.11, 04:06
Aktualisiert
12.08.11, 04:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1
Kall, 11.07.2011 ene
Bericht für den Kreis Euskirchen über die Gründungsvorhaben der Energie
Nordeifel GmbH & Co. KG (ene) im Zusammenhang mit der Umsetzung des
KEVER Modells
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INHALTSVERZEICHNIS
1. Überblick
2. KEVER Aktivitäten
(KEVER = KreisEnergieversorgung EuskirchenRegenerative)
3. Beteiligungsmodelle und Gesellschaftsgründungen
3.1
KEVER Projekt-Betriebs-Beteiligungs-GmbH
3.2
Projektgesellschaft Sun Park Kalenberg GmbH & Co. KG
3.2.1
Rahmenbedingungen
3.2.2
Kommentar zur Rechtsform der GmbH & Co. KG und steuerliche Würdigung
3.2.3
Risikobetrachtung
ANLAGEN
Anlage 1:
Projektbeschreibung Sun Park Kalenberg (Strempter Heide)
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Kall, 11.07.2011 ene
1. Überblick
Seit dem Jahr 2006 arbeitet die Energie Nordeifel GmbH & Co. KG gemäß ihrer
entwickelten Unternehmensstrategie daran, in alle Wertschöpfungsstufen des
Stromgeschäftes Eingang zu finden und Chancen und Risiken nachhaltig zu
diversifizieren.
Für die Erzeugung ist dieser Weg in eigene Assets, operative und
Finanzbeteiligungen im Energiemix, vornehmlich in Erneuerbare Energien und CO2arme Erzeugungsarten, sowie der Zugriff für eine Direktvermarktung von Grünstrom
bereits im Jahr 2008 beschlossen worden. Ziel ist es, im Verbund mit einem
intelligenten Verteilnetz und einer virtuellen Kraftwerkssteuerung – flächendeckende
Grünstrom-Fahrplanversorgungen aufzubauen.
Mit den Beteiligungen an den Projekten GSH-Hamm, Green GECCO und dem Sun
Park Herhahn wurde der Start für diese Entwicklung gegeben. Das nächste
kurzfristig zur Realisierung anstehende Projekt ist der Sun Park Kalenberg, der
zunächst als ene-Investition und dann im Verbund mit der Stadt Mechernich
finanziert und betrieben werden soll.
Durch ene wurde die Region mit Kommunen und Partnern hinsichtlich weiterer
Regenerativer Projekte untersucht und ein Potential von mehr als 300 Mio. € in
Windkraftanlagen (einschließlich Repowering,…), Solaranlagen (u.a. auch auf dem
Gelände des Abfallwirtschafts- Zentrums des Kreises Euskirchen) identifiziert.
Unter dem Gesichtspunkt, dass dieses Potential zur Sicherung einer regionalen
Wertschöpfung (mit Bürgerbeteiligung) verfügbar gemacht werden soll wurden in
Zusammenarbeit mit der Unternehmensentwicklung der RWE Deutschland AG das
KEVER-Modell entwickelt.
Regenerative Energien im Stammgebiet der ene (ca. Angaben)
Installierte Leistung (IST):
150 MW
Möglicher Zubau in den nächsten 5 Jahren:
50 MW
Spitzenleistungsbedarf (IST):
70 MW
Elektrische Arbeit –
Bedarf (IST)
400 GWh
Aufkommen aus regenerativen Quellen (IST)
(inkl. WKW Heimbach/Schwammenauel)
200 GWh
davon versorgungswirksames Aufkommen (IST)
150 GWh
Fazit!
Weiterer Zubau erforderlich! Vermeidung von Mehrverbrauch (Erhöhung
Energieeffizienz)!
Ausbau von Spitzenlast- und Speichertechnologien!
Messtechnischer- und Kommunikativer Ausbau der Netzinfrastruktur! Aufbau eines
„Virtuellen Kraftwerks“ (Zusammenschaltung, Fahrplanbetrieb), ggf. Neubau /
Beteiligungen an regelbaren Erzeugern / Speichern.
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Kall, 11.07.2011 ene
2. KEVER Aktivitäten
Entwicklung und Start eines Modell-Pilot-Projektes zur Auslegung und
Bewirtschaftung des ene-Stammgebietes unter Federführung der noch zu
gründenden KEV Energie GmbH.
Zur Belieferung der Kunden mit Naturstrom aus der Eifel, sind die Mengen der
regenerativen Energieerzeugung / Speicher, durch die KEV Energie GmbH in
Lieferfahrplänen zu bündeln. Der Zugriff auf in der ene erzeugte Mengen ist über
Verträge im ene-Konzern sichergestellt. Die Vermarktung der Mengen aus den
KEVER-Aktivitäten soll über die Geschäftsführung der KEV Energie GmbH in den
KEVER–Projekten und Projektgesellschaften mittels einer KEVER Projekt-BetriebsBeteiligungs-GmbH
gebündelt
werden.
Prognose, Restlastdeckung, Fahrplanmanagement und Vermarktung der Mengen
sind in der KEV Energie vorhandene und weiter auszugestaltende KernKompetenzen, gesellschaftsrechtlich abgekoppelt von den anderen Aktivitäten der
Energieversorgung im ene-Konzern.
Voraussetzung ist eine breite Akzeptanz der Politik, Verwaltungen und Bürger in der
Region – ohne Akzeptanz, keine Lösung!
3. Beteiligungsmodelle und Gesellschaftsgründungen
3.1 KEVER Projekt-Betriebs-Beteiligungs-GmbH (KEVER PBB GmbH)
Für alle Erzeugeraktivitäten sind umfangreiche Projektentwicklungen bis zur
Genehmigung
erforderlich.
In
Einzelfällen
muss
die
Funktion
des
Generalunternehmers für Bau und/oder Betrieb übernommen werden.
Um die Qualität der Projektentwicklungen und den Durchgriff auf die Geschäfts- und
Betriebsführung, sowie die Direktvermarktung der erzeugten Mengen zu sichern, soll
durch die Energie Nordeifel die KEVER PBB GmbH als Bargründung (25.000 €
Stammkapital) gegründet werden. Als Partner und Mitgesellschafter für die PBB
GmbH konnte das in Kall ansässige Unternehmen „PE Becker GmbH Architekten +
Ingenieure“ gewonnen werden (ein langfristig am Markt platziertes Unternehmen der
Region mit Deutschland-weiten Referenzen).
Zur wirtschaftlichen Bewertung dieses Mitgesellschafters wurden die Bilanzen und
Gewinn- und Verlustrechnungen 2008 – 2010 der Kämmerei des Kreises EU und
dem Controlling Beteiligungen, der RWE Deutschland AG übergeben. Nach erfolgter
Gründung der KEV Energie GmbH wird die Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (die
bis dahin die Gründungsaktivitäten trägt) ihren Anteil an der PBB GmbH auf die KEV
Energie GmbH übertragen.
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Kall, 11.07.2011 ene
KEVER- PBB GmbH
Umfangreiche Projektentwicklungsarbeiten erfordern Flexibilität und Kompetenz
ene GmbH & Co. KG
95%
KEV Energie GmbH
PE Becker GmbH
Architekten+Ingenieure
49%
51%
KEVER Projekt-BetriebsBeteiligungsgesellschaft mbH
9. Juni 2011 TK
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3.2 Projektgesellschaft Sun Park Kalenberg GmbH & Co. KG
3.2.1 Rahmenbedingungen
Seit 2006 gibt es durch unsere Gesellschaft Aktivitäten, den Standort Industriegebiet
Kalenberg / Strempter Heide in Mechernich, einer gewerblichen Nutzung zu
unterziehen. Die Errichtung einer Biogasanlage sowie eines BHKWs erwiesen sich
am Standort bislang als ineffizient.
Vor einigen Wochen äußerte die Stadt Mechernich den Wunsch, am dortigen
Standort, nach dem Vorbild des Projektes "Sun Park Herhahn" das zweite solare
Großkraftwerk der Eifel (ca. Angaben: Invest = ca. 9 Mio. €, bei 4,0 MWp, auf ca.
90.000 m² (Pachtfläche)) zu errichten. Hier möchte die Stadt gerne mit der Energie
Nordeifel GmbH & Co. KG (ene) partnerschaftlich zusammenarbeiten.
Nach Genehmigung des städtischen Haushalts wird die Stadt die Investitionsmittel
über eine Kommunalfinanzierung bereitstellen und sich dann mit 49% an der ProjektGesellschaft Sun Park Kalenberg GmbH & Co. KG gemeinsam mit der ene (bzw. der
noch zu gründenden KEV Energie GmbH) beteiligen. Die Anlagenerrichtung, der Bau
sowie die kaufmännische und technische Betriebsführung einschl. der
Mengenvermarktung, sollen durch die ene erfolgen.
Zur Sicherung der Effizienz des Projektes ist die "Einspeisefertige Inbetriebnahme"
der Anlage bis zum 31.08.2011 *) zu realisieren. Sowohl die Stadt, als auch die ene
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Kall, 11.07.2011 ene
können alleine zeitlich die Voraussetzungen, wegen des umfangreichen und länger
währenden kommunalrechtlichen Prüfungs- und Genehmigungsverfahrens, nicht
schaffen, die Inbetriebnahme fristgerecht abzusichern.
Die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat der ene befürworten daher im Rahmen
der ene-Unternehmensstrategie, den Bau der Anlage und die Auftragsvergabe an
einen Generalunternehmer-Investor zur Sicherstellung der zeit- und fachgerechten
Ausführung.
Die ene wird die Anlage nach frist- und qualitätsgerechter Erstellung durch den GUInvestor käuflich übernehmen. Die zugehörigen Finanzmittel werden im Wege einer
Banken-Projektfinanzierung der ene zur Verfügung gestellt.
Im Falle der Genehmigung und Ausreichung des Kommunaldarlehns für die Stadt
Mechernich und der Gründung der gemeinsamen Projektgesellschaft, erwirbt die
Projektgesellschaft die Anlage von der ene. Die Stadt wiederum gewährt dann der
Projektgesellschaft das ausgereichte Kommunaldarlehen mit einem Aval-Aufschlag
in Höhe von 0,3%. Die Zins- und Tilgungslasten sind im Projekt verrechnet.
Sollte der Stadt Mechernich eine Kommunalfinanzierung nicht genehmigt werden,
bleibt die Anlage über die ene Banken-finanziert, dann allerdings mit einer
geringeren - aber dennoch auskömmlichen - Effizienz.
Für den Fall, dass der GU-Investor die Anlage nicht termin- und/oder fachgerecht
erstellen kann, erfolgt die Übernahme Zug um Zug, solange eine Mindesteffizienz
gesichert ist. Darüber hinaus erfolgt die Freistellung von etwaigen Lasten durch den
GU-Investor bzw. stoppt der Weiterbau solange lastenfrei, bis unter neuen
Einspeisebedingungen eine Mindesteffizienz wieder gegeben ist.
Sinn des Engagements der Stadt Mechernich und der ene in diesem Projekt ist es,
dort Werte zu verteilen, wo sie entstehen.
Anm. *)
Ursprünglich sollte die Förderung von Solaranlagen durch die
Subventionierung der Einspeisevergütung zum 1.9.2011 abgesenkt werden. Durch
eine Entscheidung des Umweltministeriums Mitte Juni 2011 wird voraussichtlich die
Förderabsenkung erst zum 1. Januar 2012 wirksam. Nach derzeitigem Bautenstand
soll der Termin der Inbetriebnahme der PV-Anlage Kalenberg aber unabhängig von
dieser erwarteten neuen Regelung nach wie vor um den 31.8.2011 erfolgen, da man
die herbstliche Sonneneinstrahlung im September und Oktober möglichst optimal
nutzen will.
Gründung der Sun Park Kalenberg GmbH & Co. KG
Die ene- Investition „Sun Park Kalenberg“ wird nach Fertigstellung und Gründung der
KEVER PBB GmbH und der im gleichen Zuge gemeinsam mit der Stadt Mechernich
neu zu gründenden Projektgesellschaft Sun Park Kalenberg GmbH & Co. KG,
letzterer zur Beteiligung angedient werden.
Das gewählte Konstrukt der GmbH & Co. KG ist geeignet, weitere regionale Projekte
bis zur Baureife zu entwickeln, zu errichten und mit interessierten Kommunen unter
Bürgerbeteiligung und sonstigen Investoren mittels weiterer Projektgesellschaften zu
finanzieren und zu betreiben (vgl. Kapitel 3.3).
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Kall, 11.07.2011 ene
Projektgesellschaft Sun Park Kalenberg:
Regionale Partnerschaft mit der Stadt Mechernich
PE Becker GmbH
Architekten+Ingenieure
KEV Energie GmbH
51%
51%
Stadt Mechernich
49%
49%
KEVER Projekt-BetriebsBeteiligungsgesellschaft mbH
Komplementärin
ohne Kapitalanteil
Projektgesellschaft: Sun Park Kalenberg GmbH & Co. KG
9. Juni 2011 TK
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3.2.2 Kommentar zur Rechtsform der GmbH & Co. KG und steuerliche Würdigung
„Anders als eine Kapitalgesellschaft ist die Kommanditgesellschaft selbst nicht
Steuersubjekt
hinsichtlich
Einkommenbzw.
Körperschaftsteuer
(sog.
"Einheitsprinzip"). Folglich werden die Gewinne der KG für ertragsteuerliche Zwecke
unmittelbar von den Gesellschaftern besteuert, unabhängig von der Frage, ob diese
aus der Gesellschaft entnommen wurden oder nicht.
Dagegen findet für gewerbesteuerliche Zwecke eine Besteuerung auf der Ebene der
KG statt, d.h. die KG ist selber Gewerbesteuersubjekt.
Die ertragsteuerlichen Gewinne der KG werden dem jeweiligen Gesellschafter
unmittelbar zugerechnet, unabhängig davon, ob diese tatsächlich entnommen
wurden. Zurechnungsmaßstab ist dabei die Beteiligungsquote. Beteiligungsquote in
diesem Sinne ist jedoch nicht zwingend die gesellschaftsrechtliche Einlage, wie z.B.
das Kommanditkapital. Vielmehr gelten steuerrechtlich alle Werte, die der
Gesellschafter auf die Gesellschaft übertragen hat, als Einlage und dienen der
Bestimmung
der
Beteiligungsquote.
Dies
umfasst
zum
einen
die
gesellschaftsrechtliche Einlage (hier: Kommanditkapital), wie auch die Zahlungen auf
das variable Kapitalkonto. Nicht dagegen zur Bestimmung der Beteiligungsquote
zählen Wirtschaftsgüter oder Barmittel, welche der KG lediglich zur Nutzung
überlassen wurden (z.B. Darlehen).
Die Art der Besteuerung der Gewinne aus der Kommanditbeteiligung hängt von den
Investoren ab. Sind Kommunen die Investoren, unterliegen die Erträge bei diesen
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Kall, 11.07.2011 ene
der Körperschaftsteuer. Sind private Investoren in Form einer Kapitalgesellschaft
organisiert, dürften die Beteiligungserträge in der Regel auch der Körperschaftsteuer
unterliegen.“
Quelle:
Auszug
aus
PricewaterhouseCoopers
einer
Stellungnahme
der
WP-Gesellschaft
3.2.3 Risikobetrachtung
a) Anschlusstermin 31.8. bzw. 31.12.2011:
Mit dem GU ist ein Anschlusstermin der Anlage auf Basis der bisherigen
gesetzlichen Bestimmungen bis zum 31.8.2011 vereinbart. Bei Nichteinhaltung
dieses Termins hat der GU für die entgangene Einspeisevergütung Schadensersatz
zu leisten.
Für den unwahrscheinlichen Fall, dass nunmehr die Anlage erst nach dem
31.12.2011 ans Netz gehen kann, ergeben sich ab dem 1.1.2012 folgende
Konsequenzen:
1) die Einspeisevergütung reduziert sich um 15% (Schätzwert) von 21,11 Cent
auf 17,94 Cent.
2) Der GU muss Schadensersatz in Höhe von 15% der Investitionssumme
leisten, d.h.
Invest.-Summe 9.000.000 €, davon 15% = 1.350.000 €
Schadensersatz.
3) Dieser Schadensersatz führt bei der Gesellschaft zwar zu einem a.o. Ertrag
(bei Beibehaltung der ursprünglichen Investitionssumme und damit der AfABasis), jedoch fehlen über die Laufzeit von 20 Jahren insgesamt ca.
2.441.000 € an Einspeisevergütung!
Es bleibt also ein nicht ausgeglichener Verlust-Saldo in Höhe von 1.091.000 €.
4) Damit wäre das Projekt (ceteris paribus) wirtschaftlich nicht mehr vertretbar,
da die jährlichen Verluste sich über die gesamte Laufzeit auf ca. 1,8 Mio. €
kumulieren.
Wahrscheinlichkeit des Eintritts dieses Risikos:
Zur Erlangung der Einspeisevergütung in Höhe von 21,11 Cent reicht es aus, dass
alle Module am 31.12.2011 angeschlossen sind.
Bei den Anbietern sind diese Module vorrätig bzw. problemlos und fristgerecht zu
beschaffen. Selbst wenn es zu einem Beschaffungsengpass bei den Wechselrichtern
käme
–
der
Anschlusstermin
wäre
damit
gewährleistet.
Es ist derzeit davon auszugehen, dass eine „einspeise-technische“ Inbetriebnahme
noch vor dem 31.08.2011 erfolgen kann.
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Kall, 11.07.2011 ene
b) Zinslast und eine (moderat) abgesenkte Gesamteffizienz:
Die Projektgesellschaft finanziert den Ankauf durch einen Kredit der Stadt
Mechernich: Annuitätendarlehen mit Zinssatz 4,08% fest für die gesamte Laufzeit
von 20 Jahren und 4 Monaten, mit Tilgung ab Januar 2012. Die Stadt refinanziert
sich über einen Kommunalkredit. Falls die Stadt aus haushaltstechnischen Gründen
den Kommunalkredit nicht bzw. nicht termingerecht aufnehmen kann, würde die ene
den Ankauf tätigen. Für diesen Fall liegt die Zusage eines Kreditinstitutes vor, die
Projektfinanzierung zu Sonderkonditionen ohne zusätzliche Absicherungen zu
übernehmen. Daraus ergibt sich ggf. eine um ca. 0,3 % höhere Zinslast.
c) EU-Beihilfeverordnung:
Nach Prüfungen und Aussagen der Stadt Mechernich ist die Durchreichung eines
Kommunalkredites
an
die
Projektgesellschaft
z.B.
in
Form
eines
Gesellschafterdarlehens zwar „…beihilferechtlich relevant (durch die direkte
Kreditierung wird der Gesellschaft ein Vorteil gewährt); sie dürfte aber unter die
Ausnahmevorschriften fallen. Die Gesamtsumme der einem Unternehmen gewährten
De-Minimis-Beihilfen darf in einem Zeitraum von drei Steuerjahren € 200.000,00
nicht übersteigen.“
Dieser Grenzwert wird im vorliegenden Fall voraussichtlich nicht erreicht. Im
schädlichen Falle würden für die Projektgesellschaft die schlechteren
Zinskonditionen (Bankenfinanzierung) greifen.
d) Vergabeverfahren:
Nach rechtlicher Würdigung der Ausschreibungspflicht der ene durch Rödl & Partner,
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte, ist „…die ene weder als öffentliche
Einrichtung (i.S. § 98 Nr. 2 GWB) noch als Sektorenauftraggeber (nach § 98 Nr. 4
GWB) einzuordnen. Die ene ist daher grundsätzlich nicht verpflichtet, europäisches
Vergaberecht, z.B. bei der Beschaffung der PVA, anzuwenden.“
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Kall, 11.07.2011 ene
Anlage 1: Projektbeschreibung
„Sun Park Kalenberg“ - Freiflächen-Photovoltaik-Anlage
Bei dem Vorhaben soll im Gewerbegebiet Mechernich Kalenberg (Strempter Heide),
Flur 42, auf einer Fläche von ca. 86.000 m² eine Freiflächen-Photovoltaik-Anlage mit
einer Gesamtleistung von ca. 3.800 kWp und einem Gesamtinvestitionsvolumen von
ca. 7,8 Mio. Euro errichtet werden (Daten aus aktueller Vermessung des GU).
Das Projekt bietet staatlich garantierte „Einnahmen“ über 20 Jahre plus Anlaufjahr
und es bestehen kaum Risiken, bzw. die bestehenden Risiken sind mittels einer „AllIn Versicherung“ inkl. Ausfallentgelt versicherbar. Es ist Eigenleistung möglich, die in
den Wirtschaftlichkeitsberechnungen noch nicht berücksichtigt ist. Die laufenden
Unterhaltskosten des Projektes sind akzeptabel und das Modell kann leicht auf
andere Flächen / Gemeinden transferiert werden.
Nicht zu unterschätzen ist die Werbewirksamkeit durch Zusammenarbeit mit der
Stadt Mechernich sowie der Identifikation mit den Klimazielen der Bundesregierung
und den bevorstehenden Konzessionsverhandlungen mit den Kommunen.
•
Die bisherigen Gespräche mit den Gremien der Stadt Mechernich zur
Verpachtung des Grundstücks und zur Gründung der gemeinsamen
Projektgesellschaft „Sun Park Kalenberg GmbH & Co. KG“ sind weit
fortgeschritten und der Rat der Stadt Mechernich hat am 17. Mai 2011 dem
Vorhaben zugestimmt.
•
Die zu schließenden Verträge, LOI, Pachtvertrag, GU-Vertrag sind aus dem
Projekt „Sun Park Herhahn“ vorhanden und können verwendet werden. Für
sonstige rechtliche Prüfungen sind Kosten in Höhe von 10.000,- Euro
einkalkuliert.
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Kall, 11.07.2011 ene
•
Für das Projekt wurde als Generalunternehmer die Firma F&S Solar,
Euskirchen, beauftragt, welche die PV-Anlage schlüsselfertig bis zum
31.08.2011 erstellt (inkl. Vorfinanzierung) und nach Fertigstellung an die
Projektgesellschaft Sun Park Kalenberg GmbH & Co. KG (oder alternativ an
die ene) zum Festpreis verkauft.
•
Die Einspeisegenehmigung seitens der Kreis-Energie-Verteilnetz GmbH liegt
vor.
•
Es wird derzeit noch geprüft, ob und in welchem Umfang die zu bebauende
Fläche als „Konversionsfläche“ anzusehen ist, wodurch sich die
Einspeisevergütung von 0,2111€ / kWh um 0,0096 €/kWh auf 0,2207 €/kWh
erhöhen würde. Dementsprechend würden sich dann auch die
Einspeiseerlöse um 4,55% erhöhen. Seitens der Stadt Mechernich sind alle
Voraussetzungen für die Erlangung eines entsprechenden Gutachtens erfüllt.
Die Beauftragung eines Gutachters erfolgte kurzfristig nach Entscheidung des
Stadtrates am 17.05.2011. Aus derzeitiger Sicht kann jedoch nicht mit
Sicherheit davon ausgegangen werden, dass es sich bei der besagten Fläche
vollständig oder teilweise um eine Konversionsfläche handelt.
•
Zur Bewertung und zum Abschluss des vorliegenden Investitionsprojektes
wurde ein theoretischer Ansatz für einen möglichen Verkauf der Anlage bzw.
des Unternehmens am Ende der 20-jährigen Laufzeit zu einem (Rest-)Wert
von 780 T € in die Dokumentation eingearbeitet. Es wird selbstverständlich in
praxi davon ausgegangen, dass beim Stand der heutigen Technik
Solarmodule, mit einer Lebensdauer von 40 Jahren, eine Stromausbeute von
bis zu 80 % erreichen. Unter dieser Voraussetzung verbessern sich natürlich
am „goldenen Ende“ sowohl die Investition als auch die Möglichkeiten weiterer
Ergebnisse aus einer Direktvermarktung.
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