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Beschlusstext (Bisher nicht genehmigtes Abgrabungsvorhaben der Firma KS Zens GmbH in Kreuzau-Drove, Gemarkungsbereich Pannefeld, Gemarkung Drove, Flur 11, Parzellen Nr. 3 und 4)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
5,5 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Bisher nicht genehmigtes Abgrabungsvorhaben der Firma KS Zens GmbH in Kreuzau-Drove, Gemarkungsbereich Pannefeld, Gemarkung Drove, Flur 11, Parzellen Nr. 3 und 4)

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BESCHLUSS aus der 26. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 19.01.2004 TOP Betreff 8. Bisher nicht genehmigtes Abgrabungsvorhaben der Firma KS Zens GmbH in Kreuzau-Drove, Gemarkungsbereich Pannefeld, Gemarkung Drove, Flur 11, Parzellen Nr. 3 und 4; hier: Erneute Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau aufgrund eines vorliegenden außergerichtlichen Vergleichsvorschlages Vorlage: 5/2004 Beschluss: Beratungsergebnis: Ohne Abstimmung