Daten
Kommune
Bedburg
Größe
268 kB
Datum
21.10.2014
Erstellt
07.10.14, 16:54
Aktualisiert
10.10.14, 11:39
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Drucksache: WP9122/2014
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Familien-, Kultur- und Sozialausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
21.10.2014
Betreff:
Schaffung zusätzlicher Unterbringungsmöglichkeiten für der Stadt Bedburg zugewiesene
Asylbewerber
Beschlussvorschlag:
Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Begründung:
Gemäß § 1 Absatz 1 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) sind die Kommunen verpflichtet,
ausländische Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Da die Flüchtlingswelle durch die
unzähligen Krisenherde in der Welt - Syrien, Irak, Ukraine … - derzeit bekanntermaßen kein Ende
nimmt, ist auch die Stadt Bedburg durch vermehrte Zuweisungen von ausländischen Flüchtlingen
durch die Bezirksregierung Arnsberg betroffen.
Im Zeitraum 01.01.2014 bis 30.09.2014 wurden der Stadt Bedburg 48 neue Asylbewerber
zugewiesen, zuletzt im August und September diesen Jahres alleine 20 Personen; im Vergleich
hierzu lag die Zahl der zugewiesenen Asylbewerber in 2012 bei 21 sowie in 2013 bei 36
Asylbewerbern. Auch wenn genaue Zahlen und Prognosen für die Zukunft nur schwer zu ermitteln
sind, ist mit einem erheblichen weiteren Anstieg zu rechnen. So wurden in NRW im Zeitraum
01.01. – 31.08.2014 bereits 22.405 Erstanträge gestellt; im Vergleich hierzu in 2012 insgesamt
15.028 sowie in 2013 insgesamt 23.719. Aktuell teilt das Ministerium für Inneres und Kommunales
NRW (MIK NRW) mit Erlass vom 07.10.2014 mit, dass in den kommenden Wochen nochmals mit
einem deutlichen Anstieg der Zahl der Asylsuchenden zu rechnen ist.
Wurden in den vergangenen Jahren aufgrund der starken Zuweisungsrückgänge in Bedburg - wie
in nahezu allen anderen Kommunen auch - Übergangsheime für Asylbewerber abgebaut, stellt
sich nunmehr die Situation aufgrund der v. g. Ausführungen gänzlich anders dar. So sind neben
den bereits seit Jahren bestehenden Asylbewerberunterkünften - je zwei Doppelhaushälften auf
der Pannengasse in Königshoven und dem Gommershovener Weg in Rath - auch die erst im Juni
d. J. ertüchtigte `Alte Schule Lipp´ mit insgesamt 74 Asylbewerbern nahezu voll belegt. Bei
`optimaler Ausnutzung´ der Räumlichkeiten - ausgehend von ca. 6 m²/ Asylbewerber; angemerkt
wird, dass es in NRW keine verbindlichen Vorgaben über ein Mindestmaß an Schlaf- und
Wohnfläche gibt, in den anderen Bundeländern zwischen 4,5 m² und 6 m² hinterlegt sind - wäre in
diesen Objekten insgesamt eine Unterbringung von grundsätzlich rd. 106 Personen möglich.
Aufgrund der Unterbringung von Familien, Frauen mit Kindern, Einzelpersonen und den
insbesondere in der `Alten Schule Lipp´ unterschiedlichen Raumgrößen ist es mitunter allerdings
nicht möglich, die Raumkapazitäten entsprechend der Genehmigung komplett auszunutzen;
aktuell können noch rd. 10 Plätze belegt werden. Angemerkt wird allerdings, dass aufgrund der
angespannten Situation kulturelle, religiöse und ethnische Besonderheiten kaum berücksichtigt
werden können, wodurch gewisse `Spannungen´, bis hin zu Handgreiflichkeiten in den
Unterkünften nicht ausgeschlossen werden können.
Wegen der nicht vorhandenen Personalressourcen in der Fachverwaltung ist eine Betreuung der
Asylsuchenden, trotz des bestehenden Erfordernisses - insbesondere bedingt durch die starken
Zuweisungen und die v. g. Problemstellungen - nicht möglich. Aufgrund dessen befindet sich die
Verwaltung mit der kath. Kirche in Gesprächen, um hier über `Ehrenamtler´ ein Netzwerk zu
installieren. Aktuell kann berichtet werden, dass bereits ein Deutschkurs auf ehrenamtlicher Basis
durch eine ehemalige Pädagogin im Pfarrheim Lipp durchgeführt wird; auch konnte bereits eine
`Betreuung´ durch Ehrenamtler in den Einrichtungen angestoßen werden. Ob diese Form der
Betreuung dauerhaft ausreichend sein wird, steht sicherlich auch in Abhängigkeit der künftigen
Unterbringungsform der Asylsuchenden.
Zur kurzfristigen Entzerrung/ Überbrückung der Unterbringungsproblematik ist aktuell beabsichtigt,
die im ehemaligen Toom-Markt, Lindenstraße 4, befindlichen Wohnungen im Obergeschoss zu
nutzen; bei maximaler Belegung ist dort die Unterbringung von etwa 50 Asylbewerbern möglich.
Angemerkt wird in diesem Zusammenhang, dass bis zur Ertüchtigung der `Alten Schule Lipp´
bereits bis zu 20 Asylbewerber im ehemaligen Toom-Markt untergebracht waren. Vor dem
Hintergrund der politischen Beratungen über die `Neue Mitte Bedburg´ und der in diesem
Zusammenhang stehenden (Nach-)Nutzung des Toom-Marktes kann dieser Ansatz nur als
Interims- und keinesfalls als Dauerlösung gesehen werden.
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Aus Sicht der Verwaltung ergeben sich grundsätzlich nachfolgende Handlungsoptionen:
- Unterbringung in bestehenden städtischen Immobilien
Eine Möglichkeit zur Unterbringung weiterer Asylbewerber ist die Ertüchtigung bereits
vorhandener städtischer Gebäude, ähnlich der Reaktivierung der `Alten Schule Lipp´; als solche
kämen die bisherige Kindertageseinrichtung `Mosaik´ und die `Alte Schule Kirchtroisdorf´ in
Betracht. Beide Objekte wurden durch den Fachbereich IV - Hoch-und Tiefbau - umsetzungsund kostenmäßig begangen.
Danach belaufen sich die Kosten für die Wiederinbetriebnahme der Kita Mosaik nach einer
groben Ermittlung auf rd. 12.000 €; eine Unterbringung von ca. 15 Personen scheint in diesen
Räumlichkeiten vorbehaltlich der Zustimmung der Bauaufsicht, die die erforderliche
Nutzungsänderung genehmigen muss, realistisch. Die Kosten für die Ertüchtigung und
Wiederinbetriebnahme der Alten Schule Kirchtroisdorf belaufen sich nach überschläglichen
Berechnungen des Fachbereichs IV auf etwa 125.000 €; eine Unterbringung von etwa 30
Personen kann vorliegend als realistisch betrachtet werden. Weitere städtische Gebäude,
beispielsweise Turnhallen o. ä., stehen ausweislich des Fachbereichs IV für eine Nutzung als
Übergangsheim nicht zur Verfügung.
- Unterbringung in sog. Containerlösungen
Eine alternative Möglichkeit zur Unterbringung weiterer Asylbewerber ist die Inbetriebnahme
sogenannter Containerlösungen; diesbezüglich haben zwecks Ermittlung der Kosten sowie
hinsichtlich möglicher Standorte sowohl mit dem Fachbereich IV als auch mit dem Fachbereich
III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr - diverse Gesprächs- und Ortstermine stattgefunden. Im
Ergebnis wurden insbesondere zwei Flächen als geeignete Standorte für eine Containerlösung
für eine Aufnahme von bis zu 100 Asylbewerbern ermittelt.
Grundstück Humboldtstraße 2 - 4 (Fläche hinter dem `Trinkgut´)
Nachfolgend hierzu die Stellungnahme/ `Bewertung´ des Fachbereichs III; die Fläche befindet
sich nicht in städtischem Eigentum, allerdings besteht hierfür ein Rückkaufsrecht. Die
Erschließung bis zur Grundstücksgrenze ist vorhanden, ein mögliches Konfliktpotential mit
Anwohnern wird nicht gesehen. Bezüglich der grundsätzlichen Lage der Fläche im
Überschwemmungsgebiet ist eine Abstimmung mit der Wasserbehörde erforderlich.
Sportplatz Lipp
Auch hierzu die Stellungnahme/ `Bewertung´ des Fachbereichs III; die Fläche befindet sich im
Eigentum der Stadt und wäre voraussichtlich ohne Planverfahren genehmigungsfähig. Die
Erschließung ist über die Straße `Am Pützbach´ möglich; zudem handelt es sich um eine
städtebaulich integrierte Lage. Die bestehenden Planungen hinsichtlich einer möglichen
Wohnbebauung müssten zurück gestellt werden. Lärmschutz und eine hochwasserangepasste
Bebauung könnten erforderlich werden; zudem können Akzeptanzprobleme durch die
unmittelbar benachbarte Wohnbebauung nicht ausgeschlossen werden.
Die Kosten für die Anmietung einer entsprechenden Containerlösung für 50 Personen belaufen
sich ausweislich eines aktuellen Angebotes auf etwa 110.000 €/ p. a., zuzüglich einmaliger
Kosten i. H. v. rd. 22.000 € (Aufbau, Transport …). Hinzu kommen noch Kosten für die
Errichtung der erforderlichen Fundamente, die Befestigung der `Verkehrsflächen´ und der
Erschließung, die sich in Abhängigkeit der örtlichen Begebenheiten nach einer groben
Schätzung durch den Fachbereich IV auf rd. 14.000 € (Sportplatz Lipp) bzw. auf 33.000 €
(Humboldtstraße) belaufen. Fördergelder des Landes NRW gibt es zur Schaffung von
Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbewerber derzeit keine; der Städte- und Gemeindebund hat
jedoch aufgrund der dramatischen Entwicklung der Asylbewerberzahlen sowie der strukturellen
Unterdeckung der Landespauschalen unter Datum vom 27.08.2014 die Ministerpräsidentin zu
einem `Fünf-Punkte-Sofortprogramm´ zur Unterstützung bei der Aufnahme von Asylbewerbern
aufgefordert. Das entsprechende Schreiben ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt; unter Ziff. 5
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wird auf die Notwendigkeit eines mit Landesmitteln ausgestatteten `Bau- und Umbauprogramm
Unterbringung´ hingewiesen.
Aktuell, seit der Änderung des FlüAG in 2005, erhalten die Kommunen in NRW pauschalierte
Finanzzuweisungen - unabhängig vom Bestand - für die Aufnahme, Unterbringung und
Versorgung von ausländischen Flüchtlingen im Sinne des § 2 FlüAG. Die Landesmittel werden
im Grundsatz nach dem Schlüssel, der für die Zuweisung von ausländischen Flüchtlingen
maßgebend ist - 90 % Einwohner, 10 % Fläche - auf die Gemeinden verteilt. Die Erstattungen
des Landes beliefen sich in 2013 für Bedburg auf rd. 112.000 €; demgegenüber standen
Ausgaben in Höhe von rd. 600.000 €, was einem Kostendeckungsrad von rd. 19 % entspricht.
Ausweislich des Städte- und Gemeindebundes liegt der Kostendeckungsrad bei den Kommunen
im Durchschnitt zwischen 20 und 30 %; die erheblichen Deckungslücken zeigen, dass die
bestehende Finanzierungsregelung des Landes weit hinter der tatsächlichen Fallzahlen- und
Aufwandsentwicklung zurückgeblieben ist. Hinzu kommt, dass die Kommunen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz ebenfalls Leistungen an geduldete Flüchtlinge zu erbringen haben;
für sie ist nach dem FlüAG jedoch weder eine Erstattung vorgesehen, noch zählen sie bei der
Ermittlung der von Kommunen zu erfüllenden Aufnahmequote mit. Ein besonderes Problem folgt
aus der Höhe der Aufwendungen für Krankheiten von Asylbewerbern und Flüchtlingen, speziell
für stationäre Krankenbehandlungen.
- Unterbringung in Wohnungen des freien Wohnungsmarktes
Zunächst wird darauf hingewiesen, dass rechtlich betrachtet - § 53 Asylverfahrensgesetz Asylbewerber grundsätzlich in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden sollen. In der
Praxis, so der Städte- und Gemeindebund im Rahmen einer öffentlichen Anhörung des
Innenausschusses am 06.05.2014 zur `Neukonzeption Flüchtlingsaufnahme´, erfolgen
Unterbringungen auf dem privaten Wohnungsmarkt besonderes in den Kommunen, die nach
dem Verteilungsschlüssel eine geringe Anzahl von Flüchtlingen zugewiesen bekommen. Auch
findet eine dezentrale Unterbringung oftmals statt, um Härtefällen, wie alleinstehenden Frauen
oder Flüchtlingsfamilien mit kleinen Kindern, eine bessere Unterbringung zu bieten. Gegen eine
derartige Wohnungsunterbringung spricht, so der Städte- und Gemeindebund im o. a.
Anhörungsverfahren, der erheblich größere Kostenaufwand. Die Kommune wird Mieter der
Wohnung; damit einher geht nicht nur die Zahlung der Miete und der Nebenkosten, sondern
ebenfalls das volle Haftungsrisiko für Schäden. Hinzu kommen in der Regel weitere Kosten, wie
Mietkaution, Maklerkosten oder Kosten der Erstausstattung; auch erschwert eine dezentrale
Unterbringung wesentlich die Betreuung und Beratung.
Ungeachtet der v. g. Ausführungen weist die Verwaltung darauf hin, dass sich im Stadtgebiet
Bedburg in Frage kommende Objekte auf dem freien Wohnungsmarkt - beispielsweise freie
Wohnungen im sozialen Wohnungsbau - verstärkt in `problembehafteten´ Straßenzügen
befinden; durch eine (verstärkte) Zuweisung von Asylbewerbern könnte sich die dort mitunter
bereits jetzt vorhandene, angespannte Wohnsituation verschärfen. Insofern spricht sich die
Fachverwaltung dafür aus, entsprechend der Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes,
hiervon nur in sog. `Härtefällen´ Gebrauch zu machen.
Wenngleich aufgrund der finanziellen Bedeutsamkeit der Thematik dem Haupt- und
Finanzausschuss, respektive dem Rat der Stadt Bedburg, im Rahmen der bevorstehenden
Haushaltsberatungen für das Jahr 2015 die letztendliche Entscheidung in der
Angelegenheit obliegt, sollte aus Sicht der Verwaltung der Familien-, Kultur- und
Sozialausschuss – als Fachausschuss – bereits frühzeitig in die Beratungen eingebunden
werden, um gegebenenfalls eine Tendenz in der Frage der Unterbringung der Asylbewerber
abgeben zu können. So ist insbesondere die Frage zu beantworten, wie und wo die der
Stadt
Bedburg
zugewiesenen Asylbewerber
unter
dem
Gesichtspunkt
des
Integrationsgedankens zukünftig untergebracht werden sollten; ob beispielsweise eine
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`echte´ Integration der Asylbewerber beabsichtigt ist, d. h. ob die Asylbewerber künftig (de)zentral innerhalb vorhandener Bebauung in den jeweiligen Ortsteilen untergebracht
werden sollen oder aber ob tendenziell eher angedacht ist, die Asylbewerber künftig in
Form von `Sammelunterkünften´ in Ortsrandlagen unterzubringen?
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
nicht erkennbar.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Koehl
----------------------------------Kramer
----------------------------------Solbach
Geschäftsbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
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