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Beschlussvorlage (Schaffung zusätzlicher Unterbringungsmöglichkeiten für der Stadt Bedburg zugewiesene Asylbewerber)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
268 kB
Datum
21.10.2014
Erstellt
07.10.14, 16:54
Aktualisiert
10.10.14, 11:39
Beschlussvorlage (Schaffung zusätzlicher Unterbringungsmöglichkeiten für der Stadt Bedburg zugewiesene Asylbewerber) Beschlussvorlage (Schaffung zusätzlicher Unterbringungsmöglichkeiten für der Stadt Bedburg zugewiesene Asylbewerber) Beschlussvorlage (Schaffung zusätzlicher Unterbringungsmöglichkeiten für der Stadt Bedburg zugewiesene Asylbewerber) Beschlussvorlage (Schaffung zusätzlicher Unterbringungsmöglichkeiten für der Stadt Bedburg zugewiesene Asylbewerber) Beschlussvorlage (Schaffung zusätzlicher Unterbringungsmöglichkeiten für der Stadt Bedburg zugewiesene Asylbewerber)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9122/2014 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Familien-, Kultur- und Sozialausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 21.10.2014 Betreff: Schaffung zusätzlicher Unterbringungsmöglichkeiten für der Stadt Bedburg zugewiesene Asylbewerber Beschlussvorschlag: Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Gemäß § 1 Absatz 1 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) sind die Kommunen verpflichtet, ausländische Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Da die Flüchtlingswelle durch die unzähligen Krisenherde in der Welt - Syrien, Irak, Ukraine … - derzeit bekanntermaßen kein Ende nimmt, ist auch die Stadt Bedburg durch vermehrte Zuweisungen von ausländischen Flüchtlingen durch die Bezirksregierung Arnsberg betroffen. Im Zeitraum 01.01.2014 bis 30.09.2014 wurden der Stadt Bedburg 48 neue Asylbewerber zugewiesen, zuletzt im August und September diesen Jahres alleine 20 Personen; im Vergleich hierzu lag die Zahl der zugewiesenen Asylbewerber in 2012 bei 21 sowie in 2013 bei 36 Asylbewerbern. Auch wenn genaue Zahlen und Prognosen für die Zukunft nur schwer zu ermitteln sind, ist mit einem erheblichen weiteren Anstieg zu rechnen. So wurden in NRW im Zeitraum 01.01. – 31.08.2014 bereits 22.405 Erstanträge gestellt; im Vergleich hierzu in 2012 insgesamt 15.028 sowie in 2013 insgesamt 23.719. Aktuell teilt das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW (MIK NRW) mit Erlass vom 07.10.2014 mit, dass in den kommenden Wochen nochmals mit einem deutlichen Anstieg der Zahl der Asylsuchenden zu rechnen ist. Wurden in den vergangenen Jahren aufgrund der starken Zuweisungsrückgänge in Bedburg - wie in nahezu allen anderen Kommunen auch - Übergangsheime für Asylbewerber abgebaut, stellt sich nunmehr die Situation aufgrund der v. g. Ausführungen gänzlich anders dar. So sind neben den bereits seit Jahren bestehenden Asylbewerberunterkünften - je zwei Doppelhaushälften auf der Pannengasse in Königshoven und dem Gommershovener Weg in Rath - auch die erst im Juni d. J. ertüchtigte `Alte Schule Lipp´ mit insgesamt 74 Asylbewerbern nahezu voll belegt. Bei `optimaler Ausnutzung´ der Räumlichkeiten - ausgehend von ca. 6 m²/ Asylbewerber; angemerkt wird, dass es in NRW keine verbindlichen Vorgaben über ein Mindestmaß an Schlaf- und Wohnfläche gibt, in den anderen Bundeländern zwischen 4,5 m² und 6 m² hinterlegt sind - wäre in diesen Objekten insgesamt eine Unterbringung von grundsätzlich rd. 106 Personen möglich. Aufgrund der Unterbringung von Familien, Frauen mit Kindern, Einzelpersonen und den insbesondere in der `Alten Schule Lipp´ unterschiedlichen Raumgrößen ist es mitunter allerdings nicht möglich, die Raumkapazitäten entsprechend der Genehmigung komplett auszunutzen; aktuell können noch rd. 10 Plätze belegt werden. Angemerkt wird allerdings, dass aufgrund der angespannten Situation kulturelle, religiöse und ethnische Besonderheiten kaum berücksichtigt werden können, wodurch gewisse `Spannungen´, bis hin zu Handgreiflichkeiten in den Unterkünften nicht ausgeschlossen werden können. Wegen der nicht vorhandenen Personalressourcen in der Fachverwaltung ist eine Betreuung der Asylsuchenden, trotz des bestehenden Erfordernisses - insbesondere bedingt durch die starken Zuweisungen und die v. g. Problemstellungen - nicht möglich. Aufgrund dessen befindet sich die Verwaltung mit der kath. Kirche in Gesprächen, um hier über `Ehrenamtler´ ein Netzwerk zu installieren. Aktuell kann berichtet werden, dass bereits ein Deutschkurs auf ehrenamtlicher Basis durch eine ehemalige Pädagogin im Pfarrheim Lipp durchgeführt wird; auch konnte bereits eine `Betreuung´ durch Ehrenamtler in den Einrichtungen angestoßen werden. Ob diese Form der Betreuung dauerhaft ausreichend sein wird, steht sicherlich auch in Abhängigkeit der künftigen Unterbringungsform der Asylsuchenden. Zur kurzfristigen Entzerrung/ Überbrückung der Unterbringungsproblematik ist aktuell beabsichtigt, die im ehemaligen Toom-Markt, Lindenstraße 4, befindlichen Wohnungen im Obergeschoss zu nutzen; bei maximaler Belegung ist dort die Unterbringung von etwa 50 Asylbewerbern möglich. Angemerkt wird in diesem Zusammenhang, dass bis zur Ertüchtigung der `Alten Schule Lipp´ bereits bis zu 20 Asylbewerber im ehemaligen Toom-Markt untergebracht waren. Vor dem Hintergrund der politischen Beratungen über die `Neue Mitte Bedburg´ und der in diesem Zusammenhang stehenden (Nach-)Nutzung des Toom-Marktes kann dieser Ansatz nur als Interims- und keinesfalls als Dauerlösung gesehen werden. Beschlussvorlage WP9-122/2014 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Aus Sicht der Verwaltung ergeben sich grundsätzlich nachfolgende Handlungsoptionen: - Unterbringung in bestehenden städtischen Immobilien Eine Möglichkeit zur Unterbringung weiterer Asylbewerber ist die Ertüchtigung bereits vorhandener städtischer Gebäude, ähnlich der Reaktivierung der `Alten Schule Lipp´; als solche kämen die bisherige Kindertageseinrichtung `Mosaik´ und die `Alte Schule Kirchtroisdorf´ in Betracht. Beide Objekte wurden durch den Fachbereich IV - Hoch-und Tiefbau - umsetzungsund kostenmäßig begangen. Danach belaufen sich die Kosten für die Wiederinbetriebnahme der Kita Mosaik nach einer groben Ermittlung auf rd. 12.000 €; eine Unterbringung von ca. 15 Personen scheint in diesen Räumlichkeiten vorbehaltlich der Zustimmung der Bauaufsicht, die die erforderliche Nutzungsänderung genehmigen muss, realistisch. Die Kosten für die Ertüchtigung und Wiederinbetriebnahme der Alten Schule Kirchtroisdorf belaufen sich nach überschläglichen Berechnungen des Fachbereichs IV auf etwa 125.000 €; eine Unterbringung von etwa 30 Personen kann vorliegend als realistisch betrachtet werden. Weitere städtische Gebäude, beispielsweise Turnhallen o. ä., stehen ausweislich des Fachbereichs IV für eine Nutzung als Übergangsheim nicht zur Verfügung. - Unterbringung in sog. Containerlösungen Eine alternative Möglichkeit zur Unterbringung weiterer Asylbewerber ist die Inbetriebnahme sogenannter Containerlösungen; diesbezüglich haben zwecks Ermittlung der Kosten sowie hinsichtlich möglicher Standorte sowohl mit dem Fachbereich IV als auch mit dem Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr - diverse Gesprächs- und Ortstermine stattgefunden. Im Ergebnis wurden insbesondere zwei Flächen als geeignete Standorte für eine Containerlösung für eine Aufnahme von bis zu 100 Asylbewerbern ermittelt. Grundstück Humboldtstraße 2 - 4 (Fläche hinter dem `Trinkgut´) Nachfolgend hierzu die Stellungnahme/ `Bewertung´ des Fachbereichs III; die Fläche befindet sich nicht in städtischem Eigentum, allerdings besteht hierfür ein Rückkaufsrecht. Die Erschließung bis zur Grundstücksgrenze ist vorhanden, ein mögliches Konfliktpotential mit Anwohnern wird nicht gesehen. Bezüglich der grundsätzlichen Lage der Fläche im Überschwemmungsgebiet ist eine Abstimmung mit der Wasserbehörde erforderlich. Sportplatz Lipp Auch hierzu die Stellungnahme/ `Bewertung´ des Fachbereichs III; die Fläche befindet sich im Eigentum der Stadt und wäre voraussichtlich ohne Planverfahren genehmigungsfähig. Die Erschließung ist über die Straße `Am Pützbach´ möglich; zudem handelt es sich um eine städtebaulich integrierte Lage. Die bestehenden Planungen hinsichtlich einer möglichen Wohnbebauung müssten zurück gestellt werden. Lärmschutz und eine hochwasserangepasste Bebauung könnten erforderlich werden; zudem können Akzeptanzprobleme durch die unmittelbar benachbarte Wohnbebauung nicht ausgeschlossen werden. Die Kosten für die Anmietung einer entsprechenden Containerlösung für 50 Personen belaufen sich ausweislich eines aktuellen Angebotes auf etwa 110.000 €/ p. a., zuzüglich einmaliger Kosten i. H. v. rd. 22.000 € (Aufbau, Transport …). Hinzu kommen noch Kosten für die Errichtung der erforderlichen Fundamente, die Befestigung der `Verkehrsflächen´ und der Erschließung, die sich in Abhängigkeit der örtlichen Begebenheiten nach einer groben Schätzung durch den Fachbereich IV auf rd. 14.000 € (Sportplatz Lipp) bzw. auf 33.000 € (Humboldtstraße) belaufen. Fördergelder des Landes NRW gibt es zur Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbewerber derzeit keine; der Städte- und Gemeindebund hat jedoch aufgrund der dramatischen Entwicklung der Asylbewerberzahlen sowie der strukturellen Unterdeckung der Landespauschalen unter Datum vom 27.08.2014 die Ministerpräsidentin zu einem `Fünf-Punkte-Sofortprogramm´ zur Unterstützung bei der Aufnahme von Asylbewerbern aufgefordert. Das entsprechende Schreiben ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt; unter Ziff. 5 Beschlussvorlage WP9-122/2014 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 wird auf die Notwendigkeit eines mit Landesmitteln ausgestatteten `Bau- und Umbauprogramm Unterbringung´ hingewiesen. Aktuell, seit der Änderung des FlüAG in 2005, erhalten die Kommunen in NRW pauschalierte Finanzzuweisungen - unabhängig vom Bestand - für die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von ausländischen Flüchtlingen im Sinne des § 2 FlüAG. Die Landesmittel werden im Grundsatz nach dem Schlüssel, der für die Zuweisung von ausländischen Flüchtlingen maßgebend ist - 90 % Einwohner, 10 % Fläche - auf die Gemeinden verteilt. Die Erstattungen des Landes beliefen sich in 2013 für Bedburg auf rd. 112.000 €; demgegenüber standen Ausgaben in Höhe von rd. 600.000 €, was einem Kostendeckungsrad von rd. 19 % entspricht. Ausweislich des Städte- und Gemeindebundes liegt der Kostendeckungsrad bei den Kommunen im Durchschnitt zwischen 20 und 30 %; die erheblichen Deckungslücken zeigen, dass die bestehende Finanzierungsregelung des Landes weit hinter der tatsächlichen Fallzahlen- und Aufwandsentwicklung zurückgeblieben ist. Hinzu kommt, dass die Kommunen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ebenfalls Leistungen an geduldete Flüchtlinge zu erbringen haben; für sie ist nach dem FlüAG jedoch weder eine Erstattung vorgesehen, noch zählen sie bei der Ermittlung der von Kommunen zu erfüllenden Aufnahmequote mit. Ein besonderes Problem folgt aus der Höhe der Aufwendungen für Krankheiten von Asylbewerbern und Flüchtlingen, speziell für stationäre Krankenbehandlungen. - Unterbringung in Wohnungen des freien Wohnungsmarktes Zunächst wird darauf hingewiesen, dass rechtlich betrachtet - § 53 Asylverfahrensgesetz Asylbewerber grundsätzlich in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden sollen. In der Praxis, so der Städte- und Gemeindebund im Rahmen einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses am 06.05.2014 zur `Neukonzeption Flüchtlingsaufnahme´, erfolgen Unterbringungen auf dem privaten Wohnungsmarkt besonderes in den Kommunen, die nach dem Verteilungsschlüssel eine geringe Anzahl von Flüchtlingen zugewiesen bekommen. Auch findet eine dezentrale Unterbringung oftmals statt, um Härtefällen, wie alleinstehenden Frauen oder Flüchtlingsfamilien mit kleinen Kindern, eine bessere Unterbringung zu bieten. Gegen eine derartige Wohnungsunterbringung spricht, so der Städte- und Gemeindebund im o. a. Anhörungsverfahren, der erheblich größere Kostenaufwand. Die Kommune wird Mieter der Wohnung; damit einher geht nicht nur die Zahlung der Miete und der Nebenkosten, sondern ebenfalls das volle Haftungsrisiko für Schäden. Hinzu kommen in der Regel weitere Kosten, wie Mietkaution, Maklerkosten oder Kosten der Erstausstattung; auch erschwert eine dezentrale Unterbringung wesentlich die Betreuung und Beratung. Ungeachtet der v. g. Ausführungen weist die Verwaltung darauf hin, dass sich im Stadtgebiet Bedburg in Frage kommende Objekte auf dem freien Wohnungsmarkt - beispielsweise freie Wohnungen im sozialen Wohnungsbau - verstärkt in `problembehafteten´ Straßenzügen befinden; durch eine (verstärkte) Zuweisung von Asylbewerbern könnte sich die dort mitunter bereits jetzt vorhandene, angespannte Wohnsituation verschärfen. Insofern spricht sich die Fachverwaltung dafür aus, entsprechend der Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes, hiervon nur in sog. `Härtefällen´ Gebrauch zu machen. Wenngleich aufgrund der finanziellen Bedeutsamkeit der Thematik dem Haupt- und Finanzausschuss, respektive dem Rat der Stadt Bedburg, im Rahmen der bevorstehenden Haushaltsberatungen für das Jahr 2015 die letztendliche Entscheidung in der Angelegenheit obliegt, sollte aus Sicht der Verwaltung der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss – als Fachausschuss – bereits frühzeitig in die Beratungen eingebunden werden, um gegebenenfalls eine Tendenz in der Frage der Unterbringung der Asylbewerber abgeben zu können. So ist insbesondere die Frage zu beantworten, wie und wo die der Stadt Bedburg zugewiesenen Asylbewerber unter dem Gesichtspunkt des Integrationsgedankens zukünftig untergebracht werden sollten; ob beispielsweise eine Beschlussvorlage WP9-122/2014 Seite 4 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 5 `echte´ Integration der Asylbewerber beabsichtigt ist, d. h. ob die Asylbewerber künftig (de)zentral innerhalb vorhandener Bebauung in den jeweiligen Ortsteilen untergebracht werden sollen oder aber ob tendenziell eher angedacht ist, die Asylbewerber künftig in Form von `Sammelunterkünften´ in Ortsrandlagen unterzubringen? Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: nicht erkennbar. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Koehl ----------------------------------Kramer ----------------------------------Solbach Geschäftsbereichsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-122/2014 Seite 5