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Beschlussvorlage (Lärmaktionsplan Wesseling Vorstellung des Entwurfes und Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
81 kB
Datum
30.03.2011
Erstellt
15.03.11, 06:44
Aktualisiert
15.03.11, 06:44
Beschlussvorlage (Lärmaktionsplan Wesseling
Vorstellung des Entwurfes und Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit) Beschlussvorlage (Lärmaktionsplan Wesseling
Vorstellung des Entwurfes und Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit) Beschlussvorlage (Lärmaktionsplan Wesseling
Vorstellung des Entwurfes und Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 53/2011 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung - 66 - Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Lärmaktionsplan Wesseling Vorstellung des Entwurfes und Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 66 - 01.03.2011 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 53/2011 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Judith Hawig 01.03.2011 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betreff: Lärmaktionsplan Wesseling Vorstellung des Entwurfes und Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit Beschlussentwurf: Der vorliegende Entwurf des Lärmaktionsplanes wird als Grundlage für die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 47 d Abs. 3 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) beschlossen. Sachdarstellung: 1. Problem Mit der Richtlinie 2002/49/EG - „Umgebungslärmrichtlinie“ – ist von der EU ein europaweites Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm durch die Aufstellung sog. „Lärmaktionspläne“ festgelegt worden. In Deutschland hat die rechtliche Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie mit der Einführung der §§ 47 a-f in das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) stattgefunden. Die Lärmaktionsplanung erfolgt in zwei Stufen. Der vorliegende Entwurf bildet die Grundlage für die 1. Stufe der Lärmaktionsplanung in Wesseling. Die 2. Stufe der Lärmaktionsplanung, mit der eine Vergrößerung des Untersuchungsgebietes verbunden ist, muss von den Städten und Gemeinden bis zum Jahre 2013 erarbeitet werden. 2. Lösung Um eine fachliche Einschätzung zu den im Plan vorgeschlagenen Lärmminderungsmaßnahmen sowie ihrer Realisierbarkeit zu erhalten und zudem die korrekte Wiedergabe externer Daten im Planwerk bestätigen zu lassen, ist der Entwurf des Wesselinger Lärmaktionsplanes dem Landesbetrieb Straßenbau/ Straßen.NRW zur Stellungnahme vorgelegt worden. Der Landesbetrieb hat eine Überprüfung der Erforderlichkeit von Lärmminderungsmaßnahmen entlang der Autobahn A 555 auf Grundlage der aktuellen Lärmbelastung und der relevanten Sanierungsgrenzwerte zugesichert. Einzelheiten hierzu können dem Entwurf des Lärmaktionsplanes entnommen werden. Die im Lärmaktionsplan vorgeschlagene Option weiterer Geschwindigkeitsreduzierungen auf Teilstrecken der A 555 wird gegenwärtig von der Bezirksregierung Köln als zuständiger Straßenverkehrsbehörde geprüft. Gemäß § 47 d Abs. 3 BImSchG ist der Öffentlichkeit Gelegenheit zu geben, bei der Ausarbeitung und Überprüfung von Lärmaktionsplänen mitzuwirken. In Wesseling ist vorgesehen, den Lärmaktionsplan für die Dauer von 4 Wochen offenzulegen. Alle Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, sich in dieser Zeit über den Plan zu informieren und Anregungen zu äußern. Der Entwurf zum Lärmaktionsplan soll hierzu auch auf der Internetseite der Stadt Wesseling veröffentlicht werden. 3. Alternativen Die Lärmaktionsplanung ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinden. Es bestehen somit keine Alternativen. 4. Finanzielle Auswirkungen Der vorliegende Entwurf ist vom Fachbereich Stadtplanung erarbeitet worden. Aufgaben aus dem Bereich des Umwelt- bzw. Immissionsschutzes, denen die Lärmaktionsplanung zuzuordnen ist, werden in den meisten anderen Städten von Umweltämtern mit speziell geschultem Personal erstellt bzw. an externe Gutachter vergeben (Beispiel Stadt Brühl: Umweltbereich der Stadtverwaltung und Gutachter). In Wesseling existiert kein Umweltamt. Fachexperten mit der erforderlichen Ausbildung sind auch in den anderen Fachbereichen nicht verfügbar. Aufgrund gesetzlicher Bindungsfristen zur Erarbeitung der Lärmaktionsplanung der 1. Stufe (die im Übrigen von 2/3 der Kommunen in NRW nicht eingehalten werden können) hat der Bereich Stadtplanung diese Umweltaufgabe übernommen. Die Erarbeitung und Abstimmung des Entwurfes parallel zur Erledigung der zahlreichen planerischen Aufgaben hat zu einer wesentlichen Arbeitsmehrbelastung des Fachbereiches geführt. Für die 2. Stufe des Lärmaktionsplanes sowie seine gesetzlich vorgesehene regelmäßige Fortschreibung werden voraussichtlich externe Dienstleister benötigt.