Daten
Kommune
Wesseling
Größe
3,0 MB
Datum
30.03.2011
Erstellt
15.03.11, 06:44
Aktualisiert
15.03.11, 06:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Lärmaktionsplan Wesseling
gemäß § 47 d BImSchG
-Entwurf der 1. StufeFebruar 2011
Erarbeitet durch die Stadt Wesseling
Fachbereich 61/ Stadtplanung
1
Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung
Am 25. Juni 2002 wurde vom Europäischen Parlament und vom Rat die „Richtlinie 2002/49/EG über
die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ verabschiedet. Die sogenannte „EUUmgebungslärmrichtlinie“ legt einen Handlungsrahmen fest, um in der Europäischen Union schädliche
Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu reduzieren und ihnen vorzubeugen. Die
Umsetzung
der
EU-Richtlinie
in
deutsches
Recht
erfolgt
durch
die
§§
47
a-f
des
Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG).
Die Richtlinie sieht vor, in einem ersten Schritt die bestehende Lärmbelastung der Menschen durch
Umgebungslärm bis zum 30. Juni 2007 in Lärmkarten abzubilden. Die Lärmkarten sind für
-
Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern,
-
Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 6 Mio. Kfz pro Jahr,
-
für Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 60.000 Zügen pro
Jahr
-
sowie für Großflughäfen mit über 50.000 Bewegungen pro Jahr zu erstellen.
Bis zum 30. Juni 2012 sollen Lärmkarten für sämtliche Ballungsräume (mit mehr als 100.000
Einwohnern und einer Bevölkerungsdichte von mehr als 1.000 EW/km2) sowie für alle
Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kfz und alle
Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr vorliegen.
Die Zuständigkeit bei der Erstellung der Lärmkarten ist zweigeteilt. So zeichnet sich das
Eisenbahnbundesamt
Haupteisenbahnstrecken
verantwortlich
der
für
Eisenbahnen
die
des
Erstellung
Bundes
von
(EdB).
Lärmkarten
Lärmkarten
für
für
die
die
durch
Straßenverkehr verursachten Belastungen werden in Nordrhein-Westfalen durch das Landesamt für
Naturschutz, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) entwickelt. Die erforderlichen Daten erhält das
LANUV durch die Städte und Gemeinden in NRW.
Die Stadt Wesseling wurde nach den Kriterien des Ministeriums für Umwelt, Natur und
Verbraucherschutz (MUNLV) nicht als Teil eines der 12 identifizierten Ballungsräume in NRW
eingestuft. In Wesseling wurden daher bei der 1. Stufe der Lärmkartierung nicht sämtliche
Verkehrswege einer Untersuchung unterzogen, sondern nur jene, deren Verkehrsaufkommen die
oben genannten Schwellenwerte von 6 Mio. Kfz pro Jahr auf Hauptverkehrsstraßen und 60.000 Züge
pro Jahr für Haupteisenbahnstrecken übertreffen.
Die Lärmkarten bilden die sachliche Grundlage für die Erstellung von Lärmaktionsplänen. Die
nachfolgenden Ausführungen stellen die erste Stufe des Wesselinger Lärmaktionsplanes dar. Bis zum
13. Juni 2013 ist auf Grundlage der bis dahin vorliegenden Lärmkarten eine zweite Stufe des Planes
zu erarbeiten.
2
Lärmaktionsplan Wesseling
Die Stadt Wesseling befindet sich in direkter Rheinlage zwischen den Oberzentren Köln (13 km) und
Bonn (12 km). Wesseling ist eine industriell geprägte Stadt, viele bedeutende Unternehmen der
2
Chemieindustrie haben hier ihren Standort. Die Stadt profitiert von ihrer überdurchschnittlich guten
verkehrlichen Anbindung an regionale, nationale und internationale Verkehrswege, wie den Flughafen
Köln-Bonn oder den Hafen Köln-Godorf als Anschluss an die Bundeswasserstraße Rhein. Von
besonderer Bedeutung für Wesseling sind die Autobahn A 555 Köln-Bonn und die Stadtbahnlinie 16
zwischen Köln und Bonn. Beide Verkehrsträger ermöglichen einen idealen Anschluss Wesselings an
die Region, bilden jedoch gleichzeitig eine starke räumliche Zäsur im Stadtgebiet mit den damit
verbundenen Immissionen.
2.1 Hauptlärmquellen
Die folgenden Tabellen geben einen Überblick über die Verkehrsbelastung der Hauptverkehrswege in
Wesseling. Vorausblickend auf die zweite Stufe der Lärmaktionsplanung bis 2013 werden auch jene
Verkehrswege angeführt, deren Belastungen unterhalb der Schwellenwerte für die Lärmkarten von
2007 liegen.
Nicht in der Tabelle enthalten ist das Verkehrsaufkommen der Autobahn A 553 Brühl – Euskirchen,
die
westlich
des
Wesselinger
Stadtgebietes
verläuft.
Die
durch
die
Trasse
generierten
Lärmemissionen sind in den Lärmkarten des Abschnitts 2.2 sowie in den Anhangplänen 13 und 14
abgebildet. Wesselinger Wohngebiete sind durch Emissionen der A 553 nicht betroffen.
Für die Verkehrsbelastung der Haupteisenbahnstrecken der Deutschen Bahn liegen der Stadt
Wesseling keine Angaben vor. Der Abschnitt 2.2 gibt jedoch Auskunft über die Lärmimmissionen der
Bahntrasse Köln-Koblenz, die auf einer Länge von ca. 1 km über das westliche Wesselinger
Stadtgebiet verläuft. Detailkarten hierzu sind den Anlagenplänen 11 und 12 des Anhangs zu
entnehmen.
Ebenfalls nicht angeführt werden Daten zum Flugverkehr von Großflughäfen in der Region, da die
Stadt nicht von Beeinträchtigungen durch Fluglärm betroffen ist.
Tab. 1: Haupt-Straßenverkehr
Name
BAB 555
Nord
Mitte
Süd
L 300 (Theodor-Heuss-Straße,
Konrad-Adenauer-Straße, WillyBrandt-Straße)
Nord
Mitte
Süd
L 182/ K 31 (Rodenkirchener
Straße, Willy-Brandt-Straße)
Nord
Mitte
Süd
L 184 (Brühler Straße)
West
Mitte/ Ost
Kfz/a
24,5 Mio.
24,5 Mio.
24,3 Mio.
Lage
Nord-Süd durch die Gemeinde
(mittleres Stadtgebiet)
Nord-Süd durch die Gemeinde
(östliches Stadtgebiet)
6,7 Mio.
4,4 Mio.
3,7 Mio.
Nord-Süd durch die Gemeinde
(südliches Stadtgebiet)
2,9 Mio.
5,0 Mio.
3,0 Mio.
5,3 Mio.
2,9 Mio.
Ost-West durch die Gemeinde
(nördliches Stadtgebiet)
3
Name
Kfz/a
Lage
L 190
1,8 Mio.
(südwestliches Stadtgebiet)
L 192 (Siebengebirgsstraße/
Ahrstraße)
Nord
BAB-Zubringer
Mitte
K 60 (Sechtemer Straße,
Keldenicher Straße)
Süd
Mitte
Im südlichen Gemeindegebiet
4,6 Mio.
8,3 Mio.
2,4 Mio.
Süd/West - Nord/Ost durch die
Gemeinde (mittleres
Stadtgebiet
2,0 Mio.
2,8 Mio.
(Quelle: VEP-Entwurf für den Rhein-Erft-Kreis; Datenmaterial: DTV aus Zählung 2005) Hervorgehoben sind Straßen bzw.
Straßenabschnitte, die eine Verkehrsbelastung von > 6 Mio. Kfz/a aufweisen und somit relevant sind für die erste Stufe des
Lärmaktionsplanes
Es zeigt sich, dass lediglich zwei Hauptverkehrswege eine Verkehrsbelastung oberhalb des
Schwellenwertes von 6 Mio. Fahrzeugen pro Jahr aufweisen. Dazu gehören die Autobahn A 555 und
ihr Zubringer sowie ein sehr kurzer Teil der nördlichen L 300 bzw. Theodor-Heuss-Straße im
Grenzbereich zu Köln-Godorf. Die anderen Hauptverkehrswege weisen eine Belastung unterhalb 6
Mio. Fahrzeugen pro Jahr auf, und wurden in den Lärmkarten des LANUV nicht weiter berücksichtigt.
Die nachfolgende Tabelle veranschaulicht, dass das Personennahverkehrsaufkommen sowie die
Güterverkehre auf der Stadtbahntrasse zwischen Köln und Bonn unterhalb des Schwellenwertes von
60.000 Zügen pro Jahr liegen. Die Trasse blieb daher in der Lärmkartierung unberücksichtigt.
Tab. 2: Haupt-Schienenverkehr
Name
Züge/a
Lage im Stadtgebiet
Stadtbahnlinie 16 (Köln – Bonn
– Bad-Godesberg
40.200
Nord-Süd durch die Gemeinde
Güterverkehre/ Betriebsfahrten
HGK
17.500
Nord-Süd durch die Gemeinde
2.2 Lärmkarten
Die
folgenden
Abbildungen
zeigen
die
Ergebnisse
der
Lärmkartierung
des
LANUV
für
Hauptverkehrsstraßen und des Eisenbahnbundesamtes für Hauptschienenwege für die Gesamtstadt.
Es werden sowohl die Belastungen bei Tag (Lden) als auch bei Nacht (Lnight) abgebildet.
„LDEN ist der über alle 24-stündigen Tage des Jahres mit Gewichtsfaktoren von 5 dB(A) für die
vierstündige Abendzeit (18- 22 Uhr) und 10 dB(A) für die achtstündige Nachtzeit (22 – 6 Uhr)
gemittelte Schalldruckpegel. Mit diesen Gewichtsfaktoren trägt man der erhöhten Lästigkeit des Lärms
in diesen Zeiten Rechnung. Der LDEN stellt einen Indikator für die Lärmbelästigung dar. LNight ist ein
gemittelter Schalldruckpegel über alle achtstündigen Nachtzeiten (22 bis 6 Uhr) des Jahres, mit
dessen Hilfe Aussagen über Schlafstörungen gemacht werden können.“ (www.umgebungs
laerm.nrw.de)
4
Abb. 1: Lärmkarte Belastung durch Hauptverkehrsstraßen tags
(Quelle: www.umgebungslaerm.nrw.de)
Abb. 2: Lärmkarte Belastung durch Hauptverkehrsstraßen nachts
(Quelle: www.umgebungslaerm.nrw.de)
5
Abb. 3: Lärmkarte Belastung durch Haupteisenbahnlinien tags
(Quelle: http://laermkartierung.eisenbahn-bundesamt.de)
Abb. 4: Lärmkarte Belastung durch Haupteisenbahnlinien nachts
(Quelle: http://laermkartierung.eisenbahn-bundesamt.de)
Aus Praktikabilitätsgründen erfolgte die Erstellung der Lärmkarten nicht auf der Grundlage von
Einzelmessungen, sondern von Berechnungen. Da die Immissionswerte dadurch i.d.R. geringfügig
höher ausfallen, als bei ortsgenauen Messungen, begünstigen die Ergebnisse der Lärmkartierung die
6
Betroffenen. Berechnungsparameter bei der Ermittlung der Lärmbelastung waren u.a. die
Verkehrsstärke und -zusammensetzung, die Fahrgeschwindigkeit, die Straßenoberfläche sowie die
Ausbreitungsbedingungen,
zu
denen
insbesondere
der
Abstand
zur
Straße/
Trasse,
die
Schallminderung durch Hindernisse und der Einfluss des Geländes zählen.
Im Anhang des Berichts finden sich die angeführten gesamtstädtischen Lärmkarten in einer höheren
Auflösung, so dass objektspezifische Belastungen abgelesen werden können.
2.3 Belastungen durch den Umgebungslärm
Zur Veranschaulichung der Handlungserfordernisse, die sich aus den ermittelten Lärmimmissionen
ergeben, sind vom LANUV und vom Eisenbahnbundesamt Erhebungen über die Betroffenheit der
Einwohner im Einwirkungsbereich der Verkehrsanlagen durchgeführt worden.
2.3.1
Lärmeinwirkung durch Straßenverkehr
Zur Kennzeichnung der Einwirkung von Straßenverkehrslärm, der von Autobahnen, Bundes- und
Landesstraßen mit mehr als 6 Mio. Kfz/Jahr ausgeht, wurden rechnerisch folgende Betroffenheiten
ermittelt.
Tab. 3.: Gesamtfläche der lärmbelasteten Gebiete in der Gemeinde
Lden/dB(A)
> 55
> 65
> 75
2
4,76
1,20
0,39
Größe/km
(Quelle: www.lanuv.nrw.de)
Tab. 4: Geschätzte Gesamtzahl N der lärmbelasteten Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser
Lden/dB(A)
> 55
> 65
> 75
N Wohnungen
1473
63
0
N Schulgebäude
5
0
0
N Krankenhausgebäude
0
0
0
(Quelle: www.lanuv.nrw.de)
Tab. 5: Geschätzte Gesamtzahl N der Menschen, die in Gebäuden wohnen mit Schallpegeln an
der Fassade von:
Lden/dB(A)
> 55 .. ≤ 60
> 60 .. ≤ 65
> 65 .. ≤ 70
> 70 .. ≤ 75
> 75
N
2481
871
139
4
0
Lnight/dB(A)
> 50 .. ≤ 55
> 55 .. ≤ 60
> 60 .. ≤ 65
> 65 .. ≤ 70
> 70
N
1348
327
7
0
0
(Quelle: www.lanuv.nrw.de)
2.3.2
Lärmeinwirkung durch Eisenbahnverkehr
Die folgenden zwei Tabellen geben Aufschluss über die Zahl der Menschen, die in Wesseling durch
die Lärmemissionen von Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 60.000 Zügen pro Jahr belastet
werden.
7
Tab. 6: Geschätzte Zahl der von Umgebungslärm in ihren Wohnungen belasteten Menschen
(gemäß VBEB) – Schienenlärm der Eisenbahnen des Bundes (gerundet auf die nächste
Zehnerstelle)
Nnight
Lden
Pegelbereich (dB)
Belastete Einwohner
Pegelbereich (dB)
Belastete Einwohner
-
-
45 < Lnight = 50
200
-
-
50 < Lnight = 55
20
55 < Lden = 60
10
55 < Lnight = 60
10
60 < Lden = 65
20
60 < Lnight = 65
0
65 < Lden = 70
10
65 < Lnight = 70
0
70 < Lden = 75
0
Lnight > 70
10
Lden > 75
10
-
-
(Quelle: http://laermkartierung.eisenbahn-bundesamt.de)
Tab. 7: Von Umgebungslärm belastete Fläche und geschätzte Zahl der Wohnungen, Schul- und
Krankenhausgebäude
Lden
Pegelbereich
(dB)
Lden > 55
Belastete
Flächen (km2)
2,1
Belastete
Wohnungen
10
Belastete
Schulen
0
Belastete
Krankenhäuser
0
Lden > 65
0,5
2
0
0
Lden > 75
0,1
1
0
0
Anmerkung: Bei der Auswertung der betroffenen Schulen und Krankenhäuser sind alle Einzelgebäude betrachtet worden. Bei
Schulkomplexen aus beispielsweise drei Gebäuden sind somit drei Schulgebäude in die Auswertung genommen worden.
(Quelle: http://laermkartierung.eisenbahn-bundesamt.de)
2.4 Kriterien für das Ergreifen von Maßnahmen
In Deutschland existieren zahlreiche Vorschriften, die die Lärmproblematik von Verkehrstrassen
thematisieren. Von besonderer Bedeutung ist die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV). Die
16. BImSchV enthält Immissionsgrenzwerte, die beim Neubau oder der wesentlichen Änderung von
öffentlichen Straßen oder Schienenwegen der Eisen- oder Straßenbahnen einzuhalten sind (Tabelle
8).
Tab. 8: Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV
Nutzung
Tag (dB)
Nacht (dB)
Krankenhäuser, Schulen,
Altenheime
57
47
Reine und allgemeine
Wohngebiete und
Kleinsiedlungsgebiete
59
49
Kerngebiete, Dorfgebiete,
Mischgebiete
64
54
Gewerbegebiete
69
59
(Quelle:16. BImSchV)
8
Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV sind ausschließlich beim Neubau oder wesentlichen
Änderungen von Straßen und Schienenwegen heranzuziehen, nicht aber zur Beurteilung der
Lärmsituation im Bestand.
Lärmimmissionen an bestehenden Bundesfernstraßen werden durch die „Richtlinie für den
Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes“ (VLärmSchR 97) erfasst. Die
Richtlinie enthält Immissionsgrenzwerte, bei deren Überschreitung die Bundesrepublik Deutschland
als Straßenbaulastträger Maßnahmen zur Lärmsanierung gewährt.
Eine Verpflichtung zur
Durchführung von Maßnahmen besteht jedoch nicht, da es sich um freiwillige Leistungen im Rahmen
der vorhandenen Haushaltsmittel handelt.
Analog zur „Richtlinie für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes“
existiert in Deutschland die „Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an
bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes“. Auch hier werden, sofern Mittel im
Haushalt vorhanden sind, Lärmschutzmaßnahmen finanziert.
Für Wohnnutzungen, Krankenhäuser und Schulen liegen die Immissionswerte der Lärmsanierung für
Eisenbahnen des Bundes einheitlich bei 70 dB(A) am Tage und 60 dB(A) in der Nacht.
Die angeführten Werte von 70 bzw. 60 dB(A) galten bis vor wenigen Monaten auch für
Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes. Mit der Verabschiedung des Bundeshaushaltes 2010
jedoch hat eine Reduzierung der Grenzwerte um 3 dB(A) stattgefunden, so dass für Krankenhäuser,
Schulen und in Wohngebieten fortan ein Lärmsanierungswert von 67 dB(A) tags und 57 dB(A) nachts
gilt. Mit der Senkung der Werte ist das Ziel des Verkehrslärmschutzpaketes II des Bundesministeriums
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), eine Reduzierung der Lärmsanierungswerte bis zum
Jahre 2011 vorzunehmen und somit eine Annäherung an die Grenzwerte beim Neubau von Straßen
zu erreichen, somit vorzeitig umgesetzt worden. Eine Anpassung der VLärmSchR 97 als gesetzliche
Grundlage der Lärmsanierungswerte ist beabsichtigt, aber bisher noch nicht erfolgt. Durch einen
Erlass des BMVBS sind die Obersten Straßenbaubehörden der Länder jedoch im Sommer 2010
angewiesen worden, die aktualisierten Grenzwerte bei der Lärmsanierung bereits im Vorgriff auf die
Änderung der VLärmSchR zu berücksichtigen. Tabelle 9 gibt Aufschluss über die geänderten
Immissionswerte der Lärmsanierung an Bundesfernstraßen.
Tab. 9: Immissionsgrenzwerte der Lärmsanierung für Bundesfernstraßen
Bundesfernstraßen
Nutzung
Tag dB(A)
Nacht dB(A)
Krankenhäuser, Schulen, Kur-,
Altenheime, reine und allgemeine
Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete
67
57
Kern-, Dorf- und Mischgebiete
69
59
Gewerbegebiete
72
62
(Quelle: Erlass des BMVBS vom 25.06.2010, erhalten über Straßen.NRW in Gelsenkirchen)
Für
nordrhein-westfälische
Landesstraßen
hat
keine
Senkung
der
Immissionswerte
der
Lärmsanierung stattgefunden, zudem werden die Grenzwerte nicht nach der Schutzwürdigkeit der
9
betroffenen Gebiete differenziert. Für sämtliche Baugebiete im Einwirkungsbereich von Landesstraßen
gelten nach wie vor Lärmsanierungsgrenzwerte von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts.
Bei der angeführten Vielzahl von Vorschriften und Grenzwerten stellt sich die Frage, ab welcher
Belastung im Rahmen der Lärmaktionsplanung konkrete Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung im
Einwirkungsbereich von Verkehrskorridoren getroffen werden sollten. Damit die Kommunen primär
jene Bereiche in Betracht ziehen, die am stärksten von Lärmimmissionen beeinträchtigt sind, hat das
Umweltministerium des Landes NRW Auslösewerte festgelegt, bei deren Überschreitung dringlichster
Handlungsbedarf für lärmmindernde Maßnahmen anzunehmen ist (www.umgebungslaerm.nrw.de).
Die sog. „Auslösewerte der Lärmaktionsplanung“ liegen bei 70 dB(A) tags bzw. 60 dB(A) nachts und
sind in den Lärmkarten (siehe Anhang) gesondert kenntlich gemacht.
Nach Einschätzung des Umweltbundesamtes (UBA) besteht für Menschen, die derart hohen
Lärmpegeln ausgesetzt sind, ein deutlich erhöhtes Risiko für Erkrankungen weshalb es empfiehlt, die
Auslösekriterien
für
Wohngebiete
deutlich
geringer
anzusetzen
und
in
folgende
zwei
Dringlichkeitsstufen zu unterteilen:
1. Phase: Lden/Lnight > 65/55 ≤ 70/60 dB(A)
2. Phase: Lden/Lnight > 60/50 ≤ 65/55 dB(A).
Eine Einhaltung der Werte der 1. Phase kann nach Aussage des UBA eine gesundheitliche
Gefährdung ausschließen. Werden die Werte der 2. Phase unterschritten, können erhebliche
Lärmbelästigungen gemindert werden. (www.umweltbundesamt.de)
Die Stadt Wesseling hat sich dazu entschieden, auf Grundlage der angeführten Empfehlungen des
nordrhein-westfälischen Umweltministeriums und des Umweltbundesamtes drei Dringlichkeitsstufen
für die Lärmaktionsplanung festzulegen, wobei zwischen kurzfristigem, mittelfristigem und
langfristigem Handlungsbedarf unterschieden wird. Folgende Schwellenwerte werden angenommen:
Kurzfristiger Handlungsbedarf besteht für Wohngebiete oder lärmempfindliche Gebäude bei
Überschreiten der Auslösewerte für die Lärmaktionsplanung von 70 dB(A) tagsüber bzw. 60 dB(A)
nachts, also beim Bestehen eines deutlich erhöhten Risikos für Erkrankungen.
Mittelfristiger Handlungsbedarf liegt vor, wenn die Auslösekriterien des UBA der 1. Phase erreicht
werden, also ab 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts. Durch entsprechende Maßnahmen kann eine
gesundheitliche Gefährdung ausgeschlossen werden.
Langfristiger Handlungsbedarf besteht bei Erreichen der Auslösekriterien der 2. vom UBA
genannten Phase ab 60 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts. Durch eine Unterschreitung der Werte
können erhebliche Lärmbelästigungen gemindert werden.
2.5 Bewertung der Betroffenheiten
Die vorangegangenen Ausführungen machen deutlich, dass die Einwohner in Wesseling
insbesondere den Schallemissionen der Autobahn A 555 und ihrem Zubringer ausgesetzt sind. So
sind 871 Menschen tagsüber und 1348 Menschen nachts von Immissionen betroffen, die gemäß dem
vorangegangenen Abschnitt zumindest auf lange Sicht ein Handlungserfordernis auslösen.
10
Für 327 bzw. 139 (tags/nachts) Bewohner werden durch den Straßenlärm Lärmwerte erreicht, die
mittelfristig das Ergreifen lärmreduzierender Maßnahmen erforderlich machen.
Für kleine Teilbereiche des Stadtgebietes werden die Auslösewerte der Lärmaktionsplanung gemäß
des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums überschritten. In Wesseling sind tagsüber 4 und
nachts 7 Menschen regelmäßig sehr hohen Lärmwerten ausgesetzt, woraus sich ein kurzfristiger
Handlungsbedarf ergibt.
Krankenhäuser sind nicht von erheblichen Immissionen durch Straßenverkehrslärm betroffen. Hier
besteht somit weder ein akutes noch ein langfristiges Handlungserfordernis. Für die in Tabelle 4
angeführten Schulgebäude ist die Immissionssituation hingegen nicht eindeutig bestimmbar. So sind 5
Schulgebäude Lärmwerten > 55 und ≤ 65 dB(A) tags ausgesetzt. Aufgrund der großen gebildeten
Lärmklasse ist nicht klar, ob Schulgebäude Lärmpegeln von mehr als 60 d(B)A tagsüber ausgesetzt
sind, was einen langfristigen Handlungsbedarf hervorrufen würde. Hier besteht für die Stadt Wesseling
noch weiterer Prüfungsbedarf.
Gebäudescharfe Werte zu den Lärmimmissionen durch die A 555 können den Anlagen des Anhangs
entnommen werden.
Die Zahl derer, die in Wesseling von Schienenlärm durch die Bahntrasse Köln – Koblenz betroffen
sind, ist deutlich geringer als die Betroffenheit durch den Straßenverkehrslärm der Autobahn.
Ein langfristiger Handlungsbedarf ist für 20 Bewohner gegeben.
Mittelfristig sollten durch eine Lärmminderungsplanung 10 Bewohner besser vor den Immissionen der
Bahntrasse im Süd-Westen Wesselings geschützt werden.
10 Einwohner sind Lärmpegeln ausgesetzt, die mit Werten > 75 dB(A) tags und > 70 dB(A) nachts
sogar die Kriterien für einen kurzfristigen Handlungsbedarf noch deutlich überschreiten.
Lärmbelastungen mit Handlungsbedarf bestehen hier ausschließlich für Gebäude im Außenbereich.
Aufgrund der vergleichsweise großen Entfernung des Wesselinger Siedlungsbereiches zur
Bahntrasse Köln – Koblenz sind keine Wohngebiete Immissionen ausgesetzt, die oberhalb der
genannten Schwellenwerte von 60 dB(A) tags und 50 d(B)A nachts für langfristigen Handlungsbedarf
liegen.
Eine Abbildung des am stärksten durch Schienenlärm der Bahntrasse Köln – Koblenz belasteten
Bereichs ist dem Anhang dieses Berichts zu entnehmen.
2.6 Petitionen und erfolgte Maßnahmen zur Verringerung von Immissionen
Wie
bereits
angeführt,
resultieren
Lärmbelastungen
in
Wesseling
überwiegend
aus
den
Lärmemissionen der Autobahn A 555. In den letzten Jahren sind daher mehrere Petitionen von
Wesselinger Bürgern beim Petitionsausschuss des Landtages eingereicht worden, die das Thema der
Straßenverkehrsbelastung durch die Autobahn A 555 zum Gegenstand hatten. Veranlasst durch die
Petitionen sind vom Landesbetrieb Straßenbau/ Straßen.NRW Untersuchungen von Wohngebieten
und Gebäuden durchgeführt worden, um die Betroffenheiten durch die Lärmimmissionen zu
quantifizieren und ggf. erforderliche Lärmminderungsmaßnahmen aufzuzeigen.
11
Für alle im folgenden beschriebenen Untersuchungen zur Autobahn A 555 gilt, dass diese auf
Grundlage bisherigen Immissionsgrenzwerte der Lärmsanierung an Bundesfernstraßen in der Baulast
des Bundes (70/ 60 dB(A)) erstellt worden sind. Die Untersuchungen sind unabhängig von der
Erstellung des Lärmaktionsplanes erarbeitet worden. Auslösewerte für die Lärmaktionsplanung, wie in
Kapitel 2.4 festgelegt, sind für den Landesbetrieb Straßenbau nicht maßgeblich.
2.6.1
Zulässige Geschwindigkeit und bestehender Schallschutz der Autobahn A 555
Als Ergebnis zweier Petitionen aus dem Jahre 2003 wurde 2005 eine Geschwindigkeitsreduzierung
auf der A 555 zum Schutz der angrenzenden Wohnbebauung durch die Bezirksregierung Köln
angeordnet.
Abb. 5: Geschwindigkeitsbegrenzungen auf der A 555
(Eigene Darstellung)
12
Die zulässige Geschwindigkeit auf der Autobahn ist seitdem für das Teilstück Anschlussstelle
Wesseling bis etwa zur Höhe West-Devon-Straße in Fahrtrichtung Köln auf 100 km/h tagsüber und 80
km/h nachts begrenzt. In Fahrtrichtung Bonn reicht die Geschwindigkeitsbegrenzung 100/80 km/h von
Höhe West-Devon-Straße bis zur Unterquerung der Autobahn durch die Urfelder Straße. Lkw dürfen
auf beiden Teilstücken tags wie nachts maximal 80 km/h schnell fahren. Abbildung 5 gibt Aufschluss
über die bestehenden Geschwindigkeitsregelungen auf der A 555.
In jenem Abschnitt der Autobahn, der beidseits dicht von Wohnbebauung umgeben ist (Höhe WestDevon-Straße
bis
Anschlussstelle
Wesseling),
sind
Schallschutzanlagen
wie
Erdwälle,
Schallschutzwände oder eine Kombination aus beiden vorhanden. Die Anlagenhöhen belaufen sich
auf 2 bis 6 m, vorherrschend sind Höhen zwischen 4 und 5 m. Stellenweise weist das
Schallschutzsystem entlang der A 555 in Wesseling Schwachpunkte auf, die sich in erster Linie auf
das
Brückenbauwerk
Flach-Fengler-Straße
und
die
Autobahnunterführung
Mühlenweg
konzentrieren. Auch diese Lücken im Schallschutzsystem der Autobahn waren Gegenstand der
Petitionen aus dem Jahre 2003.
2.6.2
Brückenbauwerk Flach-Fengler-Straße und Autobahnunterquerung Mühlenweg
Die Brücke über die Autobahn im Bereich der Flach-Fengler-Straße verfügt über keine
Lärmschutzanlagen, so dass der Schall der Autobahn über das Brückenbauwerk in die angrenzenden
Wohnnutzungen eindringen kann. Dass die Autobahn in dem genannten Teilstück in Tieflage verläuft,
reduziert die Schallausbreitung jedoch.
Weiter nördlich im Stadtgebiet wird die A 555 in Hochlage geführt und überquert den Mühlenweg.
Während in diesem Bereich auf der westlichen Seite der Autobahn eine ausreichend hohe
Lärmschutzanlage von 5 bis 6 m Höhe vorhanden ist, wird der Bereich östlich der Trasse lediglich
durch einen ca. 2 m hohen Lärmschutzwall geschützt. Dieser Wall verläuft auf einer Länge von jeweils
etwa 400 m vom Brückenbauwerk Mühlenweg Richtung Norden und Süden. Im Bereich des
Brückenbauwerkes selbst ist auf der nördlichen Seite kein Lärmschutz vorhanden.
Aus Anlass der Petitionen wurde für den Bereich des Überführungsbauwerks Flach-Fengler-Straße
durch den Landesbetrieb Straßenbau eine lärmtechnische Untersuchung mit dem Ergebnis
durchgeführt, dass für die nächstgelegene Wohnbebauung Flach-Fengler-Straße, Hermann-LönsStraße sowie Keldenicher Straße im 1. und 2. Obergeschoss Pegelüberschreitungen oberhalb der (bis
2010 gültigen) maßgebenden Lärmsanierungsgrenzwerte von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts
auftreten. Wird rechnerisch die Anlage einer 2,50 m hohen Lärmschutzwand beidseitig der Brücke
angenommen, können Pegelminderungen von 1-3 dB erreicht werden. Nach Aussage des
Baulastträgers Straßen.NRW sind Pegeländerungen für das menschliche Gehör erst ab 3 dB
wahrnehmbar, weshalb die Effekte einer Lärmschutzwand auf der Brücke als marginal einzustufen
seien. Der finanzielle Aufwand zur Errichtung eines entsprechenden 2,50 m hohen Lärmschutzes aus
transparentem Akrylglas beliefe sich auf ca. 250.000 Euro. Aus Sicht des Baulastträgers
Straßen.NRW
stünden
die
Baukosten
damit
außer
Verhältnis
zur
erreichbaren
Lärmschutzverbesserung. Zudem müsse berücksichtigt werden, dass die beiden am stärksten
betroffenen Wohngebäude an der Flach-Fengler-Straße sowie an der Keldenicher Straße an der der
13
Autobahn direkt zugewandten Seite über keine Fenster verfügten. Abgesehen davon seien für den
Großteil der betroffenen Fassaden bereits passive Schallschutzmaßnahmen (Lärmschutzfenster)
unter Bezuschussung durch den Bund bzw. Straßen.NRW durchgeführt worden.
Auch für den oben genannten Bereich am Mühlenweg ist aus Anlass der Petition eine lärmtechnische
Untersuchung vom Landesbetrieb Straßenbau NRW durchgeführt worden. Gegenstand der
Untersuchung waren die am stärksten betroffenen Wohngebäude der Straßen Auf dem Mühlenberg,
Martinstraße, Mühlenweg und Ottostraße. Im Ergebnis wurden punktuelle Überschreitungen der (bis
2010 gültigen) nächtlichen Immissionswerte der Lärmsanierung an Gebäuden der Martinstraße
festgestellt. Durch die Simulation einer 2 m hohen Lärmschutzwand auf der östlichen Brückenkappe
konnten Pegelminderungen an den betroffenen Häusern um 0,1 – 0,8 dB(A) erreicht werden, die nach
Angaben
des
Landesbetriebs
Straßenbau
wiederum
deutlich
unterhalb
der
Wahrnehmbarkeitsschwelle des menschlichen Gehörs lägen. Die Wahl einer größeren Wandhöhe
würde keine weiteren Verbesserungen des Gesamtpegels bewirken. Die Baukosten für die Errichtung
einer 2 m hohen Leichtmetall-Lärmschutzwand einschließlich einer seitlichen Erdwalleinbindung
würden nach überschlägiger Kostenschätzung bei ca. 35.000 Euro liegen.
In den von der Pegelüberschreitung betroffenen Wohngebäuden an der Martinstraße wurden nach
Aussage von Straßen.NRW bereits im Jahr 1995 passive Lärmschutzmaßnahmen mit 75%iger
Bezuschussung durch den Straßenbaulastträger durchgeführt. Die genehmigungsrechtlichen
Voraussetzungen
für
eine
weitere
Verbesserung
der
Lärmsituation
zu
Lasten
der
Bundesfernstraßenverwaltung lägen daher nicht vor.
2.6.3
Keldenich, Malerviertel und westliches Urfeld
Im Juni 2007 ist erneut eine Petition mit Bezug auf Verkehrsimmissionen durch die A 555 beim
zuständigen Ausschuss des nordrhein-westfälischen Landtages eingegangen. Räumlich konzentrierte
sich die Petition auf ausgewählte Bereiche der Gemarkungen Keldenich und Urfeld sowie auf die
Lärmsituation im sogenannten „Malerviertel“ südwestlich der Autobahn. Veranlasst durch die Petition
wurde durch Straßen.NRW, Niederlassung Ville-Eifel in Euskirchen, eine Studie in Auftrag gegeben
(erstellt durch IBK Schallschutz, Herzogenrath, 2008: „A 555/ L 192/ L 190 im Bereich Wesseling“ Kurzfassung). Diese sollte die Belastungen der angrenzenden schützenswerten Bebauung durch die
A
555,
die
Landesstraßen
Lärmminderungsmaßnahmen
L
190
analysieren.
und
L
192
sowie
den
Einfluss
Anhand
von
Einzelpunktberechnungen
möglicher
wurden
repräsentative Gebäude für die Straßen Am Felde (Urfeld), Auf dem Radacker (Urfeld), Auf dem
Eichholzer Acker (Keldenich), Eichendorffstraße (Keldenich), Starenweg (Keldenich), Wilhelm-BuschStraße (Keldenich), Hans-Holbein-Straße (Wesseling), Im Blauen Garn (Wesseling) und Paul-KleeStraße (Wesseling) untersucht.
Eine Überschreitung der (bis 2010 gültigen) Grenzwerte der
Lärmsanierung ergab sich aus den Emissionen der A 555 sowie ihrer Anschlussstelle lediglich für
eines der betrachteten Gebäude. Es handelt sich hierbei um ein Gebäude an der Hans-HolbeinStraße. Die Überschreitung des Sanierungswertes wurde im 3. Geschoss der zur Autobahn
ausgerichteten Fassade festgestellt und belief sich auf 0,5 dB(A).
14
Auch die Untersuchung der L 192 ist für die hier vorliegende erste Stufe der Lärmaktionsplanung von
Relevanz, da sie in Teilbereichen (BAB-Zubringer Siebengebirgsstraße) ein Verkehrsaufkommen von
> 6 Mio. Kfz/Jahr aufweist. Es konnte ermittelt werden, dass durch die Immissionen der Landesstraße
keine Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte für die Lärmsanierung auftreten.
Die Landesstraße L 190 ist für die erste Stufe des Wesselinger Lärmaktionsplanes nicht von
Bedeutung, da sie ein Verkehrsaufkommen von < 6 Mio. Kfz/Jahr aufweist. Der Vollständigkeit halber
sei hier dennoch erwähnt, dass auch aus dieser Landesstraße keine Immissionen hervorgehen, die zu
einer Überschreitung der Grenzwerte der Lärmsanierung für Landesstraßen von 70 dB(A) am Tage
und 60 dB(A) in der Nacht führen.
Die
Studie
kommt
weiter
zu
dem
Ergebnis,
dass
durch
eine
Ausdehnung
der
Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Streckenabschnitt Fahrtrichtung Köln zwischen der
Unterführung Urfelder Straße und der Anschlussstelle Wesseling von derzeit 120 km/h auf 100 km/h
am Tag und von 120 km/h auf 80 km/h in der Nacht rechnerisch eine Minderung der
Autobahngeräusche in der Malersiedlung von ≤ 0,4 dB(A) tagsüber und ≤ 0,6 dB(A) nachts erreicht
werden
könnte
(Anm.:
in
Richtung
Bonn
besteht
für
das
Teilstück
bereits
eine
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100/80 km/h). Diese Änderung läge zwar unterhalb der
Wahrnehmbarkeitsschwelle, könne aber eine Einhaltung der (bis 2010 gültigen) Grenzwerte der
Lärmsanierung in der Malersiedlung sicherstellen.
Anstelle einer weiteren Geschwindigkeitsreduzierung zwischen der Urfelder Straße und der
Anschlussstelle Wesseling ist vom Straßenbaulastträger Straßen.NRW im Jahre 2008 ein
sogenannter Minus-2-Belag auf dem entsprechenden Streckenabschnitt in Fahrtrichtung Köln
eingebaut worden. Durch einen Minus-2-Belag kann eine Reduzierung der Immissionen in den
angrenzenden Bereichen von bis zu 2 dB(A) erreicht werden. Im Gegensatz zu sog. „Flüsterasphalt“
der eine Reduzierung um bis zu 5 dB(A) bewirken kann, ist ein Minus-2-Belag langlebiger und
widerstandsfähiger gegenüber Verstopfungen der Asphaltporen.
Da im vorliegenden Fall nur die Erneuerung in einer Fahrtrichtung stattgefunden hat, werden die
Verbesserungen für die betroffenen Wohnnutzungen in der Malersiedlung auf ca. 0,5 dB(A) geschätzt.
Auch die Überlagerung mit den Emissionen des noch unsanierten Teilstücks nördlich der Wesselinger
Anschlussstelle begrenzen den Wirkungsgrad der Maßnahme. Insgesamt kommt die von
Straßen.NRW beauftragte Studie jedoch zu dem Ergebnis, dass die Erneuerung des Straßenbelags
für
das
besagte
Teilstück
in
seiner
Wirkung
der
oben
beschriebenen
Option
der
Geschwindigkeitsreduzierung rechnerisch mindestens gleichkäme, so dass von einer Einhaltung der
(bis 2010 gültigen) Grenzwerte für die Lärmsanierung in der Malersiedlung ausgegangen werden
könne.
2.6.4
Weitere realisierte Maßnahmen im Wesselinger Stadtgebiet
Neben den genannten Maßnahmen und Untersuchungen an der Autobahn A 555 sind in Wesseling
Maßnahmen im gesamten Stadtgebiet durchgeführt worden, um eine Reduzierung von Verkehrslärm
zu erreichen. Dabei handelt es sich um:
15
konsequenten Umbau von stark belasteten Kreuzungsbereichen mit Lichtsignalanlagen zu
Kreisverkehrsplätzen (insgesamt 14 im Stadtgebiet, der 15. ist im Bau)
Einrichtung von Tempo-30-Zonen in Verbindung mit:
-
Rückbau/ Verkehrsberuhigungsmaßnahmen (u.a. an der Römer- und Frankenstraße)
-
Aufpflasterungen (u.a. Westring Einmündung Wilhelm-Rieländer-Straße)
-
„Berliner Kissen“ (u.a. Im blauen Garn, Auf dem Eichholzer Acker)
Vermeidung von Einbahnstraßen in Wohngebieten (um unnötige Umwege auszuschließen)
Bedarfsgerechte Ampelsteuerung
Einsatz von 6 elektronischen Anzeigetafeln zum Überprüfen der gefahrenen Geschwindigkeit
(Standorte wechseln wöchentlich)
Regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen durch die Kreispolizeibehörde
Park-&-Ride-Anlagen an den Haltepunkten Wesseling-Nord, Wesseling und Urfeld der
Stadtbahnlinie 16
Mitfahrparkplatz an der Autobahnauffahrt Wesseling (Siebengebirgsstraße)
Teilnahme der Stadt Wesseling an der Mobilitätsplattform „Mobil im Rheinland“ im Rahmen
der Regionale 2010.
Weitere Berücksichtigung findet der Schutz vor Straßenlärm und auch vor Schienenlärm durch die
strikte Anwendung der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“, welche Orientierungswerte für die
Bauleitplanung enthält. Bestehen bei Neuplanungen Unklarheiten bezüglich einer möglichen
Belastung durch Lärmimmissionen, zieht die Stadt grundsätzlich einen unabhängigen Gutachter zu
Rate, um die Einwirkungen auf das geplante Vorhaben auf Grundlage einer schalltechnischen
Untersuchung sicher abschätzen, und falls notwendig, geeignete Schallschutzvorsorge treffen zu
können.
Bauliche Maßnahmen zur Verringerung der Lärmimmissionen durch die DB-Bahnlinie Köln – Koblenz
bestehen nicht.
2.7 Handlungsbedarf und mögliche Maßnahmen zur Lärmminderung
Im
Folgenden
werden
die
Handlungserfordernisse
zu
einer
weiteren
Reduzierung
der
verkehrsinduzierten Lärmimmissionen angeführt. Analog zu den vorgestellten Dringlichkeiten wird
zwischen kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen Handlungsbedarfen unterschieden.
2.7.1
Kurzfristiger Handlungsbedarf und vorgeschlagene Maßnahmen
Kurzfristiger Handlungsbedarf besteht
bei einer Überschreitung der Auslösewerte für die
Lärmaktionsplanung. Diese liegen bei reinen oder allgemeinen Wohngebieten, wie in Kapitel 2.4
erläutert, bei 70 dB(A) tagsüber und 60 dB(A) nachts.
Straßenverkehr
Aus den vorangegangenen Ausführungen zu Kapitel 2.6 ist hervorgegangen, dass in einigen, durch
die Emissionen der A 555 besonders stark betroffenen Bereichen, Überschreitungen der Auslösewerte
der Lärmaktionsplanung festgestellt werden konnten. Wie den im Anhang enthaltenen Lärmkarten
sowie den Ergebnissen der Petitionsuntersuchungen entnommen werden kann, treten die
16
Überschreitungen im mittleren Stadtgebiet beidseits der Autobahn auf. Betroffene Straßenzüge sind
von Nord nach Süd:
Martinstraße (gem. Lärmkarte + Untersuchung)
Detmolder Straße (gem. Lärmkarte)
Flach-Fengler-Straße (gem. Lärmkarte + Untersuchung)
Ludewigstraße (gem. Lärmkarte)
Kronenweg (gem. Lärmkarte)
Kardorfer Straße (gem. Lärmkarte)
Paul-Klee-Straße (gem. Lärmkarte)
Zu berücksichtigen ist, dass Überschreitungen i.d.R. nur bei Einzelgebäuden auftreten. Abweichungen
zwischen den Ergebnissen der Lärmkarten und der durch die Petitionen veranlassten Untersuchungen
können durch verschiedene Ausgangsdaten zur Verkehrsbelastung der Autobahn sowie durch
Unterschiede in den Ermittlungsverfahren der Lärmbelastungen verursacht sein.
Als mögliche Maßnahmen zur Verringerung der Lärmproblematik in den angeführten Bereichen
kommen grundsätzlich in Frage:
1. eine Optimierung des Schallschutzsystems entlang der A 555, und somit eine Verbesserung
des aktiven Schallschutzes am Emissionsort,
2. passive Schallschutzmaßnahmen (z.B. Lärmschutzfenster) an betroffenen Immissionsorten/
Gebäuden,
3. weitere Geschwindigkeitsreduzierungen,
4. der Einbau von schallreduzierendem Fahrbahnbelag.
Verantwortlich für das Ergreifen von Maßnahmen bei Überschreiten der Immissionswerte der
Lärmsanierung
an
bestehenden
Bundesfernstraßen
ist
Straßen.NRW
als
Baulastträger.
„Lärmsanierung wird als freiwillige Leistung auf der Grundlage haushaltsrechtlicher Regelungen
durchgeführt. Die formalen Vorgaben zur Lärmsanierung ergeben sich aus den "Richtlinien für den
Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes" (VLärmSchR-97) in
Verbindung mit den "Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 1990" (RLS-90).“
(www.strassen.nrw.de)
1. Optimierung des Schallschutzsystems entlang der A 555
Veranlasst durch die Petitionen Wesselinger Bürger sind vom Straßenbaulastträger Straßen.NRW
Lösungen zur Verbesserung des Schallschutzes der Autobahn im Bereich des Mühlenwegs (2 m hohe
Lärmschutzwand nebst Übergang zum bestehenden Erdwall auf der östlichen Brückenkappe) und der
Flach-Fengler-Straße (2,50 m hohe transparente Akrylglaswand beidseits der Brücke) unterbreitet und
simuliert worden (s. Kap. 2.6.2).
Um eine aktuelle Beurteilungsgrundlage zu erhalten, ob Optimierungsmaßnahmen am
Schallschutzsystem entlang der A 555 vorgenommen werden sollten, bittet die Stadt Wesseling
den Straßenbaulastträger um eine Überprüfung der im Jahre 2005 durchgeführten
Berechnungen
für
die
Querungsbauwerke
Mühlenweg
und
Flach-Fengler-Straße.
Als
17
Grundlage für die Überprüfung sollten die aktuellen Daten der Verkehrszählung für das Jahr
2010 („SVZ 2010“) herangezogen werden.
2. Passive Schallschutzmaßnahmen
Der
Bund
fördert
passive
Schallschutzmaßnahmen
an
Gebäuden,
die
Immissionen
von
Bundesfernstraßen oberhalb der im Jahre 2010 reduzierten Sanierungsgrenzwerte von 67/57 dB(A)
ausgesetzt sind. Zuwendungsberechtigt sind Grundstückseigentümer, Wohnungseigentümer oder
Erbbauberechtigte. Maßnahmen von Mietern oder Pächtern werden nicht gefördert. Unter passiven
Lärmschutzmaßnahmen sind alle Maßnahmen am Immissionsort zu verstehen, die bauliche
Verbesserungen
an
den
Umfassungsbauteilen
eines
Gebäudes
bewirken.
Hierzu
zählen
klassischerweise z.B. der Einbau von Schallschutzfenstern oder Lüftungssystemen. Aufwendungen für
den passiven Lärmschutz werden bis zu 75% durch den Straßenbaulastträger erstattet.
Die Stadt Wesseling empfiehlt betroffenen Eigentümern/Erbbauberechtigten, soweit nicht
bereits erfolgt, durch formlosen Antrag eine Überprüfung der Lärmsituation für betroffene
Gebäude vornehmen zu lassen. Ansprechpartner ist die Regionalniederlassung Ville-Eifel von
Straßen.NRW, Jülicher Ring 101-103, 53879 Euskirchen.
(www.umgebungslaerm.nrw.de/Foerderprogramme/Programme/Laermschutz_an_bestehenden
_Strassen/index.php)
3. Weitere Geschwindigkeitsreduzierungen
Wie Abbildung 5 veranschaulicht, beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für den am stärksten
von Lärmimmissionen betroffenen stadtzentralen Autobahnabschnitt für Pkw 100 km/h tagsüber und
80 km/h nachts. Eine weitere Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit für Pkw liefe dem
Grundanliegen einer Autobahn, den Verkehr mit geringen Widerständen zügig abzuwickeln, entgegen.
Auch für den Lkw-Verkehr, der maßgeblicher Verursacher der Lärmbelastungen ist, erscheint eine
Geschwindigkeitsreduzierung von 80 km/h auf z.B. 60 km/h nicht vertretbar.
Anders zu beurteilen ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung für das Teilstück Urfelder Straße bis zur
Anschlussstelle Wesseling in Fahrtrichtung Köln. Wie Untersuchungen des Landesbetriebs
Straßenbau belegen (s. Kap. 2.6.3), ist eine weitere Geschwindigkeitsreduzierung von derzeit 120
km/h auf 100 km/h tagsüber und von 100 km/h auf 80 km/h nachts möglich.
Die
Stadt
Wesseling
empfiehlt
der
Bezirksregierung
Köln
als
zuständige
Straßenverkehrsbehörde, die Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h tagsüber und 80
km/h nachts auch für das Teilstück Urfelder Straße bis zur Anschlussstelle Wesseling in
Fahrtrichtung Köln anzuordnen.
4. Einbau von schallreduzierendem Fahrbahnbelag
Schalldämmender Minus-2-Belag wurde bisher lediglich auf dem Abschnitt von der Urfelder Straße bis
zur Anschlussstelle Wesseling eingebaut. Nach Aussage von Straßen.NRW befindet sich der
Bestandsbelag
des
gleichen
Abschnitts
in
Fahrtrichtung
Bonn
sowie
der
des
zentralen
Innenstadtabschnitts (Höhe West-Devon-Straße bis Anschlussstelle Wesseling) noch in einem guten
Zustand. Zwar sei vorgesehen, bei Sanierungsbedürftigkeit der Fahrbahnoberfläche auch hier einen
18
schallreduzierenden Minus-2-Belag einzusetzen, der Zeitpunkt der Maßnahme sei aber aus oben
genanntem Grund noch nicht absehbar.
Die Stadt Wesseling befürwortet den Einbau von Minus-2-Belag auf den noch unsanierten
Teilstücken Anschlussstelle Wesseling – Urfelder Straße (Fahrtrichtung Bonn) und für den
zentralen Innenstadtabschnitt (beide Richtungen). Da für 7 Menschen ein erhöhtes Risiko für
Erkrankungen durch die Überschreitung der Auslösewerte der Lärmaktionsplanung und somit
ein kurzfristiger Handlungsbedarf besteht (s. Kap. 2.4), sollte die Fahrbahnerneuerung
schnellstmöglich durch den Straßenbaulastträger Straßen.NRW vorgenommen werden.
Eisenbahnverkehr
Analog zur Zuständigkeit von Straßen.NRW bei der Überschreitung der Grenzwerte der
Lärmsanierung an Straßen des Bundes ist das Eisenbahnbundesamt verantwortlich für die
Lärmsanierung an Schienenstrecken der Eisenbahnen des Bundes (s. Kap. 2.4). Der Bund gewährt
bei Überschreitung der Lärmsanierungswerte nach pflichtgemäßem Ermessen Zuwendungen, auf die
jedoch kein Rechtsanspruch besteht (§ 1 der Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen zur
Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes).
In Wesseling sind, wie bereits an anderer Stelle beschrieben, 10 Personen sehr hohen
Lärmbelastungen durch die Eisenbahntrasse Köln-Koblenz ausgesetzt, was einen kurzfristigen
Handlungsbedarf auslöst.
Zur Verbesserung der Lärmsituation empfiehlt die Stadt Wesseling betroffenen Bewohnern,
Kontakt zum Eisenbahnbundesamt aufzunehmen und eine Überprüfung der Lärmsituation zu
beantragen.
Aufnahme
Voraussetzung für die Durchführung von Schallschutzmaßnahmen ist die
in
das
Lärmsanierungsprogramm
des
Eisenbahninfrastrukturunternehmens.
Erstattungsberechtigt sind gemäß der „Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen zur
Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes“ die Eigentümer
von betroffenen Grundstücken. Neben aktiven Schallschutzmaßnahmen wie Wällen und
Wänden
können
betroffene
Bürger
eine
Kostenbeteiligung
für
passive
Schallschutzmaßnahmen beantragen. Auch hier ist die Gewährung einer Kostenerstattung an
die Aufnahme in das Lärmsanierungsprogramm geknüpft. Förderfähig sind passive
Lärmschutzmaßnahmen,
schutzbedürftiger
Räume
die
bauliche
bewirken.
Verbesserungen
Umfassungsbauteile
an
sind
Umfassungsbauteilen
z.B.
Fenster,
Türen,
Rolladenkästen, Lüftungsanlagen, Wände und Dächer. (http://www.verwaltungsvorschriften-iminternet.de/ bsvwvbund_07032005_EW151486026BM00.htm#ivz1)
2.7.2
Mittelfristiger und langfristiger Handlungsbedarf
Wie in den vorangegangenen Abschnitten erläutert, werden die bestehenden verkehrsinduzierten
Lärmbelastungen in Wesseling im Wesentlichen durch die Autobahn 555 und zu einem
untergeordneten Teil durch die Bahntrasse Köln – Koblenz verursacht.
Die Verantwortung für den Bau und die Unterhaltung der Verkehrsanlagen liegen bei dem jeweiligen
Baulastträger, Straßen.NRW und dem Eisenbahnbundesamt sowie bei der Bezirksregierung Köln als
19
zuständige Behörde bei der Anordnung straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen, wie der Reduzierung
der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Bundesfernstraßen.
Die
Realisierung
von
aktiven
Lärmschutzmaßnahmen,
wie
einer
weiteren
Geschwindig-
keitsbegrenzung im südlichen Stadtgebiet oder der Einsatz grobporigen, lärmabsorbierenden
Straßenbelags, für die in Teilbereichen gemäß den vorangegangenen Ausführungen ein kurzfristiger
Handlungsbedarf besteht, würde gleichzeitig zu einer Reduzierung von Belastungen derjenigen
beitragen, die von Pegelbereichen unterhalb der Auslösewerte der Lärmaktionsplanung beeinträchtigt
werden.
Gleiches gilt für die Lärmemissionen der Bahntrasse Köln-Koblenz. Auch hier würden aktive oder
passive Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen der Lärmsanierung den Anwohnern zu Gute kommen,
die Pegelbereichen von > 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts (mittelfristiges Handlungserfordernis)
bzw. > 60 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts (langfristiges Handlungserfordernis) ausgesetzt sind.
2.7.3
Vorbeugende Maßnahmen
Die Lärmaktionsplanung sieht vor, nicht nur Maßnahmen zur Verringerung bestehender Belastungen
aufzuzeigen und zu verwirklichen, sondern eine stringente Lärmvorsorge zu betreiben, um der
Entstehung neuer Lärmkonflikte entgegenzuwirken.
Um diesem Anspruch gerecht zu werden, wird zukünftig die Praxis der lärmtechnischen
Untersuchungen in Vorbereitung der Bauleitplanung beibehalten. Nur so kann gewährleistet werden,
dass die heranzuziehenden Orientierungswerte der DIN 18005 (s. Kap. 2.6.4) eingehalten werden und
im gesamten Stadtgebiet keine neuen Immissionskonflikte entstehen.
2.8 Stellungnahmen der betroffenen Behörden zum Entwurf des Wesselinger
Lärmaktionsplanes
Die hier vorliegende Entwurfsfassung des Lärmaktionsplanes ist dem Landesbetrieb Straßenbau
NRW als Straßenbaulastträger der Autobahn A 555 sowie dem Eisenbahnbundesamt zur
Stellungnahme vorgelegt worden. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW (Regionalniederlassung VilleEifel und Autobahnniederlassung Krefeld) sichert in seiner Stellungnahme vom 31.01.2011 eine
Überprüfung der Immissionssituation entlang der A 555 in Wesseling zu. Der Bereich „A 555,
Wesseling“ sei zu diesem Zwecke „in die Liste der nach den Kriterien der Lärmsanierung mittelfristig
zu überprüfenden Gebiete aufgenommen“ worden. Ob und welche Maßnahmen zum Tragen kommen
könnten, könne jedoch erst nach Abschluss der Überprüfung festgelegt werden. Außer Frage stehe
nach Auskunft des Landesbetriebs Straßenbau der Einbau eines lärmmindernden Fahrbahnbelags auf
der
A
555
im
Zuge
der
nächsten
Deckensanierungsmaßnahmen.
Bezüglich
möglicher
straßenverkehrsrechtlicher Anordnungen zur Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf
der Autobahn verweist der Landesbetrieb auf die Bezirksregierung Köln als zuständige
Straßenverkehrsbehörde. Die Stellungnahme der Bezirksregierung wird derzeit eingeholt.
Vom Eisenbahnbundesamt gab es keine Äußerungen zum vorgelegten Entwurf.
20
3
Fazit
Die vorangegangenen Ausführungen belegen, dass das Thema Verkehrslärm insbesondere aufgrund
der innerstädtischen Lage der Bundesautobahntrasse A 555 für Wesseling von großer Bedeutung ist.
Da in Teilbereichen die Auslösewerte der Lärmaktionsplanung überschritten sind, wird die Stadt
Wesseling
auf
eine
zeitnahe
Realisierung
von
lärmmindernden
Maßnahmen
durch
den
Straßenbaulastträger und die Straßenverkehrsbehörde hinwirken.
Von Vorteil für alle Wesselinger Bürgerinnen und Bürger, die von Lärmimmissionen durch die A 555
beeinträchtigt sind, ist die Senkung der Immissionsgrenzwerte für die Lärmsanierung an
Bundesfernstraßen um 3 dB(A) (s. Kap. 2.4). Aufgrund dieser Reduzierung wird voraussichtlich ein
größerer Anteil Betroffener von künftigen Lärmminderungsmaßnahmen profitieren können. Der
Landesbetrieb Straßenbau NRW als Träger möglicher Lärmschutzmaßnahmen hat hierzu eine
Überprüfung der Lärmsituation entlang der A 555 in Wesseling zugesagt.
Nach Abschluss der 1. Stufe der Lärmaktionsplanung in Wesseling ist bis zum Jahre 2013 die 2. Stufe
zu erarbeiten. In der 2. Stufe wird die Betrachtung auf Hauptverkehrsstraßen mit einem
Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kfz. pro Jahr und auf Eisenbahnstrecken mit mehr als
30.000 Zügen pro Jahr ausgedehnt, so dass weitere Bereiche des Stadtgebietes in den Fokus einer
Lärmaktionsplanung rücken.
Um die Nachhaltigkeit der Lärmaktionsplanung zu sichern, ist der Lärmaktionsplan nach § 47d Abs. 5
BImSchG alle fünf Jahre zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten.
21