Daten
Kommune
Wesseling
Größe
95 kB
Datum
21.07.2011
Erstellt
02.07.11, 06:36
Aktualisiert
02.07.11, 06:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
86/2011 2. Ergänzung
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Bauleitplanung Wesseling- Keldenich, Bereich "Keldenicher Straße"
hier: Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 2/116 "Seniorenpflegeheim Keldenicher Straße"
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
22.06.2011
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 86/2011 2. Ergänzung
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Ursula Schneider
22.06.2011
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betreff:
Bauleitplanung Wesseling- Keldenich, Bereich "Keldenicher Straße"
hier: Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Nr. 2/116 "Seniorenpflegeheim Keldenicher Straße"
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Wesseling beschließt die Einleitung des
Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2/116 „Seniorenpflegeheim
Keldenicher Straße“ gemäß den §§ 1 (3), 2 (1) und 12 (2) Baugesetzbuch. Das Aufstellungsverfahren wird
entsprechend § 13 a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Care Center Invest GmbH, die bundesweit die Errichtung von Seniorenpflegeheimen betreibt, hat der
Stadt Wesseling im Jahr 2010 ein Planungskonzept zur Errichtung eines Seniorenpflegeheimes mit ca. 80
Plätzen auf dem Grundstücksareal an der Keldenicher Straße vorgestellt. Es handelt sich um ein viergeschossiges Gebäude mit einem Staffelgeschoss, das straßenbegleitend an die mehrgeschossige Bestandsbebauung an der Keldenicher Straße anschließt. Die Projektbeschreibung des Vorhabens (Erläuterungsbericht, Planungskonzept) ist der Vorlage beigefügt.
Der Bedarf an Pflegeplätzen im Stadtgebiet Wesseling ist zu Beginn der Planungsüberlegungen für den
Standort durch das Beratungsbüro Terranus, Köln, überprüft worden. In Wesseling gibt es derzeit 3 Pflegeheime, die einschließlich des neuen Hauses der Diakonie, insgesamt 206 Pflegeplätze aufweisen. Bezogen
auf die durchschnittliche Versorgungsquote an Pflegeplätzen in der Bundesrepublik Deutschland (4,9 % der
über 65- Jährigen) fehlen in Wesseling noch 164 Plätze, um diesen bundesdurchschnittlichen Versorgungswert zu erreichen.
Für den Bereich des Planvorhabens existiert der seit 1968 verbindliche Bebauungsplan Nr. 2/11. Dieser Plan
enthält für das betreffende Grundstücksareal u.a. die Festsetzung eines „Allgemeinen Wohngebietes (WA)“,
zwingende Festsetzungen der Vollgeschosszahl (ein, vier und sechs Vollgeschosse) sowie die Festsetzung
überbaubarer Grundstücksflächen mittels zwingend einzuhaltender Baulinien.
Die mit diesem Bebauungsplan verfolgte Konzeption entspricht nicht mehr den heutigen Zielsetzungen zur
städtebaulichen Entwicklung der Innenbereichsflächen. Die Festsetzung einer eingeschossigen Bebauung
entlang der Keldenicher Straße war damals durch den Schutzstreifen einer Hochspannungsleitung begründet. Die Leitung existiert nicht mehr, so dass diese Restriktion nicht mehr notwendig ist.
Auf Grundlage der Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 2/11 ist die geplante Errichtung eines Seniorenpflegeheimes mit ca. 80 Plätzen nicht möglich, da insbesondere die bisherige Art der Nutzung sowie die
zwingenden Festsetzungen der Baulinien und der Vollgeschosszahlen dem Planvorhaben entgegenstehen.
Die Realisierung des geplanten Vorhabens erfordert deshalb die Änderung bzw. Schaffung des Planungsrechts für das betreffende Grundstücksareal an der Keldenicher Straße. Es ist beabsichtigt, eine auf das
Vorhaben abgestimmte Art der Nutzung (z.B. Sondergebiet „Seniorenpflegeheim“) mit den notwendigen
Ausnutzungsziffern zu entwickeln. Als geeignetes Verfahren kommt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Frage.
Die Care Center Invest GmbH stellt einen Antrag auf Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 (2) BauGB und wird als Vorhabenträgerin auftreten.
Ergänzung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 26. Mai 2011 die Zurückstellung des Punktes 2 der Beschlussvorlage 86/2011 (Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2/116) beschlossen. Der Punkt 1 dieser Vorlage (Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2/112) wurde in der Sitzung beschlossen (vgl. Niederschrift).
Die Beratung über das geplante Vorhaben „Seniorenpflegeheim Keldenicher Straße“ soll zuerst im Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren (AFSGS) geführt werden. Die Vorhabenträgerin Care
Center Invest GmbH soll ihr Projekt und die Pflegekonzeption, auch im Hinblick auf bestehende Einrichtungen in Wesseling, in der nächsten Sitzung des AFSGS vorstellen. Der Tagesordnungspunkt „Seniorenpflegeheim Keldenicher Straße“ wurde dementsprechend in die Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales,
Gesundheit und Senioren am 12. Juli 2011 aufgenommen.
Weiterhin soll, nach der Beratung im AFSGS, das geplante Vorhaben „Seniorenpflegeheim Keldenicher
Straße“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des für die Beschlussfassung über die Bauleitplanung
zuständigen Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz aufgenommen werden.
2. Lösung
Nach § 1 (3) BauGB besteht das Erfordernis zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
für das Grundstücksareal an der Keldenicher Straße, um Planungsrecht für die Realisierung des Planvorhabens zu schaffen. Es wird vorgeschlagen, dem Antrag der Vorhabenträgerin zu entsprechen und den Beschluss zur Einleitung des Aufstellungsverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2/116
„Seniorenpflegeheim Keldenicher Straße“ zu fassen (vgl. Karte Plangeltungsbereich).
Das Aufstellungsverfahren wird nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren (Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchgeführt. Das beschleunigte Verfahren kann angewendet werden für Bebauungspläne,
die die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung zum Ziel haben.
Bei der geplanten Bebauung des Grundstücksareals an der Keldenicher Straße handelt es sich eindeutig um
eine Maßnahme der Innenentwicklung. Die für die Anwendung des § 13 a- Verfahrens vorgegebene Obergrenze von maximal 20.000 qm zulässiger Grundfläche wird bei dem geplanten Bauvorhaben deutlich unterschritten. Auch die weiteren Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 13 a (1) BauGB sind erfüllt, da kein Baurecht für ein Vorhaben geschaffen wird, das der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt. Im näheren Umfeld des geplanten Vorhabens befindet sich kein FFH- Gebiet (Flora- FaunaHabitat- Gebiet), so dass keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele oder Schutzzwecke eines solchen Gebietes erkennbar sind. Die Belange des Umweltschutzes werden auch im § 13 aVerfahren als abwägungsrelevante Belange in die Planung eingestellt, die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung einschließlich Umweltbericht wird jedoch nicht erforderlich.
Im Rahmen des § 13 a- Verfahrens kann von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden abgesehen werden. Es kann der Öffentlichkeit und den Behörden entweder Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben oder eine Offenlage/Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 (2), 4
(2) BauGB durchgeführt werden (§ 13 (2) BauGB). Im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 2/116 ist die Durchführung einer Offenlage/Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 (2), 4 (2)
BauGB vorgesehen.
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2/116 erfolgt die Erarbeitung eines Durchführungsvertrages gemäß § 12 BauGB zwischen der Vorhabenträgerin Care Center Invest GmbH und der Stadt Wesseling,
der Regelungen zur Erschließung und Durchführung des Planvorhabens umfassen wird.
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2/116 „Seniorenpflegeheim
Keldenicher Straße“ sowie die Kosten für die Realisierung des Planvorhabens werden von der Vorhabenträgerin Care Center Invest GmbH übernommen (Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB).
Anlagen:
- Antrag der Vorhabenträgerin Care Center Invest GmbH gemäß § 12 (2) BauGB zur Einleitung des Aufstellungsverfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan
- Karte Plangeltungsbereich der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2/116
- Erläuterungsbericht zum Vorhaben „Seniorenpflegeheim Keldenicher Straße“
- Planungskonzept (Lageplan, Ansichten, Grundrisse)