Daten
Kommune
Wesseling
Größe
84 kB
Datum
21.07.2011
Erstellt
02.07.11, 06:36
Aktualisiert
02.07.11, 06:36
Stichworte
Inhalt der Datei
BAULEITPLANUNG WESSELING - KELDENICH
BEBAUUNGSPLAN NR. 2/116
‚SENIORENPFLEGEHEIM KELDENICHER STRASSE‘
ERLÄUTERUNGSBERICHT
LA CITTÁ STADTPLANUNG HEINRICH SCHNEIDER DIPL. ING. ARCHITEKT UND
STADTPLANER AKNRW BROICHSTRASSE 10 41516 GREVENBROICH TEL. 02182
6999481 FAX 02182 6999482 MAIL:schneider@la-citta.de
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ERLÄUTERUNGEN
1. Sachdarstellung
Die Care Center Invest GmbH, die bundesweit die Errichtung von Seniorenpflegeheimen betreibt, beabsichtigt auf den Grundstücken in der Gemarkung Keldenich, Flur 15,
Nr. 126, 60, 336, 172 119 und 76 an der Keldenicher Straße die Errichtung eines Seniorenpflegeheimes mit ca. 80 Plätzen.
Die Bebauung ist in viergeschossiger Bauweise mit einem zusätzlichen Staffelgeschoss
geplant und schließt straßenbegleitend an die mehrgeschossige Bestandsbebauung der
Keldenicher Straße an.
Für den Bereich des Planvorhabens besteht der seit 1968 verbindliche Bebauungsplan
Nr. 2/11. Dieser Bebauungsplan setzt für das betreffende Grundstück als zulässige Art
der Nutzung WA - Allgemeines Wohngebiet mit zwingenden Geschosszahlen und überbaubaren Grundstücksflächen, die durch Baulinien begrenzt worden sind, fest.
Auf der Grundlage des bestehenden Planungsrechtes ist die geplante Errichtung des
Seniorenpflegeheimes mit ca. 80 Plätzen nicht möglich, da insbesondere die bisherige
Art der Nutzung sowie die zwingenden Festsetzungen der Baulinien und der Vollgeschosszahlen dem Vorhaben entgegenstehen. Es ist beabsichtigt, eine auf das Vorhaben abgestimmte Art der Nutzung (z.B. Sondergebiet ‚Seniorenpflegeheim‘) mit den
notwendigen Ausnutzungsziffern zu entwickeln.
Die Realisierung des geplanten Vorhabens erfordert deshalb die Änderung bzw. Neuaufstellung eines Bebauungsplanes. Die Firma Care Center Invest GmbH stellt zur
Schaffung des entsprechenden Planungsrechtes einen Antrag auf Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.
Der Bedarf an Pflegeplätzen im Stadtgebiet von Wesseling ist zu Beginn der Planungsüberlegungen für den Standort durch das Beratungsbüro Terranus, Köln, überprüft worden. Danach bestehen in Wesseling derzeit 3 Pflegeheime, die einschließlich des neuen
Hauses der Diakonie, insgesamt 206 Pflegeplätze aufweisen. Bezogen auf die durchschnittliche Versorgungsquote an Pflegeplätzen in der Bundesrepublik (4,9% der über
65-Jährigen) fehlen in Wesseling noch 164 Plätze, um diesen bundesdurchschnittlichen
Versorgungswert zu erreichen.
2. Projektbeschreibung
Das geplante Gebäude ist ┴-förmig (ein auf dem Kopf stehendes T) konzipiert, wobei die
vordere Gebäudeflucht der östlich angrenzenden Bebauung aufgenommen wurde. Die
östlich angrenzende Bebauung ist als Grenzbebauung ausgeführt, so dass die Planung
für das Seniorenpflegeheim zur östlichen Grenze hin ebenfalls eine Grenzbebauung
vorsieht. Zur westlichen Grundstücksgrenze ist die Bebauung in offener Bauweise mit
Grenzabstand vorgesehen.
Die Bebauung ist viergeschossig mit einem zusätzlichen Staffelgeschoss geplant, wobei
das Staffelgeschoss von den darunterliegenden Gebäudekanten um ca. 2,40 m zurückspringt. Im Erdgeschoss befinden sich die öffentlichen Nutzungen wie Foyer, Tagespflege und Restaurant. Im nördlichen Bereich sind die Küche und Personalräume vorgesehen, die Anlieferung ist von der Düsseldorfer Straße vorgesehen.
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Das geplante Gebäude wird insgesamt barrierefrei errichtet. Über 2 Aufzüge werden die
Obergeschosse erschlossen. Die Fassade ist als Putzfassade geplant, die im Erdgeschoss farbig abgesetzt werden soll. Im Erdgeschoss sind großflächige Glasanteile geplant.
Die Erschließung des Gebäudes für Besucher, Mitarbeiter und Bewohner erfolgt unmittelbar von der Keldenicher Straße. Der Zugang von der Keldenicher Straße ist axial auf
die T-förmige Gebäudestruktur ausgerichtet. Entlang der Keldenicher Straße sind 13
Stellplätze und im Bereich der Anlieferung an der Düsseldorfer Straße 2 weitere Stellplätze für die künftigen Bewohner, Besucher und Mitarbeiter geplant.
3. Zulässigkeitsvoraussetzungen für das beschleunigte Verfahren
Die Aufstellung des Bebauungsplanes könnte im beschleunigten Verfahren nach § 13a
Baugesetzbuch (BauGB) erfolgen. Das Verfahren kann angewendet werden „für die
Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen
der Innenentwicklung“ (§ 13 a Abs. 1 BauGB).
Die für die Anwendung dieses Verfahrens vorgegebene zulässige Obergrenze von
20.000 m2 zulässiger Grundfläche wird für den Bereich des geplanten Vorhabens deutlich unterschritten.
Auch die übrigen Zulässigkeitsvoraussetzungen gemäß § 13 a Abs. 1 BauGB sind erfüllt, da kein Baurecht für ein Vorhaben begründet wird, das der Pflicht zur Durchführung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterliegt. Ferner befindet sich im näheren
Umfeld des Plangebietes kein Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung („Flora-FaunaHabitat-Gebiet - FFH-Gebiet“), so dass keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung
der Erhaltungsziele oder Schutzzwecke eines solchen Gebietes erkennbar sind. Gemäß
§ 13 a Abs. 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Regelungen des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB entsprechend. Wie im vereinfachten Verfahren ist
auch im beschleunigten Verfahren die Durchführung einer Umweltprüfung bzw. die Erstellung eines Umweltberichtes nicht erforderlich. Auch auf eine zusammenfassende
Erklärung und Informationen zum Vorhandensein von umweltbezogenen Informationen
kann verzichtet werden. Ebenso entfällt die Überwachung der Umweltauswirkungen des
Bebauungsplanes.
4. Kosten
Die Kosten für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie für die
Realisierung des Planvorhabens werden von der Vorhabenträgerin Care Center Invest
GmbH übernommen.
Grevenbroich, 20.04.2011
La Città Stadtplanung
Heinrich Schneider