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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 86/2011)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
84 kB
Datum
21.07.2011
Erstellt
02.07.11, 06:36
Aktualisiert
02.07.11, 06:36
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Inhalt der Datei

BAULEITPLANUNG WESSELING - KELDENICH BEBAUUNGSPLAN NR. 2/116 ‚SENIORENPFLEGEHEIM KELDENICHER STRASSE‘ ERLÄUTERUNGSBERICHT LA CITTÁ STADTPLANUNG HEINRICH SCHNEIDER DIPL. ING. ARCHITEKT UND STADTPLANER AKNRW BROICHSTRASSE 10 41516 GREVENBROICH TEL. 02182 6999481 FAX 02182 6999482 MAIL:schneider@la-citta.de 2 ERLÄUTERUNGEN 1. Sachdarstellung Die Care Center Invest GmbH, die bundesweit die Errichtung von Seniorenpflegeheimen betreibt, beabsichtigt auf den Grundstücken in der Gemarkung Keldenich, Flur 15, Nr. 126, 60, 336, 172 119 und 76 an der Keldenicher Straße die Errichtung eines Seniorenpflegeheimes mit ca. 80 Plätzen. Die Bebauung ist in viergeschossiger Bauweise mit einem zusätzlichen Staffelgeschoss geplant und schließt straßenbegleitend an die mehrgeschossige Bestandsbebauung der Keldenicher Straße an. Für den Bereich des Planvorhabens besteht der seit 1968 verbindliche Bebauungsplan Nr. 2/11. Dieser Bebauungsplan setzt für das betreffende Grundstück als zulässige Art der Nutzung WA - Allgemeines Wohngebiet mit zwingenden Geschosszahlen und überbaubaren Grundstücksflächen, die durch Baulinien begrenzt worden sind, fest. Auf der Grundlage des bestehenden Planungsrechtes ist die geplante Errichtung des Seniorenpflegeheimes mit ca. 80 Plätzen nicht möglich, da insbesondere die bisherige Art der Nutzung sowie die zwingenden Festsetzungen der Baulinien und der Vollgeschosszahlen dem Vorhaben entgegenstehen. Es ist beabsichtigt, eine auf das Vorhaben abgestimmte Art der Nutzung (z.B. Sondergebiet ‚Seniorenpflegeheim‘) mit den notwendigen Ausnutzungsziffern zu entwickeln. Die Realisierung des geplanten Vorhabens erfordert deshalb die Änderung bzw. Neuaufstellung eines Bebauungsplanes. Die Firma Care Center Invest GmbH stellt zur Schaffung des entsprechenden Planungsrechtes einen Antrag auf Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Der Bedarf an Pflegeplätzen im Stadtgebiet von Wesseling ist zu Beginn der Planungsüberlegungen für den Standort durch das Beratungsbüro Terranus, Köln, überprüft worden. Danach bestehen in Wesseling derzeit 3 Pflegeheime, die einschließlich des neuen Hauses der Diakonie, insgesamt 206 Pflegeplätze aufweisen. Bezogen auf die durchschnittliche Versorgungsquote an Pflegeplätzen in der Bundesrepublik (4,9% der über 65-Jährigen) fehlen in Wesseling noch 164 Plätze, um diesen bundesdurchschnittlichen Versorgungswert zu erreichen. 2. Projektbeschreibung Das geplante Gebäude ist ┴-förmig (ein auf dem Kopf stehendes T) konzipiert, wobei die vordere Gebäudeflucht der östlich angrenzenden Bebauung aufgenommen wurde. Die östlich angrenzende Bebauung ist als Grenzbebauung ausgeführt, so dass die Planung für das Seniorenpflegeheim zur östlichen Grenze hin ebenfalls eine Grenzbebauung vorsieht. Zur westlichen Grundstücksgrenze ist die Bebauung in offener Bauweise mit Grenzabstand vorgesehen. Die Bebauung ist viergeschossig mit einem zusätzlichen Staffelgeschoss geplant, wobei das Staffelgeschoss von den darunterliegenden Gebäudekanten um ca. 2,40 m zurückspringt. Im Erdgeschoss befinden sich die öffentlichen Nutzungen wie Foyer, Tagespflege und Restaurant. Im nördlichen Bereich sind die Küche und Personalräume vorgesehen, die Anlieferung ist von der Düsseldorfer Straße vorgesehen. 3 Das geplante Gebäude wird insgesamt barrierefrei errichtet. Über 2 Aufzüge werden die Obergeschosse erschlossen. Die Fassade ist als Putzfassade geplant, die im Erdgeschoss farbig abgesetzt werden soll. Im Erdgeschoss sind großflächige Glasanteile geplant. Die Erschließung des Gebäudes für Besucher, Mitarbeiter und Bewohner erfolgt unmittelbar von der Keldenicher Straße. Der Zugang von der Keldenicher Straße ist axial auf die T-förmige Gebäudestruktur ausgerichtet. Entlang der Keldenicher Straße sind 13 Stellplätze und im Bereich der Anlieferung an der Düsseldorfer Straße 2 weitere Stellplätze für die künftigen Bewohner, Besucher und Mitarbeiter geplant. 3. Zulässigkeitsvoraussetzungen für das beschleunigte Verfahren Die Aufstellung des Bebauungsplanes könnte im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) erfolgen. Das Verfahren kann angewendet werden „für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung“ (§ 13 a Abs. 1 BauGB). Die für die Anwendung dieses Verfahrens vorgegebene zulässige Obergrenze von 20.000 m2 zulässiger Grundfläche wird für den Bereich des geplanten Vorhabens deutlich unterschritten. Auch die übrigen Zulässigkeitsvoraussetzungen gemäß § 13 a Abs. 1 BauGB sind erfüllt, da kein Baurecht für ein Vorhaben begründet wird, das der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterliegt. Ferner befindet sich im näheren Umfeld des Plangebietes kein Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung („Flora-FaunaHabitat-Gebiet - FFH-Gebiet“), so dass keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele oder Schutzzwecke eines solchen Gebietes erkennbar sind. Gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Regelungen des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB entsprechend. Wie im vereinfachten Verfahren ist auch im beschleunigten Verfahren die Durchführung einer Umweltprüfung bzw. die Erstellung eines Umweltberichtes nicht erforderlich. Auch auf eine zusammenfassende Erklärung und Informationen zum Vorhandensein von umweltbezogenen Informationen kann verzichtet werden. Ebenso entfällt die Überwachung der Umweltauswirkungen des Bebauungsplanes. 4. Kosten Die Kosten für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie für die Realisierung des Planvorhabens werden von der Vorhabenträgerin Care Center Invest GmbH übernommen. Grevenbroich, 20.04.2011 La Città Stadtplanung Heinrich Schneider