Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
6,1 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 32. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 17.02.2004
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Betreff
3.5.
Bebauungsplan D 13, „Grummertsbenden“, im Ortsteil Drove;
hier: Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes bezüglich der maximal
zulässigen Firsthöhe
Vorlage: 83/2003
Beschluss:
„ 1. Die Aufstellung der 4. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen
Bebauungsplanes Nr. D 13, Ortsteil Drove, „Grummertsbenden“, wird gem. § 2 (1)
und (4) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB beschlossen. In Anwendung des § 13
BauGB erfolgt wahlweise die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB.
2. Die maximale Firsthöhe wird von bisher 9,50 m auf nunmehr 10,50 m festgesetzt.“
Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 2 Enthaltungen