Daten
Kommune
Bedburg
Größe
115 kB
Datum
21.10.2014
Erstellt
07.10.14, 16:54
Aktualisiert
07.10.14, 16:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9124/2014
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Familien-, Kultur- und Sozialausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
21.10.2014
Betreff:
Mitteilungen aus dem Bereich des Feuerwehrwesens
Beschlussvorschlag:
Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Inhalt der Mitteilung:
Sachstand Fahrzeugneubeschaffungen Feuerwehr
Mit der Verabschiedung/ Beschlussfassung des aktuellen Brandschutzbedarfsplanes durch den
Rat in seiner Sitzung am 01.10.2013 wurde u. a. auch das Fahrzeugkonzept für die Folgejahre
festgelegt. Nachfolgend werden die Anschaffungen in tabellarischer Form dargestellt:
Fahrzeug
HLF 20
TSF-W
Standort
Bedburg
Kaster-Königshoven
Jahr
2013
2013
Kostenschätzung
350.000,- €
110.000,- €
GW L2 / RW
GW L 1
LF 10
Bedburg
Kaster-Königshoven
Rath
2014
2014
2014
150.000,- €
110.000,- €
260.000,- €
DLK 23
MTF
Kaster-Königshoven
Kirch-/Kleintroisdorf/Pütz
2015
2015
650.000,- €
40.000,- €
MLF
Kirch-/Grottenherten
2016/ 2017
160.000,- €
Die Ausschreibungen und Auftragsvergaben der beiden Fahrzeuge aus dem Haushaltsjahr 2013
sind zwischenzeitlich erfolgt; auch sind die Aufträge für das Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug
(HLF 20) für den Löschzug Bedburg und das Tragkraftspritzen-Fahrzeug mit Wasser (TSF-W) für
den Löschzug Kaster-Königshoven zwischenzeitlich erteilt worden. Die Auftragssummen liegen
innerhalb der aufgeführten Kostenschätzungen; konkrete Informationen, auch hinsichtlich der
beauftragten Firmen, können verwaltungsseitig im nichtöffentlichen Teil gegeben werden.
Hinsichtlich des TSF-W wird mitgeteilt, dass auf ein Vorführfahrzeug zurückgegriffen werden
konnte; die Auslieferung des HLF 20 ist für 09.2015 geplant, die des TDF-W aufgrund noch
vorzunehmender geringfügiger Änderungen für Anfang 11.2014. Die Fahrzeugbeschaffungen für
das Haushaltsjahr 2014 befinden sich aktuell in der Vorbereitung zur Ausschreibung, welche in
Kürze erfolgt.
Sachstand bzgl. Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 13 FSHG (Ausnahme von der
Verpflichtung zur Einstellung von hauptamtlichen Kräften für den Brandschutz)
Die Stadt Bedburg ist als mittlere kreisangehörige Stadt (Status seit 2011) gemäß § 13 FSHG
grundsätzlich zur Unterhaltung einer hauptamtlich besetzten Wache verpflichtet. Dies bedeutet,
dass die Stadt Bedburg nach Auffassung der Bezirksregierung Köln sechs sog. Funktionen `rund
um die Uhr´ vorhalten müsste, um die Vorgaben zu erfüllen. Ist die Verfügbarkeit der
ehrenamtlichen Kräfte - Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr - ausreichend hoch, so dass
weniger oder gar keine hauptamtlichen Kräfte notwendig sind, bedarf diese Organisationsform der
Ausnahmegenehmigung durch die Bezirksregierung. Weitere Voraussetzung zur Erlangung der
Ausnahmegenehmigung ist die Sicherstellung der `inneren Ordnung der Feuerwehr´, welche
durch die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen nachzuweisen ist. Dies erfolgt in der Besetzung
der gem. § 11 FSHG geforderten Funktionen - Leiter der Freiwilligen Feuerwehr (Wehrführer) und
bis zu zwei Stellvertreter (stellvertretende Wehrführer).
Der Kreisbrandmeister gibt zu dem Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 13
FSHG ggü. der Bezirksregierung eine Stellungnahme ab. Da der vorliegende, durch den Rat der
Stadt Bedburg beschlossene Brandschutzbedarfsplan auf Zahlenmaterial der Jahre 2011 und
2012 basiert, wurde durch den Kreisbrandmeister zur Sicherstellung der Erreichung der Ziele des
Brandschutzbedarfsplanes
zusätzlich
aktuelles
Zahlenmaterial
angefordert,
welches
zwischenzeitlich nachgereicht worden ist. Ausweislich der mündlichen Rückmeldung des
Kreisbrandmeisters konnten durch die Auswertungen aus dem Jahr 2013, wie auch durch
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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zwischenzeitlich getroffene strukturelle Veränderungen, deutliche Verbesserungen nachgewiesen
werden.
Aktuell ist die Funktion des stv. Wehrleiters in der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bedburg nicht
besetzt. Damit der Kreisbrandmeister ggü. der Bezirksregierung die für die Ausnahme
erforderliche `innere Ordnung´ glaubhaft vermitteln kann, wurde in mehreren Sitzungen der
Einheitsführer diese Problematik - gemeinsam mit Verwaltung und Kreisbrandmeister - erörtert
und nach geeigneten Kandidaten gesucht. Diese konnten zwischenzeitlich gefunden werden; das
durchzuführende Anhörungsverfahren der Wehr gemäß § 11 FSHG fand am 18.09.2014 statt. Im
Ergebnis wurden die beiden Brandinspektoren Carsten Henseler aus der Einheit Lipp-Millendorf
und Wolfgang Esser aus der Einheit Bedburg vorgeschlagen; zwischenzeitlich liegt der
Verwaltung die Stellungnahme des Kreisbrandmeisters vor, in welcher er dem Rat der Stadt
Bedburg die Bestellung der v. g. Kameraden zu stv. Wehrleitern vorschlägt. Dem Rat der Stadt
Bedburg wird die Angelegenheit in der Sitzung am 28.10.2014 zur Entscheidung vorgelegt.
Von einer positiven Entscheidung des Rates ausgehend, sollten schließlich die Voraussetzungen
zur positiven Bescheidung des Ausnahmeantrages nach § 13 FSHG gegeben sein.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Keine
Finanzielle Auswirkungen:
Nein X
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Garbe
----------------------------------Kramer
----------------------------------Brabender-Lipej
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Allg. Vertreterin des
Bürgermeisters
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