Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilungsvorlage (Mitteilungen aus dem Bereich des Feuerwehrwesens)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
115 kB
Datum
21.10.2014
Erstellt
07.10.14, 16:54
Aktualisiert
07.10.14, 16:54
Mitteilungsvorlage (Mitteilungen aus dem Bereich des Feuerwehrwesens) Mitteilungsvorlage (Mitteilungen aus dem Bereich des Feuerwehrwesens) Mitteilungsvorlage (Mitteilungen aus dem Bereich des Feuerwehrwesens)

öffnen download melden Dateigröße: 115 kB

Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9124/2014 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Familien-, Kultur- und Sozialausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 21.10.2014 Betreff: Mitteilungen aus dem Bereich des Feuerwehrwesens Beschlussvorschlag: Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Inhalt der Mitteilung: Sachstand Fahrzeugneubeschaffungen Feuerwehr Mit der Verabschiedung/ Beschlussfassung des aktuellen Brandschutzbedarfsplanes durch den Rat in seiner Sitzung am 01.10.2013 wurde u. a. auch das Fahrzeugkonzept für die Folgejahre festgelegt. Nachfolgend werden die Anschaffungen in tabellarischer Form dargestellt: Fahrzeug HLF 20 TSF-W Standort Bedburg Kaster-Königshoven Jahr 2013 2013 Kostenschätzung 350.000,- € 110.000,- € GW L2 / RW GW L 1 LF 10 Bedburg Kaster-Königshoven Rath 2014 2014 2014 150.000,- € 110.000,- € 260.000,- € DLK 23 MTF Kaster-Königshoven Kirch-/Kleintroisdorf/Pütz 2015 2015 650.000,- € 40.000,- € MLF Kirch-/Grottenherten 2016/ 2017 160.000,- € Die Ausschreibungen und Auftragsvergaben der beiden Fahrzeuge aus dem Haushaltsjahr 2013 sind zwischenzeitlich erfolgt; auch sind die Aufträge für das Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug (HLF 20) für den Löschzug Bedburg und das Tragkraftspritzen-Fahrzeug mit Wasser (TSF-W) für den Löschzug Kaster-Königshoven zwischenzeitlich erteilt worden. Die Auftragssummen liegen innerhalb der aufgeführten Kostenschätzungen; konkrete Informationen, auch hinsichtlich der beauftragten Firmen, können verwaltungsseitig im nichtöffentlichen Teil gegeben werden. Hinsichtlich des TSF-W wird mitgeteilt, dass auf ein Vorführfahrzeug zurückgegriffen werden konnte; die Auslieferung des HLF 20 ist für 09.2015 geplant, die des TDF-W aufgrund noch vorzunehmender geringfügiger Änderungen für Anfang 11.2014. Die Fahrzeugbeschaffungen für das Haushaltsjahr 2014 befinden sich aktuell in der Vorbereitung zur Ausschreibung, welche in Kürze erfolgt. Sachstand bzgl. Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 13 FSHG (Ausnahme von der Verpflichtung zur Einstellung von hauptamtlichen Kräften für den Brandschutz) Die Stadt Bedburg ist als mittlere kreisangehörige Stadt (Status seit 2011) gemäß § 13 FSHG grundsätzlich zur Unterhaltung einer hauptamtlich besetzten Wache verpflichtet. Dies bedeutet, dass die Stadt Bedburg nach Auffassung der Bezirksregierung Köln sechs sog. Funktionen `rund um die Uhr´ vorhalten müsste, um die Vorgaben zu erfüllen. Ist die Verfügbarkeit der ehrenamtlichen Kräfte - Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr - ausreichend hoch, so dass weniger oder gar keine hauptamtlichen Kräfte notwendig sind, bedarf diese Organisationsform der Ausnahmegenehmigung durch die Bezirksregierung. Weitere Voraussetzung zur Erlangung der Ausnahmegenehmigung ist die Sicherstellung der `inneren Ordnung der Feuerwehr´, welche durch die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen nachzuweisen ist. Dies erfolgt in der Besetzung der gem. § 11 FSHG geforderten Funktionen - Leiter der Freiwilligen Feuerwehr (Wehrführer) und bis zu zwei Stellvertreter (stellvertretende Wehrführer). Der Kreisbrandmeister gibt zu dem Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 13 FSHG ggü. der Bezirksregierung eine Stellungnahme ab. Da der vorliegende, durch den Rat der Stadt Bedburg beschlossene Brandschutzbedarfsplan auf Zahlenmaterial der Jahre 2011 und 2012 basiert, wurde durch den Kreisbrandmeister zur Sicherstellung der Erreichung der Ziele des Brandschutzbedarfsplanes zusätzlich aktuelles Zahlenmaterial angefordert, welches zwischenzeitlich nachgereicht worden ist. Ausweislich der mündlichen Rückmeldung des Kreisbrandmeisters konnten durch die Auswertungen aus dem Jahr 2013, wie auch durch Mitteilungsvorlage WP9-124/2014 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 zwischenzeitlich getroffene strukturelle Veränderungen, deutliche Verbesserungen nachgewiesen werden. Aktuell ist die Funktion des stv. Wehrleiters in der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bedburg nicht besetzt. Damit der Kreisbrandmeister ggü. der Bezirksregierung die für die Ausnahme erforderliche `innere Ordnung´ glaubhaft vermitteln kann, wurde in mehreren Sitzungen der Einheitsführer diese Problematik - gemeinsam mit Verwaltung und Kreisbrandmeister - erörtert und nach geeigneten Kandidaten gesucht. Diese konnten zwischenzeitlich gefunden werden; das durchzuführende Anhörungsverfahren der Wehr gemäß § 11 FSHG fand am 18.09.2014 statt. Im Ergebnis wurden die beiden Brandinspektoren Carsten Henseler aus der Einheit Lipp-Millendorf und Wolfgang Esser aus der Einheit Bedburg vorgeschlagen; zwischenzeitlich liegt der Verwaltung die Stellungnahme des Kreisbrandmeisters vor, in welcher er dem Rat der Stadt Bedburg die Bestellung der v. g. Kameraden zu stv. Wehrleitern vorschlägt. Dem Rat der Stadt Bedburg wird die Angelegenheit in der Sitzung am 28.10.2014 zur Entscheidung vorgelegt. Von einer positiven Entscheidung des Rates ausgehend, sollten schließlich die Voraussetzungen zur positiven Bescheidung des Ausnahmeantrages nach § 13 FSHG gegeben sein. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Keine Finanzielle Auswirkungen: Nein X Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Garbe ----------------------------------Kramer ----------------------------------Brabender-Lipej Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Allg. Vertreterin des Bürgermeisters Mitteilungsvorlage WP9-124/2014 Seite 3