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Beschlusstext (11. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, im Bereich der bisherigen Spielplatzflächen "Im Auerfeld" und "Heribertstraße"; hier: Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,1 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (11. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, im Bereich der bisherigen Spielplatzflächen "Im Auerfeld" und "Heribertstraße";
hier: Aufstellungsbeschluss) Beschlusstext (11. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, im Bereich der bisherigen Spielplatzflächen "Im Auerfeld" und "Heribertstraße";
hier: Aufstellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS aus der 1. und konstituierende Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 18.11.2004 TOP Betreff @TOP@ Vorlage: @DNR@ Beschluss: „1. Die Gemeinde Kreuzau gewährt der St. Angela-Schulgesellschaft mbH mit Sitz in Düren, Bismarckstraße 24, als Träger der St. Angela-Schule (Kath. Mädchenschule mit Gymnasium und Realschule) bei entsprechender Defizitnachweisung zur finanziellen Absicherung des Ersatzschulhaushalts ab 2006 zunächst auf die Dauer von 5 Jahren (bis 2010) einen Zuschuss. Dem Zuschuss liegt ein Höchstbetrag von 47.000 €/Jahr zu Grunde, der entsprechend der tatsächlichen Schülerzahlen auf die betreffenden Kommunen aufzuteilen ist. Für die Gemeinde Kreuzau ergibt sich auf dieser Grundlage für das Jahr 2006 ein Zuschussbetrag von 2.619,34 €. 2. Gleichzeitig wird die Verwaltung ermächtigt, mit den anderen beteiligten Kommunen (ohne die Stadt Düren) einem Vertrag, der die Aufbringung des zusätzlichen kommunalen Gesamtfinanzierungsbetrages regelt, beizutreten.“ Beratungsergebnis: @BEM@ TOP Betreff 6. 11. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, im Bereich der bisherigen Spielplatzflächen „Im Auerfeld“ und „Heribertstraße“; hier: Aufstellungsbeschluss Vorlage: 79/2004 Beschluss: „1.) Die Aufstellung der 11. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, im Bereich der bisherigen Spielplatzflächen „Im Auerfeld“ und „Heribertstraße“, wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB beschlossen. In Anwendung des § 13 Abs. 2 Ziffer 2 BauGB erfolgt wahlweise die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB. 2.) Die Änderung beinhaltet den Wegfall der bisherigen Spielplatzflächen und die Ausweisung überbaubarer Flächen zum Zwecke der Errichtung von Wohnhäusern entsprechend den vorliegenden Planentwürfen und den hierin enthaltenen Festsetzungen. 3.) Die Verwaltung wird ermächtigt, die Grundstücke auf dem freien Markt zum Verkauf anzubieten.“ -2Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen