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Beschlusstext (Aufstellung des Bebauungsplanes E 22, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau/Nordstraße"; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,8 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Aufstellung des Bebauungsplanes E 22, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau/Nordstraße";
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS aus der 1. und konstituierende Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 18.11.2004 TOP Betreff @TOP@ Vorlage: @DNR@ Beschluss: „1. Die Gemeinde Kreuzau gewährt der St. Angela-Schulgesellschaft mbH mit Sitz in Düren, Bismarckstraße 24, als Träger der St. Angela-Schule (Kath. Mädchenschule mit Gymnasium und Realschule) bei entsprechender Defizitnachweisung zur finanziellen Absicherung des Ersatzschulhaushalts ab 2006 zunächst auf die Dauer von 5 Jahren (bis 2010) einen Zuschuss. Dem Zuschuss liegt ein Höchstbetrag von 47.000 €/Jahr zu Grunde, der entsprechend der tatsächlichen Schülerzahlen auf die betreffenden Kommunen aufzuteilen ist. Für die Gemeinde Kreuzau ergibt sich auf dieser Grundlage für das Jahr 2006 ein Zuschussbetrag von 2.619,34 €. 2. Gleichzeitig wird die Verwaltung ermächtigt, mit den anderen beteiligten Kommunen (ohne die Stadt Düren) einem Vertrag, der die Aufbringung des zusätzlichen kommunalen Gesamtfinanzierungsbetrages regelt, beizutreten.“ Beratungsergebnis: @BEM@ TOP Betreff 7. Aufstellung des Bebauungsplanes E 22, Ortsteil Kreuzau, „Friedenau/Nordstraße“; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Vorlage: 77/2004 Beschluss: „Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 22, Ortsteil Kreuzau, „Friedenau/Nordstraße “ wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Der Planbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Kreuzau, Flur 3, Nr. 681 und 682. Die Verwaltung wird ermächtigt, einen Bebauungsplanentwurf erarbeiten zu lassen, wobei insbesondere folgende maximalen Firsthöhen auf jeden Fall einzuhalten sind: Für die vorgesehene eingeschossige Bebauung max. FH: 9,00 m. Für die vorgesehene zweigeschossige Bebauung max. FH: 12,00 m“. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen