Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
6,9 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 1. und konstituierende Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der
Gemeinde Kreuzau
vom 18.11.2004
TOP
Betreff
@TOP@
Vorlage: @DNR@
Beschluss:
„1. Die Gemeinde Kreuzau gewährt der St. Angela-Schulgesellschaft mbH mit Sitz in Düren,
Bismarckstraße 24, als Träger der St. Angela-Schule (Kath. Mädchenschule mit Gymnasium
und Realschule) bei entsprechender Defizitnachweisung zur finanziellen Absicherung des
Ersatzschulhaushalts ab 2006 zunächst auf die Dauer von 5 Jahren (bis 2010) einen
Zuschuss. Dem Zuschuss liegt ein Höchstbetrag von 47.000 €/Jahr zu Grunde, der
entsprechend der tatsächlichen Schülerzahlen auf die betreffenden Kommunen aufzuteilen ist.
Für die Gemeinde Kreuzau ergibt sich auf dieser Grundlage für das Jahr 2006 ein
Zuschussbetrag von 2.619,34 €.
2. Gleichzeitig wird die Verwaltung ermächtigt, mit den anderen beteiligten Kommunen (ohne die
Stadt Düren) einem Vertrag, der die Aufbringung des zusätzlichen kommunalen
Gesamtfinanzierungsbetrages regelt, beizutreten.“
Beratungsergebnis: @BEM@
TOP
Betreff
5.
10. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E
6, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich „Hans-Zens-Straße/Zum Duffesbach“;
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage: 78/2004
Beschluss:
„Die Aufstellung der 10. Änderung (vereinfachten Änderung) des rechtskräftigen
Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich „Hans-Zens-Straße/Zum
Duffesbach“, wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB
beschlossen.
In Anwendung des § 13 Abs. 2 Ziffer 2 BauGB erfolgt wahlweise die Auslegung nach §
3 Abs. 2 BauGB.
Die Änderung beinhaltet die Neufestlegung der überbaubaren Flächen. Die übrigen
Festsetzungen des Bebauungsplanes werden unverändert übernommen.“
Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen