Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
7,0 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 1. und konstituierende Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der
Gemeinde Kreuzau
vom 18.11.2004
TOP
Betreff
@TOP@
Vorlage: @DNR@
Beschluss:
„1. Die Gemeinde Kreuzau gewährt der St. Angela-Schulgesellschaft mbH mit Sitz in Düren,
Bismarckstraße 24, als Träger der St. Angela-Schule (Kath. Mädchenschule mit Gymnasium
und Realschule) bei entsprechender Defizitnachweisung zur finanziellen Absicherung des
Ersatzschulhaushalts ab 2006 zunächst auf die Dauer von 5 Jahren (bis 2010) einen
Zuschuss. Dem Zuschuss liegt ein Höchstbetrag von 47.000 €/Jahr zu Grunde, der
entsprechend der tatsächlichen Schülerzahlen auf die betreffenden Kommunen aufzuteilen ist.
Für die Gemeinde Kreuzau ergibt sich auf dieser Grundlage für das Jahr 2006 ein
Zuschussbetrag von 2.619,34 €.
2. Gleichzeitig wird die Verwaltung ermächtigt, mit den anderen beteiligten Kommunen (ohne die
Stadt Düren) einem Vertrag, der die Aufbringung des zusätzlichen kommunalen
Gesamtfinanzierungsbetrages regelt, beizutreten.“
Beratungsergebnis: @BEM@
TOP
Betreff
8.
5. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 5, Ortsteil Kreuzau, „Vor
dem Bruch“;
hier: Beschlussfassung zu den vorgetragenen Anregungen im Rahmen der
Bürgerbeteiligung sowie Durchführung der Offenlage
Vorlage: 32/2004 1. Ergänzung
Beschluss:
„1.)
2.)
Der im Rahmen der Bürgerbeteiligung von Herrn Hubert Breuer, Vor dem Bruch 8,
52372
Kreuzau,
vorgebrachten
Anregung,
die
vorgesehene
neue
Erschließungsstraße in nördliche Richtung zu verschieben und den vorgesehenen
Grünstreifen entlang seiner Grundstücksgrenze anzulegen, wird stattgegeben.
Die Verwaltung wird ermächtigt, nunmehr die Offenlage des Bebauungsplanes gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“
Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen