Daten
Kommune
Wesseling
Größe
96 kB
Datum
12.07.2011
Erstellt
28.06.11, 06:33
Aktualisiert
28.06.11, 06:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
86/2011 1. Ergänzung
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Soziale Hilfen und Wohnungswesen
Vorlage für
Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und
Senioren
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Bauleitplanung Wesseling- Keldenich, Bereich "Keldenicher Straße"
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
14.06.2011
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 86/2011 1. Ergänzung
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Harald Albert
Ursula Schneider
14.06.2011
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren
Betreff:
Bauleitplanung Wesseling- Keldenich, Bereich "Keldenicher Straße"
Beschlussentwurf:
Nach Beratungsergebnis
Sachdarstellung für den Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren:
Im Ausschuss für Stadtentwicklung am 26.05.2011 wurde auf Antrag der CDU die Vorlage Nr. 86/2011 „Bauleitplanung Wesseling- Keldenich, Bereich "Keldenicher Straße" hinsichtlich der Pflegekonzeption zur fachlichen Beratung in die nächste Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren
verwiesen. Dort sollen die Investoren ihr Projekt und die Pflegekonzeption dahinter (auch im Vergleich zu
den anderen Einrichtungen in Wesseling) vorstellen. Danach soll das Vorhaben zur städtebaulichen Beschlussfassung wieder in den Ausschuss für Stadtentwicklung.
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 26.05.2011 wurde die Aufhebung des alten Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan des Vorgängerprojekts bereits beschlossen.
Sachdarstellung für den Ausschuss für Stadtentwicklung (Vorlage 86/2011):
1. Problem
Im Jahr 2007 hat die Maria Hilf NRW gGmbH für das Grundstücksareal an der Keldenicher Straße, Höhe
Trierer Weg/Düsseldorfer Straße, ein Planungskonzept zur Errichtung eines Senioren- und Pflegeheimes mit
ca. 100 Plätzen erarbeitet und als Vorhabenträgerin einen Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes bei der Stadt Wesseling eingereicht. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz hatte am 17.01.2008 den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Nr. 2/112 gefasst; der Beschluss wurde am 30.01.2008 im Amtsblatt der Stadt Wesseling bekannt gemacht.
Die Planungen zur Errichtung eines Senioren- und Pflegeheimes sind seitens der Vorhabenträgerin Maria
Hilf NRW gGmbH zwischenzeitlich aufgegeben worden, so dass der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 2/112 vom 17.01.2008 nicht mehr erforderlich ist und formell aufgehoben werden kann.
Die Care Center Invest GmbH, die bundesweit die Errichtung von Seniorenpflegeheimen betreibt, hat der
Stadt Wesseling im Jahr 2010 ein Planungskonzept zur Errichtung eines Seniorenpflegeheimes mit ca. 80
Plätzen auf dem Grundstücksareal an der Keldenicher Straße vorgestellt. Es handelt sich um ein viergeschossiges Gebäude mit einem Staffelgeschoss, das straßenbegleitend an die mehrgeschossige Bestandsbebauung an der Keldenicher Straße anschließt. Die Projektbeschreibung des Vorhabens (Erläuterungsbericht, Planungskonzept) ist der Vorlage beigefügt.
Der Bedarf an Pflegeplätzen im Stadtgebiet Wesseling ist zu Beginn der Planungsüberlegungen für den
Standort durch das Beratungsbüro Terranus, Köln, überprüft worden. In Wesseling gibt es derzeit 3 Pflegeheime, die einschließlich des neuen Hauses der Diakonie, insgesamt 206 Pflegeplätze aufweisen. Bezogen
auf die durchschnittliche Versorgungsquote an Pflegeplätzen in der Bundesrepublik Deutschland (4,9 % der
über 65- Jährigen) fehlen in Wesseling noch 164 Plätze, um diesen bundesdurchschnittlichen Versorgungswert zu erreichen.
Für den Bereich des Planvorhabens existiert der seit 1968 verbindliche Bebauungsplan Nr. 2/11. Dieser Plan
enthält für das betreffende Grundstücksareal u.a. die Festsetzung eines „Allgemeinen Wohngebietes (WA)“,
zwingende Festsetzungen der Vollgeschosszahl (ein, vier und sechs Vollgeschosse) sowie die Festsetzung
überbaubarer Grundstücksflächen mittels zwingend einzuhaltender Baulinien.
Die mit diesem Bebauungsplan verfolgte Konzeption entspricht nicht mehr den heutigen Zielsetzungen zur
städtebaulichen Entwicklung der Innenbereichsflächen. Die Festsetzung einer eingeschossigen Bebauung
entlang der Keldenicher Straße war damals durch den Schutzstreifen einer Hochspannungsleitung begründet. Die Leitung existiert nicht mehr, so dass diese Restriktion nicht mehr notwendig ist.
Auf Grundlage der Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 2/11 ist die geplante Errichtung eines Seniorenpflegeheimes mit ca. 80 Plätzen nicht möglich, da insbesondere die bisherige Art der Nutzung sowie die
zwingenden Festsetzungen der Baulinien und der Vollgeschosszahlen dem Planvorhaben entgegenstehen.
Die Realisierung des geplanten Vorhabens erfordert deshalb die Änderung bzw. Schaffung des Planungsrechts für das betreffende Grundstücksareal an der Keldenicher Straße. Es ist beabsichtigt, eine auf das
Vorhaben abgestimmte Art der Nutzung (z.B. Sondergebiet „Seniorenpflegeheim“) mit den notwendigen
Ausnutzungsziffern zu entwickeln. Als geeignetes Verfahren kommt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB in Frage.
Die Care Center Invest GmbH stellt einen Antrag auf Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 (2) BauGB und wird als Vorhabenträgerin auftreten.
2. Lösung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Wesseling beschließt die Aufhebung des
Aufstellungsbeschlusses für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2/112 „Senioren- und Pflegeheim
Keldenicher Straße“ vom 17.01.2008 gemäß §§ 1 (3), 1 (8) und 2 (1) Baugesetzbuch (vgl. Karte Plangeltungsbereich- Aufhebung).
Nach § 1 (3) BauGB besteht das Erfordernis zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
für das Grundstücksareal an der Keldenicher Straße, um Planungsrecht für die Realisierung des Planvorhabens zu schaffen.
Es wird vorgeschlagen, dem Antrag der Vorhabenträgerin zu entsprechen und den Beschluss zur Einleitung
des Aufstellungsverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2/116 „Seniorenpflegeheim
Keldenicher Straße“ zu fassen (vgl. Karte Plangeltungsbereich- Aufstellung).
Das Aufstellungsverfahren wird nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren (Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchgeführt. Das beschleunigte Verfahren kann angewendet werden für Bebauungspläne,
die die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung zum Ziel haben.
Bei der geplanten Bebauung des Grundstücksareals an der Keldenicher Straße handelt es sich eindeutig um
eine Maßnahme der Innenentwicklung. Die für die Anwendung des § 13 a- Verfahrens vorgegebene Obergrenze von maximal 20.000 qm zulässiger Grundfläche wird bei dem geplanten Bauvorhaben deutlich unterschritten. Auch die weiteren Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 13 a (1) BauGB sind erfüllt, da kein Baurecht für ein Vorhaben geschaffen wird, das der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt. Im näheren Umfeld des geplanten Vorhabens befindet sich kein FFH- Gebiet (Flora- FaunaHabitat- Gebiet), so dass keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele oder Schutzzwecke eines solchen Gebietes erkennbar sind. Die Belange des Umweltschutzes werden auch im § 13 aVerfahren als abwägungsrelevante Belange in die Planung eingestellt, die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung einschließlich Umweltbericht wird jedoch nicht erforderlich.
Im Rahmen des § 13 a- Verfahrens kann von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden abgesehen werden. Es kann der Öffentlichkeit und den Behörden entweder Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben oder eine Offenlage/Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 (2), 4
(2) BauGB durchgeführt werden (§ 13 (2) BauGB). Im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 2/116 ist die Durchführung einer Offenlage/Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 (2), 4 (2)
BauGB vorgesehen.
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2/116 erfolgt die Erarbeitung eines Durchführungsvertrages gemäß § 12 BauGB zwischen der Vorhabenträgerin Care Center Invest GmbH und der Stadt Wesseling,
der Regelungen zur Erschließung und Durchführung des Planvorhabens umfassen wird.
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2/116 „Seniorenpflegeheim
Keldenicher Straße“ sowie die Kosten für die Realisierung des Planvorhabens werden von der Vorhabenträgerin Care Center Invest GmbH übernommen (Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB).
Anlagen:
- Karte Plangeltungsbereich der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 2/112
- Antrag der Vorhabenträgerin Care Center Invest GmbH gemäß § 12 (2) BauGB zur Einleitung des Aufstellungsverfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan
- Karte Plangeltungsbereich der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2/116
- Erläuterungsbericht zum Vorhaben „Seniorenpflegeheim Keldenicher Straße“
- Planungskonzept (Lageplan, Ansichten, Grundrisse)