Daten
Kommune
Bedburg
Größe
190 kB
Datum
02.12.2014
Erstellt
19.11.14, 18:09
Aktualisiert
19.11.14, 18:09
Stichworte
Inhalt der Datei
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Drucksache: WP9175/2014
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
02.12.2014
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 4 / Kaster, 2. Änd. - Kasterer Acker hier: Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Für den Bebauungsplan Nr. 4 / Kaster, 2. vereinfachte Änderung wird der
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954) gefasst.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die Stadt Bedburg plant die Entwicklung des Kasterer Ackers als Wohnbaufläche. Hierzu trat am
18.11.2008 der entsprechende Bebauungsplan Nr. 4 / Kaster in Kraft. Ergänzend trat die
1. Änderung am 08.12.2009 in Kraft. Inhalt dieses Bebauungsplans ist im Wesentlichen die
Baurechtschaffung für den Bau des Monte Mare Bades sowie die Festsetzung der daneben
liegenden Restfläche des Kasterer Ackers als Wohnbaufläche (siehe Anhang 1, Planzeichnung
BP 4 / Kaster, 1. Änderung). Seinerzeit lag der Hauptfokus auf einer zeitnahen Genehmigung für
das Monte Mare Bad sowie die entsprechende planerische Abarbeitung der damit verbundenen
immissionsschutzrechtlichen Situation. Die Regelungen zu der geplanten Wohnnutzung
beschränkten sich zunächst auf eine pragmatische Festsetzung von Wohnflächen und
Erschließungsbereichen, ohne dabei ein bis ins Detail ausgearbeitetes Gestaltungskonzept
zugrunde zu legen.
Daher soll nun zur Realisierung der Wohnbebauung auf dem Kasterer Acker das angepasste
städtebauliche Konzept (siehe Anhang 2 – städtebauliches Konzept) in einem
Änderungsverfahren in den Bebauungsplan eingearbeitet werden.
Die Baustruktur soll dabei in den Grundzügen beibehalten werden. Diese sieht eine Erschließung
von der Albert-Schweitzer-Straße sowie dem Monte-Mare-Kreisverkehr über das westliche
Parkplatzende vor. Die Bebauung soll angepasst an die nördlich gelegene Bebauung von NeuEpprath vorwiegend in einer aufgelockerten Doppel- und Reihenhausbebauung erfolgen. Lediglich
zur Albert-Schweitzer-Straße ist auch die Anlage von einzelnen Mehrfamilienhäusern vorgesehen.
Die Entfernung dort bis ins Zentrum von Kaster beträgt etwa 600-800m. Damit liegt das Zentrum
von Kaster in fast fußläufiger Erreichbarkeit, sodass im vorderen Bereich der Bebauung auch die
Errichtung
von altersgerechtem
Wohnraum
sinnvoll erscheint.
Die vorgesehene
Bebauungsstruktur lässt jedoch auch eine flexible Anpassung im Rahmen der Umsetzung,
beispielsweise abschnittsweise mit Reihenhäusern zu.
Da bei einer Bebauung des Kasterer Ackers die Schrebergartenflächen am südlichen Rand von
Epprath statt wie bisher dem baulichen Außenbereich (§ 35 BauGB) zuzuordnen wären, sondern
automatisch in den Regelungsbereich des § 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich) hineinfallen
würden, ist die Einbeziehung dieser Flächen in den Bebauungsplan zur städtebaulichen Steuerung
angezeigt. Dazu findet Ende November ein entsprechender Informationsaustausch mit den
Eigentümern statt. Hierüber wird in der Sitzung ergänzend mündlich berichtet. Weiterhin sind im
Rahmen des Änderungsverfahrens weitere Detailfragen hinsichtlich Versickerungsfähigkeit,
Entwässerung, Optimierung des Lärmschutzes und Bodendenkmalpflege abschließend zu klären.
Parallel zum Bauleitplanverfahren werden Gespräche mit möglichen Entwicklungspartnern geführt.
Hierbei ist eine stadteigene Vermarktung ebenso denkbar wie die Zusammenarbeit mit einem
Entwicklungsträger.
Formal soll mit dem Beschluss zunächst das Planänderungsverfahren eingeleitet werden. Nach
Erarbeitung eines ersten Bebauungsplanentwurfs soll anschließend die frühzeitige Öffentlichkeitsund Behördenbeteiligung erfolgen. Der Abschluss des Verfahrens ist für 2015 vorgesehen. Ein
Baubeginn zur Entwicklung der Fläche ist ab Anfang 2016 realistisch.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Die Bebauung des Kasterer Ackers ist ein wesentlicher Baustein im Rahmen der Bereitstellung von Wohnbauflächen im
Siedlungsschwerpunkt Kaster. Dies trägt zu einer Stabilisierung der Wohn- und Bevölkerungsstruktur in Kaster bei.
Beschlussvorlage WP9-175/2014
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x Durch das Änderungsverfahren entstehen entsprechende Planungskosten.
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, 17.11.2014
gesehen:
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------Sascha Solbach
Stell. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-175/2014
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