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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 4 / Kaster, 2. Änd. - Kasterer Acker - hier: Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
190 kB
Datum
02.12.2014
Erstellt
19.11.14, 18:09
Aktualisiert
19.11.14, 18:09
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 4 / Kaster, 2. Änd. - Kasterer Acker -
hier: Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 4 / Kaster, 2. Änd. - Kasterer Acker -
hier: Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 4 / Kaster, 2. Änd. - Kasterer Acker -
hier: Aufstellungsbeschluss)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9175/2014 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Stadtentwicklungsausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 02.12.2014 Betreff: Bebauungsplan Nr. 4 / Kaster, 2. Änd. - Kasterer Acker hier: Aufstellungsbeschluss Beschlussvorschlag: Für den Bebauungsplan Nr. 4 / Kaster, 2. vereinfachte Änderung wird der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954) gefasst. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Stadt Bedburg plant die Entwicklung des Kasterer Ackers als Wohnbaufläche. Hierzu trat am 18.11.2008 der entsprechende Bebauungsplan Nr. 4 / Kaster in Kraft. Ergänzend trat die 1. Änderung am 08.12.2009 in Kraft. Inhalt dieses Bebauungsplans ist im Wesentlichen die Baurechtschaffung für den Bau des Monte Mare Bades sowie die Festsetzung der daneben liegenden Restfläche des Kasterer Ackers als Wohnbaufläche (siehe Anhang 1, Planzeichnung BP 4 / Kaster, 1. Änderung). Seinerzeit lag der Hauptfokus auf einer zeitnahen Genehmigung für das Monte Mare Bad sowie die entsprechende planerische Abarbeitung der damit verbundenen immissionsschutzrechtlichen Situation. Die Regelungen zu der geplanten Wohnnutzung beschränkten sich zunächst auf eine pragmatische Festsetzung von Wohnflächen und Erschließungsbereichen, ohne dabei ein bis ins Detail ausgearbeitetes Gestaltungskonzept zugrunde zu legen. Daher soll nun zur Realisierung der Wohnbebauung auf dem Kasterer Acker das angepasste städtebauliche Konzept (siehe Anhang 2 – städtebauliches Konzept) in einem Änderungsverfahren in den Bebauungsplan eingearbeitet werden. Die Baustruktur soll dabei in den Grundzügen beibehalten werden. Diese sieht eine Erschließung von der Albert-Schweitzer-Straße sowie dem Monte-Mare-Kreisverkehr über das westliche Parkplatzende vor. Die Bebauung soll angepasst an die nördlich gelegene Bebauung von NeuEpprath vorwiegend in einer aufgelockerten Doppel- und Reihenhausbebauung erfolgen. Lediglich zur Albert-Schweitzer-Straße ist auch die Anlage von einzelnen Mehrfamilienhäusern vorgesehen. Die Entfernung dort bis ins Zentrum von Kaster beträgt etwa 600-800m. Damit liegt das Zentrum von Kaster in fast fußläufiger Erreichbarkeit, sodass im vorderen Bereich der Bebauung auch die Errichtung von altersgerechtem Wohnraum sinnvoll erscheint. Die vorgesehene Bebauungsstruktur lässt jedoch auch eine flexible Anpassung im Rahmen der Umsetzung, beispielsweise abschnittsweise mit Reihenhäusern zu. Da bei einer Bebauung des Kasterer Ackers die Schrebergartenflächen am südlichen Rand von Epprath statt wie bisher dem baulichen Außenbereich (§ 35 BauGB) zuzuordnen wären, sondern automatisch in den Regelungsbereich des § 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich) hineinfallen würden, ist die Einbeziehung dieser Flächen in den Bebauungsplan zur städtebaulichen Steuerung angezeigt. Dazu findet Ende November ein entsprechender Informationsaustausch mit den Eigentümern statt. Hierüber wird in der Sitzung ergänzend mündlich berichtet. Weiterhin sind im Rahmen des Änderungsverfahrens weitere Detailfragen hinsichtlich Versickerungsfähigkeit, Entwässerung, Optimierung des Lärmschutzes und Bodendenkmalpflege abschließend zu klären. Parallel zum Bauleitplanverfahren werden Gespräche mit möglichen Entwicklungspartnern geführt. Hierbei ist eine stadteigene Vermarktung ebenso denkbar wie die Zusammenarbeit mit einem Entwicklungsträger. Formal soll mit dem Beschluss zunächst das Planänderungsverfahren eingeleitet werden. Nach Erarbeitung eines ersten Bebauungsplanentwurfs soll anschließend die frühzeitige Öffentlichkeitsund Behördenbeteiligung erfolgen. Der Abschluss des Verfahrens ist für 2015 vorgesehen. Ein Baubeginn zur Entwicklung der Fläche ist ab Anfang 2016 realistisch. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Die Bebauung des Kasterer Ackers ist ein wesentlicher Baustein im Rahmen der Bereitstellung von Wohnbauflächen im Siedlungsschwerpunkt Kaster. Dies trägt zu einer Stabilisierung der Wohn- und Bevölkerungsstruktur in Kaster bei. Beschlussvorlage WP9-175/2014 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Durch das Änderungsverfahren entstehen entsprechende Planungskosten. Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, 17.11.2014 gesehen: ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------Sascha Solbach Stell. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-175/2014 Seite 3