Daten
Kommune
Wesseling
Größe
84 kB
Datum
20.03.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
21.04.11, 06:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
57/2007
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Finanzmanagement
140
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Einbringung des Entwurfs der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 gemäß § 92 Absatz 1 in Verbindung
mit § 95 Absatz 3 GO NRW
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
27.02.2007
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
140
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 57/2007
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hummelsheim
27.02.2007
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Einbringung des Entwurfs der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 gemäß § 92 Absatz 1 in Verbindung
mit § 95 Absatz 3 GO NRW
Beschlussentwurf:
Der Rat verweist den Entwurf der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 in der Fassung, die der VorlageNr. 57/2007 beigefügt ist, an den Rechnungsprüfungsausschuss.
TUIV 08/1998
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Sachdarstellung:
1. Problem
Gemäß § 92 Absatz 1 GO NRW hat die Gemeinde zu Beginn des Haushaltsjahres, in dem sie erstmals ihre Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung erfasst, eine Eröffnungsbilanz aufzustellen. Hinsichtlich des Verfahrens zur Aufstellung und zur Feststellung der Eröffnungsbilanz wird auf die entsprechenden Vorschriften zum Jahresabschluss in § 95 Absatz 3 und § 96 GO
NRW verwiesen.
Nach § 95 Absatz 3 GO NRW wird der Entwurf der Eröffnungsbilanz vom Kämmerer aufgestellt und
vom Bürgermeister bestätigt. Nach der genannten Vorschrift muss die Eröffnungsbilanz innerhalb der
ersten drei Monate nach dem Eröffnungsbilanzstichtag aufgestellt und dem Rat zu Feststellung zugeleitet werden. Der Rat stellt die Eröffnungsbilanz gemäß § 96 GO NRW innerhalb von 12 Monaten
nach dem Eröffnungsbilanzstichtag (nach zuvor vorgenommener Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss mit Hilfe der örtlichen Rechnungsprüfung und ggf. mit Beteiligung von Wirtschaftsprüfern) fest.
2. Lösung
Der vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister festgestellte Entwurf der Eröffnungsbilanz
zum 01.01.2007 ist in der Anlage beigefügt. Die Verwaltung bittet, den Entwurf zur Prüfung an den
Rechnungsprüfungsausschuss, der sich zur Durchführung der Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung bedient, zu verweisen. Die Prüfung führt die örtliche Rechnungsprüfung durch, die sich dazu allerdings mit Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses der Hilfe der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner bedient.
Zum Entwurf der Eröffnungsbilanz werden folgende Hinweise gegeben:
Der nun vorgelegte Entwurf der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 weicht von dem mit dem Haushaltsentwurf 2007 vorgelegten Bilanzentwurf ab, weil zwischenzeitlich weitere Bilanzpositionen ermittelt
wurden. Eine deutliche Abweichung ist bei den liquiden Mitteln festzustellen. Ursächlich dafür ist insbesondere die Tatsache, dass in der mit dem Haushaltentwurf vorgelegten vorläufigen Eröffnungsbilanz die um die Kassenbestände der Sondervermögen - und zwar der Kindertageseinrichtungen, Kulturbetriebe, Sportstätten und Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling - bereinigten liquiden Mittel
der Stadtkasse dargestellt wurden. Da die Kassenbestände der genannten Sondervermögen allerdings
von der Stadtkasse zusammen mit den Kassenbeständen des „Kernhaushalts“ verwaltet werden, sind
unter der Bilanzposition „liquide Mittel“ alle von der Stadt verwalteten Kassenmittel auszuweisen und
die darin enthaltenen Kassenbestände der genannten Sondervermögen als Verbindlichkeiten auf der
Passivseite der Bilanz darzustellen. Mit dieser Ausweisung der Kassenbestände „nach dem Bruttoprinzip“ ist eine sog. Bilanzverlängerung verbunden, d.h. es erhöhen sich die Summen der Aktiva- und der
Passivaseite, das Eigenkapital und das „Geldvermögen“ der Stadt verändert sich dadurch allerdings
nicht.
Zudem war ein Teil des Kassenbestands zum Bilanzstichtag in Wertpapieren angelegt. Diese sind bei
der Bilanzposition „Wertpapiere des Umlaufvermögens“ und nicht bei den liquiden Mitteln auszuweisen.
Der der Vorlage beigefügte Entwurf der Eröffnungsbilanz ist weiterhin nicht vollständig, denn zwangsläufig stehen noch immer nicht alle Bilanzpositionen endgültig fest. So können insbesondere die Bilanzpositionen „Forderungen“ und „Verbindlichkeiten“ erst nach Abschluss der Arbeiten zur Erstellung
des Jahresabschlusses 2006 endgültig festgestellt werden. Die in der Bilanzposition „Finanzanlagen“
enthaltenen Werte der städtischen Sondervermögen – diese gehen mit dem Wert des Eigenkapitals
zum 31.12.2006 in die Bilanz ein – stehen endgültig erst nach Erstellung der Jahresabschlüsse 2006
für diese Sondervermögen fest. Auch auf der Passivseite der Bilanz sind noch nicht alle Positionen
abschließend ermittelt, etwa die Rückstellungen für Altersteilzeit und – wie oben ausgeführt – die Verbindlichkeiten.
Die fehlenden Bilanzwerte werden parallel zur Prüfung durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft festgestellt.
TUIV 08/1998
Obwohl der vorgelegte Entwurf der Eröffnungsbilanz noch ergänzt werden muss, sind die aufgenommenen Zahlen, insbesondere zum Anlagevermögen und zum Eigenkapital, „belastbar“.
3. Alternativen
keine.
4. Finanzielle Auswirkungen
sind dargestellt.
TUIV 08/1998