Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
18 kB
Datum
15.11.2011
Erstellt
24.05.11, 04:06
Aktualisiert
03.11.11, 04:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
Datum:
Info 76/2011
10.05.2011
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur
25.05.2011
Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur
15.11.2011
Tätigkeitsbericht der Schulberatungsstelle
Gemäß Erlass des Schulministeriums vom Februar 2007 konnten im Haushaltsjahr 2007 bis zu 50
Schulpsychologinnen und Schulpsychologen neu eingestellt werden, um die schulpsychologische
Versorgung in Nordrhein-Westfalen auszubauen. Ausschlaggebend waren nicht zuletzt die Vorkommnisse in Emsdetten vom November 2006. Zur Verteilung der Stellen gab das Schulministerium
folgende Eckpunkte vor:
In jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt soll es in Zukunft jeweils mindestens eine Schulpsychologin bzw. einen Schulpsychologen in im Landesdienst geben.
Wesentliche Inhalte sind individuelle Förderung, Gewaltsprävention, Unterstützung von Regionen
mit besonderen Unterstützungsbedarfen, niedrigschwelliger Zugang zur schulpsychologischen Unterstützung.
In jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt soll es in Zukunft jeweils mindestens eine Person mit
notfallpsychologischer Kompetenz geben, d.h. jeweils eine Person entweder aus dem Landesdienst oder aus dem kommunalen Dienst.
Kommunen mit bereits bestehendem großem Engagement dürfen nicht "bestraft" werden, indem
die Stellen - wegen der "Schließung weißer Flecken" - vorrangig an Kommunen mit geringerer
Versorgung vergeben werden.
Kommunen ohne jedes bisherige Engagement dürfen nicht "belohnt" werden, indem sie von zusätzlichem Landesstelle profitieren, aber auch in Zukunft kein eigenes schulpsychologisches Personal bereitstellen.
Die Zuweisung einer Stelle im Landesdienst darf nicht dazu führen, dass eine Kommune eigenes
schulpsychologisches Personal abgebaut.
Wenn ein Kreis eine entsprechende Zusage nicht erteilen kann, können die zusätzlichen Landestellen auch einer der kreisangehörigen Städte und Gemeinden zugewiesen werden, die die gewünschte Zusage zu erteilen bereit ist. Die Kommunen übernehmen – wie bisher üblich – die anfallenden Büro- und Sachkosten (inkl. Sekretariats- und Schreibkraftkapazitäten).
Dort wo es bereits Schulpsychologinnen und Schulpsychologen im Landesdienst gibt oder deren
Zahl deutlich über der Zahl der kommunalen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen liegt,
können Stellen nur dann bereitgestellt werden, wenn die jeweilige Kommune für jede zusätzliche
Person in derselben Größenordnung eigene Stellen zur Verfügung stellt.
-2Der Kreistag fasste am 11.5.2007 (D 69/2007 vom 9.5.2007) folgenden Beschluss:
a)
Der Kreis errichtet eine ½ Stelle eines/einer Schulpsychologen/ Schulpsychologin ein. Die
Verwaltung wird beauftragt, das Schulministerium weiterhin zu drängen, die vom Kreis Euskirchen bereits erbrachte Leistung (Bereitstellung einer ¾ Stelle eines Diplom-Sozialpädagogen)
anzuerkennen und der Schulberatungsstelle des Kreises Euskirchen eine zusätzliche Schulpsychologenstelle zur Verfügung zu stellen.
b)
Sollte die Anerkennung der v. g. Leistung versagt werden, richtet der Kreis eine volle Schulpsychologenstelle ein.
c)
Die personelle Erweiterung der Schulberatungsstelle durch den Kreis (Lösung a oder b) erfolgt
jedoch nur unter der Voraussetzung, dass der Kreis am Verteilungsverfahren partizipiert und
das Land der Schulberatungsstelle des Kreises Euskirchen eine/n weitere/n Schulpsychologen/Schulpsychologin zuweist.
Das Land NRW hat den Wünschen des Kreises Euskirchen entsprochen und unter Anerkennung der
bereits erbrachten Leistung (Bereitstellung einer ¾ Stelle eines Diplom-Sozialpädagogen) der Schulberatungsstelle eine weitere Schulpsychologenstellen zur Verfügung gestellt.
Die entsprechende Vereinbarung wurde am 15.10.2007 geschlossen. Die Laufzeit der Vereinbarung
zur schulpsychologische Versorgung im Kreis zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem
Kreis Euskirchen vom 15.10.2007 begann am 1.11.2007 und endet am 31.12.2012. Eine Verlängerung des Vertrags ist im Einvernehmen der Vertragsparteien möglich.
Die Aufgaben der Schulpsychologinnen Schulpsychologen sind im Erlass des Schulministeriums vom
8.1.2007 wie folgt beschrieben:
Schulpsychologie unterstützt die Schulen, die Lehrerinnen und Lehrer sowie in Schulen tätige pädagogische Fachkräfte bei der Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages, sowie die Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern, bei Schulproblemen und Erziehungsfragen mit den Erkenntnissen
und Methoden der Psychologie. Sie richtet sich mit ihren Angeboten im Grundsatz an alle Schulen
und Schulformen einschließlich der Ersatzschulen.
Die Aufgabenbereiche der Schulpsychologie können folgende Angebotsformen der Beratung einzelner Personen und der systemischen Beratung und Unterstützung von Schulen umfassen, im Einzelnen:
Unterstützung von Schulen bei der Entwicklung, Umsetzung und Evaluation von systemisch angelegten Förderkonzepten und Angeboten der Beratung zur Vorbeugung, Vermeidung und Bewältigung von Lernschwierigkeiten, Lernstörungen und Verhaltensstörungen sowie zu besonderen Begabungen;
intervenierende Beratung und Krisenintervention bei Störungen des allgemeinen Schullebens;
Unterstützung von Schulen insbesondere in Regionen mit schwierigen sozialräumlichen Bedingungen bei der Entwicklung, Umsetzung und Evaluation niedrigschwellig angelegter Beratungsangebote für Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern;
Einzelfallhilfe für Schülerinnen und Schüler zur Vorbeugung und Vermeidung von Lernschwierigkeiten und auffälligen Verhaltensweisen sowie – wenn erforderlich – zur Intervention auf der
Grundlage psychologischer Diagnoseverfahren, sofern die jeweiligen Schülerinnen und Schüler
nicht spezieller psychotherapeutischer oder medizinischer Behandlung bedürfen, soweit geboten
und möglich gemeinsam mit den Lehrkräften, den in der Schule tätigen Fachkräften und den Eltern, auch im Rahmen von Hilfen zur Erziehung im Sinne des SGB VIII;
Schullaufbahnberatung auch im Hinblick auf individuelle Förderung, Persönlichkeitsentwicklung
und Gesundheitsvorsorge der Schülerinnen und Schüler;
Beratung und Unterstützung von Lehrkräften und in der Schule tätigen pädagogischen Fachkräften
bei der Lösung von psychosozialen Problemstellungen;
Mitwirkung bei der Fortbildung und Supervision von Lehrkräften, insbesondere bei denen, die Beratungsaufgaben im Sinne des RdErl. "Beratungstätigkeit von Lehrerinnen und Lehrern in der
-3Schule" (BASS 12-21 Nr. 4) erfüllen sowie bei der Ausbildung von Schulleiterinnen und Schulleitern;
Zusammenarbeit mit anderen Beratungsdiensten zur Beratung und Förderung von Schülerinnen
und Schülern, insbesondere in Einrichtungen der Jugendhilfe und der örtlichen Erziehungsberatung und ggf. Initiierung auch Koordination von mit diesen Diensten abgestimmten Hilfeleistungen.
Die Schulberatungsstelle für den Kreis Euskirchen ist zurzeit wie folgt besetzt:
im Landesdienst:
zwei Schulpsychologen (2,0 Stellen)
im Kreisdienst:
ein Diplom-Sozialpädagoge (30 Wochenstunden = 0,77 Stelle)
eine Schulpsychologin (19,5 Wochenstunden = 0,5 Stelle)
eine Sekretärin (30 Wochenstunden = 0,77 Stelle).
Die Schulberatungsstelle für den Kreis Euskirchen ist in Euskirchen im Bürogebäude Am Schwalbenberg eingerichtet. Im gleichen Gebäude ist auch die Erziehungsberatungsstelle des Kreises untergebracht, so dass mögliche Synergien genutzt werden können.
Eine Nebenstelle der Schulberatungsstelle war zur Abdeckung des Bedarfs im Südkreis zuletzt in
Kall, Hindenburgstraße (gemeinsames Gebäude der St.-Nikolaus-Schule und des Kreismedienzentrums) untergebracht. Aufgrund der Umbaumaßnahme St.-Nikolaus-Schule wird die Nebenstelle der
Schulberatungsstelle ab dem 1.6.2011 im Gebäude der Stadtverwaltung Schleiden untergebracht.
Die Aufstockung der Schulberatungsstelle hat sich bewährt. Die ständig steigende Nachfrage zeigt,
dass im Kreis Euskirchen Bedarf für eine solche Einrichtung besteht. Nähere Einzelheiten sind dem
beigefügten Arbeitsbericht 2010 der Schulberatungsstelle zu entnehmen.
Verwaltungsseitig wird grundsätzlich eine Verlängerung des Vertrages empfohlen. Die Abstimmung
mit der Bezirksregierung Köln wird getroffen, so dass zur Sitzungsrunde im Herbst eine Beschlussvorlage erstellt werden kann.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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