Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
220 kB
Datum
15.11.2011
Erstellt
24.05.11, 04:06
Aktualisiert
03.11.11, 04:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Arbeitsbericht für das Jahr 2010 der Schulberatungsstelle für den Kreis Euskirchen
(Berichtszeitraum: Jahr 2010, Berichterstatter: Hatto Christian; 17.02.2011, erweitert 19.05.2011)
1. Trägerschaft und Arbeitsplanung
Der Kreis Euskirchen mit dem Allgemeinen Vertreter des Landrats und Geschäftsbereichsleiter,
Herrn Manfred Poth, und dem Leiter der Abteilung Schulen, Herrn Dieter Ney, ebenso wie das
Land NRW mit der Dezernentin der Bezirksregierung, Frau Marion Grau, planen in Rücksprachen
im „Kooperativen Einsatzmanagement“ die Arbeit der Schulberatungsstelle und stehen in Dienstbesprechungen mit dem Team der Schulberatungsstelle in Verbindung.
2. Anmeldungszahlen im Kreisgebiet und Stellenstruktur an den Standorten
Im Jahre 2010 erfolgten 414 Anmeldungen für die schulpsychologische Einzelberatung (gegenüber 376 Anmeldungen in 2009, 375 Anmeldungen in 2008 sowie 361 Anmeldungen in 2007 und
218 Anmeldungen in 2006).
Die folgende Tabelle weist die Verteilung auf die Städte und Gemeinden des Kreises Euskirchen
aus. Ergänzend als Hintergrundinformation werden die Anteile der Einwohner im Alter von 6 bis
18 Jahren genannt, um einen Vergleich zu ermöglichen, inwieweit die Anmeldungszahlen der tatsächlichen Schülerzahlen (hier verwendet: Einwohner zwischen 6 und 18 Jahren) entsprechen.
Anmerkung: Bei den Anmeldungszahlen für Einzelberatungen stammten 17 Anmeldungen von Familien, deren Kinder aktuell nicht im Kreis Euskirchen zur Schule gingen, die jedoch einen Umzug mit einer Beschulung im Kreis in Erwägung zogen.
Einwohner/innen im Alter von 6-18 Jahren1 (als Indikator für Schülerzahlen)
Anmeldungszahlen für
Einzelberatungen im Berichtszeitraum
Einwohner/innen
Anteil in Prozent
Anmeldungen
Anteil in Prozent2
Bad Münstereifel
2.334
9,3
41
10,3
Blankenheim
1.258
5,0
18
4,5
597
2,4
13
3,3
Euskirchen
6.808
27,0
124
31,2
Hellenthal
1.208
4,8
16
4,0
Kall
1.583
6,3
25
6,3
Mechernich
3.550
14,1
40
10,1
Nettersheim
1.159
4,6
17
4,3
Schleiden
1.987
7,9
23
5,8
Weilerswist
2.019
8,0
25
6,3
Zülpich
2.728
10,8
55
13,9
von außerhalb: 17
(3)
414
100
Stadt/Gemeinde
Dahlem
Gesamt
1
2
3
25.231
100
Quelle: Geschäftsbereich III des Kreises Euskirchen – Bildung, Gesundheit, Jugend und Soziales (2006): Sozialplan
2006.
Bei der Anteilsberechnung wurden nur die Anmeldungen mit Schulort innerhalb des Kreises Euskirchen als Basis
berücksichtigt.
Basis: Gesamtzahl der Anmeldungen von innerhalb und außerhalb des Kreises Euskirchen
-1-
Kreis Euskirchen, politische Karte mit Städten/Gemeinden und Nachbarkreisen 4
Die Städte/Gemeinden Hellenthal, Dahlem, Blankenheim, Nettersheim, Schleiden und natürlich
Kall sind für die Einzelberatung dem Standort Kall zugeordnet, die Städte/Gemeinden Weilerswist,
Zülpich, Bad Münstereifel und Euskirchen dem Standort Euskirchen. Mechernich wurde je zur
Hälfte den beiden Standorten zugeordnet. Dies entspricht Schülerzahlen von 9567 (37,9 Prozent)
für Kall und von 15664 (62,1 Prozent) für Euskirchen.
Diese Anteile entsprechen angenähert den Stellenanteilen, die jetzt in den beiden Stellen (mit je
2 Beratungsräumen) vorgehalten werden. Dies sind in Kall 1,0 (= 30,8 Prozent) und Euskirchen
2,25 (= 70,2 Prozent) Stellenanteile. Die meisten Beratung für das System Schule (Projektkooperationen und Fortbildungen) erfolgen in der Vorbereitung vom Standort Euskirchen aus, so dass hier
ein etwas höherer prozentualer Anteil an Stellenbelegung sinnvoll ist, als er sich bei den Beratungsleistungen der Einzelberatungen ergibt.
Durch diese neue Zuordnung seit dem 1. August 2008, die mit der Neueröffnung der Stelle in
Kall vorgenommen wurde, sollte eine wohnortnähere Erreichbarkeit der Beratungsstelle auch für
4
Quelle: Wikipedia; Autor: Wikoli; Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Kreis_Euskirchen_Political.png#filehistory
-2-
die Familien gewährleistet werden, die im südwestlichen Teil des Kreises wohnen.
Die regionalen Anmeldungszahlen haben sich den Schüler-Anteilen in 2010 noch weiter angeglichen an die geschätzte Veranteilung der Schülerzahlen in den jeweils Standort-nahen Orten: Auf
das Einzugsgebiet der Stelle in Kall entfielen in 2010 33,2 % der Anmeldungen (gegenüber 27,3 %
in 2009). Auch die Anmeldungen nach Schulorten entsprechen in ihren Anteilen größenordnungsmäßig inzwischen den geschätzten Schülerzahlanteilen. Dies unterstützt die Einschätzung, dass
durch die zusätzliche Einrichtung des Standortes Kall inzwischen das schulpsychologische Angebot
für die Einzelberatung der Familien auch im süd-westlichen Kreisgebiet mit den jetzt auch günstiger
erreichbaren Anfahrtswegen im gleichen Maße genutzt wird wie im gesamten Kreisgebiet.
Die Zuständigkeiten der Kolleginnen und Kollegen bei der Einzelberatung sind folgenden Städten und Gemeinden zugeordnet:
Dipl.-Psych. Ingrid Amandi: Euskirchen, Mechernich, Nettersheim, Weilerswist
Dipl.-Psych. Rebecca Bühl: Bad Münstereifel, Blankenheim, Euskirchen
Dipl.-Psych. Dr. Hatto Christian: Euskirchen, Zülpich, Hellenthal
Dipl.-Sozpäd. Ralf Recht: Blankenheim, Dahlem, Euskirchen, Kall, Schleiden
Im Sekretariat in Euskirchen nimmt Frau Lydia Eicks die vielfältigen Kommunikations- und Ver waltungsaufgaben wahr - und zwar für beide Standorte, was sich bislang als gut gangbar erwiesen
hat. Zu den Aufgaben gehören neben der Klientenverwaltung mit der eigenen Software „Psypro“
inzwischen neben anderem auch: das Einscannen von Fortbildungsliteraturen nebst Verwaltung der
Literaturlisten sowie die Online-Bestellung von Fachliteratur an der Unversitätsbibliothek Bonn,
was manche sonst notwendige Anschaffung von Fachliteratur erspart.
Für Fortbildungen und Projektkooperationen mit Schulen werden die Moderationsteams Regionen-übergreifend und nach Themengebieten zusammengestellt. An den Konzeptentwicklungen
und Durchführungen für Projektkooperationen und Lehrerfortbildungen sind alle Kolleginnen und
Kollegen der Schulberatungsstelle beteiligt.
3. Beratungskonzept und Übersicht der Aufgabenbereiche
A. Beratungskonzept
Das Beratungskonzept der Schulberatungsstelle folgt den Vorgaben des Landes und des Kreises
wie sie im Erlass5 und dann auch in der Dienstvereinbarung6 festgelegt sind.
5
6
Ministerium für Schule und Weiterbildung: Aufgaben, Laufbahn, Einstellungsvoraussetzungen, Eingruppierung von
Schulpsychologinnen und Schulpsychologen. Runderlass vom 8. 1. 2007.
Genannt werden: Unterstützung der Schulen bei Lernschwierigkeiten und Verhaltensstörungen (dabei auch niedrigschwellige Angebote), Krisenintervention, Einzelfallberatung für Schüler/innen bei Lernschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten (auch im Zusammenhang mit SGB VIII), Schullaufbahnberatung, Beratung von Schule bei psychosozialen Problemstellungen, Supervision und Fortbildungen für Lehrer/innen, Zusammenarbeit mit anderen Beratungsdiensten. („Schulpsychologie unterstützt die Schulen, die Lehrerinnen und Lehrer sowie in den Schulen tätige pädagogische Fachkräfte bei der Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags, sowie die Schülerinnen
und Schüler sowie die Eltern bei Schulproblemen und Erziehungsfragen mit den Erkenntnissen und Methoden der
Psychologie.“)
Vereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen vertreten durch die Ministerin für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Frau Barbara Sommer, und dem Kreis Euskirchen vertreten durch den
Landrat Herrn Günter Rosenke zur schulpsychologischen Versorgung im Kreis Euskirchen. Düsseldorf und Euskirchen, den 15.10.2007.
-3-
Diese Zielsetzung schließt an die der Schule an, die Leistungsentwicklung und die Sozialintegration der Schüler/innen zu fördern. Dafür werden die Konzepte, Methoden und Vorgehensweisen
der Schulpsychologie7 für die Unterstützung der Schulen in ihrer ganzen Bandbreite verfügbar gehalten und angewendet. Ausführliche Konzeptbeschreibungen sind beispielsweise als Kursmaterialien für Fortbildungen zugänglich.
B. Übersicht der Aufgabenbereiche
(a) Einzelberatung (vgl. Abschnitt 4.)
• Zur Förderung der Leistungsentwicklung bei/zur
◦ Unterschreitung der Leistungsanforderungen/Versetzungsgefährdung
◦ Lese-Rechtschreibschwierigkeiten
◦ Rechenschwierigkeiten/Dyskalkulie
◦ (Hoch-)Begabten-/Begabungsförderung
◦ Erlebtem Leistungsstress/Leistungsangst
◦ Einschulungsvorbereitung
◦ Schullaufbahnwahl, Schullaufbahnaufstieg
◦ und immer bei alledem: Lernmotivation und Arbeitsverhalten/-methodik
• Zur Förderung der Sozialintegration bei/zur
◦ Sozialen Verträglichkeit und Akzeptanz in der Schülerschaft (Akzeptieren und selbst
Akzeptanz erleben)
◦ Konfliktdeeskalation
◦ Krisenereignisse/-entwicklungen (Drohung zielgerichteter Gewalt, selbstschädigendes
Verhalten/darunter Suiziddrohung, Konflikteskalationen oder tragischen traumatisierende Ereignissen, praktizierter Schulabsentismus, bedrohte Kindeswohlfürsorge,
Mobbingerleben)
(b) Beratung für das System Schule (vgl. Abschnitt 5.)
• Kooperation mit Fachleuten, Institutionen und Gremien
• Kooperation mit der Abteilung Jugend und Familie für Familien bei drohender seelischer Behinderung aufgrund von Teilleistungsstörungen
• Schulkultur, Gewaltprävention und Krisenintervention
• Elterngruppenberatung 'Gute Einschulungsvorbereitung'
• Fortbildungsmodule für die Grundschulen
• Fortbildungsmodule für die weiterführenden Schulen
• Beratungslehrer/innen-Kurse, -Arbeitskreise
4. Einzelberatungen
A. Kooperationspartner/Ratsuchende, Beratungsanlässe, Problem-/Aufgabenstellungen
Zumeist wenden sich die Eltern an die Schulberatungsstelle, häufig auf Anraten der Lehrer/in7
z. B. Berufsverband deutscher Psychologinnen und Psychologen BdP (Hrsg. 2008): Schulpsychologie in Deutscland
– Berufsprofil.
-4-
nen ihrer Kinder, nicht selten auch nach einem Vorgespräch der Lehrer/innen mit den Schulpsychologen/-innen. Ein Beratungskontrakt kann nur mit den Eltern abgeschlossen werden sowie mit
volljährigen Schüler/innen (und auch hier wird versucht, die Eltern als Kooperationspartner jedenfalls zum Weichen stellenden Beginn einzubeziehen). Bisweilen, wenn die erlebte Schwelle für die
Familien den Lehrer/innen hoch erscheint, erfolgt auch ein Erstgespräch in der Schule gemeinsam
mit den Lehrer/innen und oder Schulsozialarbeiterinnen, oder die Lehrer/innen begleiten die Familie zum Erstgespräch und wirken anfangs direkt an der Beratung mit.
Zu den Rahmenbedingungen der Beratung gehört gegenüber den Familien neben der Kostenfreiheit und Freiwilligkeit auch die Schweigepflicht. Immer wird aber angeregt, die Lehrer/innen an
der Beratung in consiliarischer Abstimmung mit den Schulpsychologen/-innen zu beteiligen, was
günstig ist für die Zielgenauigkeit der Förderplanungen und zumeist auch gelingt.
In 2010 betrafen 44,9 % der Anmeldungen Schüler/innen von den Grundschulen; die restlichen
umfassten alle anderen Schulformen, mit jeweils etwa gleich großen Schwerpunkten von Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen und Gymnasien. Aber auch Förderschulen, Berufskollegs
und Abendschulen waren beteiligt.
Die Problemstellungen bzw. Zielsetzungen werden in der Datenerfassung nach den Beratungsanlässen rubriziert, die bei der Anmeldung erfragt und benannt werden. Im Verlauf der Bestandsaufnahme ergeben sich aber häufig Förderbedarfe, die über die ursprünglich genannten Anlässe hinausgehen. Es wird ein breites Spektrum von Beratungsanlässen und Zielsetzungen genannt und die
Schulberatungsstelle bietet eben darauf abgestimmte Formen der Einzelberatung an (vgl. die in der
Übersicht genannten Bereiche).
Die Schulberatung ist immer für alle Themenbereiche ansprechbar. Dabei betrifft die deutlich
am häufigste – aber nicht die einzige - Problemstellung bzw. Zielsetzung der Familien das Thema
Leistungsentwicklungswünsche. Häufig aber nicht immer geht dies einher mit Teilleistungsschwierigkeiten (wie Lese-Rechtschreibschwierigkeiten und Rechenschwierigkeiten), die wiederum oft
durch Schwierigkeiten in der Wahrnehmungsentwicklung entstanden sind. Dann kann es auch eine
Herausforderung für die Eltern werden, gute Wege zu finden, ihr Kind zum häuslichen Arbeiten
zu motivieren, was wiederum die Leistungsentwicklung hemmen kann. Ein solcher Kreislauf wiederum führt zu einer „untererwartungsgemäßen Schulleistung (underachievement)“ - das bedeutet
dann günstigerweise aber auch: die Schülerin oder der Schüler hat noch Leistungspotentiale, die
seine aktuellen Schulleistungen übersteigen und noch aktualisiert werden können. Die Eltern und
die Lehrer/innen entwickeln dann die Zielorientierung, möglichst eine Klassenwiederholung zu vermeiden und die Perspektive für die gegebene Schulform zu erhalten.
Bisweilen können Leistungsenttäuschungen auch die soziale Anpassung erschweren, was wiederum die Leistungsentwicklung beeinträchtigen kann und umgekehrt.
(Ungenutzte Leistungspotentiale können übrigens auch dann gegeben sein, wenn Schüler/innen
zwar recht gut mitkommen, aber noch Weiterentwicklungsmöglichkeiten haben, etwa eine Schulform mit schwierigerem Lernstoff zu schaffen oder etwa von einer Realschule auf die Oberstufe ei nes Gymnasiums oder einer Gesamtschule über zu gehen.)
Das Beratungskonzept der Schulberatungsstelle bei der genannten Aufgabenstellung zielt auf
eine „Förderberatung“: Die Lernmotivation und das Arbeitsverhalten der Schüler/innen sind die
Ursachenfaktoren für die Schulleistungsentwicklung, die am schnellsten durch Beratung und Förderung verändert werden können – im Vergleich zu den Fertigkeiten und Fähigkeiten, die freilich
mittel- und längerfristig auch wachsen können. Wenn Motivation und Arbeitsverhalten sich verbessern, verbessern sich die Leistungen, was wiederum neues Erfolgserleben fördert, womit sich dann
ein eigendynamischer positiver Kreislauf stabilisiert. Diese Stabilisierung wiederum begünstigt eine
-5-
weitere Stabilisierung: Die Eltern werden ermutigt und darin bestätigt, günstige fördernde Erziehungsstile und Lernhilfen anzuwenden.
Noch eine weitere eigendynamische Stabilisierung kann dabei entstehen. Falls nämlich die Enttäuschungen über die Lernschwierigkeiten auch die soziale Anpassung erschwert hatte oder besser:
sich beides gegenseitig erschwert hatte, dann kann jetzt auch beides sich wechselseitig unterstützen
für eine günstige Entwicklung sowohl im Leistungs- wie auch im sozialen Bereich.
Diese Eigendynamiken für eine dauerhafte, sich dann teilweise (mit Unterstützungen) selbst tragende Stabilisierung zu stärken, ist Ziel der Förderberatung. Ergänzt wird dies durch die Vermittlung von Lernmethoden und -medien, etwa für bestimmte Teilleistungsbereiche sowie für Hausaufgabengestaltung und Klassenarbeitsvorbereitung. Die Einzelberatung zur Leistungsentwicklung vertieft und intensiviert also die Beratung für die Familien, die auch durch Lehrer/innen erfolgt, aber
nicht mit solchen Zeitaufwand erfolgen kann. Mit den Lehrer/innen wird dabei eine consiliarische
Zusammenarbeit aufgesucht, um die Förderziele und -wege vertrauensvoll miteinander abzustimmen und die gute pädagogische Arbeit zu unterstützen.
Dies gilt auch für anderen Bereich von Beratungsanlässen, die Förderung der Sozialintegration.
Ebenso für entwicklungsorientierte Anlässe, wie Begabten- und Begabungsförderung, wie auch für
alle krisenhaften Anlässe. Eine ausführlichere Beschreibung der Beratungsvorgehensweisen enthalten die Konzeptpapiere der Schulberatungsstelle, die vom Team für die Projektkooperationen und
Fortbildungen selbst erstellt bzw. aus der Literatur zusammen gestellt worden sind.
B. Statistiken
Beratungsleistungen in der Einzelberatung 2010
Leistung
Einzelberatung
neubegonnen 1)
(Erstgespräche)
Standort 2)
Anzahl
Prozent
Einzelhilfen
insgesamt 1)
Gesamt der
Beratungseinheiten
(Summe der Erstgespräche, Testungen, Explorationen, Beratungs(einschließlich Weiterführungen
von Beratungen aus dem Vorjahr) gespräche, Consilien mit
Lehrer/innen/anderen Fachleuten,
Schulbesuche etc.)
Anzahl
(von Standort)
Prozent
Anzahl
(von Standort)
Prozent
(von Standort)
Euskirchen
234
67,4
337
71,5
1950
64,9
Kall
113
32,6
134
28,5
1054
35,1
Gesamt
347
100
471
100
3004
100
1) Die Anzahl der der Neuanmeldungen weicht von der Anzahl der Anzahl der Anmeldungen ab, weil Wartezeiten aufgrund eines Nachfrageüberhanges entstehen, wodurch für einen Teil erst im Folgejahr die Beratung beginnt.
2) Die Leistungen nach Standorten wurden mittels Wohnort der Klienten abgeschätzt
Anteile der Einzelberatungen nach Themengebieten
Bei der Anmeldung werden die Anlässe erfasst. Im Verlauf der Beratung kommen aber oft noch
weitere Gebiete hinzu. Beispielsweise wird bei einer Anmeldung wegen einer Verhaltensauffälligkeit im sozialen Bereich innerhalb der Beratung dann häufig auch noch eine Förderberatung für
den Leistungsbereich benötigt. Deshalb werden oft mehrere Themengebiete im Verbund beraterisch versorgt.
-6-
Übersicht zu Bereichen der Einzelberatung 2010
Aufgabenbereich
Einzelbereiche
Anzahl/Anteil
Auftrag/erwarteter Nutzen
1. Förderung Leistungsentwicklung
Leistungsschwierigkeiten, Lese- ca. 85 Prozent 3)
Rechtschreibschwierigkeiten,
Rechenschwierigkeiten/Dyskalkulie,
Begabungsförderung,
Leistungsangst, Einschulungsvorbereitung, Schullaufbahn
2. Förderung Sozialintegration
Anpassungsschwierigkeiten von ca. 30 Prozent 3) Verbesserung der SozialinteSchüler/innen
gration
3. Förderberatung bei Bei Lese-Rechtschreibschwiedrohender seelischer rigkeiten, RechenschwierigkeiBehinderung/Wieder- ten
eingliederungshilfeantrag
Über 20 Einzelberatungen
4. Krisenintervention
83 Einzelberatungen/23,9 Prozent
der Einzelberatungen
(vgl. Tabelle 2.)
Reduzierung von Leistungsversagen/Klassenwiederholung,
Nutzung der Potentiale, Kosteneinsparung für das Schulsystem
Abwendung der Drohung seelischer Behinderung, Nachhaltiger Ausbau der häuslichen
Förderung durch Beratung,
Reduzierung des Bedarfs für
Nachhilfe und Wiedereingliederungshilfe
Abwendung von Gefahren,
psychosoziale Versorgung der
Schüler/innen (Krisenopfer und
auch „Droher“), Vermeidung
von Folgekosten
3)
Die Anteile der Aufgabenbereiche ergeben in der Summe mehr als 100 %, weil häufig mehrere Be reiche pro Schüler/in beraterisch versorgt werden.
Die Förderberatungen zur Leistungsentwicklung werden etwa bei 85 Prozent der Beratungen versorgt, die Beratungen zur Sozialintegration bei etwa 30 Prozent (Schätzung nach Stichprobenauswertung). Für die Krisenintervention liegen uns an Hand der Anlässe genaue Zahlen vor. Sie betraf
23,9 Prozent der Einzelberatungen (vgl. die Tabelle nach den beiden folgenden Beispielen). Die
Einzelberatungen bei Anträgen zur Wiedereingliederungshilfe überschritten die Anzahl von 20 und
damit einen Prozentsatz von 5,7.
Beispiel zu 1.: Ein Schüler der 6. Klasse steht in der 2. Hälfte in 2 Fächern „mangelhaft“; die Versetzung ist
gefährdet. Lehrer/innen und Eltern beantragen eine Förderberatung. Der Schüler traut sich die Versetzung
nicht mehr zu und nimmt die Hilfen der Eltern nicht mehr an, wodurch diese hilfloser werden, ihn zu
motivieren. Das Arbeitsverhalten lässt nach, der Schüler ist durch wachsende Misserfolge noch mehr
entmutigt. In der Förderberatung wird nach Abstimmung mit den Lehrer/innen den Eltern geholfen, den
Schüler zu motivieren und dabei gute Lernmethoden anzuwenden. Dadurch werden nun die beiden
ungünstigen sich selbst verstärkenden Eigendynamiken 'Eltern-Kind-Interaktion (Druck und Vermeidung)
und 'Lernmotivation' (Entmutigung-nachlassendes Arbeitsverhalten-Misserfolge-noch mehr Entmutigung)
umgewendet: Der Schüler intensiviert sein Arbeitsverhalten, beginnende Erfolge bestärken ihn dabei. Die
Eltern wiederum fühlen sich dadurch bestärkt, ihre jetzt erfolgreichen ermutigenden Hilfen zu intensivieren,
dadurch wiederum nimmt der Schüler immer mehr die Hilfen der Eltern an. Nach 8 Beratungseinheiten
erreicht er die Versetzung.
Beispiel zu 3.: Eine Schülerin der 2. Klasse hat starke Rechtschreibschwierigkeiten. Ein Antrag auf
Wiedereingliederungshilfe ist gestellt. Sie kommt auf Anraten der Schule und des Jugendamtes in die
schulpsychologische Förderberatung. Ihre Teilleistungsschwierigkeit ist auf eine Wahrnehmungstörung im
Bereich der Lautverarbeitung („phonologische Bewusstheit“) zurückzuführen. In der Förderberatung in
Kooperation mit der Lehrerin werden erreichbare kleinschrittige Ziele mit längerfristiger Perspektive für die
Rechtschreibungswicklung geplant. Den Eltern werden Motivierungsstrategien und Materialien und
Methoden für die häusliche Förderung vermittelt als Ergänzung zur schulischen Förderung. Ergänzend wird
logopädische Behandlung ins Auge gefasst. Die Schülerin verbessert sich stetig. Die Gefahr für das
Scheitern der Schullaufbahn wird ohne Wiedereingliederungshilfe abgewendet.
-7-
Beratungsanlässe zur Krisenintervention
Anzahl
In Prozent
Drohungen zielgerichteter Gewalt
12
14
Praktizierter Schulabsentismus
19
23
Akute dysfunktionale Leistungsängste/übertriebener Ehrgeiz
14
17
Selbstschädigendes Verhalten
darunter Suiziddrohung
11
6
13
7
Anzeichen für bedrohte Kindeswohlfürsorge
4
5
Mobbingerleben
17
21
Gesamt
83
100
Anteil der Kriseninterventionen am Gesamt der 347 neu begonnenen Einzelberatungen: 23,9 Prozent
Beispiele zur Krisenintervention:
a) Drohung: Ein Schüler der 8. Klasse droht bei einer Auseinandersetzung Mitschülern eine Gewalttat an.
Das Krisenteam der Schule mit Schulleitung, Lehrer/innen, Polizei, Schulpsychologe/-in plant die
Krisenintervention. Die polizeiliche Durchsuchung zeigt keine Vorbereitungshandlungen des Schülers. Er
hatte die Drohung im Zorn gesagt, weil er sich durch Verspottung von Mitschüler/innen abgewertet fühlte.
Es folgen Disziplinarmaßnahmen und Wiedergutmachungshandlungen des Schülers (Gespräch mit den
Bedrohten, Entschuldigung, Lösung des vorherigen Konflikts). Die Bedrohten werden versorgt
(Opferschutz). Der Schüler lernt in einer anschließenden Förderberatung, wie er sich sozial in der Schule
zurecht kommen kann und auch leistungsmäßig. Die Lehrer/innen bearbeiten in der Klasse erneut die
Umgangsregeln unter den Schüler/innen.
b) Schulabsentismus: Eine Schülerin der 7. Klasse hat zunehmende Fehlzeiten – zeitweise war sie krank,
dann ist sie auch ohne Wissen der Eltern nicht zur Schule gegangen. Die Lernlücken werden größer, ihr
Fehlen ist ihr peinlich. (Sie war ohnehin schon empfindsam, wenn sie sich von Mitschüler/innen abgelehnt
fühlte.) Deshalb fällt es ihr noch schwerer, zur Schule zu gehen. Chronifizierung droht. In der
Förderberatung in Kooperation mit den Lehrer/innen entwickelt sie in kleinen stetigen Schritten ihr
Leistungsverhalten und gewinnt wieder guten Kontakt zu den Mitschüler/innen.
C.
Exkurs: Nähere Erläuterungen zur Krisenintervention
Die Beratungsanlässe zur Krisenintervention werden grundsätzlich sehr zeitnah begonnen. Ansonsten sind angesichts des Nachfrageüberhanges (414 Neuanmeldungen bei einer Kapazität von
ca. 100 neu begonnenen Einzelberatungen pro Vollzeitstelle) Wartezeiten unvermeidbar.
Bei den Beratungsanlässen zur Krisenintervention geht die Initiative zur Beratung zumeist von
den Schulen aus und die Beratung erfolgt in enger Absprache mit den Lehrer/innen. Sie bezieht
sich zunächst auf den Krisenanlass und ist dabei zunächst eine Intervention zur Erstversorgung. Bei
Bedarf werden andere Soziale Einrichtungen hinzugezogen wie psychiatrische (z. B. Tages-)Kliniken und niedergelassene Kinder- und Jugendpsychiater, Psychotherapeuten/-innen, Jugendamt, gegebenenfalls zur Gefahrenabwehr auch Polizei.
Häufig ist die Erstversorgung gemeinsam mit den Lehrern/-innen auch hinreichend zur Stabilisierung, um die Krise abzuwenden. Immer, also auch wenn andere Fachleute mit ihren Interventionen hinzugezogen werden, wird aber eine Förderberatung angeboten, um den Bereich von Leistungsentwicklung und Sozialintegration bei den Schüler/innen und die Unterstützungsformen durch
ihre Familien zu festigen und damit auch das diesbezügliche Erleben der Schüler/innen. Dieses Angebot wird nahezu immer auch von den Familien angenommen. Im Jahre 2010 konnten alle Kriseninterventionen zu einer Stabilisierung führen.
-8-
Noch ein Hinweis zum Aufgabengebiet „Schulpsychologische Krisenintervention“: Die Krisenintervention gehört nach den Vorgaben des Schulministeriums zum Aufgabengebiet der Schulpsychologen/-innen. Zuständig sind Herr Christian (als „Benannter“ des Ministeriums) und Frau
Amandi (als „Stellvertretende Benannte“). Beide haben inzwischen die Fortbildungen des Ministeriums (insgesamt ca. 10 Tage) inzwischen abgeschlossen, nehmen aber noch an den Tagungen der
„Regionalgruppe“ sowie an Erweiterungstagungen teil, wenn diese vorgehalten werden. Frau Bühl
und und Herr Recht haben in 2010 ebenfalls mit der Teilnahme an der Fortbildungsreihe begonnen und auch bereits an Kriseneinsätzen teilgenommen.
5. Beratung für das System Schule (Institutions-/Gremienzusammenarbeiten sowie Projektkooperationen, Fortbildungen, Gruppenberatungen)
Statistiken:
•
•
•
Gesamtzahl der Stunden (bezogen auf die Durchführung ohne vorbereitende Arbeiten):
552
Anzahl der Durchführungen (einschließlich Vorbereitungsgespräche mit den Teilnehmern):
121
Teilnehmerzahl insgesamt: 1367; durchschnittliche Teilnehmerzahl pro Durchführung: 11,3
Für den Bereich der Projektkooperationen und Lehrerfortbildungen („Beratung des Systems
Schule“) wird vom Team der Schulberatungsstelle angezielt, die Konzeptbereiche in einer umfassenden Bandbreite der schulpsychologischen Beratungspraxis für alle Schulformen zu gestalten.
Freilich können dabei gelegentlich – wie auch bei der Einzelberatung (siehe Abschnitt 2.) - War tezeiten entstehen, was beim Umfang der Arbeitsgebiete vermutlich auch zukünftig der Fall sein
wird.
Themengebiete:
Die Themengebiete werden zunächst tabellarisch als Übersicht dargestellt; für detailliertere Informationen erfolgt anschließend noch eine Beschreibung der Gebiete in Textform.
Übersicht zu 'Beratung von Schule'
Projektbereich
Kooperation mit
Vorgehen
Auftrag/erwarteter Nutzen
A. Kooperation mit Fach- u. a. Schulen/Schulauf- Planungsabsprachen
leuten/Gremien Institutio- sichten, Abt. Jugend und
nen
Familie, Erziehungsberatung,
Kompetenzzentrum, Bildungsbüro
Abstimmung der Kooperation, Kooperation Vermeidung
von Dopplungen mit den Aufgaben der Schulen und anderer Fachleute
B. Planung mit Abt. Ju- Abt. Jugend und Familie Konzeptentwicklung
gend und Familie zur Beratung bei drohender seelischer Behinderung
Beitrag der Schulberatung
bei Drohung seelischer Behinderung abstimmen; drohende Behinderung durch
schulpsychologische Förderberatung abwenden
-9-
C.
Planungsgruppe Abt.
Gefahrenabwehr,
'Schulkultur und Krisenin- Jugend und Familie,
tervention'
Kreispolizei, Opfernetzwerk, Schulleitungen
Planung und Durch- Gefahrenabwehr und Krisenführung der Tagungen intervention
mit
Schulleitungen
und der Bildung der
Krisenteams
D. Elterngruppenberatung Schulrätin, Schulärzte/- Elternschulungen zur Kompensierung von Wahr'Gute Einschulungsvorbe- innen,
Schulleitungen, häuslichen Frühförde- nehmungsentwicklungsreitung'
Bildungsbüro – für Eltern rung
schwierigkeiten,
dadurch
später bessere Schulleistungen
E. + F. Fortbildungsmodu- Schulleitungen/Kollegien Pädagogische Konfe- Unterstützung der Anwenle für Grundschulen/für
renzen/Projektplanun- dungen der Schulen
weiterführende Schulen
gen
G.
Beratungslehrerkur- Schulleitungen/Berase/Arbeitskreise
tungslehrer/innen
Kurse/Arbeitskreise
Innerschulische
Beratung
durch Lehrer/innen unterstützen
H. Intervisionsgruppe mit Schulsozialpädagogen/- Kooperationsplanung Kooperationsabstimmung
Schulsozialpädagogen/-in- innen der Stadt Euskir- und Fallbesprechun- und Unterstützung der Beranen
chen
gen
tung
A) Kooperation mit Fachleuten, Institutionen und Gremien (zusätzlich zu den Dienstaufsichten):
•
Konzeptgespräche u. a. mit der Abteilung Jugend und Familie, (besonders für den Bereich
der drohenden seelischen Behinderung, wird fortgesetzt), dem Schulamt, der Schulrätin
und den Schulräten, der Erziehungsberatungsstelle, mehreren Grundschulen, Förderschulen und weiterführenden Schulen, dem Kompetenzzentrum der Stephanusschule in Zülpich, den Schulsozialarbeiter/innen der Stadt Euskirchen, im Netzwerk für Schulberatung
und Schulpsychologie der Bezirksregierung Köln, in Planungsgruppen für die Beratungslehrer/innenkurse der Bezirksregierung sowie für die Krisenintervention des Kreises, im Regionalen Bildungsnetzwerk des Kreises, im Psychosozialen Arbeitskreis des Kreises PSAG
Perspektive:
Wird fortgesetzt bei anstehenden Tagungen und Themen
B) Kooperation mit der Abteilung Jugend und Familie für Familien bei drohender seelischer Behinderung aufgrund von Teilleistungsstörungen
•
Das kooperative Arbeitskonzept für diesen Beratungsbereich wurde in 2010 in Gesprächen
mit dem Teamkoordinator der Abteilung Jugend und Familie, Herrn Michael Hörter, sowie
in einer gemeinsamen Tagung mit dem Team dieser Abteilung fortgeplant unter Berücksichtigung der bisherigen Ergebnisse mit einem weiter entwickelten Kriterienkonzept. Seit
2010 wird den Antrag stellenden Familien von die mit der Abteilung Jugend und Familie
und der Schulrätin für die Grundschulen, Frau Renate Katz, vereinbarte Praxis erklärt: Das
Angebot für die Familien für eine Förderberatung an der Schulberatungsstelle (mit Wartezeitverkürzung).
Innerhalb des Teams der Schulberatungsstelle wirkt der Kollege Ralf Recht schwerpunktmäßig an dieser Projektkooperation mit.
•
Einzelberatungen zu diesem Bereich: Aus der Abteilung 'Jugend und Familie' wurden bei
über. 20 Antragstellungen für Wiedereingliederungshilfe die Schulberatungsstelle hinzugezogen und dafür schulpsychologische Stellungnahmen erstellt. Bei 3 Anfragen wurde von der
Schulberatungsstelle Wiedereingliederungshilfe befürwortet. Bei allen Anfragen wurde den
Familien Einzelberatung in der Schulberatungsstelle angeboten, die zumeist dann auch von
den meisten Familien aufgesucht wurde und zeitnah mit Dringlichkeitseinstufung in der
- 10 -
Schulberatungsstelle durchgeführt wurde. Nahezu alle Familien, die diese Beratung aufsuchten, kamen im Verlauf der Förderberatung in Entwicklungsprozesse, nach denen sie keinen
Bedarf mehr für Wiedereingliederungshilfe sahen.
C) Schulkultur, Gewaltprävention und Krisenintervention:
•
in den Jahren 2007 und 2008 erfolgte die Vorstellung der Notfallpläne für alle Schulleitungen der Sekundarstufe und der Grundschulen im Kreisgebiet, geplant durch die interdisziplinäre 'Planungsgruppe für Schulkultur und Krisenintervention' (Schulamt/Schulberatungsstelle/Schulräte/-in, Abteilung für Gefahrenabwehr, Polizei, Abteilung Jugend und Familie,
Opferhilfswerk e. V.)
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Inzwischen sind alle vier Schulpsychologen/-innen in der Kriseninterventionsausbildung des
Landes NRW, zwei nehmen regelmäßig an den Tagungen 'Regionalgruppe Krisenintervention' teil (Frau Amandi, Herr Christian als „Benannter“). Alle haben bereits an Kriseneinsätzen mitgewirkt.
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Durchgeführte Folgeveranstaltungen:
Erneute Tagungen der Planungsgruppe in 2009 und 2010 mit Planung der Zusammenarbeiten bei Krisenanlässen an Schulen
verschiedene Tagungen an Schulen 2008 und 2009 zu Themen wie ''Lösungsorientiertes
Fallmanagement bei schulischen Krisenanlässen“, „Einrichtung des Krisenteams an Schule“
„Belastungsanalyse und Ressourcenensatz von Lehrer/innen“, „Umgang mit schwierigen
Schülern“
In 2010 wurden Tagungen an Schulen durchgeführt zu den Themen „Weiterentwicklung
des Krisenteams (mit Beispielszenarios)“, „Förderung von Sozialintegration und präventive
Aufmerksamkeit an der Schule“, „Lösungsorientiertes Fallmanagement bei Drohungen zielgerichteter Gewalt“, „Vorgehen gegen Cybermobbing“
(Zu den Einzelberatung bei Krisenanlässen s. o. beim Abschnitt Einzelberatung)
zudem wurden in den vergangenen 3 Jahren in den Beratungslehrer/innen-Kursen der Bezirksregierung, an denen Beratungslehrer/innen des Kreisgebiets als Teilnehmer sowie eine
Schulpsychologin und ein Schulpsychologe des Kreises als Moderatoren beteiligt waren, jeweils ein Studientag durchgeführt zum Themenbereich: „Konfliktberatung/Mediation/Peer
Education/Anti-Mobbing“ sowie jeweils ein weiterer Studientag zum Themenbereich „Krisenintervention/Gewaltprävention“; allen Schulen im Kreisgebiet steht die Schulberatungsstelle für diese gesamten oder auch weitere gewünschte Themenbereiche bei Projektkooperationen und Fortbildungstagungen auf deren Wunsch gerne zur Verfügung. Perspektive/Folgeveranstaltungen:
Erneute Tagung – derzeit in Vorbereitung durch die Planungsgruppe - in 2011 für die
Schulleitungen des Kreisgebietes mit einer externen Referentin (Frau Prof. Dr. Bannenberg
zum Thema „Bedrohungsanalyse und präventive Aufmerksamkeit an Schule“) einer erneuten Darstellung des Vorgehens bei Krisenanlässen sowie einer Bestandsaufnahme der
Schulleitungen der Sekundarstufenschulen zu den gewünschten Tagungen für Krisenteams
und Kollegien, etwa zu Themen wie „Einrichtung von Krisenteams“, „Gewaltprävention“
und „Bedrohungsmanagement“
Angebot einer Fortbildungsreihe mit mehreren Modulen für Krisenfachleute an Schulen
zum Thema Krisenintervention
Weitere Tagungen an Schulen auf Anfrage.
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Einzelberatungen zu diesem Bereich: Im Berichtszeitraum wurde die Schulberatungsstelle bei
12 wahrgenommenen Ankündigungen von Gewalt (gegenüber 14 im Jahr davor) für das
'Lösungsorientierte Fallmanagement' hinzugezogen; dabei erfolgte eine Zusammenarbeit
mit den Schulen und in Absprache mit diesen oft auch mit weiteren Fachleuten (wie sie in
der Planungsgruppe vertreten sind); alle betroffenen Schüler gingen mit ihren Familien in
eine schulpsychologische Einzelberatung an der Schulberatungsstelle über und zeigten eine
integrative Entwicklung. Weitere Kriseninterventionen (mit darauf folgenden Förderberatungen betrafen Bereiche wie befürchtete Selbstgefährdungen von Schüler/innen (etwa nach
Ankündigungen im Chat) und in der Schule bemerkte Anzeichen für Kindeswohlgefährdung.
D) Elterngruppenberatung 'Gute Einschulungsvorbereitung':
Gemeinsam mit den Ärztinnen und Ärzten der Abteilung Gesundheit, die auch die schulärztlichen Schuleingangsuntersuchungen gestalten, der Schulrätin für die Grundschulen und
dem Team der Schulberatungsstelle wurde die Planungsgruppe 'Gute Einschulungsvorbereitung' gegründet. Sie hat die Organisation und das Konzept für diese modular aufgebaute
Elterngruppenberatung geplant;
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2010 wurde die Pilotphase durchgeführt: 3 jeweils1,5stündige Elternabende, in denen den
Eltern die Bereiche „Wahrnehmungsförderbereiche vor der Einschulung für den späteren
Schulerfolg“, „Fördermedien“ und „Motivationsförderung im Elternhaus“ vorgestellt wurden; mit der Schulrätin und den Schulärztinnen wurde aufgrund der Erfahrungen die Projektplanung fortgeführt;
Perspektive/Folgeveranstaltungen:
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In 2011 finden 11 Veranstaltungen statt in 11 Kindertagesstätten im Kreisgebiet (3 dieser
Veranstaltungen haben bereits stattgefunden), jeweils als „Basismodul“, bei denen die Eltern sich eintragen können für „Vertiefungsmodule“, je eines zu den Bereichen „Fördermedien“ (empfohlen für Eltern, für deren Kind in der schulärztlichen Einschulungsuntersuchung ein Förderung empfohlen wurde) und „Motivationsförderung“ empfehlbar für alle
Eltern); (die meisten Eltern wählten ein Vertiefungsmodul); an den Veranstaltungen wirken
inzwischen jeweils auch die Schulleiter/innen der jeweiligen Region sowie die Schulärzte/-innen und die Kindertagesstättenleitungen mit und gestalten auch im Anschluss an die Vor tragsteile den beratenden Dialog mit den Eltern mit - sehr gewinnbringend für diese; aufgrund des Interesses der Eltern dehnten sich die Veranstaltung meist auf 2 Stunden aus
(wird in die Planung künftig übernommen); angesichts des Interesses der bisher beteiligten
Kindertagesstättenleiterinnen wird auch für diese nach Abschluss der Elterntagungen eine
Tagung angeboten werden;
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Materialien:
Die Erstellung der Materialien ist zunächst abgeschlossen (wird freilich weiter in der Entwicklung gehalten): Ein Konzeptpapier für Fachleute, ein Konzeptpapier für Eltern, eine Powerpoint, Übungsmaterialien für Eltern für die alltagsnahe häusliche Förderung der auditiven und der visuellen Wahrnehmung.
Innerhalb des Teams der Schulberatungsstelle wirkt die Kollegin Rebecca Bühl schwerpunktmäßig an diese Projekt mit. Auf Dauer wird das ganze Team mitwirken.
E) Fortbildungsmodule für die Grundschulen (in Abstimmung mit der Schulrätin):
Angebot von 5 Modulen, die initial jeweils einen Nachmittag umfassen: Lese-Rechtsschreibförderung, Rechenförderung, Motivationsförderung, Begabungs-/Begabtenförderung, Elternberatung an Schulen; das Angebot wurde den Schulleitungen durch die Schulrätin für die
Grundschulen, Frau Renate Katz, übermittelt;
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In 2010 eine Tagung zum Thema Lese-Rechtschreibförderung
Perspektive/Folgeveranstaltungen:
Wird fortgesetzt; in 2011 erfolgte die Verabredung in einer Planungstagung mit einer
Grundschule für 2 Tagungen zu den Themen „Dyskalkulie und Rechenförderung“ sowie
„Elternberatung“
An diesen Tagungen wirkt das ganze Team mit.
F) Fortbildungsmodule für die weiterführenden Schulen:
Module (Neben den schon genannten Themen zur Krisenintervention liegen aus dem Beratungslehrerkurs vor): u. a. für: Lernförderung, Motivationsförderung, Förderung von Sozialintegration und Gewaltprävention, Begabungsförderung; die Themenliste ist auch im Flyer
enthalten; derzeit soll angesichts der hohen Arbeitsauslastung keine gesonderte Ankündigung erfolgen, jedoch werden auf Anfrage Veranstaltungen durchgeführt.
G) Beratungslehrer/innen-kurse, -Arbeitskreise:
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Januar 2010 bis Januar 2011 (16 Studientage)
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Arbeitskreise der Beratungslehrer/innen:
Derzeit 2 Arbeitskreise (4-6 Nachmittage im Schuljahr, werden fortgesetzt)
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Perspektive/Folgeveranstaltungen:
Weitere Kurse mit Beratungslehrern/-innen aus dem Kreis Euskirchen sind sinnvoll, damit
weitere Beratungslehrer/innen ausgebildet werden und dann tätig werden können.
Seit diesem Jahr wird gemäß Beschluss der Planungsgruppe der Bezirksregierung die Moderation des Kurses, an dem auch Lehrer/innen aus dem Kreis Euskirchen teilnehmen, im
jährlichen Wechsel vom Euskirchener Moderationsteam (Ingrid Amandi, Hatto Christian)
und vom Brühler Moderationsteam (jeweils gemeinsam mit der Kölner Beratungslehrerin
Angelika Lesemann) geleistet werden. In 2010 war das Euskirchener Team tätig in 2011
wird das Brühler Team moderieren. Dadurch gewinnt das Euskirchener Team dringend nötige Zeitressourcen für den Aufbau der neuen Projektvorhaben (bereits in der Durchführung: Einschulungsvorbereitung, in Vorbereitung: Kriseninterventionsfortbildung)
Innerhalb des Teams der Schulberatungsstelle wirkt die Kollegin Ingrid Amandi schwerpunktmäßig an diesen Kursplanungen und Kursen mit.
H) Intervisionsgruppe mit Schulsozialarbeitern/-innen
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Mit einer Gruppe von Sozialpädagogen/-innen der Stadt Euskirchen und dem Team der
Schulberatungsstelle wurde nach einer konstituierenden Sitzung im Vorjahr eine Intervisionsgruppe zur Abstimmung der Zusammenarbeit und zur Besprechung von Einzelberatungen und Projektvorhaben gegründet. Die Gruppe tagt alle 2 bis 3 Monate. Einzelne Beratungen wurden bereits gemeinsam durchgeführt.
Perspektive/Folgeveranstaltungen:
Wird fortgesetzt; könnte für weitere Gruppen im Kreisgebiet als Arbeitsform auf Wunsch
ebenfalls durchgeführt werden.
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