Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Datum
03.05.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
63/2007
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/991-278
Datum:
24. November 2009
13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 "Auf dem Rohe"
- Aufstellungsbeschluss
hier:
- Erlass einer Veränderungssperre über den Geltungsbereich der zur Aufstellung
beschlossenen 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 "Auf dem Rohe"
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
03.05.2007
Bemerkungen
Sachdarstellung:
In dem Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung befindet sich die Altlablagerung
„Mühlenstraße“. Die ehemalige Tongrube ist im Wesentlichen mit Hausmüll verfüllt worden. Die
Hausmüllschicht hat stellenweise eine Stärke von 8 m. Sowohl auf dem Haldengelände selbst als
auch auf angrenzenden Privatgrundstücken trat Methangas aus. Darüber hinaus kam es dazu,
dass bei starken Regenfällen sich die Tonkuhle mit dem Regenwasser füllte, welches sich
daraufhin durch den gelagerten Müll kontaminierte. Das überschüssige Wasser trat aus und drang
in die Regenwasserkanalisation und zu einem geringeren Maße in das Grundwasser ein. Diese
Aspekte bilden die Grundlage für die Sanierung der Altablagerung, die z.Z. durchgeführt wird.
Während der Auseinandersetzung mit der Sanierungsmaßnahme ist festgestellt worden, dass der
Ursprungsbebauungsplan Nr. 04/05 „Auf dem Rohe“ auf der Fläche der Altablagerung und auf den
daran angrenzenden Flächen noch Baurechte festsetzt. Eine Realisierung der Baurechte ist
teilweise aufgrund der statischen und gesundheitlichen Situation, bedingt durch die Altablagerung,
nicht (u.a. weil diese direkt auf der Altablagerung liegen) oder nur sehr eingeschränkt möglich (z.B.
angrenzend an die Altablagerung). Um hier eine sachgerechte Beurteilung der tatsächlichen
Bebauungsmöglichkeiten vornehmen zu können, wird empfohlen, das Änderungsverfahren sowie
den Erlass einer Veränderungssperre vorzunehmen.
Das Änderungsverfahren und die Veränderungssperre dienen dazu, abzuklären, welche Fläche
uneingeschränkt bebaubar, mit Auflagen bebaubar oder nicht mehr bebaubar sind. Ziel ist es, eine
Gefahrenabwehr im Sinne des Baugesetzbuches zu erreichen, um gesunde Wohn- und
Arbeitsverhältnisse zu gewährleisten. Die B-Planänderung holt die fehlende Kennzeichnung im BPlan nach, damit einer ggf. vorliegenden Fehlerhaftigkeit des B-Planes vorgebeugt wird. Die
Veränderungssperre übernimmt zudem die Aufgabe, Bauvorhaben auf den durch die
Altablagerung beeinflussten Flächen unterbinden bzw. zurückstellen zu können. Beide Verfahren
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haben die Aufgabe, eventuelle Amtshaftungsansprüche wegen der bestehenden Altablagerung
gegenüber der Gemeinde Leopoldshöhe auszuschließen.
Unter diesen Gesichtspunkten empfiehlt die Verwaltung die Einleitung des BPlanänderungsverfahren i.V.m dem Erlass einer Veränderungssperre.
Beschlussvorschlag:
1.
Der
Hochbauund
Planungsausschuss
beschließt
die
Aufstellung
der
13. Änderung des Bebauungsplanes 04/05 „Auf dem Rohe“. Der Geltungsbereich ist aus der
Anlage ersichtlich.
2.
Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die
anliegende Veränderungssperre zum räumlichen Geltungsbereich der zur Aufstellung
beschlossenen 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 „Auf dem Rohe“ als Satzung zu
beschließen. Der Geltungsbereich ist aus der Anlage ersichtlich.
Schemmel
Anlage:
- Geltungsbereich und Begründung zur 13. Änderung des Bebauungsplanes 04/05 „Auf dem Rohe“.
- Räumlicher Geltungsbereich der Veränderungssperre zum räumlichen Geltungsbereich der zur Aufstellung
beschlossenen 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 „Auf dem Rohe“.
- Satzungstext der Veränderungssperre zur 13. Änderung des Bebauungsplanes 04/05 „Auf dem Rohe“.