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Beschlussvorlage (13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 "Auf dem Rohe" hier: - Aufstellungsbeschluss - Erlass einer Veränderungssperre über den Geltungsbereich der zur Aufstellung beschlossenen 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 "Auf dem Rohe")

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Datum
03.05.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Beschlussvorlage (13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 "Auf dem Rohe"
hier: - Aufstellungsbeschluss
- Erlass einer Veränderungssperre über den Geltungsbereich der zur Aufstellung beschlossenen 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 "Auf dem Rohe") Beschlussvorlage (13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 "Auf dem Rohe"
hier: - Aufstellungsbeschluss
- Erlass einer Veränderungssperre über den Geltungsbereich der zur Aufstellung beschlossenen 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 "Auf dem Rohe")

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 63/2007 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/991-278 Datum: 24. November 2009 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 "Auf dem Rohe" - Aufstellungsbeschluss hier: - Erlass einer Veränderungssperre über den Geltungsbereich der zur Aufstellung beschlossenen 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 "Auf dem Rohe" Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 03.05.2007 Bemerkungen Sachdarstellung: In dem Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung befindet sich die Altlablagerung „Mühlenstraße“. Die ehemalige Tongrube ist im Wesentlichen mit Hausmüll verfüllt worden. Die Hausmüllschicht hat stellenweise eine Stärke von 8 m. Sowohl auf dem Haldengelände selbst als auch auf angrenzenden Privatgrundstücken trat Methangas aus. Darüber hinaus kam es dazu, dass bei starken Regenfällen sich die Tonkuhle mit dem Regenwasser füllte, welches sich daraufhin durch den gelagerten Müll kontaminierte. Das überschüssige Wasser trat aus und drang in die Regenwasserkanalisation und zu einem geringeren Maße in das Grundwasser ein. Diese Aspekte bilden die Grundlage für die Sanierung der Altablagerung, die z.Z. durchgeführt wird. Während der Auseinandersetzung mit der Sanierungsmaßnahme ist festgestellt worden, dass der Ursprungsbebauungsplan Nr. 04/05 „Auf dem Rohe“ auf der Fläche der Altablagerung und auf den daran angrenzenden Flächen noch Baurechte festsetzt. Eine Realisierung der Baurechte ist teilweise aufgrund der statischen und gesundheitlichen Situation, bedingt durch die Altablagerung, nicht (u.a. weil diese direkt auf der Altablagerung liegen) oder nur sehr eingeschränkt möglich (z.B. angrenzend an die Altablagerung). Um hier eine sachgerechte Beurteilung der tatsächlichen Bebauungsmöglichkeiten vornehmen zu können, wird empfohlen, das Änderungsverfahren sowie den Erlass einer Veränderungssperre vorzunehmen. Das Änderungsverfahren und die Veränderungssperre dienen dazu, abzuklären, welche Fläche uneingeschränkt bebaubar, mit Auflagen bebaubar oder nicht mehr bebaubar sind. Ziel ist es, eine Gefahrenabwehr im Sinne des Baugesetzbuches zu erreichen, um gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu gewährleisten. Die B-Planänderung holt die fehlende Kennzeichnung im BPlan nach, damit einer ggf. vorliegenden Fehlerhaftigkeit des B-Planes vorgebeugt wird. Die Veränderungssperre übernimmt zudem die Aufgabe, Bauvorhaben auf den durch die Altablagerung beeinflussten Flächen unterbinden bzw. zurückstellen zu können. Beide Verfahren -2- haben die Aufgabe, eventuelle Amtshaftungsansprüche wegen der bestehenden Altablagerung gegenüber der Gemeinde Leopoldshöhe auszuschließen. Unter diesen Gesichtspunkten empfiehlt die Verwaltung die Einleitung des BPlanänderungsverfahren i.V.m dem Erlass einer Veränderungssperre. Beschlussvorschlag: 1. Der Hochbauund Planungsausschuss beschließt die Aufstellung der 13. Änderung des Bebauungsplanes 04/05 „Auf dem Rohe“. Der Geltungsbereich ist aus der Anlage ersichtlich. 2. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die anliegende Veränderungssperre zum räumlichen Geltungsbereich der zur Aufstellung beschlossenen 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 „Auf dem Rohe“ als Satzung zu beschließen. Der Geltungsbereich ist aus der Anlage ersichtlich. Schemmel Anlage: - Geltungsbereich und Begründung zur 13. Änderung des Bebauungsplanes 04/05 „Auf dem Rohe“. - Räumlicher Geltungsbereich der Veränderungssperre zum räumlichen Geltungsbereich der zur Aufstellung beschlossenen 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 „Auf dem Rohe“. - Satzungstext der Veränderungssperre zur 13. Änderung des Bebauungsplanes 04/05 „Auf dem Rohe“.