Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
25 kB
Datum
21.02.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Mitteilungsvorlage
- öffentlich -
Drucksache
21/2007
zur Sitzung
des Ausschusses für Straßen, Plätze
und Verkehr
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Wehmeier
Telefon:
05208/991-264
Datum:
24. November 2009
Projekt PPP-Straßen-Lippe
hier: Angebot des Kreises Lippe zu einer intensiven Zusammenarbeit mit den Städten und
Gemeinden
Beratungsfolge
Ausschuss für Straßen, Plätze und
Verkehr
Termin
21.02.2007
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Auf der Grundlage von zwei Machbarkeitsstudien hatte der Kreis Lippe am 19.06.06 beschlossen, das PPPProjekt Straßen-Lippe europaweit auszuschreiben.
Mit dem Ziel einer Effizienzsteigerung sollten unter Beteiligung der Städte und Gemeinden die Bereiche
Straßenbau, Straßenbetrieb und Straßenunterhaltung neu organisiert werden. In Zusammenarbeit mit einem
privaten Dritten sollten dabei möglichst alle Kreisstraßen, Radwege und die Netze der kreisangehörigen
Gemeinden nach dem s.g. Lebenszyklusansatz bewirtschaftet werden.
Nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund eines zwischenzeitlich initiierten Bürgerbegehrens gegen das PPPProjekt, aber auch unter Berücksichtigung der eher abwartenden bis ablehnenden Haltung der Städte und
Gemeinden bezüglich einer Zusammenarbeit, wurde das ursprüngliche Konzept jetzt noch einmal
modifiziert.
Der ursprünglich in das Verfahren einbezogene Bereich der betrieblichen Unterhaltung der Straßen soll nun
nicht mehr in das Vergabeverfahren einbezogen werden. Somit konzentriert sich das PPP-Projekt nunmehr
auf den Bereich Planung, Bau, Finanzierung und bauliche Unterhaltung der Kreisstraßen und ggf. auf das
Projekt eingebundener Gemeindestraßen.
Bezüglich einer Beteiligung der Gemeinde Leopoldshöhe an dem vorgenannten Projekt ist zunächst einmal
festzuhalten, dass die o.g. Leistungen auch bislang schon ausgeschrieben werden und in der Regel von
mittelständischen Unternehmern aus der Region erbracht werden.
Im Rahmen einer Info-Veranstaltung am 01.02.07 im Kreishaus wurde den Kommunen sodann noch einmal
das vorliegende Konzept erläutert. Im Rahmen dieser Präsentation wurden gravierende Unterschiede im
Bereich des Planens und Bauens von Kreisstraßen bzw. Gemeindestraßen deutlich.
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Wie gerade am aktuellen Beispiel der Ortskernsanierung diskutiert wird, ist beim Bau bzw. bei der Sanierung
von Gemeindestraßen in der Regel immer eine sorgfältige Abstimmung der Maßnahme mit anderen
Versorgungsträgern bezüglich ihrer Leitungsnetze im Straßenunterbau erforderlich. Eine Output-orientierte
Ausschreibung im Rahmen eines umfassenden PPP-Verfahrens, bei der u.U. nur wenige „100 Meter
Gemeindestraßen“ einbezogen werden, lässt im konkreten Einzelfall bei der Ausführung dann jedoch wenig
Spielraum für erforderliche Abstimmungen vor Ort.
Die in Leopoldshöhe zwischenzeitlich hoch entwickelte Partizipation der Bürger im Planungsprozess mit
Bürgerversammlungen, Anhörungen, Ortsterminen und Einflussmöglichkeiten, z. T. bis unmittelbar vor
Baubeginn, ist in einem solchen Verfahren ebenfalls nicht möglich.
Ein weiteres Spezifikum bei der Planung und dem Bau von Gemeindestraßen ist die anschließende
Abrechnung nach dem Kommunalen Abgabengesetz (KAG) bzw. dem Baugesetzbuch (BauGB). Auch in
diesem Zusammenhang müssen aus gemeindlicher Sicht begründete Zweifel an der Kompatibilität einer
PPP-Ausschreibung mit den beitragsrechtlichen Regeln des KAG bzw. BauGB angemeldet werden ( z.B.
detaillierte Kostendifferenzierung f. Teileinrichtungen).
Bei Kreisstraßen stellt sich die Situation völlig anders dar, da diesbezüglich im Regelfall eine
Standardplanung zugrunde liegt und weder eine finanzielle Beteiligung der Bürger, noch eine dem KAG
vergleichbare Planungsabsprache erfolgt.
Weitere Fragen ergeben sich hinsichtlich der Bauleitung und Bauüberwachung bis hin zu der Problematik,
wer dann im PPP-Verfahren der eigentliche Bauherr ist.
Das PPP-Verfahren zeichnet sich zudem durch einen sehr hohen Bürokratieaufwand unter Einbeziehung
erheblicher externer Beraterdienstleistungen (europaweite Ausschreibung erforderlich) aus. In diesem
Zusammenhang sind auch weiterhin eigene Planungsleistungen der Kommunen vor dem Vergabeverfahren
erforderlich. Die Notwendigkeit der kostenintensiven Einbeziehung von technischen und
betriebswirtschaftlichen Beratern erfolgt nicht nur zur Vorbereitung des Vergabeverfahrens, sondern ist auch
während der konkreten Abwicklung der Projekte erforderlich. Die Kosten dieser Beratung können im Übrigen
nicht in die beitragsrechtliche Abwicklung einbezogen werden.
Aus den vorgenannten Gründen wird deutlich, dass eine Beteiligung der Gemeinde Leopoldshöhe an der
Ausschreibung zukünftiger Planungs-/Bau-/Finanzierungs- und Straßenunterhaltungsleistungen im Rahmen
eines PPP-Verfahrens keine Effizienz-Vorteile bringt.
Die vom Kreis Lippe in diesem Zusammenhang ebenfalls angebotene Kooperation im Bereich der
betrieblichen Unterhaltung außerhalb eines Vergabeverfahrens wird dagegen unterstützt. Die Gemeinde
Leopoldshöhe hat dabei ein grundsätzliches Interesse mit dem Kreis und den umliegenden Gemeinden zu
kooperieren und entsprechende Synergieeffekte und Optimierungspotentiale auszuschöpfen. Die auf dem
Bauhof der Gemeinde Leopoldshöhe bereits vorhandene Datentransparenz vor dem Hintergrund der
vorliegenden Kosten- und Leistungsrechnung, aber auch die gute Mitarbeitermotivation mit einem
ausgeprägten Dienstleistungsverständnis, bilden gute Voraussetzungen zu einer interkommunalen
Zusammenarbeit.
Schemmel