Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
22.02.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
37/2007
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Raddatz
Telefon:
05208/991-272
Datum:
24. November 2009
Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe und
Aufstellung einer Außenbereichssatzung im Bereich der Straße "Im Flick"
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
22.02.2007
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der Hochbau- und Planungsausschuss hat sich bereits zweimal mit einem sehr ähnlichen Antrag
beschäftigt. Die Beratungen fanden in den Sitzungen am 18.11.2004 (Vorlagennummer 24/2004) und am
23.03.2006 (Vorlagennummer 19/2006) statt.
In beiden Sitzungen wurden die entsprechenden Anträge abgelehnt.
Die Erweiterung des Flächennutzungsplanes ist an der beantragten Stelle – zum jetzigen Zeitpunkt - auch
weiterhin unnötig. Im gültigen Flächennutzungsplan sind noch ausreichende Reserven vorhanden, die
gegebenenfalls entwickelt werden können.
Im Gegensatz zu den zwei früheren Anträgen geht die jetzt beantragte Flächennutzungsplanänderung
zudem über den im Gebietsentwicklungsplan (GEP) dargestellten Allgemeinen Siedlungsbereich, der an der
Straße Im Flick endet, hinaus. Zur Änderung des Flächennutzungsplanes ist daher zunächst mindestens
eine Abstimmung mit der Regionalplanung erforderlich, gegebenenfalls müsste auch der GEP geändert
werden.
Nur mit einem Gesamtkonzept kann eine geordnete städtebauliche Entwicklung im gesamten Bereich
gesichert werden. Dies gilt besonders für die Abwasserentsorgung. Diese ist für den Bereich der
beantragten Außenbereichssatzung sehr aufwändig und mit entsprechenden Kosten verbunden. Die
Festsetzung von Bauland auf den Flurstücken 215, 216, 218, 234 sowie einem Teil aus 219 würde diesem
Ansatz aber zuwiderlaufen. Die Aufstellung einer Satzung macht ohne städtebauliche Festsetzungen und
eine Einbeziehung der Flächen der Straße „Im Flick“ keinen Sinn. Die Verwaltung vertritt daher nach wie vor
die Auffassung, dass das geeignete planungsrechtliche Mittel für eine Entwicklung der gesamten Flächen
westlich der Straße „Im Flick“ ein Bebauungsplan ist. Eine Satzung nach § 35 (6) BauGB ist kein geeignetes
Instrument. Das Ziel, eine weitere Bebauung der Flurstücke 215, 216, 218, und 234 zu ermöglichen, ist mit
der angestrebten Satzung nicht zu realisieren, da diese auch keine zweite Baureihe zulässt.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt, den vorliegenden Antrag abzulehnen.
Schemmel