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Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe und Aufstellung einer Außenbereichssatzung im Bereich der Straße "Im Flick" )

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
22.02.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe und Aufstellung einer Außenbereichssatzung im Bereich der Straße "Im Flick" )

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 37/2007 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Raddatz Telefon: 05208/991-272 Datum: 24. November 2009 Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe und Aufstellung einer Außenbereichssatzung im Bereich der Straße "Im Flick" Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 22.02.2007 Bemerkungen Sachdarstellung: Der Hochbau- und Planungsausschuss hat sich bereits zweimal mit einem sehr ähnlichen Antrag beschäftigt. Die Beratungen fanden in den Sitzungen am 18.11.2004 (Vorlagennummer 24/2004) und am 23.03.2006 (Vorlagennummer 19/2006) statt. In beiden Sitzungen wurden die entsprechenden Anträge abgelehnt. Die Erweiterung des Flächennutzungsplanes ist an der beantragten Stelle – zum jetzigen Zeitpunkt - auch weiterhin unnötig. Im gültigen Flächennutzungsplan sind noch ausreichende Reserven vorhanden, die gegebenenfalls entwickelt werden können. Im Gegensatz zu den zwei früheren Anträgen geht die jetzt beantragte Flächennutzungsplanänderung zudem über den im Gebietsentwicklungsplan (GEP) dargestellten Allgemeinen Siedlungsbereich, der an der Straße Im Flick endet, hinaus. Zur Änderung des Flächennutzungsplanes ist daher zunächst mindestens eine Abstimmung mit der Regionalplanung erforderlich, gegebenenfalls müsste auch der GEP geändert werden. Nur mit einem Gesamtkonzept kann eine geordnete städtebauliche Entwicklung im gesamten Bereich gesichert werden. Dies gilt besonders für die Abwasserentsorgung. Diese ist für den Bereich der beantragten Außenbereichssatzung sehr aufwändig und mit entsprechenden Kosten verbunden. Die Festsetzung von Bauland auf den Flurstücken 215, 216, 218, 234 sowie einem Teil aus 219 würde diesem Ansatz aber zuwiderlaufen. Die Aufstellung einer Satzung macht ohne städtebauliche Festsetzungen und eine Einbeziehung der Flächen der Straße „Im Flick“ keinen Sinn. Die Verwaltung vertritt daher nach wie vor die Auffassung, dass das geeignete planungsrechtliche Mittel für eine Entwicklung der gesamten Flächen westlich der Straße „Im Flick“ ein Bebauungsplan ist. Eine Satzung nach § 35 (6) BauGB ist kein geeignetes Instrument. Das Ziel, eine weitere Bebauung der Flurstücke 215, 216, 218, und 234 zu ermöglichen, ist mit der angestrebten Satzung nicht zu realisieren, da diese auch keine zweite Baureihe zulässt. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt, den vorliegenden Antrag abzulehnen. Schemmel