Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
15.03.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
zur Sitzung
des Rates
33/2007
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
BdR Büro des Rates
Auskunft erteilt:
Frau Patruck
Telefon:
05208/991-105
Datum:
24. November 2009
Besetzung der Ausschüsse
hier: Wahl von beratenden Mitgliedern aus den gemeindlichen Schulen
Beratungsfolge
Rat
Termin
15.03.2007
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Gemäß § 85 Abs. 2 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG) ist
in den Schulausschuss je eine oder ein von der katholischen Kirche und der evangelischen Kirche benannte
Vertreterin oder benannter Vertreter als ständiges Mitglied mit beratender Stimme zu berufen. Außerdem
können Vertreterinnen und Vertreter der Schulen zur ständigen Beratung berufen werden.
Wird kein Schulausschuss, sondern ein gemeinsamer Ausschuss gebildet, so findet § 85 Abs. 3 SchulG
Anwendung. Demnach gilt § 85 Abs. 2 Satz 3 SchulG entsprechend, wobei die Mitwirkung der benannten
Vertreter auf Gegenstände des Schulausschusses beschränkt bleibt.
Durch das Ausscheiden von Frau Gisela Beigel (Grundschule Süd) aus dem Schuldienst, wurde eine
Nachbenennung erforderlich. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe hat deshalb in seiner 12. öffentlichen
Sitzung am 06. April 2006 Frau Simone Kropp als beratendes Mitglied in den Ausschuss für Schule, Kultur
und Sport entsandt. Da die Position der Konrektorin derzeit nicht besetzt war, wurde seitens des Rates
jedoch keine Stellvertreterin benannt. Die Leitung der Grundschule Süd hat nun die neue Konrektorin, Frau
Manuela Roecker, als stellvertretendes Mitglied der Grundschule Süd für den Ausschuss für Schule, Kultur
und Sport vorgeschlagen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, Frau Manuela Roecker als stellvertretendes Mitglied der Grundschule Süd mit
beratender Stimme in den Ausschuss für Schule, Kultur und Sport zu entsenden.
Schemmel