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Beschlussvorlage (8. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 "Königskamp" hier: - Beratung über die während der Auslegung und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen - Satzungempfehlung an den Rat)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
15.03.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Beschlussvorlage (8. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 "Königskamp"
hier: - Beratung über die während der Auslegung und der Beteiligung der Behörden und   der sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungempfehlung an den Rat) Beschlussvorlage (8. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 "Königskamp"
hier: - Beratung über die während der Auslegung und der Beteiligung der Behörden und   der sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungempfehlung an den Rat)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 29/2007 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Raddatz Telefon: 05208/991-272 Datum: 24. November 2009 8. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 "Königskamp" hier: - Beratung über die während der Auslegung und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen - Satzungempfehlung an den Rat Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 22.02.2007 Rat 15.03.2007 Bemerkungen Sachdarstellung: Der Hochbau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 29.11.2006 die Aufstellung und die Auslegung der 8. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“ beschlossen. Die Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden bis zum 26.01.2007 durchgeführt. Während dieser Zeit sind keine Stellungnahmen mit Anregungen oder Bedenken zur 8. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes eingegangen. Firma RWE weist daraufhin, dass am Rande bzw. im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Mitteldruckgasleitungen liegen, die nicht durch Bauarbeiten beeinträchtigt werden dürfen. Bedenken und Anregungen werden durch RWE nicht vorgebracht. Die Verwaltung empfiehlt – zur Information der Bauherren – einen Hinweis in den Bebauungsplan aufzunehmen: Gasleitungen: Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befinden sich Mitteldruckgasleitungen der Firma RWE, die nicht durch Bauarbeiten beeinträchtigt werden dürfen. Vor Bauarbeiten sind entsprechende Erkundigungen einzuholen. Ansprechpartner ist: RWE Gas AG Regionalzentrum Ostwestfalen-Lippe Hellweg 12 333758 Rheda-Wiedenbrück 05242-95103 Beschlussvorschlag: a) Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, den Vorschlag der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Bürger und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beschließen. b) Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die 8. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“ als Satzung und die zugehörige Begründung zu beschließen. Schemmel -2-