Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,6 kB
Datum
15.03.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Präambel
Aufgrund des § 1 Abs. 3 und des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) und § 86 der
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) i.V. mit § 41 der
Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe die 8.
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“, bestehend
aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen sowie den örtlichen
Bauvorschriften, als Satzung beschlossen.
Leopoldshöhe, _________________
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Bürgermeister