Daten
Kommune
Bedburg
Größe
244 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
24.09.14, 18:01
Aktualisiert
24.09.14, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-94/2014
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
30.09.2014
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 11 / Lipp, 1. vereinfachte Änderung
- Ortslage Oppendorf – Zur Gaulshütte hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Für den Bebauungsplan Nr. 11 / Lipp, 1. vereinfachte Änderung wird der
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954) gefasst.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Stadt Bedburg liegt ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 11/Lipp im Bereich der
Ortslage Oppendorf vor (siehe Anlage 1 - Plangeltungsbereich).
Inhalt des Antrages ist die zusätzliche Ausweisung einer überbaubaren Fläche in den rückwärtigen
Grundstücksbereichen der Straße „Zur Gaulshütte“ zur Errichtung einer Hinterlandbebauung.
…
Der hier rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 11/Lipp setzt für den Bereich an der Gaulshütte im
Wesentlichen eine straßenseitige Bebauung mit einer maximal zweigeschossigen Bebauung und
einer Bautiefe von maximal 20m fest (siehe Anlage 2 – bisheriger Stand BP 11 / Lipp). Für zwei
Grundstücke im südwestlichen Bereich ist auch eine Hinterlandbebauung als planerisch zulässig
festgesetzt und realisiert. Dies geschah jedoch nicht wie im Plan festgesetzt über eine öffentliche
Erschließungsstraße sondern mittels Erschließung über Privatflächen. Nunmehr soll auch auf den
übrigen Grundstücken eine entsprechende rückwärtige Bebauung ermöglicht werden.
Hierbei handelt es sich um eine Angebotsplanung, d.h. dass die rückwärtige Bebauung nur dort
erfolgt, wo dies von den jeweiligen Grundstückseigentümern gewünscht und aufgrund der
Grundstücksbreite realisierbar ist. Ggf. sind privatrechtliche Grundstücksteilungen und -verkäufe
zur Bebauung notwendig. Die Bebauung soll sich gestalterisch in die vorhandene Bebauung
einfügen, sodass Festsetzungen hinsichtlich der Geschossigkeit und Dachneigung übernommen
werden sollen. Die Erschließung muss jeweils seitlich an der straßenseitig gelegen Bebauung
entlang erfolgen.
Durch diese Änderung soll eine bedarfsgerechte und gleichzeitig verträgliche Nachverdichtung der
etwa 50m tiefen Grundstücke erfolgen damit der Stabilisierung und Zukunftsfähigkeit der Ortslage
Oppendorf dienen.
Das Verfahren wird als vereinfachte Änderung gemäß § 13 BauGB durchgeführt, da die
Grundzüge der Planung durch die Planänderung nicht berührt werden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Die zusätzliche Bebaubarkeit der großen Grundstücke schafft Baumöglichkeiten für weitere Gebäude und trägt damit
zur Stärkung Bedburgs als Wohnstandort bei.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x – Die Planungskosten werden vom privaten Grundstückseigentümer getragen.
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Beschlussvorlage WP9-94/2014
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Bedburg, den 22.09.2014
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------Sascha Solbach
Stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-94/2014
Seite 3