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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 11 / Lipp, 1. vereinfachte Änderung - Ortslage Oppendorf – Zur Gaulshütte - hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
244 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
24.09.14, 18:01
Aktualisiert
24.09.14, 18:01
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 11 / Lipp, 1. vereinfachte Änderung
- Ortslage Oppendorf – Zur Gaulshütte -
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 11 / Lipp, 1. vereinfachte Änderung
- Ortslage Oppendorf – Zur Gaulshütte -
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 11 / Lipp, 1. vereinfachte Änderung
- Ortslage Oppendorf – Zur Gaulshütte -
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-94/2014 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Stadtentwicklungsausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 30.09.2014 Betreff: Bebauungsplan Nr. 11 / Lipp, 1. vereinfachte Änderung - Ortslage Oppendorf – Zur Gaulshütte hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag: Für den Bebauungsplan Nr. 11 / Lipp, 1. vereinfachte Änderung wird der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954) gefasst. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Stadt Bedburg liegt ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 11/Lipp im Bereich der Ortslage Oppendorf vor (siehe Anlage 1 - Plangeltungsbereich). Inhalt des Antrages ist die zusätzliche Ausweisung einer überbaubaren Fläche in den rückwärtigen Grundstücksbereichen der Straße „Zur Gaulshütte“ zur Errichtung einer Hinterlandbebauung. … Der hier rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 11/Lipp setzt für den Bereich an der Gaulshütte im Wesentlichen eine straßenseitige Bebauung mit einer maximal zweigeschossigen Bebauung und einer Bautiefe von maximal 20m fest (siehe Anlage 2 – bisheriger Stand BP 11 / Lipp). Für zwei Grundstücke im südwestlichen Bereich ist auch eine Hinterlandbebauung als planerisch zulässig festgesetzt und realisiert. Dies geschah jedoch nicht wie im Plan festgesetzt über eine öffentliche Erschließungsstraße sondern mittels Erschließung über Privatflächen. Nunmehr soll auch auf den übrigen Grundstücken eine entsprechende rückwärtige Bebauung ermöglicht werden. Hierbei handelt es sich um eine Angebotsplanung, d.h. dass die rückwärtige Bebauung nur dort erfolgt, wo dies von den jeweiligen Grundstückseigentümern gewünscht und aufgrund der Grundstücksbreite realisierbar ist. Ggf. sind privatrechtliche Grundstücksteilungen und -verkäufe zur Bebauung notwendig. Die Bebauung soll sich gestalterisch in die vorhandene Bebauung einfügen, sodass Festsetzungen hinsichtlich der Geschossigkeit und Dachneigung übernommen werden sollen. Die Erschließung muss jeweils seitlich an der straßenseitig gelegen Bebauung entlang erfolgen. Durch diese Änderung soll eine bedarfsgerechte und gleichzeitig verträgliche Nachverdichtung der etwa 50m tiefen Grundstücke erfolgen damit der Stabilisierung und Zukunftsfähigkeit der Ortslage Oppendorf dienen. Das Verfahren wird als vereinfachte Änderung gemäß § 13 BauGB durchgeführt, da die Grundzüge der Planung durch die Planänderung nicht berührt werden. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Die zusätzliche Bebaubarkeit der großen Grundstücke schafft Baumöglichkeiten für weitere Gebäude und trägt damit zur Stärkung Bedburgs als Wohnstandort bei. Finanzielle Auswirkungen: Nein x – Die Planungskosten werden vom privaten Grundstückseigentümer getragen. Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Beschlussvorlage WP9-94/2014 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Bedburg, den 22.09.2014 ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------Sascha Solbach Stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-94/2014 Seite 3