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Beschlussvorlage (13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 „Auf dem Rohe“ hier: Beschluss über die Form der Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
13.12.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Beschlussvorlage (13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 „Auf dem Rohe“ 
hier: Beschluss über die Form der Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache zur Sitzung des Rates 184/2007 der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/991-278 Datum: 24. November 2009 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 „Auf dem Rohe“ hier: Beschluss über die Form der Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Beratungsfolge Rat Termin 13.12.2007 Bemerkungen Sachdarstellung: In der letzten Hochbau- und Planungsausschusssitzung am 29.11.2007 wurde beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung bei dieser Planung in Form einer Bürgerversammlung durchzuführen. Die Ausschussmitglieder sprachen sich hiefür einstimmig aus, da die Planung einen umfangreichen Regelungsinhalt aufweist und die Altlastenproblematik eine besondere Situation darstellt. Das Baugesetzbuch schreibt keine verbindliche Art und Weise der Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Üblicherweise wird in der Gemeinde Leopoldshöhe die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen Auslegung vorgenommen. Das heißt, dass für ca. 4 Wochen die Unterlagen während der Sprechzeiten im Rathaus eingesehen werden können. Rückfragen sind dabei möglich. Für die Durchführung einer Bürgerversammlung ist gemäß dem Ortsrecht der Gemeinde Leopoldshöhe ein Ratsbeschluss erforderlich. Mit vorliegender Vorlage wird dem entsprochen. Sollte der Rat sich für eine Bürgerversammlung aussprechen, so ist basierend auf dem Ortsrecht ein Vertreter je Fraktion zu bestimmen, der an der Bürgerversammlung teilnimmt. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe möge entscheiden, ob die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für die 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 „Auf dem Rohe“ als Bürgerversammlung oder in Form einer Auslegung vorgenommen wird. Bei Durchführung einer Bürgerversammlung benennt jede Fraktion ein Ratsmitglied als Vertreter gem. § 4 Abs. 3 S. 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe. Schemmel