Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
13.12.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
zur Sitzung
des Rates
184/2007
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/991-278
Datum:
24. November 2009
13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 „Auf dem Rohe“
hier: Beschluss über die Form der Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsfolge
Rat
Termin
13.12.2007
Bemerkungen
Sachdarstellung:
In der letzten Hochbau- und Planungsausschusssitzung am 29.11.2007 wurde beschlossen, die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung bei dieser Planung in Form einer Bürgerversammlung durchzuführen. Die
Ausschussmitglieder sprachen sich hiefür einstimmig aus, da die Planung einen umfangreichen
Regelungsinhalt aufweist und die Altlastenproblematik eine besondere Situation darstellt.
Das Baugesetzbuch schreibt keine verbindliche Art und Weise der Durchführung der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Üblicherweise wird in der Gemeinde Leopoldshöhe die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen Auslegung vorgenommen. Das heißt, dass für ca. 4
Wochen die Unterlagen während der Sprechzeiten im Rathaus eingesehen werden können. Rückfragen
sind dabei möglich.
Für die Durchführung einer Bürgerversammlung ist gemäß dem Ortsrecht der Gemeinde Leopoldshöhe ein
Ratsbeschluss erforderlich. Mit vorliegender Vorlage wird dem entsprochen. Sollte der Rat sich für eine
Bürgerversammlung aussprechen, so ist basierend auf dem Ortsrecht ein Vertreter je Fraktion zu
bestimmen, der an der Bürgerversammlung teilnimmt.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe möge entscheiden, ob die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für die
13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 „Auf dem Rohe“ als Bürgerversammlung oder in Form einer
Auslegung vorgenommen wird.
Bei Durchführung einer Bürgerversammlung benennt jede Fraktion ein Ratsmitglied als Vertreter gem. § 4
Abs. 3 S. 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe.
Schemmel