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Beschlussvorlage (Änderung der Tarifgestaltung des Gartenhallenbades)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
161 kB
Datum
15.12.2010
Erstellt
23.11.10, 04:47
Aktualisiert
07.06.11, 06:48
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 175/2010 1. Ergänzung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kultur, Sport, Städtepartnerschaften Vorlage für Ausschuss für Sport und Freizeit Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Änderung der Tarifgestaltung des Gartenhallenbades Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 17.11.2010 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 175/2010 1. Ergänzung Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Friedhelm Weidenhaupt 17.11.2010 öffentlich X nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Sport und Freizeit Rat Betreff: Änderung der Tarifgestaltung des Gartenhallenbades Beschlussentwurf: Ab dem 1. Januar 2011 werden die Eintrittspreise für die Nutzung der städtischen Bäder wie folgt festgelegt: Gartenhallenbad Schwimmen Einzelkarte Schwimmbad (ganztags) Kurzzeittarif (max. 2 Stunden) Erwachsene 5,00 € 4,00 € ermäßigt 4,00 € 3,00 € Der Tarif „ermäßigt“ umfasst folgende Personengruppen: - Kinder von 4 – 17 Jahren - Inhaber der Ehrenamtskarte des Landes Nordrhein-Westfalen 1 - Schwerbehinderte ab 50% und eine Begleitperson ) 1 ) Mit dem Eintrag aG, H oder BL auf der Rückseite des amtlichen Ausweises oder dem Eintrag B sowie dem Satz: „ Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen“ auf der Vorderseite des Ausweises. Sauna und Fitnessraum (ab 16 Jahren) zusätzlich zum Eintrittspreis „Schwimmen“ zu zahlen (der Saunabesuch ist erst ab 16 Jahre ohne Begleitperson gestattet) 4,00 € Sonnenbank 10 Minuten (ab 18 Jahre, nur Barzahlung möglich) 4,00 € sonstiges Geldwertkarte (Wert 50,00 EUR ) 42,50 € 1/2 – Jahreskarte Schwimmen 1/2 – Jahreskarte Schwimmen, Sauna und Fitnessraum 160,00 € 290,00 € Freier Eintritt Kinder bis 3 Jahren haben in Begleitung eines Erwachsenen freien Eintritt Schulbad Benutzung des Schulbades durch kommerzielle Nutzer 150,00 € pro Std. Sachdarstellung: 1. Problem In der 4. Sitzung des Ausschusses für Sport und Freizeit am 15.09.2010 wurde beschlossen, die Vorlage Nr. 175/2010 „Änderung der Tarifgestaltung des Gartenhallenbades“ in die nächste Sitzung des Ausschusses zu vertagen. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen vereinfachten, an den Gebührentarifen der Städte Bornheim und Brühl angelehnten Vorschlag auszuarbeiten, dessen Preisgestaltung günstiger als die der vorgenannten Städte sein soll. 2. Lösung Wunschgemäß wurde die Anzahl der einzelnen Tarife, Sondertarife und Ermäßigungstatbestände deutlich reduziert und eine übersichtliche Eintrittspreisgestaltung erreicht. Es sollen nur moderate, für die Kunden akzeptable Preisanhebungen erfolgen, um keine Besucherrückgänge zu bewirken. Zur Vereinfachung werden für die Schwimmbadnutzung für Erwachsene zwei Tarife angeboten, der Tagestarif (5,00 € statt 4,00 €) und der von 1½-Stunden auf 2 Stunden verlängerte Kurzzeittarif (4,00 € statt 2,00 €). Neben dem Erwachsenentarif wird ein „ermäßigter“ Tarif eingeführt, der neben Kindern (4 – 17 Jahre) auch andere Personengruppen (Ehrenamtskarteninhabern, Schwerbehinderte) umfasst. Die Ermäßigung beträgt einheitlich 1,00 € betragen (bisher 0,50 €). Unter Berücksichtigung der zur Vorlagen-Nr. 174/2010 „Änderung der Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei / Schulzentralbibliothek“ geführten politischen Diskussion wird in dem vorgeschlagenen „ermäßigt-Tarif“ auf folgende Personengruppen verzichtet: - Schüler, Studenten bis 26 Jahre, Grundwehr- und Zivildienstleistende - Leistungsempfänger nach SGB II und SGB XII mit Sonderausweis der Stadt Wesseling Allerdings befürwortet die Verwaltung die Einbeziehung des Personenkreises 1 - Schwerbehinderte ab 50% und eine Begleitperson ) 1 ) Mit dem Eintrag aG, H oder BL auf der Rückseite des amtlichen Ausweises oder dem Eintrag B sowie dem Satz: „ Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen“ auf der Vorderseite des Ausweises. in den „ermäßigt-Tarif“. Schwimmbäder sind für Menschen mit körperlichen Einschränkungen oftmals eine wichtige oder die einzige Einrichtung für Reha- oder Gesunderhaltungsmaßnahmen. Daher sollte dieser Personenkreis das Schwimmbad zu einem ermäßigten Preis nutzen dürfen. Auf die bisher angebotenen verschiedenen 10er-Karten sollte verzichtet werden. Diese bieten einen Preisnachlass zwischen 14,29 % und 15 % gegenüber den Einzelkarten. Allerdings bietet die weiterhin angebotene Geldwertkarte (Preis: 42,50 € – Wert: 50 €) als Alternative zu den 10er-Karten ebenfalls einen Preisnachlass von 15 %. Bislang hatten Familien mit zwei Kindern unter 6 Jahren freien Eintritt. Die Verwaltung schlägt vor, diese großzügige Regelung auf „Kinder unter 3 Jahren in Begleitung eines Erwachsenen“ einzuschränken. Auch in den Städten Brühl und Bornheim gilt diese „unter-3-Jahre“-Regelung. Der Tarif für kommerzielle Nutzer des Schulschwimmbades soll zunächst von 77,00 € auf 150,00 € angehoben werden. Die Verwaltung wird überprüfen, welche Preise marktüblich sind, von anderen Bädern erlangt werden und mit Wiedereröffnung des Schulschwimmbades hier erzielt werden können. Der Tarif für die Nutzung der Sonnenbänke soll von 3,50 € auf 4,00 € angehoben werden. Die Anhebung der Einzelkartentarife erfordert auch eine Anpassung der Tarife für die ½-Jahreskarten „Schwimmen“ bzw. „Schwimmen, Sauna und Fitnessraum“. Die Verwaltung schlägt eine Anhebung von 130 € auf 160 € bzw. von 230 € auf 290 € vor. Diese steht in angemessener Relation zur Anhebung der Einzeltarife und sollte für die Kunden noch akzeptabel sein. Besonderheiten in Brühl und Bornheim - zeitliche Staffelungen für Saunabesucher Beide Städte bieten auch Zeittarife für Saunabesuche an. Beide Bäder sind im Gegensatz zu Wesseling zu Freizeit- u. Erlebnisbädern umgebaut und bieten den Besuchern durch diese Staffelung die Möglichkeit, Eintrittsgelder zu sparen. Der Wesselinger Tarif für die Saunanutzung (5,00 €) ist dem Angebot angemessen, eine zusätzliche zeitliche Staffelung (z.Bsp. 2 Std., 4 Std.) ist nicht erforderlich. - Gruppenkarten für Familien u. Personengruppen ab 4 bzw. 5 Personen Bornheim und Brühl bieten viele unterschiedliche Tarife für Familien- oder Besuchergruppen an. Auch hier gilt, dass Wesseling nicht mit diesen Familien- und Spaßbädern konkurrieren kann und seine Angebote vorrangig an andere Zielgruppen richten sollte. Die Aufnahme von zusätzlichen Tarifangeboten für Familien und Besuchergruppe ist daher nicht erforderlich. Unter Berücksichtigung der Erfahrungen und Vorschläge der Mitarbeiter des Gartenhallenbades seit Einführung der letzten Tarifanpassung im Jahr 2006, des Vergleiches der Tarife der Städte Bornheim und Brühl und der vorgetragenen Wünsche der Besucher des Gartenhallenbades schlägt die Verwaltung vor, die Tarife für die Nutzung der städtischen Bäder gemäß des Beschlussentwurfes zu ändern. Weitere Hinweise: Nachdem der Rat der Stadt Wesseling die Einführung von Kostendeckungsbeiträgen von Vereinen für die Sportstätten der Stadt für sportliche Zwecke beschlossen hat, wird die Verwaltung in Kürze einen Vorschlag zur Einführung von Kostendeckungsbeiträgen von Vereinen für die Nutzung des Gartenhallenbades („Vermietung von Bahnen“) und des Schulschwimmbades („Vermietung von Nutzungszeiten“) ausarbeiten und zur Beschlussfassung vorlegen. 3. Alternativen Alternativ wird vorgeschlagen, den “ermäßigt“-Tarif wie folgt zu gestalten: Der Tarif „ermäßigt“ umfasst folgende Personengruppen: - Kinder von 4 – 17 Jahren - Schüler, Studenten bis 26 Jahre, - Grundwehr- und Zivildienstleistende, - Leistungsempfänger nach SGB II und SGB XII mit Sonderausweis der Stadt Wesseling - Inhaber der Ehrenamtskarte des Landes Nordrhein-Westfalen 1 - Schwerbehinderte ab 50% und eine Begleitperson ) 1 ) Mit dem Eintrag aG, H oder BL auf der Rückseite des amtlichen Ausweises oder dem Eintrag B sowie dem Satz: „ Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen“ auf der Vorderseite des Ausweises. In dieser Auflistung sind alle Personengruppen aufgeführt, für die die aktuelle Tarifordnung vergünstigte Eintrittsgelder vorsieht. Eine Hochrechung der Verwaltung für den Zeitraum 09/2009 – 08/2010 ergab Einnahmeausfälle in Höhe von rd. 4.300 €. 4. Finanzielle Auswirkungen Die Verwaltung rechnet mit höheren Einnahmen von rd. 5.800,00 € monatlich / 70.000,00 € jährlich.