Daten
Kommune
Wesseling
Größe
161 kB
Datum
15.12.2010
Erstellt
23.11.10, 04:47
Aktualisiert
07.06.11, 06:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
175/2010 1. Ergänzung
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kultur, Sport, Städtepartnerschaften
Vorlage für
Ausschuss für Sport und Freizeit
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Änderung der Tarifgestaltung des Gartenhallenbades
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
17.11.2010
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 175/2010 1. Ergänzung
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Friedhelm Weidenhaupt
17.11.2010
öffentlich
X
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport und Freizeit
Rat
Betreff:
Änderung der Tarifgestaltung des Gartenhallenbades
Beschlussentwurf:
Ab dem 1. Januar 2011 werden die Eintrittspreise für die Nutzung der städtischen Bäder wie folgt festgelegt:
Gartenhallenbad
Schwimmen
Einzelkarte Schwimmbad (ganztags)
Kurzzeittarif (max. 2 Stunden)
Erwachsene
5,00 €
4,00 €
ermäßigt
4,00 €
3,00 €
Der Tarif „ermäßigt“ umfasst folgende Personengruppen:
- Kinder von 4 – 17 Jahren
- Inhaber der Ehrenamtskarte des Landes Nordrhein-Westfalen
1
- Schwerbehinderte ab 50% und eine Begleitperson )
1
) Mit dem Eintrag aG, H oder BL auf der Rückseite des amtlichen Ausweises oder dem Eintrag B sowie
dem Satz: „ Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen“ auf der Vorderseite des Ausweises.
Sauna und Fitnessraum (ab 16 Jahren)
zusätzlich zum Eintrittspreis „Schwimmen“ zu zahlen
(der Saunabesuch ist erst ab 16 Jahre ohne Begleitperson gestattet)
4,00 €
Sonnenbank
10 Minuten (ab 18 Jahre, nur Barzahlung möglich)
4,00 €
sonstiges
Geldwertkarte (Wert 50,00 EUR )
42,50 €
1/2 – Jahreskarte Schwimmen
1/2 – Jahreskarte Schwimmen, Sauna und Fitnessraum
160,00 €
290,00 €
Freier Eintritt
Kinder bis 3 Jahren haben in Begleitung eines Erwachsenen freien Eintritt
Schulbad
Benutzung des Schulbades durch kommerzielle Nutzer
150,00 € pro Std.
Sachdarstellung:
1. Problem
In der 4. Sitzung des Ausschusses für Sport und Freizeit am 15.09.2010 wurde beschlossen, die Vorlage
Nr. 175/2010 „Änderung der Tarifgestaltung des Gartenhallenbades“ in die nächste Sitzung des Ausschusses
zu vertagen. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen vereinfachten, an den Gebührentarifen der Städte
Bornheim und Brühl angelehnten Vorschlag auszuarbeiten, dessen Preisgestaltung günstiger als die der
vorgenannten Städte sein soll.
2. Lösung
Wunschgemäß wurde die Anzahl der einzelnen Tarife, Sondertarife und Ermäßigungstatbestände deutlich
reduziert und eine übersichtliche Eintrittspreisgestaltung erreicht. Es sollen nur moderate, für die Kunden
akzeptable Preisanhebungen erfolgen, um keine Besucherrückgänge zu bewirken.
Zur Vereinfachung werden für die Schwimmbadnutzung für Erwachsene zwei Tarife angeboten, der
Tagestarif (5,00 € statt 4,00 €) und der von 1½-Stunden auf 2 Stunden verlängerte Kurzzeittarif (4,00 € statt
2,00 €). Neben dem Erwachsenentarif wird ein „ermäßigter“ Tarif eingeführt, der neben Kindern (4 – 17
Jahre) auch andere Personengruppen (Ehrenamtskarteninhabern, Schwerbehinderte) umfasst. Die
Ermäßigung beträgt einheitlich 1,00 € betragen (bisher 0,50 €).
Unter Berücksichtigung der zur Vorlagen-Nr. 174/2010 „Änderung der Satzung über die Benutzung der
Stadtbücherei / Schulzentralbibliothek“ geführten politischen Diskussion wird in dem vorgeschlagenen
„ermäßigt-Tarif“ auf folgende Personengruppen verzichtet:
- Schüler, Studenten bis 26 Jahre, Grundwehr- und Zivildienstleistende
- Leistungsempfänger nach SGB II und SGB XII mit Sonderausweis der Stadt Wesseling
Allerdings befürwortet die Verwaltung die Einbeziehung des Personenkreises
1
- Schwerbehinderte ab 50% und eine Begleitperson )
1
) Mit dem Eintrag aG, H oder BL auf der Rückseite des amtlichen Ausweises oder dem Eintrag B sowie
dem Satz: „ Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen“ auf der Vorderseite des Ausweises.
in den „ermäßigt-Tarif“. Schwimmbäder sind für Menschen mit körperlichen Einschränkungen oftmals eine
wichtige oder die einzige Einrichtung für Reha- oder Gesunderhaltungsmaßnahmen. Daher sollte dieser
Personenkreis das Schwimmbad zu einem ermäßigten Preis nutzen dürfen.
Auf die bisher angebotenen verschiedenen 10er-Karten sollte verzichtet werden. Diese bieten einen
Preisnachlass zwischen 14,29 % und 15 % gegenüber den Einzelkarten. Allerdings bietet die weiterhin
angebotene Geldwertkarte (Preis: 42,50 € – Wert: 50 €) als Alternative zu den 10er-Karten ebenfalls einen
Preisnachlass von 15 %.
Bislang hatten Familien mit zwei Kindern unter 6 Jahren freien Eintritt. Die Verwaltung schlägt vor, diese
großzügige Regelung auf „Kinder unter 3 Jahren in Begleitung eines Erwachsenen“ einzuschränken. Auch in
den Städten Brühl und Bornheim gilt diese „unter-3-Jahre“-Regelung.
Der Tarif für kommerzielle Nutzer des Schulschwimmbades soll zunächst von 77,00 € auf 150,00 €
angehoben werden. Die Verwaltung wird überprüfen, welche Preise marktüblich sind, von anderen Bädern
erlangt werden und mit Wiedereröffnung des Schulschwimmbades hier erzielt werden können.
Der Tarif für die Nutzung der Sonnenbänke soll von 3,50 € auf 4,00 € angehoben werden.
Die Anhebung der Einzelkartentarife erfordert auch eine Anpassung der Tarife für die ½-Jahreskarten
„Schwimmen“ bzw. „Schwimmen, Sauna und Fitnessraum“. Die Verwaltung schlägt eine Anhebung von
130 € auf 160 € bzw. von 230 € auf 290 € vor. Diese steht in angemessener Relation zur Anhebung der
Einzeltarife und sollte für die Kunden noch akzeptabel sein.
Besonderheiten in Brühl und Bornheim
- zeitliche Staffelungen für Saunabesucher
Beide Städte bieten auch Zeittarife für Saunabesuche an. Beide Bäder sind im Gegensatz zu
Wesseling zu Freizeit- u. Erlebnisbädern umgebaut und bieten den Besuchern durch diese
Staffelung die Möglichkeit, Eintrittsgelder zu sparen. Der Wesselinger Tarif für die Saunanutzung
(5,00 €) ist dem Angebot angemessen, eine zusätzliche zeitliche Staffelung (z.Bsp. 2 Std., 4 Std.) ist
nicht erforderlich.
-
Gruppenkarten für Familien u. Personengruppen ab 4 bzw. 5 Personen
Bornheim und Brühl bieten viele unterschiedliche Tarife für Familien- oder Besuchergruppen an.
Auch hier gilt, dass Wesseling nicht mit diesen Familien- und Spaßbädern konkurrieren kann und
seine Angebote vorrangig an andere Zielgruppen richten sollte. Die Aufnahme von zusätzlichen Tarifangeboten für Familien und Besuchergruppe ist daher nicht erforderlich.
Unter Berücksichtigung der Erfahrungen und Vorschläge der Mitarbeiter des Gartenhallenbades seit
Einführung der letzten Tarifanpassung im Jahr 2006, des Vergleiches der Tarife der Städte Bornheim und
Brühl und der vorgetragenen Wünsche der Besucher des Gartenhallenbades schlägt die Verwaltung vor, die
Tarife für die Nutzung der städtischen Bäder gemäß des Beschlussentwurfes zu ändern.
Weitere Hinweise:
Nachdem der Rat der Stadt Wesseling die Einführung von Kostendeckungsbeiträgen von Vereinen für die
Sportstätten der Stadt für sportliche Zwecke beschlossen hat, wird die Verwaltung in Kürze einen Vorschlag
zur Einführung von Kostendeckungsbeiträgen von Vereinen für die Nutzung des Gartenhallenbades
(„Vermietung von Bahnen“) und des Schulschwimmbades („Vermietung von Nutzungszeiten“) ausarbeiten
und zur Beschlussfassung vorlegen.
3. Alternativen
Alternativ wird vorgeschlagen, den “ermäßigt“-Tarif wie folgt zu gestalten:
Der Tarif „ermäßigt“ umfasst folgende Personengruppen:
- Kinder von 4 – 17 Jahren
- Schüler, Studenten bis 26 Jahre,
- Grundwehr- und Zivildienstleistende,
- Leistungsempfänger nach SGB II und SGB XII mit Sonderausweis der Stadt Wesseling
- Inhaber der Ehrenamtskarte des Landes Nordrhein-Westfalen
1
- Schwerbehinderte ab 50% und eine Begleitperson )
1
) Mit dem Eintrag aG, H oder BL auf der Rückseite des amtlichen Ausweises oder dem Eintrag B sowie
dem Satz: „ Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen“ auf der Vorderseite des Ausweises.
In dieser Auflistung sind alle Personengruppen aufgeführt, für die die aktuelle Tarifordnung vergünstigte
Eintrittsgelder vorsieht. Eine Hochrechung der Verwaltung für den Zeitraum 09/2009 – 08/2010 ergab
Einnahmeausfälle in Höhe von rd. 4.300 €.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Verwaltung rechnet mit höheren Einnahmen von rd. 5.800,00 € monatlich / 70.000,00 € jährlich.