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Beschlussvorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/03 "Obere Brede" im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB hier: - Beratung über die Planung eines Spielplatzes im Änderungsbereich - Weitere Beratung und Beschluss über die zur Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange - Erneuter Auslegungsbeschluss)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
29.11.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Beschlussvorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/03 "Obere Brede" im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB
hier: - Beratung über die Planung eines Spielplatzes im Änderungsbereich
- Weitere Beratung und Beschluss über die zur Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
- Erneuter Auslegungsbeschluss) Beschlussvorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/03 "Obere Brede" im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB
hier: - Beratung über die Planung eines Spielplatzes im Änderungsbereich
- Weitere Beratung und Beschluss über die zur Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
- Erneuter Auslegungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 169/2007 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/991-278 Datum: 24. November 2009 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/03 "Obere Brede" im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB hier: - Beratung über die Planung eines Spielplatzes im Änderungsbereich - Weitere Beratung und Beschluss über die zur Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange - Erneuter Auslegungsbeschluss Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 29.11.2007 Bemerkungen Sachdarstellung: Die Verwaltung ist beauftragt worden, zu klären, ob der Grundstückseigentümer bereit ist, eine Teilfläche seines Grundstückes für einen Spielplatz zur Verfügung zu stellen. Die Antwort des Grundstückseigentümers liegt der Gemeinde Leopoldshöhe schriftlich vor. Danach ist die Umsetzung des Spielplatzes gewährleistet, sobald die 1. Änderung des B-Planes in der jetzt vorliegenden Fassung rechtskräftig geworden ist. Die Gemeinde Leopoldshöhe hat nun zu entscheiden, ob sie der Anregung zur Herstellung eines Spielplatzes folgen möchte. Hierzu wird auf die Ausführungen in den Drucksachen 101/2007 und 113/2007 der Hochbau- und Planungsausschusssitzungen am 20.06.2007 und 23.08.2007 sowie der Ortsbesichtigung und dem Diskussionsergebnis der letzten Ausschusssitzungen verwiesen. Diese Unterlagen dienen der Entscheidungsfindung, weshalb diese zur Beratung hinzuziehen sind. Erweiterter Vorschlag der Verwaltung zum Schreiben vom 22.4.2007 und vom 17.05.2007 Es bleibt weiterhin festzustellen, dass die Erreichbarkeit der vorhandenen Spielplätze für die Kinder aus der Straße „Obere Brede“ als vertretbar angesehen wird. Eine Spielplatzfläche direkt im Wohnquartier ist jedoch zu bevorzugen (weitere Erläuterung siehe Anlage, Begründung Punkt III). Auch für die Gemeinde Leopoldshöhe war die große Anzahl an Kindern in dem Wohngebiet überraschend, ebenso der damit verbundene Bedarf. Die Bereitschaft des Eigentümers ermöglicht der Gemeinde, diesen Bedarf an Ort und Stelle zu decken und bietet die Chance, Kinder zu fördern. Deshalb wird empfohlen, die Planung diesbezüglich zu ändern. -2- Beschlussvorschlag: a) Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt die in der Anlage der Drucksache 101/2007 aufgeführten „Vorschläge der Verwaltung“ sowie den „Vorschlag der Verwaltung“ in der hiesigen Vorlage zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. b) Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe stimmt dem geänderten Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/03 „Obere Brede“ im beschleunigten Verfahren sowie der zugehörigen Begründung zu und beschließt die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 BauGB. Schemmel Anlagen: siehe Drucksachen 01/2007, 110/2007 und 113/2007-11-14 - Änderungen in der Begründung zur 1. Änderung des B-Planes Nr. 02/03 „Obere Brede“ im beschleunigten Verfahren aufgrund der Aufnahme einer Spielplatzfläche im B-Plan - Planzeichnung des B-Planes mit Spielplatzfläche