Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
14 kB
Datum
29.11.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungen in der Begründung zur 1. Änderung des B-Planes
Nr. 02/03 „Obere Brede“ im beschleunigten Verfahren aufgrund der Aufnahme
einer Spielplatzfläche im Bebauungsplan
–Auszug aus der Begründung mit allen erforderlichen Änderungen. Dies geschieht um Papier und
somit Kosten zu sparen. Im übrigen sind die Drucksachen 01/2007, 110/2007 und 113/2007
heranzuziehen. Anmerkung: Änderungen sind in kursiv.-
I. 1 Ziel, Zweck und Notwendigkeit zur Änderung des Bebauungsplanes
Nach den Zielen der Raumordnung und Landesplanung bildet der Raum AsemissenBechterdissen- Greste einen Siedlungsschwerpunkt im südlichen Gemeindegebiet.
Insofern leiten sich hieraus auch Aufgaben für die zukünftige städtebauliche
Entwicklung ab.
Die unverändert anhaltende Nachfrage nach Bauplätzen lässt verfügbare Baugebiete
ständig kleiner werden. Bisher unausgenutzte Flächen innerhalb der bebauten
Ortsteile sind daher in Anspruch zu nehmen, somit wird hier eine Nachverdichtung
und gleichzeitig eine Steigerung des Angebots an Wohnbaufläche im südlichen
Gemeindegebiet vorgenommen. Auf dem Flurstück 1119 wird ein zusätzliches
Baufenster im Süden des Grundstücks festgesetzt. Die bisherigen Baufenster im
Änderungsbereich werden optimiert. Durch diese Nachverdichtung wird die
Nachhaltigkeit an Grün- und Erholungsflächen im und außerhalb des Gemeindekerns
gewahrt und bleibt somit den zukünftigen Generationen erhalten. Gleichzeitig wird
aber auch eine öffentliche Grünfläche als Spielplatzfläche festgesetzt. Hiermit soll
den Bedürfnissen von Kindern aus dem Neubaugebiet entsprochen werden.
Weiterhin soll die Unterbringung des ruhenden Verkehrs im Baugebiet „Obere Brede“
verbessert werden. Die öffentliche Grünfläche auf dem Flurstück 1110 wird im Zuge
dieser Planung in eine öffentliche Verkehrsfläche mit Stellplätzen umgewandelt.
.........
III. 3 Öffentliche Grünfläche / Spielplatzfläche
Die Bebauung im Bereich „Obere Brede“ ist im Jahr 2000/2001 begonnen worden,
wobei viele Grundstücke an Familien mit Kindern veräußert wurden. Während der
Auslegung zu diesem Verfahren beteiligten sich die dort wohnenden Kinder durch
eine Anregung und teilten ihr Bedürfnis nach einem Spielplatz mit. Die Anzahl der
Kinder und deren Altersstruktur bestätigen den Bedarf für einen Spielplatz.
Im bisherigen Baugebiet „Obere Brede“ ist kein Spielplatz vorhanden. Die Gemeinde
Leopoldshöhe hat sich daher mit der Erreichbarkeit von vorhandenen Spielplätzen
und mit potentiellen Flächen und deren Verfügbarkeit in der vorliegenden Planung
auseinandergesetzt.
Die Gemeinde verfügt über keine geeigneten Flächen im B-Plangebiet.
Die Erreichbarkeit von vorhandenen Spielplätzen wurde bei Aufstellung des B-Planes
und auch bei der jetzigen Änderung als vertretbar angesehen, jedoch wird eine
Spielplatzfläche direkt im Wohnquartier bevorzugt. Die Vorteile sind in der Bedeutung
für Gemeinschaftserlebnisse, Kommunikation und der Erfahrung der eigenen
Leistungsfähigkeit für und von Kindern zu sehen. Dies möchte die Gemeinde fördern
und den Bedürfnissen der Bevölkerung mit all seinen Altersgruppen – auch den der
Kinder - gerecht werden. Der Spielplatz „um die Ecke“ ist auch in Zeiten vermehrten
Ruhebedürfnisses erwünscht, weil er die gesellschaftlich für notwendig erachtete
sportlich / spielerische Betätigung von Kindern begünstigt, eine schnelle und
ungefährdete Erreichbarkeit zulässt und Spielmöglichkeiten auch für Kinder eröffnet,
die noch nicht selbstständig einen Spielplatz aufsuchen können. Dieser Ansatz hat
die Gemeinde dazu veranlasst, das Gespräch mit dem Eigentümer des Flurstückes
1119 zu suchen. Danach ist es möglich, eine Teilfläche für eine Spielplatzfläche zur
Verfügung zu stellen. Die ca. 600 qm große Fläche grenzt an das Neubaugebiet
„Obere Brede“ an. Die dortigen Anwohner haben teilweise von sich aus einen Antrag
auf eine Spielplatzfläche gestellt. Die Gemeinde Leopoldshöhe geht daher davon
aus, dass dieser Personenkreis sowie der bisherige Grundstückseigentümer keine
Einwände gegen einen Spielplatz haben. Die bisher unbebaute Teilfläche des
Flurstückes 1119 wird mit vorliegender Planung einer Bebauung zugeführt. Die
zukünftigen Bauherren erhalten durch die jetzige Fassung Kenntnis von der
Spielplatzfläche. Damit ist es ihnen möglich, sich auf diese Situation einzustellen. Die
Anwohner südlich der Spielplatzfläche haben durch die Straße „Obere Brede“ einen
gewissen Abstand zu dieser. Zudem wird die Nordseite der Wohn- bzw.
Betriebsgebäude durch die Spielplatzfläche angesprochen. In diesem Bereich
werden keine außen liegende Ruhebereiche beeinflusst, da der Ruhebereich des
Wohnhauses zur Heeper Straße orientiert ist. Anders sieht dieses bei dem nördlich
des Spielplatzes liegenden Anwohner aus. Dessen Garten- bzw. Ruheräume
grenzen direkt an die Spielplatzfläche an. Anpflanzungen auf der öffentlichen
Grünfläche werden visuell und durch einen damit verbundenen größeren Abstand die
Wahrnehmung des Spielplatzes mindern, aber nicht aufheben. Für alle Anwohner ist
festzuhalten, dass die nachträgliche Schaffung eines Spielplatzes in einem
Allgemeinen Wohngebiet aufgrund der Geräuschentwicklung und deren Akzeptanz
sich schwierig darstellt. Die von der Spielplatznutzung ausgehenden Immissionen
werden insgesamt dahingehend beurteilt, dass sie mit der geplanten und
vorhandenen Wohnbebauung verträglich sind. Die Gemeinde Leopoldshöhe ist im
Verfahren zu der Auffassung gelangt, dass die Interessen der Wohnbebauung
hinsichtlich der Lärmsituation hinter dem Interesse der Förderung der Kinder durch
diesen Spielplatz zurücktritt.
....
g) Verfahren / Änderungen
Während der Auslegung wurde angeregt, dass für die Kinder im Bereich der „Obere
Brede“ eine Spielplatzfläche zur Verfügung gestellt wird. Dieser Anregung ist die
Gemeinde Leopoldshöhe gefolgt. Die Planung ist entsprechend angepasst worden.
Hierfür wurde eine erneute Auslegung notwendig.
Aufstellungsbeschluss
29.03.2007
Bürger – und Ratsinformationssystem
Vorlagen-Nr. 01/2007
Auslegungsbeschluss
29.03.2007
Bürgerbeteiligung / Beteiligung der TöB
16.4 – 18.5.2007
Bürger – und Ratsinformationssystem
Vorlagen-Nr. 01/2007
Erneute Auslegung
Erneute Bürgerbeteiligung / Beteiligung der
TöB
Bürger – und Ratsinformationssystem
Vorlagen-Nr. 101/2007, 113/2007
Satzungsbeschluss
Bekanntmachung Satzungsbeschluss
im Kreisblatt
Bekanntmachung im
Ausgehängt
Bekanntmachungskasten
Abgehängt
Bürger – und Ratsinformationssystem
Vorlagen-Nr.