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Beschlussvorlage (Beitragsrechtliche Abwicklung der Herstellung der Schötmarschen Straße (Teilbereich vom Kreisel an der Einmündung "Große-Horst-Straße" bis zur Umgehungsstraße L 751); hier: Beschluss über das Bauprogramm und Beschluss der Maßnahme gemäß § 11 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) für das Land NW für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Leopoldshöhe und Änderung der Widmung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
13.12.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Beschlussvorlage (Beitragsrechtliche Abwicklung der Herstellung der Schötmarschen Straße (Teilbereich vom Kreisel an der Einmündung "Große-Horst-Straße" bis zur Umgehungsstraße L 751);
hier:  Beschluss über das Bauprogramm und Beschluss der Maßnahme gemäß § 11 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) für das Land NW für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Leopoldshöhe und Änderung der Widmung) Beschlussvorlage (Beitragsrechtliche Abwicklung der Herstellung der Schötmarschen Straße (Teilbereich vom Kreisel an der Einmündung "Große-Horst-Straße" bis zur Umgehungsstraße L 751);
hier:  Beschluss über das Bauprogramm und Beschluss der Maßnahme gemäß § 11 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) für das Land NW für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Leopoldshöhe und Änderung der Widmung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 164/2007 zur Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Schürmann Telefon: 05208/991-202 Datum: 24. November 2009 Beitragsrechtliche Abwicklung der Herstellung der Schötmarschen Straße (Teilbereich vom Kreisel an der Einmündung "Große-Horst-Straße" bis zur Umgehungsstraße L 751); hier: Beschluss über das Bauprogramm und Beschluss der Maßnahme gemäß § 11 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) für das Land NW für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Leopoldshöhe und Änderung der Widmung Beratungsfolge Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr Termin 28.11.2007 Rat 13.12.2007 Bemerkungen Sachdarstellung: In der Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr am 24. April 2002 wurde die Detailplanung für das Teilstück der Schötmarschen Straße in dem oben genannten Abschnitt vorgestellt. Der genaue Abschnitt geht aus dem beigefügten Plan hervor. Dem entsprechend wurde das Bauprogramm im Zuge des Baus der Umgehungsstraße umgesetzt und fertig gestellt. Da der Ausschuss damals das Bauprogramm lediglich zur Kenntnis genommen hat, ist der erforderliche Beschluss dieses Programms nun im Vorfeld der beitragsrechtlichen Abwicklung nachzuholen. Gemäß § 11 der Straßenbaubeitragssatzung muss jede Maßnahme, die nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes abgerechnet werden muss, vom Rat beschlossen werden. Dieser Beschluss ist ebenfalls noch zu fassen. Die Rechtsgrundlage für die beitragsrechtliche Abwicklung ist trotz der erstmaligen Herstellung der Erschließungsanlage das Kommunalabgabengesetz und nicht das Baugesetzbuch, da keine Baugrundstücke erschlossen werden. Die Widmung des Straßenabschnitts wurde bereits in der Ratssitzung am 6. April 2006 vom Gemeinderat beschlossen. Allerdings wurde damals eine Einstufung als Haupterschließungsstraße vorgenommen. Tatsächlich handelt es sich aufgrund der Verkehrsfunktion aber um eine Hauptverkehrsstraße, da dort gem. § 3 Abs. 4 Buchstabe c der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde eindeutig die Verbindungsfunktion für den innerörtlichen und überörtlichen Verkehr überwiegt. Eine Erschließungsfunktion von Grundstücken ist in dem Straßenabschnitt kaum gegeben. Daher ist der Beschluss über die Widmung zu korrigieren. -2- Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr empfiehlt der Gemeinderat, die Straßenbaumaßnahme mit dem Bauprogramm für das Teilstück der Schötmarschen Straße (siehe Plan), wie es in der Sitzung am 24. April 2002 vorgestellt und danach umgesetzt wurde, zu beschließen. Darüber hinaus wird dem Gemeinderat empfohlen, die Widmung des Teilstücks (Gemarkung Krentrup, Flur 5, Flurstücke 304 und 305) als Haupterschließungsstraße aufzuheben und als Hauptverkehrsstraße zu widmen. Schemmel