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Beschlussvorlage (Verbrennen von pflanzlichen Abfällen hier: Erlass einer Allgemeinverfügung )

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
13.12.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Beschlussvorlage (Verbrennen von pflanzlichen Abfällen
hier: Erlass einer Allgemeinverfügung )

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 163/2007 zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB II Bürgerservice / Ordnung / Soziales Auskunft erteilt: Herr Sunkovsky Telefon: 05208/991-301 Datum: 24. November 2009 Verbrennen von pflanzlichen Abfällen hier: Erlass einer Allgemeinverfügung Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft Termin 22.11.2007 Rat 13.12.2007 Bemerkungen Sachdarstellung: Für das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen galt bis 2003 die Pflanzenabfallverordnung NW. Nach dieser Verordnung war u. a. das Verbrennen von im Kleingartenbereich angefallenen Pflanzenabfällen unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Nachdem diese Vorschrift mit Wirkung vom 01.05.2003 entfallen ist, hat der Kreis Lippe am 29.10.2003 eine Allgemeinverfügung zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle erlassen, die bislang auch für den Bereich der Gemeinde Leopoldshöhe gilt. Diese Allgemeinverfügung läuft nunmehr zum 31.12.2007 aus. Generell besteht die Möglichkeit, dass die örtlichen Ordnungsbehörden das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen mit dem Erlass einer entsprechenden Allgemeinverfügung auf der Grundlage des Kreislaufwirtschafts-/ Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) auch zukünftig zulassen können. Die im Entwurf beigefügte Allgemeinverfügung regelt das Verbrennen von schlagabraumähnlichen Abfällen, Strohabfällen und sonstigen pflanzlichen Abfällen. Die Verfügung entspricht im Wesentlichen der bisherigen Allgemeinverfügung des Kreises, jedoch soll das Verbrennen künftig auf bestimmte Monate beschränkt werden. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft empfiehlt dem Gemeinderat, der im Entwurf beigefügten Allgemeinverfügung zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle zuzustimmen. Schemmel