Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
13.12.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
163/2007
zur Sitzung
des Ausschusses für Umwelt,
Friedhöfe und Abfallwirtschaft
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB II Bürgerservice / Ordnung /
Soziales
Auskunft erteilt:
Herr Sunkovsky
Telefon:
05208/991-301
Datum:
24. November 2009
Verbrennen von pflanzlichen Abfällen
hier: Erlass einer Allgemeinverfügung
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Friedhöfe
und Abfallwirtschaft
Termin
22.11.2007
Rat
13.12.2007
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Für das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen galt bis 2003 die Pflanzenabfallverordnung NW. Nach dieser
Verordnung war u. a. das Verbrennen von im Kleingartenbereich angefallenen Pflanzenabfällen unter
bestimmten Voraussetzungen möglich. Nachdem diese Vorschrift mit Wirkung vom 01.05.2003 entfallen ist,
hat der Kreis Lippe am 29.10.2003 eine Allgemeinverfügung zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle erlassen,
die bislang auch für den Bereich der Gemeinde Leopoldshöhe gilt. Diese Allgemeinverfügung läuft nunmehr
zum 31.12.2007 aus.
Generell besteht die Möglichkeit, dass die örtlichen Ordnungsbehörden das Verbrennen von pflanzlichen
Abfällen mit dem Erlass einer entsprechenden Allgemeinverfügung auf der Grundlage des
Kreislaufwirtschafts-/ Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) auch zukünftig zulassen können.
Die im Entwurf beigefügte Allgemeinverfügung regelt das Verbrennen von schlagabraumähnlichen Abfällen,
Strohabfällen und sonstigen pflanzlichen Abfällen. Die Verfügung entspricht im Wesentlichen der bisherigen
Allgemeinverfügung des Kreises, jedoch soll das Verbrennen künftig auf bestimmte Monate beschränkt
werden.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft empfiehlt dem Gemeinderat, der im Entwurf
beigefügten Allgemeinverfügung zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle zuzustimmen.
Schemmel