Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
29 kB
Datum
23.03.2006
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
23/2006
zur Sitzung
des Hochbau- und Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB IV Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/991-278
Datum:
24. November 2009
Bebauungsplan Nr. 03 / 03 „Friedensstraße / Alter Postweg“
hier: Beschluss über die erneute Auslegung (eingeschränkte Auslegung) für das Betriebsgelände der Firma Wiebusch, Friedenstraße 72
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
23.03.2006
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Die angestrebte Errichtung und der Betrieb eines Backensteinbrechers und eines Schlaghäckslers für Grüngut auf dem Betriebsgelände der Firma Wiebusch hat einen umfassenden Diskussionsbedarf hervorgerufen.
Die in diesem Zusammenhang widerstreitenden Interessen der Gemeinde Leopoldshöhe und der Firma
Wiebusch sind i.V.m. einem Vertrag, der in heutiger Sitzung beschlossen worden ist, fixiert bzw. die Bedenken der Gemeinde gegen diese Anlagen konnten durch den Vertrag ausgeräumt werden. Damit der Betrieb
der beantragten Anlagen dem vorliegenden Bebauungsplan nicht wiederspricht, ist dieser anzupassen. Folgende Änderungen sind hierfür erforderlich:
Der bisherige B-Planentwurf lässt ausschließlich die Lagerung und Aufzucht von Pflanzen sowie die Lagerung von Gesteins- und Bodenmaterial auf den beantragten Flächen zu (s. Anlage 1a). Die Errichtung von
baulichen Anlagen war nicht zulässig. Der mobile Backensteinbrecher und der Schlaghäcksler werden gemäß dem Bauordnungsrecht als solche eingestuft. Für die Aufstellung der Anlagen ist somit die Festsetzung
einer überbaubaren Fläche erforderlich. Ihre Lage und Größe erfolgt gemäß den Antragsunterlagen zum
BImSchG-Verfahren (s. Anlage 2). Die in der beigefügten überarbeiteten Planzeichnung zusätzlich eingetragenen Bauflächen ermöglichen der Firma eine gewisse Flexibilität in der Aufstellung. Dies erfolgt, um die
Betriebsabläufe nicht unnötig einzuschränken. Sehr wohl sollten Maßnahmen erfolgen, damit anstelle der
vorgesehenen Anlagen nicht andere Einrichtungen oder bauliche Anlagen errichtet werden können. Da eine
derartige Nutzungsbeschränkung im Baurecht nicht umsetzbar ist, kann nur über eine „funktionelle Einschränkung“ diskutiert werden. Hier besteht die Möglichkeit über die Größe der Fläche1 und über Vorgaben
zur Höhe der baulichen Anlage die einschränkenden Maßnahmen zu steuern. Zur Erinnerung, der bisher im
Bebauungsplan festgesetzte, neu zu errichtende Erdwall hat eine Höhe von 2,00 m, zuzüglich der Anpflanzung mit einer Wuchshöhe zwischen 3,0 m bis 5,0 m. Es wird daher empfohlen, die Höhe der baulichen
Anlagen auf 4 m zu beschränken und die überbaubare Fläche gemäß der Anlage 2a festzusetzen.
1
Abmessungen Brecher: Gesamtlänge 12,5 m, Gesamtbreite 2,95 m, Gesamthöhe 3,2 m. Der Schlaghäcksler hat ähnliche Größenangaben.
-2-
Hieraus folgt, dass die bisherige zeichnerische Festsetzung für Flächen, die von der Bebauung freizuhalten
sind zu reduzieren (s. Planzeichen
und bisheriger B-Planentwurf Anlage 1b).
Der Vorlage sind die bisherigen und neuen Festsetzungen, Planzeichnung sowie das bisherige und neue
Nutzungskonzept gegenübergestellt. Die Änderungen sind jeweils kursiv geschrieben und entsprechen den
Vorgaben der Politik. Weiterreichende Regelungen als die vorgelegten, sind nicht im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens möglich.
In der heutigen Sitzung ist bei entsprechender Entscheidung im TOP II a) der Beschluss zur Durchführung
der eingeschränkten Auslegung (Begründung siehe TOP II a) im nicht öffentlichen Teil) erforderlich. Die
Begründung zum Bebauungsplan wird gemäß den heutigen Beschlüssen inhaltlich überarbeitet. Hinsichtlich
der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange sieht der Zeitplan wie folgt
aus:
1 Einbringung des Entwurfs zum Entscheidung über Höhe der baulichen Anlage, Höhe des LagerguB-Plan in den HoPlA am tes, Festlegung von zusätzlichen Bauflächen und teilweise Aufhe23.03.06
bung der Fläche, die von einer Bebauung freizuhalten ist
– öffentlicher Teil 2 Beachtung der Bekanntmachungsfristen
3 Beteiligung der Öffentlichkeit, Osterferien vom 10.04 – 21.04.06, weshalb eine Verkürzung der
der Behörden und Träger öffent- Auslegungsfrist nicht ratsam ist.
licher Belange vom 04.04 –
03.05.06
4 Beschluss über die eingegange- Hinweis: Aufgrund der kurzen Zeitintervalle zwischen den einzelnen Stellungnahmen zum B- nen Bearbeitungsschritten, können die HoPlA-Unterlagen nur sehr
Plan im HoPlA am 11.05.06
kurzfristig erstellt werden. Der Politik können die Unterlagen daher
nicht 14 Tage vor diesem HoPlA zugestellt werden. Eingehende
Stellungnahme werden zu den jeweiligen Versendungsfristen jedoch vorab kommentarlos zugesandt.
Die erneute Auslegung gewährleistet, dass jede Person sich zu den geänderten Teilen äußern kann. Bei
eingehenden Stellungnahmen hat die Gemeinde Leopoldshöhe dann zu entscheiden, ob die mit heutigem
Beschluss beabsichtigte Konzeption weiter planerisch verfolgt wird oder nicht. Die dafür erforderliche Abwägung erfolgt vor Abschluss des öffentlich rechtlichen Vertrages. Eine unabhängige Willensfindung der Gemeinde ist damit gegeben.
Beschlussvorschlag:
a)
Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt, entsprechend den
Beschlussergebnissen der heutigen Sitzung, den Bebauungsplan Nr. 03/03 „Friedenstraße / Alter Post
weg“, anzupassen.
b)
Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe stimmt dem geänderten Entwurf
des Bebauungsplanes Nr. 03/03 „Friedenstraße / Alter Postweg“ zu und beschließt die erneute eingeschränkte öffentliche Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 3 BauGB.
In Vertretung
Lange
Anlagen
1. a) bisheriger Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 03/03 „Friedenstraße / Alter Postweg“, hier: Planzeich
nung, Festsetzungen, Nutzungskonzept (Anlage 1)
b) überarbeiteter Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 03/03 „Alter Postweg / Friedenstraße“, hier:
Planzeichnung, Festsetzungen, Nutzungskonzept GE (Anlage 1) in Gegenüberstellung
-3-
2.
Übersichtsplan Betriebseinheiten gem. BImSchG-Antrag