Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 03 / 03 „Friedensstraße / Alter Postweg“ hier:Beschluss über die erneute Auslegung (eingeschränkte Auslegung) für das Betriebs-gelände der Firma Wiebusch, Friedenstraße 72 )

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
29 kB
Datum
23.03.2006
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 03 / 03 „Friedensstraße / Alter Postweg“
hier:Beschluss über die erneute Auslegung (eingeschränkte Auslegung) für das Betriebs-gelände der Firma Wiebusch, Friedenstraße 72 ) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 03 / 03 „Friedensstraße / Alter Postweg“
hier:Beschluss über die erneute Auslegung (eingeschränkte Auslegung) für das Betriebs-gelände der Firma Wiebusch, Friedenstraße 72 ) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 03 / 03 „Friedensstraße / Alter Postweg“
hier:Beschluss über die erneute Auslegung (eingeschränkte Auslegung) für das Betriebs-gelände der Firma Wiebusch, Friedenstraße 72 )

öffnen download melden Dateigröße: 29 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 23/2006 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB IV Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/991-278 Datum: 24. November 2009 Bebauungsplan Nr. 03 / 03 „Friedensstraße / Alter Postweg“ hier: Beschluss über die erneute Auslegung (eingeschränkte Auslegung) für das Betriebsgelände der Firma Wiebusch, Friedenstraße 72 Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 23.03.2006 Bemerkungen Sachdarstellung: Die angestrebte Errichtung und der Betrieb eines Backensteinbrechers und eines Schlaghäckslers für Grüngut auf dem Betriebsgelände der Firma Wiebusch hat einen umfassenden Diskussionsbedarf hervorgerufen. Die in diesem Zusammenhang widerstreitenden Interessen der Gemeinde Leopoldshöhe und der Firma Wiebusch sind i.V.m. einem Vertrag, der in heutiger Sitzung beschlossen worden ist, fixiert bzw. die Bedenken der Gemeinde gegen diese Anlagen konnten durch den Vertrag ausgeräumt werden. Damit der Betrieb der beantragten Anlagen dem vorliegenden Bebauungsplan nicht wiederspricht, ist dieser anzupassen. Folgende Änderungen sind hierfür erforderlich: Der bisherige B-Planentwurf lässt ausschließlich die Lagerung und Aufzucht von Pflanzen sowie die Lagerung von Gesteins- und Bodenmaterial auf den beantragten Flächen zu (s. Anlage 1a). Die Errichtung von baulichen Anlagen war nicht zulässig. Der mobile Backensteinbrecher und der Schlaghäcksler werden gemäß dem Bauordnungsrecht als solche eingestuft. Für die Aufstellung der Anlagen ist somit die Festsetzung einer überbaubaren Fläche erforderlich. Ihre Lage und Größe erfolgt gemäß den Antragsunterlagen zum BImSchG-Verfahren (s. Anlage 2). Die in der beigefügten überarbeiteten Planzeichnung zusätzlich eingetragenen Bauflächen ermöglichen der Firma eine gewisse Flexibilität in der Aufstellung. Dies erfolgt, um die Betriebsabläufe nicht unnötig einzuschränken. Sehr wohl sollten Maßnahmen erfolgen, damit anstelle der vorgesehenen Anlagen nicht andere Einrichtungen oder bauliche Anlagen errichtet werden können. Da eine derartige Nutzungsbeschränkung im Baurecht nicht umsetzbar ist, kann nur über eine „funktionelle Einschränkung“ diskutiert werden. Hier besteht die Möglichkeit über die Größe der Fläche1 und über Vorgaben zur Höhe der baulichen Anlage die einschränkenden Maßnahmen zu steuern. Zur Erinnerung, der bisher im Bebauungsplan festgesetzte, neu zu errichtende Erdwall hat eine Höhe von 2,00 m, zuzüglich der Anpflanzung mit einer Wuchshöhe zwischen 3,0 m bis 5,0 m. Es wird daher empfohlen, die Höhe der baulichen Anlagen auf 4 m zu beschränken und die überbaubare Fläche gemäß der Anlage 2a festzusetzen. 1 Abmessungen Brecher: Gesamtlänge 12,5 m, Gesamtbreite 2,95 m, Gesamthöhe 3,2 m. Der Schlaghäcksler hat ähnliche Größenangaben. -2- Hieraus folgt, dass die bisherige zeichnerische Festsetzung für Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind zu reduzieren (s. Planzeichen und bisheriger B-Planentwurf Anlage 1b). Der Vorlage sind die bisherigen und neuen Festsetzungen, Planzeichnung sowie das bisherige und neue Nutzungskonzept gegenübergestellt. Die Änderungen sind jeweils kursiv geschrieben und entsprechen den Vorgaben der Politik. Weiterreichende Regelungen als die vorgelegten, sind nicht im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens möglich. In der heutigen Sitzung ist bei entsprechender Entscheidung im TOP II a) der Beschluss zur Durchführung der eingeschränkten Auslegung (Begründung siehe TOP II a) im nicht öffentlichen Teil) erforderlich. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gemäß den heutigen Beschlüssen inhaltlich überarbeitet. Hinsichtlich der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange sieht der Zeitplan wie folgt aus: 1 Einbringung des Entwurfs zum Entscheidung über Höhe der baulichen Anlage, Höhe des LagerguB-Plan in den HoPlA am tes, Festlegung von zusätzlichen Bauflächen und teilweise Aufhe23.03.06 bung der Fläche, die von einer Bebauung freizuhalten ist – öffentlicher Teil 2 Beachtung der Bekanntmachungsfristen 3 Beteiligung der Öffentlichkeit, Osterferien vom 10.04 – 21.04.06, weshalb eine Verkürzung der der Behörden und Träger öffent- Auslegungsfrist nicht ratsam ist. licher Belange vom 04.04 – 03.05.06 4 Beschluss über die eingegange- Hinweis: Aufgrund der kurzen Zeitintervalle zwischen den einzelnen Stellungnahmen zum B- nen Bearbeitungsschritten, können die HoPlA-Unterlagen nur sehr Plan im HoPlA am 11.05.06 kurzfristig erstellt werden. Der Politik können die Unterlagen daher nicht 14 Tage vor diesem HoPlA zugestellt werden. Eingehende Stellungnahme werden zu den jeweiligen Versendungsfristen jedoch vorab kommentarlos zugesandt. Die erneute Auslegung gewährleistet, dass jede Person sich zu den geänderten Teilen äußern kann. Bei eingehenden Stellungnahmen hat die Gemeinde Leopoldshöhe dann zu entscheiden, ob die mit heutigem Beschluss beabsichtigte Konzeption weiter planerisch verfolgt wird oder nicht. Die dafür erforderliche Abwägung erfolgt vor Abschluss des öffentlich rechtlichen Vertrages. Eine unabhängige Willensfindung der Gemeinde ist damit gegeben. Beschlussvorschlag: a) Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt, entsprechend den Beschlussergebnissen der heutigen Sitzung, den Bebauungsplan Nr. 03/03 „Friedenstraße / Alter Post weg“, anzupassen. b) Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe stimmt dem geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 03/03 „Friedenstraße / Alter Postweg“ zu und beschließt die erneute eingeschränkte öffentliche Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 3 BauGB. In Vertretung Lange Anlagen 1. a) bisheriger Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 03/03 „Friedenstraße / Alter Postweg“, hier: Planzeich nung, Festsetzungen, Nutzungskonzept (Anlage 1) b) überarbeiteter Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 03/03 „Alter Postweg / Friedenstraße“, hier: Planzeichnung, Festsetzungen, Nutzungskonzept GE (Anlage 1) in Gegenüberstellung -3- 2. Übersichtsplan Betriebseinheiten gem. BImSchG-Antrag