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Beschlussvorlage (Widmung der Schötmarschen Straße (teilweise))

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
06.04.2006
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33
Beschlussvorlage (Widmung der Schötmarschen Straße (teilweise))

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 11/2006 zur Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze Fachbereich: FB II Haushalt / Schulen / Jugend und Verkehr Auskunft erteilt: Herr Vahle Telefon: 05208/991-202 Datum: 24. November 2009 der Gemeinde Leopoldshöhe Widmung der Schötmarschen Straße (teilweise) Beratungsfolge Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr Termin 22.03.2006 Rat 06.04.2006 Bemerkungen Sachdarstellung: Die Gemeinde Leopoldshöhe hat die Schötmarsche Straße (teilweise, Flurstücke 303, 304 und 305, Flur 5 der Gemarkung Krentrup) endgültig ausgebaut. Die Straße erhält die Eigenschaft einer Haupterschließungsstraße und wird hiermit dem öffentlichen Verkehr gewidmet (§§ 3 und 6 des Straßen- und Wegegesetzes –StrWG NW- in der derzeit geltenden Fassung). Baulastträger der ausgebauten Straße ist die Gemeinde Leopoldshöhe. Die Straße ist im beigefügten Flurkartenauszug schraffiert dargestellt. Beschlussvorschlag: Dem Gemeinderat wird empfohlen, die Widmung der Schötmarschen Straße (teilweise, Flurstücke 303, 304 und 305, Flur 5 der Gemarkung Krentrup), als Haupterschließungsstraße zu beschließen. Schemmel