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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 08/10 "Brunsheide-Süd" im Ortsteil Schuckenbaum hier:-Beratung und Beschluss über die zur Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange -Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
23.02.2006
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 08/10 "Brunsheide-Süd" im Ortsteil Schuckenbaum
hier:-Beratung und Beschluss über die zur Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
-Satzungsbeschluss)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 2/2006 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB IV Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Raddatz Telefon: 05208/991-272 Datum: 24. November 2009 Bebauungsplan Nr. 08/10 "Brunsheide-Süd" im Ortsteil Schuckenbaum hier: - Beratung und Beschluss über die zur Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange - Satzungsbeschluss Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 26.01.2006 Rat 23.02.2006 Bemerkungen Beschlussvorschlag: Nach Vortrag und Erörterung der zur Offenlegung eingegangenen Bedenken, Anregungen und Hinweisen empfiehlt der Hochbau- und Planungsausschuss unter Maßgabe der in der Sitzung vorgetragenen und abgestimmten Änderungsvorschläge von Zeichnung, Text und Begründung, den Bebauungsplan Nr. 08/10 „Brunsheide-Süd“ gem. § 10 BauGB dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe als Satzung zu beschließen. Empfehlung für die zusammenfassende Erklärung gem. § 10 Abs. 4 BauGB: Gemäß Baugesetzbuch ist dem Bebauungsplan die o. g. Erklärung beizufügen. Sie gibt die Art und Weise an, „wie die Umweltbelange und Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde“. Unter Maßgabe des Beschlusses am 26. Januar 2006 sollte durch Planer und Verwaltung bis zur Ratssitzung am 23. Februar 2006 die vom Gesetzgeber geforderte Erklärung das gesamte Planungsverfahren erläutern und die für die Beschlussfassung maßgeblichen Gründe herausstellen. In Vertretung Lange