Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
16 kB
Datum
23.02.2006
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zu Drucksache 2/2006
9. Anlage I
Zusammenfassende Erklärung gem. § 10 (4) BauGB*
1.
2.
3.
Städtebauliches Konzept „Brunsheide-Süd“
Berücksichtigung der Umweltbelange / Ergebnisse Öffentlichkeitsund Behördenbeteiligung
Entscheidung nach Abwägung von Alternativen
1.
Städtebauliches Konzept „Brunsheide-Süd“
Zur Deckung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung und zur weiteren städtebaulichen Entwicklung im Siedlungsschwerpunkt Leopoldshöhe-Schuckenbaum wird der Bereich zwischen
Schuckenhofstraße und dem Weg „Auf der Helle“, seit 1973 im rechtsgültigen Flächennutzungsplan, im Bebauungsplan als Allgemeines Wohngebiet WA festgesetzt.
Seit 1980 sind die durch die lebhafte Bautätigkeit vorhandenen Wohnbauflächenreserven in
der Gemeinde erheblich geschrumpft, Brachflächen und wesentliche Bebauungslücken nicht
vorhanden.
Zur Verwirklichung der städtebaulichen Konzeption ist die Inanspruchnahme der zusätzlichen
Wohnbaufläche „Brunsheide-Süd“ unvermeidbar.
Sie orientiert sich am gewachsenen Siedlungszusammenhang, der günstigen Erreichbarkeit
von Kindergärten, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Kirchen, Läden, Sportanlagen, gewerblichen Betrieben und Haltestellen des öffentlichen Straßenverkehrs.
Das neue Wohnquartier wird wirtschaftlich an das bestehende Versorgungs- und Entsorgungsnetz angeschlossen. Schutzgebiete des Landschaftsplanes Nr. 2 „Leopoldshöhe –
Oerlinghausen-Nord“ sind nicht betroffen.
*
Gemäß Baugesetzbuch ist dem Bebauungsplan die o. g. Erklärung beizufügen. Sie gibt die Art und Weise an,
wie die Umweltbelange und Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden und
aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.
2.
Berücksichtigung der Umweltbelange / Ergebnisse Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens vom 7. April 2005 bis zum 23. Februar 2006 sind die
„Schutzgüter und Umweltbelange“* (Naturhaushalt und das Landschaftsbild, Mensch und seine Gesundheit, Kultur und sonstige Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den erwähnten Belangen) erfasst und bewertet worden (Seiten 11 / 31 der B.planbegründung Nr.
08/10).
Alle aufgeführten Belange wurden in die Erarbeitung des Planentwurfes einbezogen und
führten zu dem städtebaulichen Konzept für das Plangebiet und seinen Umgebungsbereich:
Es
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vermeidet weitgehend die Veränderung des natürlichen Geländeprofils,
erhält prägende Vegetationsbilder wie die Streuobstwiese auf dem Hofgrundstück Fuhrmann,
• sichert den Auencharakter des Mühlenbachs,
• schont den Boden durch Linienführungen der Wohnwege, die den Höhenschichtlinien
folgen,
• berücksichtigt die beachtliche Reliefenergie (119,8 NN Auf der Helle / 121,8 NN Herforder Straße / 109,2 NN Mühlenbach) in der Anordnung der Baugebiete, deren Erschließungswege und der Anordnung der Gebäude zur optimalen Ausnutzung der Sonnenenergie,
• fördert den Lebensraum für Pflanzen und Tiere mit Brut-, Nist- und Nahrungsmöglichkeiten in den Hausgärten und den öffentlichen Grün- wie Spielflächen,
• belebt das Siedlungsbild durch punktuelle und lineare Gehölzelemente wie Straßenbäume, Hecken, kleine Feldgehölze, bepflanzte Wegeführungen und
• leistet einen prägenden Beitrag zur Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes durch
die Ausweisung von Grünzügen in und am Rande der Wohnquartiere
(siehe auch: Städtebaulicher Rahmenplan Leopoldshöhe-Schuckenbaum).
Insgesamt werden durch die offene Bauweise, die relativ geringe Bodenversiegelung der
Grundstücksflächen, durch Hausgärten und die Lage an ruhigen Wohnstraßen günstige Voraussetzungen für das Wohnen geschaffen.
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Zu den Grundzügen des städtebaulichen Entwurfs (Allgemeines Wohngebiet / Wegenetz,
überbaubare Grundstücksflächen) wurden weder durch die Bürgerschaft noch durch die
Träger öffentlicher Belange in den zwei Beteiligungsrunden (01.08. bis 09.09.2005 / 21.11.
bis 23.12.2005) Bedenken erhoben.
Das gilt auch für das Bebauungskonzept mit Einzel- und Doppelhäusern, tlw. Firstrichtungsvorgaben, Ausschluss von Flachdächern, Maßgaben für die Art der Versiegelung nicht
überbaubarer Grundstücksflächen und die Anordnung privater und öffentlicher Grünflächen.
*
Boden, Wasser, Luft, Klima, Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, Landschaft / Luftverunreinigungen, Lärm,
Geruchsbelästigung, Bodenverunreinigung, klimatische Belastungen, Erholung
Einer Anregung zur Erhöhung der Dachneigung auf max. 50° wurde gefolgt (vorteilhafter für
Solarenergienutzung).
3.
Entscheidung nach Abwägung von Alternativen
Im Entwurfsprozess wurden anderweitige Planungsmöglichkeiten für das Wohngebiet geprüft. Wegen der jeweiligen unterschiedlichen Auswirkungen auf die Schutzgüter und Umweltbelange orientierte sich die abschließende Beurteilung an den klaren Zielsetzungen der
städtebaupolitischen Konzeption:
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Bereitstellung bedarfsgerechter Grundstücke für das Wohnen in offener Bauweise,
gut durchgrünte Wohnquartiere mit hoher Wohnumfeldqualität und quartiersbildender Anordnung der Baukörper
Ausrichtung der Hangbebauung auf einen landschaftsgerechten Übergang vom Ortsrand zur
umgebenden Landschaft,
Nutzung vorhandener landschaftsprägender Vegetationsbereiche und Ausbildung von Grünzügen zur inneren Gliederung der Wohnquartiere,
fußläufige Erreichbarkeit von Spielplätzen und Grundversorgungseinrichtungen durch die in
Grünzügen angeordneten Fußwege,
bodenschonende Erschließung durch weitestgehende Parallelführung des Wegenetzes zu
den Höhenschichtlinien.
Die konzeptionellen Alternativen „Erschließung senkrecht zu Höhenlinien“ und „Geschlossene verdichtete Reiheneigenheimsiedlung / mehrgeschossige Bebauung“ sind
wegen ihrer stärkeren Nachteiligkeit für Natur und Landschaft verworfen worden.
Senkrecht zu den Höhenschichtlinien ausgerichtete Erschließungsnetze verursachen mit Böschungen und Abrampungen erheblichere und nachhaltigere Eingriffe in das natürliche Bodenniveau.
Die Straßenführung nimmt keine Rücksicht auf die vorhandenen Geländeneigungen.
Vorkehrungen zur effizienten Ausnutzung der Solarenergie durch Zuschnitt und Ausrichtung
der Baugrundstücke werden beeinträchtigt, landschaftsgerechte Übergänge der Einfamilienhausbebauung mit Satteldächern in den Freiraum erschwert.
Eine geschlossene, verdichtete Bebauung oder stärkere mehrgeschossige Bebauung auch
unter Verwendung von Flachdächern stände im Gegensatz zur gewachsenen Siedlungsform
in der nördlichen Nachbarschaft. Sie ist wegen fehlender Nachfrage auch nicht realistisch.
In die Landschaft sollen ruhige, traufständige Dächer wirken, charakteristische landschaftliche Elemente der flachgeneigten Hänge berücksichtigt werden. So kann ein weicherer Übergang zwischen Bebauung, Bepflanzung und freier Landschaft für den Betrachter erlebbarer
entstehen.
Planungsprozess, Abwägungsentscheidungen und Satzungsbeschluss berücksichtigen die
vielfältigen umweltbezogenen Belange ebenso wie die gleichgewichtig in die Beurteilung ein-
zubeziehenden öffentlichen und privaten Belange sozialer, wirtschaftlicher und städtebaupolitischer Art.
Der Bebauungsplan Nr. 08/10 „Brunsheide-Süd“ ist mit seinen Festsetzungen in Zeichnung
und Text geeignet, die städtebaulichen Ziele für das Wohnen am Rande der Ortschaft Schuckenbaum sachgerecht, wirtschaftlich und landschaftsverträglich zu erreichen.
Ratsbeschluss am 23. Februar 2006