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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 2/2006)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
40 kB
Datum
23.02.2006
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33

Inhalt der Datei

1 Gemeinde Leopoldshöhe Bebauungsplan Nr. 08/10 „Brunsheide-Süd“ Offenlegungszeit des Entwurfs: 21. November bis 23. Dezember 2005 I. Bürgerbeteiligung und Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange 1. Bürgerbeteiligung 1. 2. Fuhrmann, Gustav Rogalski, Sabine Auf der Helle 50 Hellbusch 12 33818 Leopoldshöhe 33818 Leopoldshöhe 21.12.2005 14.12.2005 2. Träger öffentlicher Belange 2.1 Stellungnahmen mit Hinweisen, Anregungen oder Bedenken 1. 2. 3. 4. 5. T-Com RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH Kreis Lippe Staatliches Amt für Umwelt und Arbeitsschutz OWL Minden Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe 02.12.2005 / 18.08.2005 15.12.2005 20.12.2005 02.01.2006 / 01.12.2005 29.12.2005 2.2 Stellungnahmen ohne Anregungen / Bedenken Amt für Agrarordnung Warburg DB Services Immobilien GmbH Köln e.on Netz GmbH Landesbetrieb Wald und Holz NRW Forstamt Lage Landesverband Lippe Forstamt Horn Neuapostolische Kirche des Landes NRW Stadt Bielefeld Stadtwerke Oerlinghausen Stadtwerke Bielefeld GmbH 22.12.2005 05.12.2005 19.12.2005 30.11.2005 28.12.2005 29.11.2005 30.11.2005 09.12.2005 25.11.2005 2.3 Träger öffentlicher Belange ohne Stellungnahmen Bundesvermögensamt Deutsche Post Immobilien Service GmbH E-ON Westfalen Weser Einzelhandelsverband OWL Ev. Kirchengemeinde Asemissen-Bechterdissen Ev.-ref. Kirchengemeinde Handwerkskammer OWL Industrie- und Handelskammer Detmold Katholische Kirchengemeinde St. Michael Landesanstalt für Ökologie Landschaftsverband Westfalen-Lippe Westf. Amt für Denkmalpflege Stand: 02.01.2006 Landschaftsverband Westfalen-Lippe Bau- und Liegenschaftsbetrieb Lippische Freikirchen Lippischer Gemeinschaftsbund Lippischer Heimatbund Lippisches Landeskirchenamt Stadt Lage Straßen.NRW Landesbetrieb Straßenbau Verkehrsgemeinschaft Lippe Westfälisches Amt für Denkmalpflege Westfälisches Museums für Archäologie Dipl. Ing. Lothar Ibrügger, Stadt- und Regionalplaner SRL Bebauungsplan 08/10 „Brunsheide-Süd“ Stand: 9. Januar 2006 2 3. Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen, die während oder nach der Offenlegungszeit (21.11.2005 – 23.12.2005) des Entwurfes bei der Gemeindeverwaltung eingegangen sind Beschlussempfehlung A Allgemeine Hinweise von Trägern öffentlicher Belange 1. T-Com, 18.08.2005 / Wiederholung durch Stellungnahme vom 02.12.2005: Im Plangebiet sind Telekommunikationsanlagen der T-Com vorhanden, die im anliegenden Lageplan gelb markiert sind. Diese müssen gesichert, verändert oder verlegt werden. Zur Versorgung des Baugebietes planen wir die Verlegung neuer T-Kabel. Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes und der Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Versorgungsträger ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Planbereich unserem Produktionsbüro Bielefeld, Herforder Straße 14, in 33602 Bielefeld, mindestens 3 Monate vor Baubeginn schriftlich angezeigt werden. Ansonsten bestehen keine weiteren Anregungen oder Bedenken. 2. 3. RWE, 15.12.2005: Zu diesem Entwurf teilen wir Ihnen mit, dass wir keine Bedenken und Anregungen vorzubringen haben. Wie weisen darauf hin, dass sich innerhalb bzw. am Rande des Geltungsbereiches der o. g. Bebauungsplanes Mitteldruckgasleitung unseres Versorgungsnetzes befinden. Maßnahmen die den ordnungsgemäßen Bestand und Betrieb der Leitungen beeinträchtigen oder gefährden, dürfen nicht vorgenommen werden. Diese Stellungnahme betrifft nur die im Eigentum der RWE Westfalen-Weser-Ems AG befindlichen Anlagen der Verteilnetze Gas. Kreis Lippe, 20.12.2005: Gegen die Aufstellung des o. a. Bebauungsplanes bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Im einzelnen ist zu dem vorgelegten Entwurf folgendes zu sagen: 1. Aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege bitte ich folgende Punkte zu überarbeiten: Das Plangebiet hat eine Größe von 52.900 m². In der Tabelle „Eingriffsbilanzierung“ ergibt sich in der Zustandbewertung nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes ein Wert von 55.956 m². Dies lässt auf eine nicht zulässige Doppelbewertung von Flächen schließen. Kenntnisnahme Berücksichtigung in der Durchführung des Bebauungsplanes Kenntnisnahme Berücksichtigung in der Durchführung des Bebauungsplanes Kenntnisnahme Die Annahme beruht auf einem Rechenfehler. Die Tabelle weist einen Wert von 45.956 auf. Eine Doppelbewertung hat daher nicht stattgefunden. Die für das RegenrückhaltebeDie gewählte Bewertung für Code 8.1/8.2 Hecken, Baumgruppen etc. bezieht sich cken vorgesehenen Bepflanzunauf Gehölzbestände in der freien Landschaft. Die im B-Plan-Gebiet geplanten Gegen mit dichten Hecken und Gehölzbepflanzungen sind aufgrund ihrer Lage innerhalb des Baugebietes je nach hölzen im Südwesten des PlanStandort den entsprechenden Biotyp-typen, z.B. öffentliche Grünfläche, Straßengebiets können denen in der begleitgrün zuzuordnen und zu bewerten. freien Landschaft durchaus gleichkommen. Im Rahmen der Noch Beschlussempfehlung: überschläglichen Bilanzierung nach Biotoptyp-Wertlisten hätten kleinteilige Veränderungen von Grundwerten für die Gesamtbilanz der Eingriffswirkungen und des Ausgleichs nur noch marginalen Charakter. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die Größe des Kinderspielplatzes noch nicht bestimmt. Für den städtebaulichen Entwurf ist Noch Beschlussempfehlung: dies auch nicht erforderlich. Das Regenrückhaltebecken ist gesondert erfasst. Eine darüber hinaus gehende Detaillierung ist für die abschließende Beurteilung der Angemessenheit von Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft nur noch von untergeordneter Bedeutung, da die Gemeinde eine beträchtliche Fläche für Ausgleichsmaßnahmen an der Fuchskuhle zur Verfügung stellt. Die öffentliche Grünfläche bitte ich gesondert nach den unterschiedlichen Nutzungen (Kinderspielplatz, Regenrückhaltebecken, Straßenbegleitgrün, Grünanlage) zu bewerten. Dipl. Ing. Lothar Ibrügger, Stadt- und Regionalplaner SRL Bebauungsplan 08/10 „Brunsheide-Süd“ Stand: 9. Januar 2006 3 Beschlussempfehlung Im Umweltbericht wird von einer maximal möglichen Versiegelung der Baugrundstücke von 19.000 m² ausgegangen. In der Eingriffsbilanzierung werden nur 17.700 m² bewertet. Folgende im Umweltbericht genannten Minderungsmaßnahmen sind nicht als Festsetzung in den Bebauungsplan übernommen worden: • Anpflanzungen von standortgerechten Bäumen, lebenden Hecken, Buschwerk im Straßenraum, auf öffentlichen Grünflächen und in den Hausgärten, • Anreicherung des Grundwassers, • Besiedlung der Versickerungsflächen durch Gräser und Kräuter auf wechselfeuchten Standorten in natürlicher Sukzession (wäre wünschenswert, aber wo sind diese Standorte?) Schaffung kleinteiliger, aber vielfältiger Lebensräume für verschiedene Tierarten in öffentlichen Grünflächen bzw. Hausgärten Korrektur auf 17.700 qm im Umweltbericht Festsetzungen sind nicht erforderlich, da die Gemeinde selbst Anpflanzungen auf öffentlichen Grünflächen und im Straßenraum vornehmen wird. Das Gleiche gilt für Hausgärten. Schutzwürdige Interessen der Eigentümer auf individuelle Gestaltung ihrer Hausgärten haben als private Belange erhebliche Bedeutung für die Abwägung. Sie sind auch Ausdruck der Eigentumsgarantie nach Art. 14 des Noch Beschlussempfehlung: Grundgesetzes und die dem Eigentumsrecht immanente Baufreiheit. Die Gemeinde bestimmt durch einen Bebauungsplan Inhalt und Schranken des Eigentums, sie bestimmt aber auch dadurch, welches Maß an Konkretisierung von Festsetzungen der jeweiligen Situation angemessen ist. Das Gebot planerischer Zurückhaltung soll daher durch Verzicht auf weitere Festsetzungen gewahrt werden. Minderungsmaßnahmen werden sich auch ohne Festlegungen dieser Art im Laufe der nächsten Jahrzehnte durch öffentliches und privates Handeln einstellen. 2. Wasserwirtschaft: Kenntnisnahme Es wird davon ausgegangen, dass das vorhandene Kanalnetz für den Aufstellungsbereich hydraulisch ausreichend ist. Kenntnisnahme Ich weise darauf hin, dass für die Errichtung eines Regenrückhaltebeckens eine Wasserrechtliche Genehmigung erforderlich ist. Bodenschutz: Zurückweisung Die erneut aufgeführten Unterpunkte sind bei der vorgelegten Planung nicht beBegründung und Aufstellungsrücksichtigt worden. beschluss geben das Ergebnis Begrenzung der Bodenversiegelung und vorrangige Inanspruchnahme von der Überprüfung bereits wieder. Brachflächen Auch unter Beteiligung des Es ist zu prüfen, ob im Gemeindegebiet wiedernutzbare Brachflächen sowie Kreises Lippe sind im GebietsFlächen zur Lückenschließung vorhanden sind, die an Stelle der neu auszuentwicklungsplan, im Landweisenden Freiflächen im Außenbereich genutzt werden können. Der vorgeschaftsplan, im Flächennutnannte Belang des Bodenschutzes ist im Abwägungsprozess zu berücksichtizungsplan und im städtebauligen und die Entscheidung im schriftlichen Teil aufzunehmen. chen Rahmenplan Bodennutzung und Brachflächen intensiv Noch Beschlussempfehlung: ermittelt, bewertet und dokumentiert worden. Zuletzt noch durch das Verfahren zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes, der in der Zwischenzeit genehmigt wurde. Die Aussage des Kreises wird von der für den Bodenschutz verantwortlichen Behörde nicht geteilt: „Staatliches Amt für Umwelt und Arbeitsschutz OWL, Stellungnahme vom 02.01.2006: Die weiteren zu beachtenden Belange des vorsorgenden Bodenschutzes sind in der Begründung, den Festsetzungen und dem Umweltbericht in ausreichendem Umfang enthalten.“ Straßenverlauf und GebäudestelErosionsgefährdung lungen nehmen Rücksicht auf Gemäß Karte des Geologischen Dienstes NRW „Erosions- und Verschlämden natürlichen Gebäudeverlauf mungsgefährdung der Böden“ ist ein Teil des Planbereiches als hoch erosiparallel zu den Höhenschichtlionsgefährdet anzusehen. Die Planung sollte daher diesen Aspekt berücksichnien. Damit werden aufwendige tigen und ggf. Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minimierung vorsehen. Leistungsführungen, störende Abgrabungen, Aufschüttungen Noch Beschlussempfehlung: oder Stützmauern vermieden. Die reliefbezogene Ausgestaltung des Wegenetzes vermeidet bzw. vermindert Erosionsgefährdungen. 4. Staatliches Amt für Umwelt und Arbeitsschutz OWL, ergänzende, korrigierende Stellungsnahme vom 02.01.2006: Bezüglich des Sachverhaltes Bodenschutz im o. g. Bebauungsplan hat hier im Haus ein Gespräch mit den Herren Ibrügger, Meyer (Dezernat Bodenschutz) und dem Unterzeichner stattgefunden. Meine Stellungnahme 53.3-Bl 186/05 vom 01.12.2005 bitte ich wie folgt zu ergänzen: Kenntnisnahme Dipl. Ing. Lothar Ibrügger, Stadt- und Regionalplaner SRL Bebauungsplan 08/10 „Brunsheide-Süd“ Stand: 9. Januar 2006 4 Beschlussempfehlung Bzgl. der noch im B-Plan-Verfahren zu berücksichtigenden vorsorgenden Bodenschutzbelange rege ich an, im Umweltbericht auf Seite 26 unter "Bodenarten ..." noch folgenden Zusatz einzufügen: Gemäß der "Karte der schutzwürdigen Böden" des Geologischen Dienstes NRW handelt es sich im Plangebiet um einen besonders schutzwürdiger Boden (hier: Boden von besonders hoher Bodenfruchtbarkeit). Darüber hinaus ist der Boden aufgrund seiner weitgehenden Naturnähe (keine anthropogene Überprägung) als schutzwürdig anzusehen. Des weiteren rege ich an, auf Seite 39 unten folgenden Absatz (nach dem 9. Absatz zur großräumig gegliederten Lößlandschaft) einzufügen: Der Boden im Plangebiet ist noch weitgehend naturnah erhalten und aufgrund seiner besonders hohen Bodenfruchtbarkeit als besonders schutzwürdig anzusehen. Damit wäre der Boden in seiner funktionalen Ausprägung zumindest hinreichend in die Abwägung eingestellt. Die weiteren zu beachtenden Belange des vorsorgenden Bodenschutzes sind in der Begründung, den Festsetzungen und dem Umweltbericht in ausreichendem Umfang enthalten. 5. Berücksichtigung gründung in der Be- Berücksichtigung gründung in der Be- Kenntnisnahme Staatliches Amt für Umwelt und Arbeitsschutz OWL, 01.12.2005: Kenntnisnahme Gegen die Planungen bestehen aus Sicht des Bodenschutzes derzeit Bedenken. In meiner Stellungnahme vom 18.08.2005, Az.: 53.3 BI 286/05, habe ich auf die Belange des Bodenschutzes hingewiesen und um eine entsprechende Abwägung gebeten. Die Auseinandersetzung mit dem vorsorgenden Bodenschutz ist nicht ausreichend. Auf meine Stellungnahme vom 18.08.2005 wird verwiesen. Sie gilt nach wie vor. Im Umweltbericht bzw. der Begründung ist auf die Einhaltung der §§ 1 Abs. 1 und 2 und 4 Abs. 1 u. 2 LBodSchG einzugehen. Ich weise insbesondere auf die Prüfpflicht gemäß § 4 Abs. 2 LBodSchG hin. Ich bitte diese Abwägung noch kurzfristig im Verfahren vorzulegen, um die Bedenken ausräumen zu helfen. Gegen die Darstellungen der Bereiche der Wasserwirtschaft bestehen keine Bedenken. Durch Stellungnahme des Amtes vom 02.01.2006 korrigiert. Kenntnisnahme Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe, 29.12.2005: Das Baugebiet Brunsheide soll laut den vorgelegten Plänen bis auf ca. 150 m mit Wohnbebauung an den landwirtschaftlichen Betrieb Gustav Fuhrmann heranrücken. Am Betriebsstandort existiert eine Viehhaltung, es werden Sauen und Milchkühe gehalten sowie Ferkel aufgezogen. Die Wohnbebauung im südöstlichen Zipfel des Bebauungsplanes wird daher seitens der Landwirtschaft wegen möglicher Immissionen sehr kritisch gesehen. Da das Staatliche Amt für Umwelt und Arbeitsschutz die mit Schreiben vom 7.9.05 vorgetragenen Bedenken nicht teilt, wird seitens der Landwirtschaftskammer davon ausgegangen, dass die Viehhaltung im Betrieb Fuhrmann Bestandsschutz gegenüber der heranrückenden Wohnbebauung genießt. Kenntnisnahme Der Bebauungsplan nimmt Rücksicht auf den bestehenden Betrieb Fuhrmann. In der durch den landwirtschaftlichen Betrieb vorbelasteten Umgebung befinden sich seit Jahrzehnten Wohnnutzungen, auf die der Betrieb Rücksicht zu nehmen hat. Zusätzliche Wohnbebauung orientiert sich daher in ihrem Abstand an den vorhandenen Noch Beschlussempfehlung: Wohnhäusern in der Umgebung des Betriebes. Da durch die neu hinzukommenden Vorhaben, diese ohnehin schon gegebene Rücksichtnahmeverpflichtung auch wegen der vorherrschenden Westwinde nicht verstärkt wird, hat der Betrieb keine immissionsschutzrechtlichen Beschränkungen durch hinzukommende Nutzungen zu befürchten. Der Bestandsschutz bleibt gewährleistet. Dipl. Ing. Lothar Ibrügger, Stadt- und Regionalplaner SRL Bebauungsplan 08/10 „Brunsheide-Süd“ Stand: 9. Januar 2006 5 Beschlussempfehlung B Bürgerbeteiligung 1. Gustav Fuhrmann für August Fuhrmann, Auf der Helle 50, 21.12.2005: Ich bitte darum, dass die Mindestabstände der Wohnbebauung zu meiner Hofstelle eingehalten werden, da hier noch Viehhaltung (Schweine und Kühe) betrieben wird. Begründung: Die Geruchsbelästigung und Lärmbelästigung (Vieh sowie Lüfter und Gebläse) treten auch an Sonn- und Feiertagen auf. 2. Kenntnisnahme Der Bebauungsplan nimmt Rücksicht auf den bestehenden Betrieb Fuhrmann. In der durch den landwirtschaftlichen Betrieb vorbelasteten Umgebung befinNoch Beschlussempfehlung: den sich Wohnnutzungen, auf die der Betrieb Rücksicht zu nehmen hat. Die zusätzliche Wohnbebauung orientiert sich daher in ihrem Abstand an den vorhandenen Wohnhäusern in der Umgebung des Betriebs. Da durch die neu hinzukommenden Vorhaben, diese ohnehin schon gegebene Rücksichtnahmeverpflichtung auch wegen der vorherrschenden Westwinde nicht verstärkt wird, hat der Betrieb keine immissionsschutzrechtlichen Beschränkungen durch hinzukommende Nutzungen zu befürchten. Der Bestandsschutz bleibt gewährleistet. Kenntnisnahme Ich weise darauf hin, dass die in den landwirtschaftlichen Flächen liegenden DraiBerücksichtigung in der Durchnagen funktionsfähig bleiben müssen. führung des Bebauungsplanes Der Bebauungsplan gewährleisIch bitte darum, dass die Breite der Zufahrt Auf der Helle ungehindert mit Fahrzeutet die ungehinderte Zufahrt. Begen, die Überbreite und Überlänge haben, zu passieren ist. Da ich sonst keine stehende landwirtschaftliche andere Möglichkeit habe, meine nördlichen Ackerflächen ordnungsgemäß zu beWirtschaftswege werden durch wirtschaften. die Festsetzungen nicht beeinNoch Beschlussempfehlung: trächtigt. Gegenüber der ursprünglichen Planung während der vorzeitigen Bürgerbeteiligung wurde der Feldweg „Auf der Helle“ nun auf einer Länge von rd. 110 m ausdrücklich als „Nichtöffentliche landwirtschaftliche Verkehrfläche“ festgesetzt. In seinem nördlichen Bereich ist er auf einer Länge von etwa 30 m für die Erschließung des Wohngebietes städtebaulich zwingend erforderlich und erlaubt wegen seiner größeren Breite landwirtschaftlichen Fahrzeugen ausreichenden Verkehrsraum. Sabine Rogalski, Hellbusch 12, 14.12.2005: Der Anregung wird gefolgt. Nach Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 08/10 „Brunsheide-Süd“ schlage ich vor, die ursprüngliche Dachneigung von bis zu 50 Grad und die ursprüngliche Firsthöhe von 9,5 m beizubehalten. Dipl. Ing. Lothar Ibrügger, Stadt- und Regionalplaner SRL Bebauungsplan 08/10 „Brunsheide-Süd“ Stand: 9. Januar 2006 6 II. Begründung und Umweltbericht Änderungen / Ergänzungen Seite 15 2.7 Landwirtschaft: Nichtöffentliche landwirtschaftliche Verkehrsflächen Neu eingefügt hinter beeinträchtigt: Gegenüber der ursprünglichen Planung während der vorzeitigen Bürgerbeteiligung wurde der Feldweg „Auf der Helle“ nun auf einer Länge von rd. 110 m ausdrücklich als „Nichtöffentliche landwirtschaftliche Verkehrfläche“ festgesetzt. In seinem nördlichen Bereich ist er auf einer Länge von etwa 30 m für die Erschließung des Wohngebietes städtebaulich zwingend erforderlich. Wegen seiner größeren Breite als der Feldweg ist er auch für landwirtschaftliche Fahrzeuge problemlos zu nutzen. Seite 17 2.9 Entwässerungskonzept zur Ver- und Entsorgung / Löschwasserversorgung Unterpunkt Löschwasserversorgung Die Gewährleistung für das Plangebiet übernimmt die Gemeinde Leopoldshöhe. (statt: das gemeindeeigene Wasserwerk) Seite 18 Kompensationsfläche „Fuchskuhle“ ÖKOKONO … Nach Herrichtung dieser Fläche stehen dann 51.870 Werteeinheiten auf dem ÖKOKONTO zur Verfügung, die für Ausgleichsmaßnahmen herangezogen werden. (statt: 58.770) Seiten 19/20 3. Textliche Festsetzungen III. Äußere Gestaltung der Baukörper 1. Trauf- bzw. Firsthöhen TH 4,50 m, FH 9,50 m … (statt 9,00 m) 2 . Dachform: SD = Satteldach, WD = Walmdach gestrichen: Als Satteldächer gelten auch Krüppelwalmdächer, wenn die Höhe des Krüppelwalmdaches weniger als ¼ der Höhe des Hauptdaches, gemessen von der Schnittlinie der Dachhaut mit der Außenwand bis zum First, beträgt. geändert: Die Festsetzung zur Dachform gilt auch für eingeschossige Anbauten. (statt: gelten) 3. Dachneigung: 25° - 50° Grad (statt: 45 °) gestrichen: 4.2 Dachaufbauten sind bei Walmdächern nicht zulässig. Dipl. Ing. Lothar Ibrügger, Stadt- und Regionalplaner SRL Bebauungsplan 08/10 „Brunsheide-Süd“ Stand: 9. Januar 2006 7 Seite 24 5.1 Inhalt und Ziele Bebauungsplan Nr. 08/10 „Brunsheide-Süd“ 1.a) Flächengröße, Festsetzungen u. Bedarf geplanter Vorhaben an Grund u. Boden Das Plangebiet umfasst rd. 5,29 ha. (statt: 5,75 ha) Art und Maß der baulichen Nutzung werden gemäß Baunutzungsverordnung für ein- und zweigeschossige offene Bauweise mit der Grundflächenzahl von 0,4 festgesetzt. Damit können bis zu 40 % der jeweiligen Grundstücksflächen von baulichen Anlagen überdeckt werden, d. h. bei der neu hinzutretenden Bebauung ist von einer Versiegelungsfläche für die Baukörper von rd. 14.400 qm auszugehen. (statt: 15.624 qm) Nimmt man noch einen etwa (neu eingefügt) 20 %-igen Zuschlag für Garagen, Stellplätze, Zuwegungen an, so erhöht sich der zu erwartende Versiegelungsbetrag auf rd. 17.700 qm im Plangebiet. (statt: 19.000 qm) Seite 25 Seite 26 5.2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 2.a) Umweltzustand und Umweltmerkmale Relief Die Geländehöhen im Planungsgebiet, von Norden nach Südwesten stetig abfallend, bewegen sich zwischen 122,00 m NN (Auf der Helle) und 112,50 m NN (Schuckenhofstraße) in Form von schwach bis mäßig geneigten Hängen zwischen 1 bis 3,5 %. (statt: 118,00 m sowie 3 und 5 Grad) Bodenarten Wertzahlen Neu: Einfügung zweiter Absatz Gemäß der Karte der schutzwürdigen Böden (Geolog. Dienst NRW) handelt es sich im Plangebiet um einen besonders schutzwürdigen Boden (hier: Boden von besonders hoher Bodenfruchtbarkeit.) Darüber hinaus ist der Boden aufgrund seiner weitgehenden Naturnähe (keine anthropogene Überprägung) als schutzwürdig anzusehen. Quelle: Bodenkarte NRW Landesvermessungsamt NRW Karte der schutzwürdigen Böden Geologischer Dienst NRW eingefügt Seite 35 Tabelle Eingriffsbilanzierung * Ohne Berücksichtigung der Parzellen 176, 177 (statt 177, 178) Dipl. Ing. Lothar Ibrügger, Stadt- und Regionalplaner SRL Bebauungsplan 08/10 „Brunsheide-Süd“ Stand: 9. Januar 2006 8 Seite 39, 9. Absatz 3 c) Zusammenfassung umweltrelevanter Angaben Die großräumig gegliederte Lößlandschaft des Ravensberger Hügellandes spiegelt sich auch im kleinteiligen Bebauungsplangebiet von 5,2 ha. Der Bereich „Brunsheide-Süd“ wird gegenwärtig durch intensive und spezialisierte Landwirtschaft geprägt. (statt: Landschaft) danach neu eingefügt: Der Boden im Plangebiet ist noch weitgehend naturnah erhalten und aufgrund seiner besonders hohen Bodenfruchtbarkeit als besonders schutzwürdig anzusehen. Dipl. Ing. Lothar Ibrügger, Stadt- und Regionalplaner SRL Bebauungsplan 08/10 „Brunsheide-Süd“ Stand: 9. Januar 2006