Daten
Kommune
Leopoldshöhe
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40 kB
Datum
23.02.2006
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33
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1
Gemeinde Leopoldshöhe
Bebauungsplan Nr. 08/10 „Brunsheide-Süd“
Offenlegungszeit des Entwurfs: 21. November bis 23. Dezember 2005
I. Bürgerbeteiligung und Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange
1. Bürgerbeteiligung
1.
2.
Fuhrmann, Gustav
Rogalski, Sabine
Auf der Helle 50
Hellbusch 12
33818 Leopoldshöhe
33818 Leopoldshöhe
21.12.2005
14.12.2005
2. Träger öffentlicher Belange
2.1 Stellungnahmen mit Hinweisen, Anregungen oder Bedenken
1.
2.
3.
4.
5.
T-Com
RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH
Kreis Lippe
Staatliches Amt für Umwelt und Arbeitsschutz OWL Minden
Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe
02.12.2005 / 18.08.2005
15.12.2005
20.12.2005
02.01.2006 / 01.12.2005
29.12.2005
2.2 Stellungnahmen ohne Anregungen / Bedenken
Amt für Agrarordnung Warburg
DB Services Immobilien GmbH Köln
e.on Netz GmbH
Landesbetrieb Wald und Holz NRW Forstamt Lage
Landesverband Lippe Forstamt Horn
Neuapostolische Kirche des Landes NRW
Stadt Bielefeld
Stadtwerke Oerlinghausen
Stadtwerke Bielefeld GmbH
22.12.2005
05.12.2005
19.12.2005
30.11.2005
28.12.2005
29.11.2005
30.11.2005
09.12.2005
25.11.2005
2.3 Träger öffentlicher Belange ohne Stellungnahmen
Bundesvermögensamt
Deutsche Post Immobilien Service GmbH
E-ON Westfalen Weser
Einzelhandelsverband OWL
Ev. Kirchengemeinde Asemissen-Bechterdissen
Ev.-ref. Kirchengemeinde
Handwerkskammer OWL
Industrie- und Handelskammer Detmold
Katholische Kirchengemeinde St. Michael
Landesanstalt für Ökologie
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Westf. Amt für Denkmalpflege
Stand: 02.01.2006
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Bau- und Liegenschaftsbetrieb
Lippische Freikirchen
Lippischer Gemeinschaftsbund
Lippischer Heimatbund
Lippisches Landeskirchenamt
Stadt Lage
Straßen.NRW Landesbetrieb Straßenbau
Verkehrsgemeinschaft Lippe
Westfälisches Amt für Denkmalpflege
Westfälisches Museums für Archäologie
Dipl. Ing. Lothar Ibrügger, Stadt- und Regionalplaner SRL
Bebauungsplan 08/10 „Brunsheide-Süd“ Stand: 9. Januar 2006
2
3.
Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen, die während oder nach der Offenlegungszeit (21.11.2005 – 23.12.2005) des Entwurfes bei der Gemeindeverwaltung eingegangen sind
Beschlussempfehlung
A
Allgemeine Hinweise von Trägern öffentlicher Belange
1.
T-Com, 18.08.2005 / Wiederholung durch Stellungnahme vom 02.12.2005:
Im Plangebiet sind Telekommunikationsanlagen der T-Com vorhanden, die im
anliegenden Lageplan gelb markiert sind. Diese müssen gesichert, verändert oder
verlegt werden.
Zur Versorgung des Baugebietes planen wir die Verlegung neuer T-Kabel.
Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes und der Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Versorgungsträger ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im
Planbereich unserem Produktionsbüro Bielefeld, Herforder Straße 14, in 33602
Bielefeld, mindestens 3 Monate vor Baubeginn schriftlich angezeigt werden.
Ansonsten bestehen keine weiteren Anregungen oder Bedenken.
2.
3.
RWE, 15.12.2005:
Zu diesem Entwurf teilen wir Ihnen mit, dass wir keine Bedenken und Anregungen
vorzubringen haben.
Wie weisen darauf hin, dass sich innerhalb bzw. am Rande des Geltungsbereiches
der o. g. Bebauungsplanes Mitteldruckgasleitung unseres Versorgungsnetzes befinden. Maßnahmen die den ordnungsgemäßen Bestand und Betrieb der Leitungen
beeinträchtigen oder gefährden, dürfen nicht vorgenommen werden.
Diese Stellungnahme betrifft nur die im Eigentum der RWE Westfalen-Weser-Ems
AG befindlichen Anlagen der Verteilnetze Gas.
Kreis Lippe, 20.12.2005:
Gegen die Aufstellung des o. a. Bebauungsplanes bestehen keine grundsätzlichen
Bedenken. Im einzelnen ist zu dem vorgelegten Entwurf folgendes zu sagen:
1. Aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege bitte ich folgende Punkte zu überarbeiten:
Das Plangebiet hat eine Größe von 52.900 m². In der Tabelle „Eingriffsbilanzierung“
ergibt sich in der Zustandbewertung nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes ein Wert von 55.956 m². Dies lässt auf eine nicht zulässige Doppelbewertung
von Flächen schließen.
Kenntnisnahme
Berücksichtigung in der Durchführung des Bebauungsplanes
Kenntnisnahme
Berücksichtigung in der Durchführung des Bebauungsplanes
Kenntnisnahme
Die Annahme beruht auf einem
Rechenfehler. Die Tabelle weist
einen Wert von 45.956 auf. Eine
Doppelbewertung
hat
daher
nicht stattgefunden.
Die für das RegenrückhaltebeDie gewählte Bewertung für Code 8.1/8.2 Hecken, Baumgruppen etc. bezieht sich
cken vorgesehenen Bepflanzunauf Gehölzbestände in der freien Landschaft. Die im B-Plan-Gebiet geplanten Gegen mit dichten Hecken und Gehölzbepflanzungen sind aufgrund ihrer Lage innerhalb des Baugebietes je nach
hölzen im Südwesten des PlanStandort den entsprechenden Biotyp-typen, z.B. öffentliche Grünfläche, Straßengebiets können denen in der
begleitgrün zuzuordnen und zu bewerten.
freien
Landschaft
durchaus
gleichkommen. Im Rahmen der
Noch Beschlussempfehlung:
überschläglichen Bilanzierung nach Biotoptyp-Wertlisten hätten kleinteilige Veränderungen von Grundwerten für
die Gesamtbilanz der Eingriffswirkungen und des Ausgleichs nur noch marginalen Charakter.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist
die Größe des Kinderspielplatzes noch nicht bestimmt. Für
den städtebaulichen Entwurf ist
Noch Beschlussempfehlung:
dies auch nicht erforderlich. Das
Regenrückhaltebecken ist gesondert erfasst. Eine darüber hinaus gehende Detaillierung ist für die abschließende
Beurteilung der Angemessenheit von Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft nur noch von
untergeordneter Bedeutung, da die Gemeinde eine beträchtliche Fläche für Ausgleichsmaßnahmen an der Fuchskuhle zur Verfügung stellt.
Die öffentliche Grünfläche bitte ich gesondert nach den unterschiedlichen Nutzungen (Kinderspielplatz, Regenrückhaltebecken, Straßenbegleitgrün, Grünanlage) zu
bewerten.
Dipl. Ing. Lothar Ibrügger, Stadt- und Regionalplaner SRL
Bebauungsplan 08/10 „Brunsheide-Süd“ Stand: 9. Januar 2006
3
Beschlussempfehlung
Im Umweltbericht wird von einer maximal möglichen Versiegelung der Baugrundstücke von 19.000 m² ausgegangen. In der Eingriffsbilanzierung werden nur
17.700 m² bewertet.
Folgende im Umweltbericht genannten Minderungsmaßnahmen sind nicht als Festsetzung in den Bebauungsplan übernommen worden:
•
Anpflanzungen von standortgerechten Bäumen, lebenden Hecken, Buschwerk
im Straßenraum, auf öffentlichen Grünflächen und in den Hausgärten,
•
Anreicherung des Grundwassers,
•
Besiedlung der Versickerungsflächen durch Gräser und Kräuter auf wechselfeuchten Standorten in natürlicher Sukzession (wäre wünschenswert, aber wo
sind diese Standorte?)
Schaffung kleinteiliger, aber vielfältiger Lebensräume für verschiedene Tierarten in öffentlichen Grünflächen bzw. Hausgärten
Korrektur auf 17.700 qm im Umweltbericht
Festsetzungen sind nicht erforderlich, da die Gemeinde selbst
Anpflanzungen auf öffentlichen
Grünflächen und im Straßenraum vornehmen wird. Das Gleiche gilt für Hausgärten. Schutzwürdige Interessen der Eigentümer auf individuelle Gestaltung ihrer Hausgärten haben als
private Belange erhebliche Bedeutung für die Abwägung. Sie
sind auch Ausdruck der Eigentumsgarantie nach Art. 14 des
Noch Beschlussempfehlung:
Grundgesetzes und die dem Eigentumsrecht immanente Baufreiheit.
Die Gemeinde bestimmt durch einen Bebauungsplan Inhalt und Schranken des Eigentums, sie bestimmt aber auch
dadurch, welches Maß an Konkretisierung von Festsetzungen der jeweiligen Situation angemessen ist. Das Gebot
planerischer Zurückhaltung soll daher durch Verzicht auf weitere Festsetzungen gewahrt werden. Minderungsmaßnahmen werden sich auch ohne Festlegungen dieser Art im Laufe der nächsten Jahrzehnte durch öffentliches und
privates Handeln einstellen.
2. Wasserwirtschaft:
Kenntnisnahme
Es wird davon ausgegangen, dass das vorhandene Kanalnetz für den Aufstellungsbereich hydraulisch ausreichend ist.
Kenntnisnahme
Ich weise darauf hin, dass für die Errichtung eines Regenrückhaltebeckens eine
Wasserrechtliche Genehmigung erforderlich ist.
Bodenschutz:
Zurückweisung
Die erneut aufgeführten Unterpunkte sind bei der vorgelegten Planung nicht beBegründung und Aufstellungsrücksichtigt worden.
beschluss geben das Ergebnis
Begrenzung der Bodenversiegelung und vorrangige Inanspruchnahme von
der Überprüfung bereits wieder.
Brachflächen
Auch unter Beteiligung des
Es ist zu prüfen, ob im Gemeindegebiet wiedernutzbare Brachflächen sowie
Kreises Lippe sind im GebietsFlächen zur Lückenschließung vorhanden sind, die an Stelle der neu auszuentwicklungsplan,
im
Landweisenden Freiflächen im Außenbereich genutzt werden können. Der vorgeschaftsplan,
im
Flächennutnannte Belang des Bodenschutzes ist im Abwägungsprozess zu berücksichtizungsplan und im städtebauligen und die Entscheidung im schriftlichen Teil aufzunehmen.
chen Rahmenplan Bodennutzung und Brachflächen intensiv
Noch Beschlussempfehlung:
ermittelt, bewertet und dokumentiert worden. Zuletzt noch durch das Verfahren zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes, der in der Zwischenzeit genehmigt wurde. Die Aussage des Kreises wird von der für den Bodenschutz
verantwortlichen Behörde nicht geteilt:
„Staatliches Amt für Umwelt und Arbeitsschutz OWL, Stellungnahme vom 02.01.2006:
Die weiteren zu beachtenden Belange des vorsorgenden Bodenschutzes sind in der Begründung, den Festsetzungen und dem Umweltbericht in ausreichendem Umfang enthalten.“
Straßenverlauf und GebäudestelErosionsgefährdung
lungen nehmen Rücksicht auf
Gemäß Karte des Geologischen Dienstes NRW „Erosions- und Verschlämden natürlichen Gebäudeverlauf
mungsgefährdung der Böden“ ist ein Teil des Planbereiches als hoch erosiparallel zu den Höhenschichtlionsgefährdet anzusehen. Die Planung sollte daher diesen Aspekt berücksichnien. Damit werden aufwendige
tigen und ggf. Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minimierung vorsehen.
Leistungsführungen,
störende
Abgrabungen, Aufschüttungen
Noch Beschlussempfehlung:
oder Stützmauern vermieden. Die reliefbezogene Ausgestaltung des Wegenetzes vermeidet bzw. vermindert Erosionsgefährdungen.
4.
Staatliches Amt für Umwelt und Arbeitsschutz OWL, ergänzende, korrigierende Stellungsnahme vom 02.01.2006:
Bezüglich des Sachverhaltes Bodenschutz im o. g. Bebauungsplan hat hier im
Haus ein Gespräch mit den Herren Ibrügger, Meyer (Dezernat Bodenschutz) und
dem Unterzeichner stattgefunden.
Meine Stellungnahme 53.3-Bl 186/05 vom 01.12.2005 bitte ich wie folgt zu ergänzen:
Kenntnisnahme
Dipl. Ing. Lothar Ibrügger, Stadt- und Regionalplaner SRL
Bebauungsplan 08/10 „Brunsheide-Süd“ Stand: 9. Januar 2006
4
Beschlussempfehlung
Bzgl. der noch im B-Plan-Verfahren zu berücksichtigenden vorsorgenden Bodenschutzbelange rege ich an, im Umweltbericht auf Seite 26 unter "Bodenarten ..."
noch folgenden Zusatz einzufügen:
Gemäß der "Karte der schutzwürdigen Böden" des Geologischen Dienstes NRW
handelt es sich im Plangebiet um einen besonders schutzwürdiger Boden (hier:
Boden von besonders hoher Bodenfruchtbarkeit). Darüber hinaus ist der Boden
aufgrund seiner weitgehenden Naturnähe (keine anthropogene Überprägung) als
schutzwürdig anzusehen.
Des weiteren rege ich an, auf Seite 39 unten folgenden Absatz (nach dem 9. Absatz zur großräumig gegliederten Lößlandschaft) einzufügen:
Der Boden im Plangebiet ist noch weitgehend naturnah erhalten und aufgrund
seiner besonders hohen Bodenfruchtbarkeit als besonders schutzwürdig anzusehen.
Damit wäre der Boden in seiner funktionalen Ausprägung zumindest hinreichend in
die Abwägung eingestellt.
Die weiteren zu beachtenden Belange des vorsorgenden Bodenschutzes sind in
der Begründung, den Festsetzungen und dem Umweltbericht in ausreichendem
Umfang enthalten.
5.
Berücksichtigung
gründung
in
der
Be-
Berücksichtigung
gründung
in
der
Be-
Kenntnisnahme
Staatliches Amt für Umwelt und Arbeitsschutz OWL, 01.12.2005:
Kenntnisnahme
Gegen die Planungen bestehen aus Sicht des Bodenschutzes derzeit Bedenken. In
meiner Stellungnahme vom 18.08.2005, Az.: 53.3 BI 286/05, habe ich auf die Belange des Bodenschutzes hingewiesen und um eine entsprechende Abwägung
gebeten.
Die Auseinandersetzung mit dem vorsorgenden Bodenschutz ist nicht ausreichend.
Auf meine Stellungnahme vom 18.08.2005 wird verwiesen. Sie gilt nach wie vor. Im
Umweltbericht bzw. der Begründung ist auf die Einhaltung der §§ 1 Abs. 1 und 2
und 4 Abs. 1 u. 2 LBodSchG einzugehen. Ich weise insbesondere auf die Prüfpflicht gemäß § 4 Abs. 2 LBodSchG hin.
Ich bitte diese Abwägung noch kurzfristig im Verfahren vorzulegen, um die Bedenken ausräumen zu helfen.
Gegen die Darstellungen der Bereiche der Wasserwirtschaft bestehen keine Bedenken.
Durch Stellungnahme des Amtes
vom 02.01.2006 korrigiert.
Kenntnisnahme
Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe, 29.12.2005:
Das Baugebiet Brunsheide soll laut den vorgelegten Plänen bis auf ca. 150 m mit
Wohnbebauung an den landwirtschaftlichen Betrieb Gustav Fuhrmann heranrücken. Am Betriebsstandort existiert eine Viehhaltung, es werden Sauen und Milchkühe gehalten sowie Ferkel aufgezogen. Die Wohnbebauung im südöstlichen Zipfel
des Bebauungsplanes wird daher seitens der Landwirtschaft wegen möglicher
Immissionen sehr kritisch gesehen. Da das Staatliche Amt für Umwelt und Arbeitsschutz die mit Schreiben vom 7.9.05 vorgetragenen Bedenken nicht teilt, wird seitens der Landwirtschaftskammer davon ausgegangen, dass die Viehhaltung im
Betrieb Fuhrmann Bestandsschutz gegenüber der heranrückenden Wohnbebauung
genießt.
Kenntnisnahme
Der
Bebauungsplan
nimmt
Rücksicht auf den bestehenden
Betrieb Fuhrmann. In der durch
den landwirtschaftlichen Betrieb
vorbelasteten Umgebung befinden sich seit Jahrzehnten
Wohnnutzungen, auf die der Betrieb Rücksicht zu nehmen hat.
Zusätzliche Wohnbebauung orientiert sich daher in ihrem Abstand an den vorhandenen
Noch Beschlussempfehlung:
Wohnhäusern in der Umgebung des Betriebes. Da durch die neu hinzukommenden Vorhaben, diese ohnehin schon
gegebene Rücksichtnahmeverpflichtung auch wegen der vorherrschenden Westwinde nicht verstärkt wird, hat der
Betrieb keine immissionsschutzrechtlichen Beschränkungen durch hinzukommende Nutzungen zu befürchten. Der
Bestandsschutz bleibt gewährleistet.
Dipl. Ing. Lothar Ibrügger, Stadt- und Regionalplaner SRL
Bebauungsplan 08/10 „Brunsheide-Süd“ Stand: 9. Januar 2006
5
Beschlussempfehlung
B
Bürgerbeteiligung
1.
Gustav Fuhrmann für August Fuhrmann, Auf der Helle 50, 21.12.2005:
Ich bitte darum, dass die Mindestabstände der Wohnbebauung zu meiner Hofstelle
eingehalten werden, da hier noch Viehhaltung (Schweine und Kühe) betrieben
wird. Begründung: Die Geruchsbelästigung und Lärmbelästigung (Vieh sowie Lüfter
und Gebläse) treten auch an Sonn- und Feiertagen auf.
2.
Kenntnisnahme
Der
Bebauungsplan
nimmt
Rücksicht auf den bestehenden
Betrieb Fuhrmann. In der durch
den landwirtschaftlichen Betrieb
vorbelasteten Umgebung befinNoch Beschlussempfehlung:
den sich Wohnnutzungen, auf die der Betrieb Rücksicht zu nehmen hat. Die zusätzliche Wohnbebauung orientiert
sich daher in ihrem Abstand an den vorhandenen Wohnhäusern in der Umgebung des Betriebs. Da durch die neu
hinzukommenden Vorhaben, diese ohnehin schon gegebene Rücksichtnahmeverpflichtung auch wegen der vorherrschenden Westwinde nicht verstärkt wird, hat der Betrieb keine immissionsschutzrechtlichen Beschränkungen
durch hinzukommende Nutzungen zu befürchten. Der Bestandsschutz bleibt gewährleistet.
Kenntnisnahme
Ich weise darauf hin, dass die in den landwirtschaftlichen Flächen liegenden DraiBerücksichtigung in der Durchnagen funktionsfähig bleiben müssen.
führung des Bebauungsplanes
Der Bebauungsplan gewährleisIch bitte darum, dass die Breite der Zufahrt Auf der Helle ungehindert mit Fahrzeutet die ungehinderte Zufahrt. Begen, die Überbreite und Überlänge haben, zu passieren ist. Da ich sonst keine
stehende
landwirtschaftliche
andere Möglichkeit habe, meine nördlichen Ackerflächen ordnungsgemäß zu beWirtschaftswege werden durch
wirtschaften.
die Festsetzungen nicht beeinNoch Beschlussempfehlung:
trächtigt. Gegenüber der ursprünglichen Planung während der vorzeitigen Bürgerbeteiligung wurde der Feldweg „Auf der Helle“ nun auf einer
Länge von rd. 110 m ausdrücklich als „Nichtöffentliche landwirtschaftliche Verkehrfläche“ festgesetzt. In seinem
nördlichen Bereich ist er auf einer Länge von etwa 30 m für die Erschließung des Wohngebietes städtebaulich
zwingend erforderlich und erlaubt wegen seiner größeren Breite landwirtschaftlichen Fahrzeugen ausreichenden
Verkehrsraum.
Sabine Rogalski, Hellbusch 12, 14.12.2005:
Der Anregung wird gefolgt.
Nach Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 08/10 „Brunsheide-Süd“
schlage ich vor, die ursprüngliche Dachneigung von bis zu 50 Grad und die ursprüngliche Firsthöhe von 9,5 m beizubehalten.
Dipl. Ing. Lothar Ibrügger, Stadt- und Regionalplaner SRL
Bebauungsplan 08/10 „Brunsheide-Süd“ Stand: 9. Januar 2006
6
II.
Begründung und Umweltbericht
Änderungen / Ergänzungen
Seite 15
2.7 Landwirtschaft: Nichtöffentliche landwirtschaftliche Verkehrsflächen
Neu eingefügt hinter beeinträchtigt:
Gegenüber der ursprünglichen Planung während der vorzeitigen Bürgerbeteiligung wurde der Feldweg „Auf der Helle“ nun auf einer Länge von rd. 110 m
ausdrücklich als „Nichtöffentliche landwirtschaftliche Verkehrfläche“ festgesetzt. In seinem nördlichen Bereich ist er auf einer Länge von etwa 30 m für
die Erschließung des Wohngebietes städtebaulich zwingend erforderlich. Wegen seiner größeren Breite als der Feldweg ist er auch für landwirtschaftliche
Fahrzeuge problemlos zu nutzen.
Seite 17
2.9 Entwässerungskonzept zur Ver- und Entsorgung / Löschwasserversorgung
Unterpunkt Löschwasserversorgung
Die Gewährleistung für das Plangebiet übernimmt die Gemeinde Leopoldshöhe. (statt: das gemeindeeigene Wasserwerk)
Seite 18
Kompensationsfläche „Fuchskuhle“
ÖKOKONO
… Nach Herrichtung dieser Fläche stehen dann 51.870 Werteeinheiten auf
dem ÖKOKONTO zur Verfügung, die für Ausgleichsmaßnahmen herangezogen werden. (statt: 58.770)
Seiten 19/20
3. Textliche Festsetzungen
III. Äußere Gestaltung der Baukörper
1. Trauf- bzw. Firsthöhen
TH 4,50 m, FH 9,50 m … (statt 9,00 m)
2 . Dachform: SD = Satteldach, WD = Walmdach
gestrichen: Als Satteldächer gelten auch Krüppelwalmdächer, wenn die
Höhe des Krüppelwalmdaches weniger als ¼ der Höhe des Hauptdaches,
gemessen von der Schnittlinie der Dachhaut mit der Außenwand bis zum
First, beträgt.
geändert: Die Festsetzung zur Dachform gilt auch für eingeschossige Anbauten.
(statt: gelten)
3. Dachneigung: 25° - 50° Grad (statt: 45 °)
gestrichen: 4.2 Dachaufbauten sind bei Walmdächern nicht zulässig.
Dipl. Ing. Lothar Ibrügger, Stadt- und Regionalplaner SRL
Bebauungsplan 08/10 „Brunsheide-Süd“ Stand: 9. Januar 2006
7
Seite 24
5.1 Inhalt und Ziele Bebauungsplan Nr. 08/10 „Brunsheide-Süd“
1.a) Flächengröße, Festsetzungen u. Bedarf geplanter Vorhaben an Grund u.
Boden
Das Plangebiet umfasst rd. 5,29 ha. (statt: 5,75 ha)
Art und Maß der baulichen Nutzung werden gemäß Baunutzungsverordnung
für ein- und zweigeschossige offene Bauweise mit der Grundflächenzahl von
0,4 festgesetzt. Damit können bis zu 40 % der jeweiligen Grundstücksflächen
von baulichen Anlagen überdeckt werden, d. h. bei der neu hinzutretenden
Bebauung ist von einer Versiegelungsfläche für die Baukörper von rd.
14.400 qm auszugehen. (statt: 15.624 qm)
Nimmt man noch einen etwa (neu eingefügt) 20 %-igen Zuschlag für Garagen, Stellplätze, Zuwegungen an, so erhöht sich der zu erwartende Versiegelungsbetrag auf rd. 17.700 qm im Plangebiet. (statt: 19.000 qm)
Seite 25
Seite 26
5.2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
2.a) Umweltzustand und Umweltmerkmale
Relief
Die Geländehöhen im Planungsgebiet, von Norden nach
Südwesten stetig abfallend, bewegen sich zwischen 122,00
m NN (Auf der Helle) und 112,50 m NN (Schuckenhofstraße)
in Form von schwach bis mäßig geneigten Hängen zwischen
1 bis 3,5 %.
(statt: 118,00 m sowie 3 und 5 Grad)
Bodenarten
Wertzahlen
Neu: Einfügung zweiter Absatz
Gemäß der Karte der schutzwürdigen Böden (Geolog. Dienst
NRW) handelt es sich im Plangebiet um einen besonders
schutzwürdigen Boden (hier: Boden von besonders hoher
Bodenfruchtbarkeit.) Darüber hinaus ist der Boden aufgrund
seiner weitgehenden Naturnähe (keine anthropogene Überprägung) als schutzwürdig anzusehen.
Quelle: Bodenkarte NRW Landesvermessungsamt NRW
Karte der schutzwürdigen Böden Geologischer Dienst NRW
eingefügt
Seite 35
Tabelle Eingriffsbilanzierung
* Ohne Berücksichtigung der Parzellen 176, 177 (statt 177, 178)
Dipl. Ing. Lothar Ibrügger, Stadt- und Regionalplaner SRL
Bebauungsplan 08/10 „Brunsheide-Süd“ Stand: 9. Januar 2006
8
Seite 39,
9. Absatz
3 c) Zusammenfassung umweltrelevanter Angaben
Die großräumig gegliederte Lößlandschaft des Ravensberger Hügellandes
spiegelt sich auch im kleinteiligen Bebauungsplangebiet von 5,2 ha. Der Bereich „Brunsheide-Süd“ wird gegenwärtig durch intensive und spezialisierte
Landwirtschaft geprägt.
(statt: Landschaft)
danach neu eingefügt:
Der Boden im Plangebiet ist noch weitgehend naturnah erhalten und aufgrund
seiner besonders hohen Bodenfruchtbarkeit als besonders schutzwürdig anzusehen.
Dipl. Ing. Lothar Ibrügger, Stadt- und Regionalplaner SRL
Bebauungsplan 08/10 „Brunsheide-Süd“ Stand: 9. Januar 2006