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Mitteilungsvorlage (Mögliche Träger- und Betreibermodelle für die Wesselinger Bäder)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
73 kB
Datum
07.06.2011
Erstellt
15.03.11, 06:44
Aktualisiert
16.03.11, 06:46
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 58/2011 - Mitteilung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen - 41 - Vorlage für Ausschuss für Sport und Freizeit Hauptausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Mögliche Träger- und Betreibermodelle für die Wesselinger Bäder Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 41 - 03.03.2011 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 58/2011 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hummelsheim, Herr Weidenhaupt 03.03.2011 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Sport und Freizeit Hauptausschuss Betreff: Mögliche Träger- und Betreibermodelle für die Wesselinger Bäder Beschlussentwurf: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: 1. Problem Die von der Verwaltung in die Beratungen für das Haushaltssicherungskonzept (HSK) eingebrachte Liste möglicher / denkbarer Maßnahmen enthält zur Entlastung des Zuschussbedarfs im Produktbereich 080 – Sportförderung unter lfd. Nr. 080-02 einen Vorschlag zur Neuordnung des Bäderangebots der Stadt. Danach wird für das Gartenhallenbad das Ziel eines „Bürgerbades“ verfolgt, über das finanzielle Verantwortung für den Betrieb des Bades der Stadt abgenommen wird. Am 11. November 2010 fand im Rheinforum eine Sondersitzung des Sportausschusses zum Thema „Zukunft des Wesselinger Gartenhallenbades“ statt. In der Ausschusssitzung haben Vertreter der beiden Bürgerbäder in Handorf/Münster und Hückeswagen ihre unterschiedlichen Betreiberkonzepte ausführlich vorgestellt. Im Anschluss an die Sitzung haben die Referenten öffentlich die Fragen der Ausschuss- und Ratsmitglieder, der Vereinsvertreter und aus der Bevölkerung beantwortet. Das von der Schließung bedrohte Schwimmbad in Handorf/Münster wurde für 1,00 € von der Stadt an den Verein Bürgerbad Handorf e.V. veräußert. Es existieren ein Betreiberverein (verantwortlich für den Schwimmbetrieb) mit 25 Mitgliedern und ein Förderverein mit 927 Mitgliedsfamilien (das entspricht ca. 2.500 Einzelmitgliedern). Das Bürgerbad Handorf wird vollumfänglich von seinen Mitgliedern betrieben und erhält keine Subventionen von der Stadt Münster. Das wirtschaftliche Risiko trägt der Verein. Die Stadt Münster kauft beim Betreiberverein Nutzungszeiten (z.B. für das Schulschwimmen) ein. Sie zahlt dafür einen Preis, der etwa 50% der Aufwendungen entspricht, den die Stadt Münster für den Betrieb ihrer eigenen Bäder aufwenden muss. Das Bürgerbad Hückeswagen hingegen ist im Eigentum des städtischen Eigenbetriebes Freizeitbad verblieben. Das Bad ist an die neu gegründete Bürgerbad Hückeswagen gGmbH verpachtet. Der Eigentümer bleibt zuständig für Reparaturen an „Dach und Fach“. Die gGmbH betreibt das operative Geschäft und zahlt eine Pacht an den Eigentümer. Neben den vorgestellten Lösungswegen gibt es weitere Träger- und Betreibermodelle. Es gilt, den für Wesseling sinnvollsten und praktikabelsten Weg zu finden. 2. Lösung Am 24.02.2011 hat sich der „Förderverein Wesselinger Bäder“ gegründet, der sich für den Erhalt der beiden Wesselinger Bäder einsetzen will. Die Konzepte von Bürgerbädern sehen in der Regel einen Förderverein und eine Trägerorganisation vor. In der als Anlage beigefügten Synopse sind die in Betracht kommenden Organisationsformen Verein, Genossenschaft und (g)GmbH beschrieben. Die Verwaltung bittet die Fraktionen, sich mit den möglichen Organisationsformen auseinander zu setzen und einen Vorschlag für ein mögliches Betreiberkonzept zu erarbeiten. 3. Alternativen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Es ist geboten, das derzeitige Defizit der Bäder nachhaltig zu reduzieren. Nach den Erfahrungen des „Städte-Netzwerk NRW e.V.“ kann mit der Umwandlung eines Badbetriebes in ein „Bürgerbad“ der Zuschussbedarf um bis zu 50 % reduziert werden.