Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
14.12.2006
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Abwasserwerk Leopoldshöhe
Die Betriebsleitung
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
150/2006
zur Sitzung
des des Betriebsausschusses Wasser/Abwasser
der Gemeinde Leopoldshöhe
federführendes Amt:
FB V Gemeindebetriebe
Auskunft erteilt:
Herr Friedrich
Telefon:
05208/991-268
Datum:
24. November 2009
1. Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Wasser/Abwasser
Termin
20.11.2006
Rat
14.12.2006
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Durch Urteil des OVG NRW ist es erforderlich, von der Regelung "grundsätzlich ist ein Schacht erforderlich"
auch satzungsmäßig Ausnahmen zuzulassen, sofern die örtlichen Verhältnisse dies erfordern. In der Vergangenheit hat es bislang vier Fälle (von mehr als 2.000) gegeben, wo auf die Schachtforderung verzichtet
werden musste. Insofern wird durch die Änderung nur die Praxis noch einmal rechtlich fest geschrieben, da
die Satzung in der bisherigen Form rechtlich angreifbar wäre.
In der vor etwa einem Jahr veröffentlichten Version wurde durch einen Übermittlungsfehler in § 7 Abs. 2 kein
Wert für Kondensate angegeben. Hier sollte die Grenze wie bisher auf 20 KW festgeschrieben werden.
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss Wasser / Abwasser empfiehlt dem Rat, die als Anlage beigefügte 1. Satzung zur
Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe vom 15.12.2005 zu beschließen.
Heidemann